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242092-06 AA · Änderungsantrag

SPD-Bezirksfraktion: Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße Antrag zur Vorlage 242092

Nummer
242092-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Rölsdorfstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Anregung
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Übergeordnet

  1. 242092 Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße

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Änderungsantrag
öffentlich
242092-06 AA
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Beuel
Benedikt Stratmann
SPD-Bezirksfraktion: Errichtung eines
Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige
Entwicklung“ und einer separaten Dreifachturnhalle
mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße
Antrag zur Vorlage 242092
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Realisierung des
Bauvorhabens Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“
und separater Dreifachsporthalle mit Tribüne am Standort Rölsdorfstraße wird
vorbehaltlich der Prüfung der nachfolgen Punkte zugestimmt.
- Die Stellplätze für die Sporthalle und die Förderschule werden auf die
notwendige Anzahl laut § 3 Stellplatzsatzung erhöht und
- bei den Umkleideräumen wird die Möglichkeit einer temporären, flexiblen
Zusammenführung vorgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Neubau wie geplant umzusetzen.
Begründung
Der Änderungsantrag fordert explizit nur eine „Prüfung“, da die Fragen komplex
sind und von Fachleuten beurteilt werden müssen.
Die Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn macht folgend Vorgaben.
- Für Sporthallen: 1 Stpl. je 50 m² Hallenfläche, zusätzlich 1 Stpl. je 15
- Für Förderschulen für Kinder mit Beeinträchtigungen: 1 Stpl. je 15 SchülerSeite 1 von 2
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- Aufgrund der Verortung in Lagezone I kann die Anzahl der Stellplätze um 40%
reduziert werden.
Demnach müssen – unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 4 der Satzung – 35
Stellplätze für das Bauvorhaben „Förderzentrums mit dem Schwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ und separater Dreifachsporthalle“ geplant werden. Eine
gleichzeitige Nutzung am Wochenende, bspw. ein Konzert in der Aula der
Förderschule sowie ein gut besuchtes Handballspiel, bedarf darüber hinaus
mindestens einer guten Abstimmung.
Die Umkleideräume könnten abseits des Schulsports für Sportmannschaften im
gehobenen Amateurniveau (bspw. kann ein Kader einer Handballmannschaft
samt Offiziellen bis zu 18 Personen umfassen) zu klein sein. Da die Größe
aufgrund des Grundrisses nicht verändert werden kann, soll eine temporäre,
flexible Zusammenlegung (bspw. Verbindungstür) geprüft werden.
Anlage/n
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