242091 · Mitteilungsvorlage
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Mobilitätsmaßnahmen des Universitätsklinikums Bonn (UKB) - Inbenutzungnahme von 90 Pkw-Stellplätzen im Parkhaus-Mitte auf dem UKB-Gelände Venusberg; hier: Ergebnis Monitoring
Kerndaten
- Nummer
- 242091
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 242091 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Mobilitätsmaßnahmen des Universitätsklinikums Bonn (UKB) - Inbenutzungnahme von 90 Pkw- Stellplätzen im Parkhaus-Mitte auf dem UKB- Gelände Venusberg; hier: Ergebnis Monitoring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 nach vorheriger Anhörung in der Bezirksvertretung Bonn (05.11.2019) dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über Mobilitätsmaßnahmen des Universitätsklinikums Bonn (UKB) zur Inbenutzungnahme von 90 Pkw- Stellplätzen im Parkhaus-Mitte auf dem UKB-Gelände Venusberg zugestimmt (DS-Nr. 1912686). Der Vertrag wurde mit Datum vom 06.05./18.05.2020 geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages zwischen der Stadt Bonn und dem UKB sind Regelungen über die Inbenutzungnahme der 90 Pkw-Stellplätze im Parkhaus- Mitte auf dem UKB-Gelände, für die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7818-16 (Eltern-Kind-Zentrum) vom 26.11.2014 Planungsrecht geschaffen wurde, ohne dass hierfür zunächst ein nachgewiesener Stellplatzbedarf bestand. Da in der Abwägung des Rates zum Satzungsbeschluss über diesen Plan die Frage der Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) eine besondere Rolle spielte, wurde in dem zugehörigen Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7818-16 eine Bestimmung aufgenommen, dass diese ca. 90 Pkw-Stellplätze erst dann in Benutzung genommen werden dürfen, wenn die Ergebnisse eines UKB-Konzeptes für ein betriebliches Mobilitätsmanagement vorliegen und Einvernehmen mit der Stadt über die aus verkehrsplanerischer Sicht erforderlichen und aus Sicht der Vorhabenträgerin wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen zur Umsetzung dieses Konzeptes erzielt wurde. Diese Voraussetzungen lagen im Jahr 2019 vor und mündeten in die o.g.Seite 1 von 124 Seite 2 vertragliche Vereinbarung (DS-Nr. 1912686). Nach den Regelungen des Vertrags ist der zentrale Kennwert zur Wirkungsmessung der eingeführten Mobilitätsmaßnahmen und der gewünschten Eindämmung des MIV der Gesamt-Stellplatzbedarf für den Campus Venusberg des UKB. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand für den Campus Venusberg des UKB ein Gesamt-Stellplatzdefizit von etwa 844 Pkw-Stellplätzen. Dabei wurden die 90 Pkw-Stellplätze im Parkhaus-Mitte bei der Stellplatzbedarfsermittlung bereits als in Betrieb genommen betrachtet. Zur Eindämmung des MIV und zur Kompensation der 90 Pkw-Stellplätze im Parkhaus-Mitte verpflichtete sich das UKB unverzüglich eine Fahrradförderung analog des Job-Rad-Systems mit einem Reduzierungseffekt auf die Stellplatzzahl von etwa 101 Plätzen einzuführen (siehe §1 (4) i.V.m. § 2 (1) der Anlage 1). Zum anderen wurde zur weiteren Verkehrsentlastung vereinbart, dass die Stadt und das UKB die gemeinsame Planung und Realisierung eines umfangreichen Radwegenetzes zur besseren Erreichbarkeit des UKB mit dem (Elektro-) Fahrrad in den Bereichen Ippendorf, Dottendorf und Poppelsdorf sowie für den Campusbereich Venusberg des UKB betreibt. Dabei ist die Planung für alle Bereiche vom UKB zu übernehmen (§ 2 (2)). Zur Überprüfung der Wirkung der vereinbarten Mobilitätsmaßnahmen und deren Reduzierungseffekt auf den Gesamt-Stellplatzbedarf wurde ein Monitoring vereinbart. Die erstmalige Überprüfung bzw. das Monitoring der Wirkung der eingeführten Mobilitätsmaßnahmen sollte gemäß den vertraglichen Vereinbarungen im Zeitraum zwischen dem 1.3.2021 und dem 30.9.2022 in Form eines aktualisierten Stellplatznachweises erfolgen. Aufgrund der Covid-Pandemie und den damit veränderten Rahmenbedingungen wurde die Nachweisführung im Zeitraum 2021/2022 in Abstimmung mit der Verwaltung ausgesetzt. Mit Datum vom 04.08.2023 (Eingang bei der Stadt) hat das UKB den Bericht „Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn (März 2023) vorgelegt. Der Ergebnisbericht ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Vergleich mit der Prognose zu dem rechnerischen Bedarf an Stellplätzen aus dem Jahr 2017 für das Jahr 2022 mit der vorliegenden Ermittlung aus dem Jahr 2022 zeigt, dass hauptsächlich durch die Veränderung der Mobilitätskennwerte, der Bedarf an Pkw-Stellplätzen um ca. 300 gesunken ist. Die Anforderungen des § 1 (4) i.V.m. § 2 (2) der Vereinbarung sind somit erfüllt (siehe Nr(n). 