242103-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 242103-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.636 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242103-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil Rüngsdorf Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 10.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung strebt an, die Vorlage zum Satzungsbeschluss im Frühjahr 2025 in die Gremien zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen. In dem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass sich im Rahmen der Erarbeitung der Satzung herausgestellt hat, dass eine Erhaltungssatzung allein nicht ausreicht, um den Charakter des historischen Ortsbildes dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltungssatzung bietet lediglich einen besonderen Genehmigungsvorbehalt bezogen auf prägende städtebauliche Kriterien. In dem hierdurch gesteckten Rahmen ließe sich zwar der Abriss oder die Änderung von erhaltenswerten oder ortsbildprägenden Gebäuden verhindern oder Neubauten, welche die schützenswerte städtebauliche Eigenart beeinträchtigen, untersagen. Eine Einflussnahme auf die Gestaltung von Um- und Neubauten besteht durch die Erhaltungssatzung jedoch nicht. Da in Teilen des Satzungsgebiets zudem keine Bebauungspläne vorliegen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben in diesen Fällen nach § 34 BauGB. Demnach müssen sich Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Baugestalterische Aspekte spielen hierbei keine Rolle. Eine über die städtebaulichen Aspekte hinausgehende Steuerung von Um- und Neubauten mit dem Ziel des Erhalts und ggf. auch positiven Entwicklung des Ortsbildes auch hinsichtlich der prägenden gestalterischen Elemente wäre allein durch die Erhaltungssatzung nicht zu erreichen. Die Gestaltungssatzung bietet, anders als der § 34 BauGB, die Möglichkeit detailliertere Vorgaben zur äußeren Gestaltung von Gebäuden zu treffen. Sie bietet somit Steuerungsmöglichkeiten auch für die Weiterentwicklung des Ortsbildes. Der Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Rüngsdorf befindet sich derzeit in der Endabstimmung. Da das Verfahren nicht als prioritär eingestuft ist, hat sich die Erarbeitung des Satzungsentwurfs wegen anderer laufender Projekte verzögert. Ebenso hat die rechtliche Prüfung aufgrund von Kapazitätsengpässen bei der Fachverwaltung mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Hinsichtlich der Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung sind die sich daraus ergebenden Anforderungen in dem Satzungsentwurf ebenfalls zu berücksichtigen, so dass der Satzungsentwurf dahingehend noch anzupassen ist.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de