242107-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verzicht des zentralen Neubaus und Wiedereröffnung des Freibadteils des Hardtbergbades zur Sommersaison 2025
Kerndaten
- Nummer
- 242107-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Hardtbergbad Hauptort
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242107-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bürgerantrag: Verzicht des zentralen Neubaus und Wiedereröffnung des Freibadteils des Hardtbergbades zur Sommersaison 2025 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Erweiterung und Sanierung des Hardtbergbades wurde am 30.08.2022 unter der DS 221322 beschlossen. Die Planungsaufträge sind durch das SGB gemäß diesem Beschluss in vollem Umfang erteilt worden. Der Bauantrag ist gestellt, die Ausführungsplanung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse bereits in Arbeit. Die notwendigen Baumfällungen sind ebenfalls erfolgt. Die Ausschreibungen für Mittelspannungsversorgung, Kanalsanierung und Baustelleneinrichtung veröffentlicht. Bei einer Nicht-Umsetzung der beauftragten Leistungen muss die Stadt Aufträge an Planer für den Neubau teilkündigen. Hierdurch sind Regressansprüche der Planer zu erwarten. Wenn, wie beantragt, der Neubau nicht umgesetzt wird, entsteht hierdurch auch kein zeitlicher Vorteil für die Wiedereröffnung des Freibades. Darüber hinaus bietet der Neubau/Anbau signifikante erhebliche Vorteile für den zukünftigen Betrieb des Hardtbergbades. Durch den Anbau wird die Wasserfläche erhöht/erweitert. Dies ermöglicht die Ausweitung der Öffnungszeiten, die dann vorwiegend auf die Bedürfnisse der Öffentlichkeit ausgerichtet werden können. Erweiterte Öffnungszeiten bieten berufstätigen Menschen, Familien und Schichtarbeitern die Möglichkeit, das Schwimmbad auch zu weniger frequentierten Zeiten zu nutzen. Dadurch wird die Einrichtung Hardtbergbad für eine breitere Zielgruppe zugänglich. Sowohl die Vergrößerung der Wasserfläche als auch ausgeweitete Öffnungszeiten tragen dazu bei, Engpässe während der Stoßzeiten zu reduzieren. Besucher*innen können ihren Aufenthalt besser planen und die Nutzung des Schwimmbads verteilt sich gleichmäßiger über den Tag und die Woche, wodurch die Aufenthaltsqualität für die Badegäste erhöht wird. Durch die Kombination von größerer Kapazität und erweiterten ÖffnungszeitenSeite 1 von 2 Seite 2 wird das Schwimmbad Hardtbergbad flexibler auf zukünftige Bedürfnisse ausgerichtet. Dies garantiert, dass es auch bei steigender Nachfrage ein attraktives Angebot für die Badegäste bleibt, ohne die Infrastruktur zu überlasten. Das Hardtbergbad ist ein Kombibad und wesentliche Teile der Infrastruktur (Fernwärme, Wasser, Entwässerung, Strom) werden gemeinsam genutzt. Ohne die Fertigstellung des Hallenbades -geplant für Ende 2027- ist kein Betrieb des Freibades möglich. Aufgrund der Bundesförderung und des im November 2024 erhaltenen Förderbescheides muss notwendigerweise die Sanierung des Hallenbades als geförderte Maßnahme zuerst fertiggestellt werden. Wesentliche Teile der Freibadinfrastruktur liegen unter dem Gebäude des Hallenbades und damit im Bereich der Baustelleneinrichtung für den geplanten Neubau/Anbau. Der „Bachlauf“ genannte Kinderbereich erfordert dieselbe Wasserqualität wie ein Schwimmbecken. Die dazu notwendige Technik liegt im UG des Hallenbades und wird von dort versorgt. Damit kann der Bachlauf während der Sanierung auch nicht betrieben werden. Diese Teile sind im Bauablauf dem zweiten Bauabschnitt zugeordnet, der auch Arbeiten an den Becken des Freibades umfasst. Das Projekt ist ein Sanierungs-Großprojekt, das aufgrund der Vorgaben des Fördermittelgebers bis Ende 2027 fertiggestellt werden muss. Aus den dargestellten Gründen ist eine Inbetriebnahme des Freibades während der laufenden Sanierungsmaßnahme nicht möglich. Dies würde sich auch nicht anders darstellen, wenn die Module 4 – 7 nicht umgesetzt werden würden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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