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242103-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil Rüngsdorf

Nummer
242103-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 10.12.2024 Kenntnisnahme
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  1. 242103 BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil Rüngsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242103-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil
Rüngsdorf
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 10.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung strebt an, die Vorlage zum Satzungsbeschluss im Frühjahr
2025 in die Gremien zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen. In dem
Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass sich im Rahmen der
Erarbeitung der Satzung herausgestellt hat, dass eine Erhaltungssatzung allein
nicht ausreicht, um den Charakter des historischen Ortsbildes dauerhaft zu
erhalten. Die Erhaltungssatzung bietet lediglich einen besonderen
Genehmigungsvorbehalt bezogen auf prägende städtebauliche Kriterien. In
dem hierdurch gesteckten Rahmen ließe sich zwar der Abriss oder die
Änderung von erhaltenswerten oder ortsbildprägenden Gebäuden verhindern
oder Neubauten, welche die schützenswerte städtebauliche Eigenart
beeinträchtigen, untersagen. Eine Einflussnahme auf die Gestaltung von Um-
und Neubauten besteht durch die Erhaltungssatzung jedoch nicht. Da in Teilen
des Satzungsgebiets zudem keine Bebauungspläne vorliegen, richtet sich die
Zulässigkeit von Bauvorhaben in diesen Fällen nach § 34 BauGB. Demnach
müssen sich Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere
Umgebung einfügen. Baugestalterische Aspekte spielen hierbei keine Rolle.
Eine über die städtebaulichen Aspekte hinausgehende Steuerung von Um- und
Neubauten mit dem Ziel des Erhalts und ggf. auch positiven Entwicklung des
Ortsbildes auch hinsichtlich der prägenden gestalterischen Elemente wäre
allein durch die Erhaltungssatzung nicht zu erreichen. Die Gestaltungssatzung
bietet, anders als der § 34 BauGB, die Möglichkeit detailliertere Vorgaben zur
äußeren Gestaltung von Gebäuden zu treffen. Sie bietet somit
Steuerungsmöglichkeiten auch für die Weiterentwicklung des Ortsbildes.
Der Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den historischen
Ortskern von Rüngsdorf befindet sich derzeit in der Endabstimmung. Da das
Verfahren nicht als prioritär eingestuft ist, hat sich die Erarbeitung des
Satzungsentwurfs wegen anderer laufender Projekte verzögert. Ebenso hat die
rechtliche Prüfung aufgrund von Kapazitätsengpässen bei der Fachverwaltung
mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Hinsichtlich der Aufstellung der
kommunalen Wärmeplanung sind die sich daraus ergebenden Anforderungen
in dem Satzungsentwurf ebenfalls zu berücksichtigen, so dass der
Satzungsentwurf dahingehend noch anzupassen ist.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de