242108-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verzicht auf Laubbläser bei der Pflege von städtischen Grünflächen
Kerndaten
- Nummer
- 242108-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242108-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verzicht auf Laubbläser bei der Pflege von städtischen Grünflächen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es ist korrekt, dass Laubbläser/ -sauger umweltschädlich sein können. Daher erfolgt der Einsatz der Laubbläser bei der Stadt Bonn auf Grundlage der Empfehlungen zum Einsatz von Laubbläsern und –saugern des Umweltbundesamtes sowie des Bundesamtes für Naturschutz. Aktuell werden die Freiflächen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und zur Aufrechterhaltung der Nutzung von Laub befreit. Sie sind in diesem Einsatzgebiet personalbedingt unverzichtbar. Hierbei wird nach Möglichkeit das Laub von vorgenannten Flächen in Flächen geblasen, wo diese die Nutzung und Verkehrssicherheit, aber auch die vorhandene Vegetation nicht beeinträchtigen. An den übrigen Stellen wird das Laub auf der Fläche belassen, welches hier als Habitat von Tieren wie Igeln dienen kann und mit der Zersetzung als natürlicher Dünger und zur Vergrößerung der Humusauflage und somit zur Förderung des Bodenlebens fungiert. Von der Stadt Bonn werden ausschließlich Geräte ohne Häckselfunktion eingesetzt, sodass diese sogar an gewissen Stellen nicht den mechanischen Schaden, welcher durch den Einsatz von Rechen entstehen kann, verursachen. Durch die Nutzung der Gebläse innerhalb der zulässigen Uhrzeiten ist sichergestellt, dass es zu keiner Gesundheitsschädigung bei Anwohnern durch Lärm kommt. In Ausnahmefällen kann es zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit notwendig sein, auch außerhalb dieser Zeiten tätig zu werden. Dies wird jedoch auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt. Der erhöhte Einsatz lediglich in der aktuellen Jahreszeit stellt sicher, dass z.B. Vögel in ihrem Brutverhalten nicht gestört werden. Über die Empfehlungen hinaus beschäftigt sich die Stadt Bonn mit Laubmanagement. Man kann das Management grob in vier Varianten einteilen, welche mit steigender ökologischer Relevanz auch mit entsprechend höheren Kosten verbunden sind: Herkömmliche Laubbehandlung, laufende ökologische Optimierung, Komplettumstellung auf Elektrobläser, und Komplettverzicht auf Bläser. So banal diese Umstellung sich vielleicht anhört, so komplex ist sie und daher nicht von heute auf morgen umzusetzen. Daher möchte die Verwaltung hier nur kurz auf die ökologische Optimierung eingehen, in welcher sich die Stadt Bonn aktuell befindet. Hierbei werden die Geräte sukzessive auf ElektrobetriebSeite 1 von 2 Seite 2 umgestellt, sodass ab einem gewissen Punkt die leistungsstärkeren Benzinbläser nur noch bei besonderen Bedingungen wie Nässe und massivem Laubfall zum Einsatz kommen. Dies ist mit entsprechenden Kosten verbunden. Daher werden aktuell lediglich ausgediente Geräte entsprechend ersetzt. Weiterhin werden die Reinigungszyklen so angepasst, dass der Gebläseeinsatz minimiert wird. Teil dieser Umstellung ist auch, wie bereits erwähnt, vermehrt Laub in den Flächen zu belassen, soweit es die Unterpflanzung verträgt. Da die Stadt mitten in diesem Umbauprozess steckt, können die Ziele noch nicht flächendeckend umgesetzt werden. Die Verwaltung bittet hierfür um Verständnis. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de