242092-08 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 242092-05 "Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt `Geistige Entwicklung´ und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße
Kerndaten
- Nummer
- 242092-08 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Rölsdorfstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 242092-08 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar Johannes Schott Marcel Schmitt 22.09.2026 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 242092-05 "Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt `Geistige Entwicklung´ und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird mit folgende Maßgaben vertagt. 1. Vor weiteren Planungsarbeiten oder gar der Aufnahme von Bautätigkeiten wird der Baugrund auf Kontamination und Tragfähigkeit von einem unabhängigen Sachverständigen untersucht. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse und allfälligen Notwendigkeiten zum Abtrag kontaminierten Materials etc. und etwaigen Maßnahmen zur Baugrundverbesserung werden dem Rat mit entsprechenden Kostennoten vorgelegt. 2. Die Verwaltung legt dar, was bei der Errichtung der beiden Gebäude Förderschule und Dreifachturnhalle jeweils an Kosten eingespart werden könnte, wenn auf die angestrebte DGNB-Gold-Zertifizierung verzichtet würde und welche Einsparungen sich ergäben, wenn auf die vom Stadtrat nicht autorisierte Erweiterung des Raumprogramms der Sporthalle um ein Foyer, eine Ausgabeküche, eine Garderobe, einen Vereinsraum und zwei Mehrzweckräume verzichtet würde. 3. Die Verwaltung - prüft die Förderfähigkeit des Vorhabens im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude– Klimafreundlicher Neubau und teilt die valide ermittelte Fördersumme mit, die tatsächlich zu erwarten steht. - ermittelt den Anteil des Finanzbedarfs des Bauvorhabens , der über ein Darlehen aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal“ der NRW-Bank zu welchen Konditionen finanziert werden kann.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Nach den Erfahrungen mit der Beethovenhalle sollte Kostensteigerungen, die auf Imponderabilien im Baugrund beruhen (Tragfähigkeit, Kontamination Grundwasserdruck etc.), tunlichst vermeiden werden. Nach den in der Vorlage dazu zu lesenden Informationen bestehen bei den Antragstellern Bedenken, ob das Grundstück für die beiden Baumaßnahmen unter den verlautbarten Kosten wie geplant bebaut werden kann. Offenbar ist der unter den Bestandsgebäuden befindliche Boden bis heute nicht bzw. nicht ausreichend auf Schadstoffe beprobt worden. Angesichts der Haushaltskrise sollte darüber nachgedacht werden, die bisher geplanten unnötig hohen Baustandards zurückzufahren, um Finanzmittel einsparen zu können. Überdies ist die beabsichtigte Erweiterung in Form einesüppigen Foyers, einer Ausgabeküche, einer Garderobe, eines Vereinsraums und von zwei Mehrzweckräumen a 91qm kritisch zu hinterfragen. Wer aus welchen Gründen wann und mit welcher Kompetenz entschieden hat,von dem vom Rat im Dezember 2024 genehmigten Raumplan abzuweichen und warum dies angesichts der Haushaltslage unabweisbar sein soll, ist darzulegen. Ferner gehört zu der Erstellung einer validen Entscheidungsgrundlage alle möglichen Fördermöglichkeiten im Detail zu untersuchen und dem Rat genau darzustellen, mit welchen Mittelzuflüssen gerechnet werden kann. Vage Aussagen nach dem Motto, der Finanzbedarf könne „voraussichtlich anteilig über Darlehen“ finanziert werden oder die „Förderfähigkeit und die Höhe der förderfähigen Ausgaben“ seien „noch zu prüfen“, sind gänzlich unzureichend für eine verantwortlichen Entschluss der Ausschuss- und Ratsmitglieder. Die Dreifachsporthalle soll wegen der beengten Grundstückssituation und der umgebenden Wohnbebauung teilweise in das Gelände eingegraben werden (Laut Plan bis zu 5 m Tiefe). Dies führt laut Vorlage zu erhöhtem konstruktivem und technischem Aufwand, unter anderem für Verbaumaßnahmen, Brandschutz und die Berücksichtigung des maßgebenden Höchstwasserstands. Welcher Anteil der Mehrkosten konkret auf diese Bauweise entfällt und ob kostengünstigere oberirdische oder weniger stark abgesenkte Varianten geprüft wurden, wird nicht dargestellt. Angesichts der im Baugrund möglicherweise lauernden Unwägbarkeiten, der prekären Finanzlage der Stadt, Gesamtkosten in Höhe von 93,4 Mio. Euro und einer Steigerung um rund 19,1 Mio. Euro gegenüber dem bisherigen Kostenrahmen, ist der Beschlussvorschlag der Antragsteller sachgerecht. Der Änderungsantrag stellt ausdrücklich weder das Förderzentrum noch den Sporthallenbedarf infrage, sondern soll für beide Vorhaben eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de