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242097-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Baumpflege der Bäume am Rheinufer Beuel

Nummer
242097-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242097 Bürgerantrag: Baumpflege der Bäume am Rheinufer Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242097-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Baumpflege der Bäume am
Rheinufer Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Linden am Beueler Rheinufer haben Frostrisse und keine Schäden, die bei
sommerlicher Hitze entstanden sind. Diese Risse entstehen bei jungen
Bäumen in den ersten Jahren nach der Pflanzung im Spätwinter oder zeitigen
Frühjahr, wenn bei Spätfrosttemperaturen und Sonneneinstrahlung
temperaturbedingte Spannungen im Holz entstehen, die zu Rissen führen.
Um diese Frostrisse zu vermeiden, werden die vom Amt für Umwelt und
Stadtgrün neugepflanzten Bäume der für Frostrisse anfälligen Baumarten (z. B.
Ahorn, Linde, …) seit etwa 8 Jahren mit einem Weißanstrich versehen. Die
helle Farbe vermindert das Aufheizen des Stammes bei Sonneneinstrahlung
bei Frost im Spätwinter und reduziert daher die temperaturbedingten
Spannungen.
Ältere Bäume haben eine dickere Borke, die das Holz von Natur aus vor
solchen Spannungen schützt. Sie brauchen einen solchen Anstrich nicht mehr.
Der Weißanstrich hat auch keine heilende Wirkung, d.h. wenn ein Riss
entstanden ist, kann er mit dem Anstrich nicht wieder verschlossen werden.
Hier helfen nur die Selbstheilungskräfte des Baumes, der bei ausreichender
Vitalität den Riss überwallen und damit schließen kann. Auch wenn die Risse
an einzelnen Linden am Beueler Rheinufer nicht gewünscht sind, stellen sie
keine Beeinträchtigung der Baumstatik oder der Verkehrssicherheit dar.
Wie erläutert brauchen ältere Bäume, die dickborkig oder an Sonne gewöhnt
sind, keinen Sonnenschutz durch einen Weißanstrich mehr. Das gilt dann auch
für die Beschattung, die von Stammaustrieben ausgehen könnte. Diese nutzen
dem Baum nicht. Im Gegenteil, wenn sie erst zu spät entfernt werden, sind die
dann entstehenden Schnittflächen nur noch größer und die Gefahr einer
Pilzinfektion steigt. Darum müssen diese Austriebe an hochstämmigen Bäumen
regelmäßig und möglichst frühzeitig entfernt werden. Dies geschieht
regelmäßig beim frühjährlichen Kronenschnitt der Bäume. Ein zusätzlicher
Schnitt von Stammaustrieben im Herbst kann aus Gründen der
Arbeitsökonomie nicht regelmäßig sichergestellt werden. Er ist aber auch
baumphysiologisch nicht erforderlich.
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der VerwaltungSeite 1 von 2
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und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de