6.1 und 6.2 der Anlage 2). Die vereinbarte gemeinsame Planung und Realisierung eines umfangreichen Radwegenetzes zur besseren Erreichbarkeit des UKB mit dem (Elektro-) Fahrrad in den Bereichen Ippendorf, Dottendorf und Poppelsdorf sowie für den Campusbereich Venusberg des UKB wurde insoweit erfüllt, als dass die Planung verabredungsgemäß durchgeführt und vorgelegt wurde (abvi Verkehrsplanung: Maßnahmen zur Verbesserung der RadverkehrsinfrastrukturSeite 2 von 124 Seite 3 im Umfeld des Venusberges Radverkehrsuntersuchung erstellt im Auftrag des Universitätsklinikum Bonn(AöR), Dezember 2021; Anlage 3). Die vertraglichen Bestimmungen des Vertrages vom 06.05./18.05.2020 werden insoweit seitens der Stadt Bonn als erfüllt erachtet. Zur weiteren Reduzierung des Verkehrsaufkommens sollen im Zusammenhang mit dem zurzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 6618-1 „Universitätsklinikum Bonn“ (u.a. DS-Nr. 220369) neue Mobilitätsmaßnahmen und deren Monitoring vertraglich vereinbart werden, u.a. auch die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur. Anlage/n 1 Anlage 1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag (öffentlich) 2 Anlage 2 Aktualisierung der Stellplatzberechnung (öffentlich) 3 Anlage 3 Radverkehrsuntersuchung (öffentlich)Seite 3 von 124 Öffentlich-rechtlicher Vertrag - gemäß § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) – für das Gebiet des Universitätsklinikums Bonn über die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen zwischen der Bundesstadt Bonn, vertreten durch den Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2 53111 Bonn – nachfolgend "Stadt" genannt – und dem Universitätsklinikum Bonn, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Venusberg-Campus 1 53127 Bonn – nachfolgend "UKB" genannt – wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand (1) Im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7818-16 (Eltern-Kind- Zentrum) vom 26.11.2014 hatte das UKB sich in dem Durchführungsvertrag verpflichtet, 90 Pkw- Stellplätze im Parkhaus-Mitte auf dem UKB-Gelände erst dann in Benutzung zu nehmen, wenn die Ergebnisse eines UKB-Konzeptes für ein betriebliches Mobilitätsmanagement vorliegen und Einvernehmen mit der Stadt über die aus verkehrsplanerischer Sicht erforderlichen und aus SichtSeite 4 von 124 der Vorhabenträgerin wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen zur Umsetzung dieses Konzeptes erzielt wurde. Diese Voraussetzungen liegen jetzt vor, so dass die Stadt und das UKB die vorliegende vertragliche Vereinbarung treffen können. (2) Das Vertragsgebiet umfasst den Campus Venusberg des UKB (Anlage 1). (3) Der „Stellplatznachweis für das Universitätsklinikum Bonn“ (Anlage 2) ermittelt für das Prognosejahr 2022 bei dem Szenario mit dem größten Beschäftigtenzuwachs bei einem Pkw- Stellplatzbedarf von 3.794 ein Defizit auf dem Campus Venusberg von mindestens ca. 694 Plätzen. Um den Parksuchverkehr auf dem Gelände und im direkten Siedlungsumfeld zu vermindern, empfiehlt der Gutachter einen Puffer in der Spitzenstunde von etwa 4 % des Bedarfs vorzusehen. Unter Berücksichtigung dieses Puffers von ca. 150 Plätzen liegt heute bereits ein Defizit von etwa 844 Pkw-Stellplätzen vor, dies entspricht einem Anteil von etwa 22,3 %. Die 90 Pkw-Stellplätze im Parkhaus-Mitte nach Absatz 1 sind bei der Stellplatzbedarfsermittlung durch den Gutachter bereits als in Betrieb genommen betrachtet worden. (4) Zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs soll die Zahl der heute im Vertragsgebiet vorhandenen Pkw-Stellplätze trotz des vorhandenen Stellplatzdefizits nicht weiter erhöht werden. Deshalb soll auch eine Inbenutzungnahme der 90 Pkw-Stellplätze im Parkhaus-Mitte nach Absatz 1 durch Mobilitätsmaßnahmen entsprechend der „Wirkungsprognose“ (Anlage 3) kompensiert werden. Ergibt das nachfolgend vereinbarte Monitoring, dass die Mobilitätsmaßnahmen zur Kompensation nicht ausreichen, ist das so ermittelte Defizit durch UKB bei der Stadt unverzüglich nach Aufforderung gemäß § 3 Absatz 2 dieses Vertrages abzulösen. § 2 Kompensation des anteiligen Stellplatzdefizits, weitere Maßnahmen (1) UKB verpflichtet sich, unverzüglich eine Fahrradförderung analog des Job-Rad-Systems gemäß Kapitel 5.3 der Anlage 3 der Maßnahmendarstellung Fahrradförderung (Anlage 4) mit einem Reduzierungseffekt auf die Stellplatzzahl von etwa 101 Plätzen einzuführen. (2) Zur weiteren Verkehrsentlastung vereinbaren Stadt und UKB die gemeinsame Planung und Realisierung eines umfangreichen Radwegenetzes zur besseren Erreichbarkeit des UKB mit dem (Elektro-) Fahrrad in den Bereichen Ippendorf, Dottendorf und Poppelsdorf sowie für den Campusbereich Venusberg des UKB. Dabei wird die Planung für alle Bereiche von UKB übernommen. Die Planung ist mit der Stadt abzustimmen. Die Stadt erstattet UKB die Kosten für die Planungsleistungen im öffentlichen Bereich. Für die Realisierung des Radwegenetzes ist UKB für den Campusbereich Venusberg und die Stadt für den öffentlichen Bereich verantwortlich. Diese weitere Maßnahme bleibt einer umfassenden vertraglichen Vereinbarung im Zusammenhang mit der Neuaufstellung eines Bebauungsplans für den Gesamtstandort des UKB vorbehalten.Seite 5 von 124 § 3 Monitoring der Kompensationsmaßnahmen (1) Der Stellplatzbedarf für den Campus Venusberg wurde nach Anlage 2 dieses Vertrages durch Mobilitätskennwerte ermittelt. Da der berechnete Stellplatzbedarf nach § 1 Absatz 3 dieses Vertrages von sich verändernden Mobilitätskennwerten abhängt und das Ziel der Stadt Bonn die Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist, werden durch das UKB mittels Befragung zu einem mit dem Stadtplanungsamt (Verkehrsplanung) abzustimmenden Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 1.3.2021 und dem 30.9.2022 die Mobilitätskennwerte unaufgefordert erneut erfasst und durch statistisch geeignete Methoden aktualisiert. Nach der Aktualisierung der Kennwerte wird durch das UKB unverzüglich ein aktualisierter Stellplatznachweis für den Campus Venusberg bei der Stadt vorgelegt. (2) Ergibt die Aktualisierung des Stellplatzbedarfs nach