242092-06 AA · Änderungsantrag
SPD-Bezirksfraktion: Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße Antrag zur Vorlage 242092
Kerndaten
- Nummer
- 242092-06 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Rölsdorfstraße Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anregung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.215 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 242092-06 AA Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Beuel Benedikt Stratmann SPD-Bezirksfraktion: Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße Antrag zur Vorlage 242092 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Anregung Inhalt des Änderungsantrags Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Realisierung des Bauvorhabens Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und separater Dreifachsporthalle mit Tribüne am Standort Rölsdorfstraße wird vorbehaltlich der Prüfung der nachfolgen Punkte zugestimmt. - Die Stellplätze für die Sporthalle und die Förderschule werden auf die notwendige Anzahl laut § 3 Stellplatzsatzung erhöht und - bei den Umkleideräumen wird die Möglichkeit einer temporären, flexiblen Zusammenführung vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Neubau wie geplant umzusetzen. Begründung Der Änderungsantrag fordert explizit nur eine „Prüfung“, da die Fragen komplex sind und von Fachleuten beurteilt werden müssen. Die Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn macht folgend Vorgaben. - Für Sporthallen: 1 Stpl. je 50 m² Hallenfläche, zusätzlich 1 Stpl. je 15 - Für Förderschulen für Kinder mit Beeinträchtigungen: 1 Stpl. je 15 SchülerSeite 1 von 2 Seite 2 - Aufgrund der Verortung in Lagezone I kann die Anzahl der Stellplätze um 40% reduziert werden. Demnach müssen – unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 4 der Satzung – 35 Stellplätze für das Bauvorhaben „Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und separater Dreifachsporthalle“ geplant werden. Eine gleichzeitige Nutzung am Wochenende, bspw. ein Konzert in der Aula der Förderschule sowie ein gut besuchtes Handballspiel, bedarf darüber hinaus mindestens einer guten Abstimmung. Die Umkleideräume könnten abseits des Schulsports für Sportmannschaften im gehobenen Amateurniveau (bspw. kann ein Kader einer Handballmannschaft samt Offiziellen bis zu 18 Personen umfassen) zu klein sein. Da die Größe aufgrund des Grundrisses nicht verändert werden kann, soll eine temporäre, flexible Zusammenlegung (bspw. Verbindungstür) geprüft werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de