242097-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Baumpflege der Bäume am Rheinufer Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 242097-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.651 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242097-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Baumpflege der Bäume am Rheinufer Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Linden am Beueler Rheinufer haben Frostrisse und keine Schäden, die bei sommerlicher Hitze entstanden sind. Diese Risse entstehen bei jungen Bäumen in den ersten Jahren nach der Pflanzung im Spätwinter oder zeitigen Frühjahr, wenn bei Spätfrosttemperaturen und Sonneneinstrahlung temperaturbedingte Spannungen im Holz entstehen, die zu Rissen führen. Um diese Frostrisse zu vermeiden, werden die vom Amt für Umwelt und Stadtgrün neugepflanzten Bäume der für Frostrisse anfälligen Baumarten (z. B. Ahorn, Linde, …) seit etwa 8 Jahren mit einem Weißanstrich versehen. Die helle Farbe vermindert das Aufheizen des Stammes bei Sonneneinstrahlung bei Frost im Spätwinter und reduziert daher die temperaturbedingten Spannungen. Ältere Bäume haben eine dickere Borke, die das Holz von Natur aus vor solchen Spannungen schützt. Sie brauchen einen solchen Anstrich nicht mehr. Der Weißanstrich hat auch keine heilende Wirkung, d.h. wenn ein Riss entstanden ist, kann er mit dem Anstrich nicht wieder verschlossen werden. Hier helfen nur die Selbstheilungskräfte des Baumes, der bei ausreichender Vitalität den Riss überwallen und damit schließen kann. Auch wenn die Risse an einzelnen Linden am Beueler Rheinufer nicht gewünscht sind, stellen sie keine Beeinträchtigung der Baumstatik oder der Verkehrssicherheit dar. Wie erläutert brauchen ältere Bäume, die dickborkig oder an Sonne gewöhnt sind, keinen Sonnenschutz durch einen Weißanstrich mehr. Das gilt dann auch für die Beschattung, die von Stammaustrieben ausgehen könnte. Diese nutzen dem Baum nicht. Im Gegenteil, wenn sie erst zu spät entfernt werden, sind die dann entstehenden Schnittflächen nur noch größer und die Gefahr einer Pilzinfektion steigt. Darum müssen diese Austriebe an hochstämmigen Bäumen regelmäßig und möglichst frühzeitig entfernt werden. Dies geschieht regelmäßig beim frühjährlichen Kronenschnitt der Bäume. Ein zusätzlicher Schnitt von Stammaustrieben im Herbst kann aus Gründen der Arbeitsökonomie nicht regelmäßig sichergestellt werden. Er ist aber auch baumphysiologisch nicht erforderlich. Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der VerwaltungSeite 1 von 2 Seite 2 und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de