Absatz 1, dass trotz der vereinbarten Kompensationsmaßnahmen nach § 2 sich das Gesamtdefizit nicht um 90 Pkw-Stellplätze reduziert hat, verpflichtet sich das UKB unverzüglich weitere mit der Stadt abzustimmende Mobilitätsmaßnahmen mit dem Ziel durchzuführen, das Gesamtdefizit um die vereinbarten 90 Pkw-Stellplätze zu reduzieren. (3) Anschließend werden durch das UKB mittels Befragung zu einem mit dem Stadtplanungsamt (Verkehrsplanung) abzustimmenden Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 1.3.2024 und dem 30.9.2024 die Mobilitätskennwerte unaufgefordert erneut erfasst und durch statistisch geeignete Methoden aktualisiert. Nach der Aktualisierung der Kennwerte wird durch das UKB unverzüglich ein aktualisierter Stellplatznachweis für den Campus Venusberg bei der Stadt vorgelegt. (4) Ergibt die nochmalige Aktualisierung des Stellplatzbedarfs nach Absatz 3, dass trotz der vereinbarten Kompensationsmaßnahmen nach § 2 und gegebenenfalls der weiteren Mobilitätsmaßnahmen nach Absatz 2 sich das Gesamtdefizit nicht um 90 Pkw-Stellplätze reduziert hat, entrichtet das UKB unverzüglich den dann in der Stadt gemäß Stellplatzablösesatzung geltenden Ablösebetrag je defizitärem Pkw-Stellplatz an die Stadt, maximal jedoch für 90 PkW-Stellplätze. Der Ablösebetrag wird 1 Monat nach Zahlungsaufforderung durch die Stadt fällig. Die Stadt verwendet den Ablösebetrag für den Ausbau und die Instandsetzung und -haltung des Radwegenetzes zum UKB. (5) Das UKB erhält durch die Zahlung des Ablösebetrags keinen Anspruch auf Herstellung von privaten oder öffentlichen Parkeinrichtungen, auf Übertragung des Eigentums und auf Benutzung der hergestellten oder noch herzustellenden privaten oder öffentlichen Parkeinrichtungen. § 4 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf eventuelle Rechtsnachfolger bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Partners dieses Vertrages. Die Verpflichtungen dieses Vertrages sind von den Vertragspartnern etwaigen Rechtsnachfolgern aufzuerlegen, mit der Maßgabe, diese entsprechend weiterzugeben.Seite 6 von 124 (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Nebenabreden bestehen nicht. (3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich nahekommt. Dasselbe gilt, wenn sich eine Vertragslücke zeigt. (4) Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt, jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung. Bonn, den 18.05.2020 Bonn, den 6.5.2020 Bundesstadt Bonn Universitätsklinikum Bonn Der Oberbürgermeister Im Auftrag Anhang: · Anlage 1: Vertragsgebiet · Anlage 2: „Stellplatznachweis für das UKB“, VSU GmbH Herzogenrath, Fassung 24.10.2018 · Anlage 3: „Bericht: Wirkungsprognose Maßnahmen des Mobilitätsmanagements am UKB Bonn“, VSU GmbH Herzogenrath, Fassung 12.06.2017 · Anlage 4: Maßnahmendarstellung FahrradförderungSeite 7 von 124 Stadt Bonn Bericht Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn Auftraggeberin: Universitätsklinikum Bonn Anstalt des öffentlichen Rechts Venusberg Campus 53127 Bonn Erstellerin: VSU GmbH Beratende Ingenieure für Verkehr, Städtebau, Umweltschutz GmbH, 52134 Herzogenrath Herzogenrath, im März 2023Seite 8 von 124 Inhaltsverzeichnis Abbildungs- & Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................................3 Aufgabe ........................................................................................................................................................................................5 Mobilitätsbefragung ...............................................................................................................................................................5 2.1 Grundgesamtheit der Befragung ................................................................................................................................5 2.1.1 Beschäftigte ..............................................................................................................................................................5 2.1.2 Studierende .............................................................................................................................................................. 6 2.1.3 Ambulante Patient*innen sowie Tagesklinik ............................................................................................ 6 2.1.4 Stationäre Patient*innen ..................................................................................................................................... 7 2.1.5 Besucher*innen ....................................................................................................................................................... 7 2.1.6 Ermittlung nötige Stichprobe ............................................................................................................................ 8 2.2 Durchführung der Befragung ....................................................................................................................................... 8 2.2.1 Befragung Beschäftigte & Studierende ........................................................................................................ 8 2.2.2 Interviews Besucher*innen, Patient*innen und Begleitpersonen .................................................... 9 2.3 Ergebnisse der Befragung............................................................................................................................................. 