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242107-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verzicht des zentralen Neubaus und Wiedereröffnung des Freibadteils des Hardtbergbades zur Sommersaison 2025

Nummer
242107-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Hardtbergbad Straße· Hardthöhe, Hardtberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242107 Bürgerantrag: Verzicht des zentralen Neubaus und Wiedereröffnung des Freibadteils des Hardtbergbades zur Sommersaison 2025

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242107-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bürgerantrag: Verzicht des zentralen Neubaus und
Wiedereröffnung des Freibadteils des
Hardtbergbades zur Sommersaison 2025
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Erweiterung und Sanierung des Hardtbergbades wurde am 30.08.2022
unter der DS 221322 beschlossen.
Die Planungsaufträge sind durch das SGB gemäß diesem Beschluss in vollem
Umfang erteilt worden. Der Bauantrag ist gestellt, die Ausführungsplanung und
Erstellung der Leistungsverzeichnisse bereits in Arbeit. Die notwendigen
Baumfällungen sind ebenfalls erfolgt. Die Ausschreibungen für
Mittelspannungsversorgung, Kanalsanierung und Baustelleneinrichtung
veröffentlicht.
Bei einer Nicht-Umsetzung der beauftragten Leistungen muss die Stadt
Aufträge an Planer für den Neubau teilkündigen. Hierdurch sind
Regressansprüche der Planer zu erwarten.
Wenn, wie beantragt, der Neubau nicht umgesetzt wird, entsteht hierdurch
auch kein zeitlicher Vorteil für die Wiedereröffnung des Freibades.
Darüber hinaus bietet der Neubau/Anbau signifikante erhebliche Vorteile für
den zukünftigen Betrieb des Hardtbergbades. Durch den Anbau wird die
Wasserfläche erhöht/erweitert. Dies ermöglicht die Ausweitung der
Öffnungszeiten, die dann vorwiegend auf die Bedürfnisse der Öffentlichkeit
ausgerichtet werden können.
Erweiterte Öffnungszeiten bieten berufstätigen Menschen, Familien und
Schichtarbeitern die Möglichkeit, das Schwimmbad auch zu weniger
frequentierten Zeiten zu nutzen. Dadurch wird die Einrichtung Hardtbergbad für
eine breitere Zielgruppe zugänglich.
Sowohl die Vergrößerung der Wasserfläche als auch ausgeweitete
Öffnungszeiten tragen dazu bei, Engpässe während der Stoßzeiten zu
reduzieren. Besucher*innen können ihren Aufenthalt besser planen und die
Nutzung des Schwimmbads verteilt sich gleichmäßiger über den Tag und die
Woche, wodurch die Aufenthaltsqualität für die Badegäste erhöht wird.
Durch die Kombination von größerer Kapazität und erweiterten ÖffnungszeitenSeite 1 von 2
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wird das Schwimmbad Hardtbergbad flexibler auf zukünftige Bedürfnisse
ausgerichtet. Dies garantiert, dass es auch bei steigender Nachfrage ein
attraktives Angebot für die Badegäste bleibt, ohne die Infrastruktur zu
überlasten.
Das Hardtbergbad ist ein Kombibad und wesentliche Teile der Infrastruktur
(Fernwärme, Wasser, Entwässerung, Strom) werden gemeinsam genutzt.
Ohne die Fertigstellung des Hallenbades -geplant für Ende 2027- ist kein
Betrieb des Freibades möglich. Aufgrund der Bundesförderung und des im
November 2024 erhaltenen Förderbescheides muss notwendigerweise die
Sanierung des Hallenbades als geförderte Maßnahme zuerst fertiggestellt
werden. Wesentliche Teile der Freibadinfrastruktur liegen unter dem Gebäude
des Hallenbades und damit im Bereich der Baustelleneinrichtung für den
geplanten Neubau/Anbau.
Der „Bachlauf“ genannte Kinderbereich erfordert dieselbe Wasserqualität wie
ein Schwimmbecken. Die dazu notwendige Technik liegt im UG des
Hallenbades und wird von dort versorgt. Damit kann der Bachlauf während der
Sanierung auch nicht betrieben werden.
Diese Teile sind im Bauablauf dem zweiten Bauabschnitt zugeordnet, der auch
Arbeiten an den Becken des Freibades umfasst.
Das Projekt ist ein Sanierungs-Großprojekt, das aufgrund der Vorgaben des
Fördermittelgebers bis Ende 2027 fertiggestellt werden muss.
Aus den dargestellten Gründen ist eine Inbetriebnahme des Freibades während
der laufenden Sanierungsmaßnahme nicht möglich. Dies würde sich auch nicht
anders darstellen, wenn die Module 4 – 7 nicht umgesetzt werden würden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag aufgrund der Stellungnahme der
Verwaltung abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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