9 2.3.1 Beantwortungsrücklauf ....................................................................................................................................... 9 2.3.2 Allgemeine Fragestellungen ............................................................................................................................. 11 2.3.3 Stichtagbezogene Fragestellungen .............................................................................................................. 16 2.3.4 Ergänzende Informationen ............................................................................................................................... 18 2.4 Vergleich zur Befragung in 2017 ............................................................................................................................... 22 2.4.1 Allgemeine Fragestellungen ........................................................................................................................... 22 2.4.2 Stichtagbezogene Fragestellungen ............................................................................................................. 24 Stellplatzangebot & -auslastung ................................................................................................................................... 26 3.1 Bestand ............................................................................................................................................................................... 26 3.2 Stellplatz-Belegung .........................................................................................................................................................27 3.2.1 Ein- und Ausfahrten.............................................................................................................................................27 3.2.2 Stellplatzbelegung .............................................................................................................................................. 29 3.2.3 Dauer Stellplatzbelegung ................................................................................................................................ 30 Bemessungsmodelle und Verifizierung ...................................................................................................................... 31 4.1 Bemessungsmodell PKW ............................................................................................................................................. 31 4.2 Bemessungsmodell Rad .............................................................................................................................................. 32 4.3 Faktoren Beschäftigte ................................................................................................................................................... 32 4.4 Faktoren Studierende .................................................................................................................................................... 33 4.5 Faktoren Ambulante Patienten ................................................................................................................................. 34 4.6 Faktoren Stationäre Patienten ................................................................................................................................... 34Seite 9 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 3/48 4.7 Faktoren Besucher .......................................................................................................................................................... 35 4.8 Ermittlung von Korrekturfaktoren (PKW) .............................................................................................................. 36 Stellplatznachweis ................................................................................................................................................................37 5.1 PKW .......................................................................................................................................................................................37 5.2 Rad .........................................................................................................................................................................................37 Berücksichtigung weiterer vertraglicher Regelungen ........................................................................................... 38 6.1 Zu §2 Abs.1 ......................................................................................................................................................................... 38 6.2 Zu § 1, Abs. 4 ...................................................................................................................................................................... 39 6.3 Zu § 2, Abs. 2 ..................................................................................................................................................................... 40 6.4 Zu § 3, Abs. 1 ...................................................................................................................................................................... 40 6.5 Zu § 3, Abs. 2 ..................................................................................................................................................................... 40 Fazit ............................................................................................................................................................................................. 41 Anhang 1 – Fragebogen Beschäftigte & Studierende ....................................................................................................... 43 Anhang 2 – Fragebogen Patient*innen & Besucher*innen ............................................................................................ 44 Anhang 3 – Personenzahlen am UKB ..................................................................................................................................... 45 Anhang 4 – Prognose der Personen am UKB ...................................................................................................................... 46 Anhang 5 – Verteilung Wohnstandorte der befragten Personen ................................................................................47 Anhang 6 – Stellplatzangebot auf dem UKB-Gelände .................................................................................................... 48 Abbildungs- & Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Fahrzeugverfügbarkeit von Studierenden & Beschäftigten .................................................................. 12 Abbildung 2: Führerscheinverfügbarkeit von Studierenden & Beschäftigten ......................................................... 12 Abbildung 3: Verfügbarkeit von Zeitfahrkarten (ÖPNV) bei Studierenden & Beschäftigten ............................ 13 Abbildung 4: Dauer (in Minuten) Wegerelation Wohnort-UKB von Studierenden & Beschäftigten ............ 13 Abbildung 5: Vergleich Aktuelles und Wünschenswertes Verkehrsmittel (Studierende) ................................ 14 Abbildung 6: Vergleich Aktuelles und Wünschenswertes Verkehrsmittel (Beschäftigte) ............................... 14 Abbildung 7: Zufriedenheit Angebot PKW-Stellplätze ...................................................................................................... 15 Abbildung 8: Zufriedenheit Angebot Fahrrad/Pedelec-Abstellplätze ........................................................................ 15 Abbildung 9: Anwesenheit der Personengruppen am Stichtag.....................................................................................17 Abbildung 11: Verkehrsmittelwahl der Personengruppen am Stichtag ...................................................................... 18 Abbildung 11: Abstellort PKW ....................................................................................................................................................... 19Seite 10 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 4/48 Abbildung 13: Grund für die Nutzung des MIV .................................................................................................................... 19 Abbildung 14: Genutzte Form der Abstellanlage ................................................................................................................ 20 Abbildung 15: Bewertung des Abstellplatzangebots (Studierende) ........................................................................... 21 Abbildung 16: Bewertung des Abstellplatzangebots (Beschäftigte) .......................................................................... 21 Abbildung 17: Fahrzeugverfügbarkeit von Studierenden in 2017 und 2022 ............................................................. 22 Abbildung 18: Fahrzeugverfügbarkeit von Beschäftigten in 2017 und 2022............................................................ 22 Abbildung 19: Verfügbarkeit von Zeitfahrkarten (ÖPNV) von Beschäftigten in 2017 und 2022 ...................... 23 Abbildung 20: Womit kommen Sie derzeit? (Studierende in 2017 & 2022) ............................................................. 23 Abbildung 21: Womit kommen Sie derzeit? (Beschäftigte in 2017 & 2022) ............................................................. 24 Abbildung 22: Vergleich der Anwesenheitsganglinien von Patient*innen, Begleiter*innen und Besucher*innen in 2017 und 2022 ............................................................................................................................................. 25 Abbildung 23: Vergleich der Anwesenheitsganglinien von Studierenden und Beschäftigten in 2017 und 2022 ....................................................................................................................................................................................................... 25 Abbildung 24: Vergleich der Verkehrsmittelwahl am Stichtag in 2022 und 2017 ................................................ 26 Abbildung 25: Ein- und Ausfahrten von Kurz- und Dauerparkern; Mittelwert zwischen den Stichtagen in 2022 ....................................................................................................................................................................................................... 28 Abbildung 26: Konstruierte Tagesganglinie der Anwesenheit entsprechend der gemittelten Ein- und Ausfahrten der Stichtage .............................................................................................................................................................. 29 Abbildung 27: Anwesenheitsganglinie Kurzparker entspr. Zufahrtskontrolle für gemittelte Ein- und Ausfahrten der Stichtage .............................................................................................................................................................. 30 Tabelle 1: Stichprobengrößen........................................................................................................................................................ 8 Tabelle 2: Beantwortungsrücklauf & erreichte Fehlerspanne ....................................................................................... 10 Tabelle 3: Standort-Verteilung der Befragungsergebnisse............................................................................................ 10 Tabelle 4: Ermittlung des aktuellen Stellplatzbedarfs mit der Berechnungsmethode (e=1) ........................... 36 Tabelle 5: Stellplatzbedarf für den Prognosehorizont 2027 ...........................................................................................37 Tabelle 6: Abstellplatzbedarf für den Prognosehorizont 2027 .................................................................................... 38 Tabelle 7: Veränderung der Verkehrsmittelanteile bei den Beschäftigten zwischen 2017 und 2022 ......... 38 Tabelle 8: modellhafte Betrachtung Reduktionswirkung Fahrradförderung .......................................................... 39 Tabelle 9: Vergleich der Prognose aus dem Jahr 2017 für das Jahr 2022 mit der Ermittlung des Bestandsbedarfs aus dem Jahr 2022 ..................................................................................................................................... 39 Tabelle 10: Verkehrsmittelwahl zum Erreichen des UKB (2017 nicht immer 100%, weil die Rubrik „sonstiges“ nicht dargestellt ist) ................................................................................................................................................ 41Seite 11 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 5/48 Aufgabe Der Stellplatznachweis des Universitätsklinikums Bonn (UKB) wird auf Grundlage einer regelmäßigen Anpassung, basierend auf Befragungen und Erhebungen, um zusätzliche nötige Maßnahmen und Stell- plätze ergänzt. Hierzu liegt eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Bonn vor. Demgemäß erfolgt die Ermittlung der nötigen Stellplätze mittels eines Berechnungsmodells, welches den gesamten Stell- platzbedarf des Universitätsklinikums berücksichtigt. Im aktuellen Turnus müssen hierbei sowohl ge- steigerte Beschäftigtenzahlen, als auch bereits umgesetzte und geplante Neubauprojekte berücksichtigt werden. Kern des Monitoring-Prozesses ist jedoch, dass die aktuelle Mobilität am Universitätsklinikum erfasst wird. Mobilitätsbefragung Grundlage für die Stellplatzberechnung ist eine Mobilitätsbefragung der Beschäftigten und Studierenden sowie der Patient*innen, deren Begleitung der Besucher*innen von stationären Patient*innen. Die zuge- hörigen Fragebögen für Beschäftigte und Studierende ist im Anhang 1 dargestellt. Anhang 2 stellt den Fragebogen von Patient*innen, Begleitung und Besucher*innen dar. 2.1 Grundgesamtheit der Befragung Die als Grundgesamtheit der Befragung definierte Zahl der am Klinikum anwesenden Personen dient sowohl als Grundlage für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs als auch zur Ermittlung der nötigen Stich- probengrößen der Befragung. Berücksichtigt werden möglichst alle Personen, die auf dem Gelände des UKB anwesend sind, hier sind also neben den Beschäftigten des UKB auch die des DZNE etc. zu berück- sichtigen. Daneben gibt es weitere Gruppen, wie Schüler und Praktikanten, die ggf. weiteren Stellplatz- bedarf generieren können. Die aktuellen Kennzahlen zu den Personen wurden im Zuge der Bearbeitung durch das Universitätsklinikums definiert und um Prognosefaktoren bis 2035 ergänzt. Für die Bettenbe- legung der stationären Patienten wurde auf die Zahlen am Stichtag zurückgegriffen (siehe Anhang 3). 2.1.1 Beschäftigte Die Zahl der am Klinikum anwesenden Beschäftigten ist entsprechend der verschiedenen Gesellschaften auf dem Gelände zu definieren. Hier sind insbesondere die Beschäftigten des UKB selbst, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und Servicegesellschaften (SG) zu berücksichtigen. Eine genaue Aufteilung der Be- schäftigtenzahl kann dem Anhang 3 entnommen werden. Die Zahl der Beschäftigten in den genannten Einrichtungen mit dem Stand 31.12.2021 ist wie folgt: Universitätsklinik Bonn - 9.056 Personen Deutsche Rote Kreuz - 662 Personen Service–Gesellschaften - 963 Personen Zum Stichtag der Befragung (5. Mai 2022) waren somit 10.681 Personen am UKB bzw. auf dem UKB- Gelände beschäftigt. Die Menge der Mitarbeitenden von Service-Gesellschaften konnte nicht genau de- finiert werden und wird daher näherungsweise aus der Prognose des UKB herangeführt (siehe Anhang 4). Für den Stichtag relevanten Beschäftigtenzahlen konnten dabei in der Vergangenheit nur näherungs- weise bestimmt werden, da nicht alle Beschäftigten im Dienstplanprogramm aufgeführt sind und somitSeite 12 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 6/48 Auswertungen über das HR-System des Universitätsklinikums nur näherungsweise entsprechende In- formationen bieten. Weiterhin sind Freizeitausgleich, Urlaub und auch kurzfristig Erkrankungen zu be- rücksichtigen. Enthalten sind auch die Zahlen der wissenschaftlichen Hilfskräfte und die studentischen Hilfskräfte, die gleichzeitig Studierende sind. Zum 31.12.2021 beläuft sich diese Zahl auf 485 Personen. Für diese Unter- suchung können somit ca. 10.196 am UKB tätigte Personen ohne studentischen Hintergrund angenom- men werden. 2.1.2 Studierende Für das Jahr 2022 stehen keine expliziten Informationen zu den Studierenden am Universitätsklinikum zur Verfügung. Mit dem Stand 1.12.2020 gibt die Universität Bonn 34.481 Studierende und 6.890 Promo- vierende an. Als Grundgesamtheit für die Universität Bonn können somit 41.371 Personen angesetzt wer- den. Der Anteil von Personen mit Bezug zum Studium der Medizin ist nicht angegeben. Der Zahlenspiegel der Universität Bonn weist für 2018 insgesamt 38.844 Studierende (inklusive Promo- vierenden) aus. Hiervon sind 3.465 Studierende der Medizin (8,92 %). Unterteilt werden diese in 2.843 Studierende der Human- (82 %) und 622 Studierende der Zahnmedizin (18 %). Ein Teil der Lehrveranstal- tungen findet zudem im Campus Poppelsdorf statt (Anatomisches Institut, Physiologisches Institut, Hör- saalgebäude Nussallee). Wird angenommen, dass der Anteil der Medizin-Studierenden an der Gesamt- heit der Studierenden gleichgeblieben ist und auch das Verhältnis Zahn-/Humanmedizin vergleichbar ist, kann die Zahl der Medizinstudierenden am UKB für das betrachtete Jahr 2020 mit 3.026 Studierenden der Humanmedizin am UKB angenommen werden. Enthalt hierin sind jedoch weiterhin auch Studierende die Lehrveranstaltungen auf dem Campus Poppelsdorf besuchen. Die Studierenden, welche die Kinder- klinik besuchen, sind ebenfalls in den Zahlen enthalten. Die Zahl der Studierenden für 2022 lässt sich über die generellen Prognoseziffern des UKB für die Studierenden bestimmen. Hier ist eine Steigerung der Studierendenzahlen von 1,4 % pro Jahr für den Zeitraum von 2021 bis 2030 angegeben. Dementspre- chend können für 2022 insgesamt 3.111 Studierende der Human-Medizin angenommen werden. 2.1.3 Ambulante Patient*innen sowie Tagesklinik Die Zahl der ambulanten und teilstationären Patient*innen wird für 2020 mit 1.572 Personen pro Tag angegeben. Als Prognosefaktoren für Zeitraum 2021 bis 2030 wird eine Steigerung von fünf Prozent im Jahr angenommen. Entsprechend dieser Prognose ergibt sich für den Zeitraum der Erhebung in 2022 eine Personenzahl von 1.733 ambulanten und teilstationären Patient*innen. Durch das UKB wurden im Nachgang zur Erhebung die Zahl der ambulanten Patient*innen an den beiden Befragungen (5. Mai und 11.Mai 2022) kommuniziert. Am ersten Stichtag waren 2.316 ambulante Pati- ent*innen anwesend. Am zweiten Stichtag 2.264 Personen. Als Mittel kann die Anwesenheit von 2.290 Personen angenommen werden. Im Vergleich zur Prognose kann für die Stichtage eine vergleichsweise hohe Auslastung festgestellt werden, welche den Prognosewert um ca. 30% übersteigt.Seite 13 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 7/48 2.1.4 Stationäre Patient*innen Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze für stationäre Patient*innen wird durch das UKB durch die Prognose definiert. Hier werden für das Jahr 2020 insgesamt 1.127 Plätze angegeben. Als Prognosefakto- ren für Zeitraum 2021 bis 2030 wird eine Steigerung von einem Prozent im Jahr angenommen. Entspre- chend ergibt sich für das Zieljahr 2022 eine Menge von 1.150 Betten. Für den Zeitpunkt der Erhebung (5. Mai 2022) und der Befragungen (5. Mai und 11.Mai 2022) wurden im Nachgang zur Befragung die registrierten stationären Patienten durch das UKB kommuniziert. Am 5. Mai wurden 1.148 stationäre Patienten dokumentiert. Am 11. Mai waren es 1.043 stationäre Patienten. Dies entspricht einer Auslastung des ermittelten Bettenangebots von 99,8 % und 90,7 %. Im Mittel entspricht dies einer Auslastung des Bettenangebots von 95,25 %. Dies entspricht einem Aufkommen von 1.095 stationären Patienten. Weiterhin wurde die Menge der Aufnahmen und Entlassungen angegeben. Am 5. Mai 2022 wurden 210 Personen aufgenommen und 212 entlassen. Am 11. Mai 2022 wurden 194 Personen aufgenommen und 178 entlassen. Im Mittel entspricht dies 202 Aufnahmen und 195 Entlassungen. Wird ein täglicher Wechsel von ca. 200 Betten angenommen, entspricht dies einem Anteil von 17,4 % der Betten. 2.1.5 Besucher*innen Die Zahl der Patientenbesuche bzw. der Besucher*innen wurde in der Vergangenheit näherungsweise hergeleitet. Als Grundlage wurde die Zahl der stationären Patient*innen bzw. die Zahl der belegten Bet- ten mit dem Faktor drei multipliziert. Im Rahmen der Personen-Befragungen auf dem UKB-Gelände konn- ten jedoch ein vergleichsweise geringes Aufkommen von Besucher*innen festgestellt werden. Um nähe- rungsweise die durchschnittliche Menge der Besucher*innen pro Tag zu ermitteln wird die Zahl der Ge- ländezufahrten herangezogen. Diese wurden für den Stich- und die Befragungstage dokumentiert (5. Mai und 11.Mai 2022). Im Mittel der beiden Tage fanden im Tagesverlauf ca. 6.069 Zufahrten auf das Gelände statt. Hiervon können 3.338 Zufahrten als Kurzparker-Einfahrten definiert werden. Die erfassten Kurzpar- ker umfassen sowohl ambulante Patient*innen, ihre Begleitung als auch stationäre Patient*innen die an oder abreisen, sowie deren Besuche. Weiterhin zu berücksichtigen sind geschäftliche Besucher der Ver- waltung oder des Vorstands und weitere Fahrten in Bezug zu Baumaßnahmen, Dienstleistungen und vergleichbaren Aktivitäten. Für das Jahr 2022 wurden 1.733 ambulante und teilstationäre Patienten prognostiziert. Weiterhin wird angenommen, dass ca. 200 Betten bzw. die zugehörigen stationären Patient*innen an diesem Tag an- oder abreisen (siehe Abschnitt 0). Dies entspricht einer Zahl von 400 Personen. Werden diese Personen- gruppen mit dem in 2017 dokumentierten MIV-Anteil (PKW-Fahrer*innen, PKW-Mitfahrer*innen und Mo- torradfahrer*innen) von ca. 85 % kombiniert, entspricht dies 1.813 Einfahrten auf das Gelände. Es kann angenommen werden, dass ein Teil der stationären Patienten bzw. deren Fahrzeuge auf dem Gelände verbleibt (Annahme ca. 5 %). Angesichts der intensiven Baumaßnahmen auf dem Gelände des Klinikums wird angenommen, dass bedingt durch die zusätzlichen regulären Fahrten des Wirtschaftsverkehrs, ca. 25 % der Kurzparker-Zufahrten als Wirtschaftsfahrten zu werten sind. Dies entspricht 835 Kurzparker- Vorgängen durch Dienstfahrten und vergleichbare Wirtschaftsfahrten. Entsprechend dieser näherungs- weisen Betrachtung verbleiben etwa 700 Zufahrten, welche durch Besucher*innen von Patient*innen durchgeführt werden. Wird auch hier durchschnittliche MIV-Anteil von ca. 85 % berücksichtigt entspricht dies im Umkehrschluss einer Menge von 820 Besuchern pro Tag. Gemessen an den ermittelten 1.095Seite 14 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 8/48 stationäre Patient*innen (siehe Abschnitt 0) entspricht dies einem Faktor von ca. 0,8 Besuchsvorgängen je belegtem Bett und Tag. Der hier ermittelte Faktor von 0,8 Besuchsvorgängen steht stark konträr zu dem in 2017 angenommenen Faktor von 3 Besuchen je Bett. Auf Grund der Datenlage können Erklärungs- ansätze für dieses offensichtliche Absinken der Besucherzahlen nur spekulativ bleiben. Mögliche Ein- flüsse durch die Corona-Pandemie sind wahrscheinlich. 2.1.6 Ermittlung nötige Stichprobe Grundlage für die Ermittlung sind die zuvor in den Abschnitten 2.1.1 bis 2.1.5 ermittelten Personenzahlen. Die aus diesen Personengruppen abgeleitete, nötige Stichprobe definiert sich über das Konfidenzniveau (Vertrauensbereich) und die mögliche Fehlerspanne. Als Konfidenzniveau wird hier der „Standard“-Wert von 95 % angesetzt. Dies bedeutet, dass die mit der Stichprobe ermittelte Aussage für 95 % der Grund- gesamtheit der Stichprobe angewandt werden können. Der weiterhin zu definierende Fehlerbereich be- schreibt die mögliche positive oder negative Abweichung von dem Konfidenzniveau. Aufgrund der Re- gelmäßigkeit mit der Studierende und Beschäftigte das Klinikum erreichen, wird für diese ein geringer Fehlerbereich von 3 % angestrebt. Für die generell stärker variierende Gruppe der Patient*innen und Be- sucher*innen wird eine höhere Fehlerspanne von 5 % als ausreichend betrachtet. Die folgende Tabelle zeigt die hieraus abgeleitete, nötige Größe der Stichprobe. Für die Gruppe der Beschäftigten und der Studierenden werden somit folgende Stichprobengrößen nötig: Tabelle 1: Stichprobengrößen Personengrp. Grundgesamtheit Konfidenzniv. Fehlerspanne Stichprobe Patient*innen* 2.290 Personen 95 % 5 % 330 Personen Besucher*innen 820 Personen 95 % 5 % 262 Personen Studierende 3.111 Personen 95 % 3 % 795 Personen Beschäftigte 10.196 Personen 95 % 3 % 967 Personen *ambulante & Begleiter*innen 2.2 Durchführung der Befragung Die Form bzw. Art der Befragung am Universitätsklinikum wurde abhängig von der Personengruppe um- gesetzt. 2.2.1 Befragung Beschäftigte & Studierende Als Stichtag für die Befragung wurde der 4. Mai 2022 festgesetzt. Die Befragung der Beschäftigten und Studierenden wurde wie in der Vergangenheit als Totalbefragung aller Personen umgesetzt. Durchge- führt wurde die Befragung mit einer Software (Survey-Monkey). Die Beantwortung des Fragebogens er- folgte online. Auf eine ergänzende Befragung mit Papier-Fragebögen für Personengruppen mit einge- schränktem Internet-Zugriff am Arbeitsplatz wurde verzichtet. Hier war die Fehlerquote in der Vergan- genheit zu hoch. Die Befragung kann durch interessierte Personen in dieser Gruppe über digitale Geräte umgesetzt werden. Das Befragungsdesign hat eine Nutzung via Handy ermöglicht. Beantwortungen konnten in einem Zeitraum von zwei Wochen nach dem Stichtag abgegeben werden.Seite 15 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 9/48 Die Studierenden und Beschäftigten wurden durch die Universität Bonn bzw. das Universitätsklinikum Bonn kontaktiert. Versand wurde ein Web-Link als Zugang zur Befragung und entsprechende Hinweise zu der Befragung. Hervorgehoben wurden die Relevanz der Befragung und der Zeitrahmen, in dem Be- antwortungen möglich sind. Nach einer Woche wurde eine entsprechende Erinnerung versandt. 2.2.2 Interviews Besucher*innen, Patient*innen und Begleitpersonen Die Patient*innen, ihre Begleiter*innen und Besucher*innen wurden durch hierfür eingewiesenes Perso- nal vor Ort befragt. Im Vergleich zu der Befragung der Studierenden und Beschäftigten wurde die Befra- gung an zwei Stichtagen durchgeführt: dem 4. Mai 2022 und dem 11. Mai 2022. Befragt wurden alle an- getroffenen Personen der genannten Personengruppen. Die Befragungen wurden vornehmlich im Ein- gangs-, Warte- und Aufenthaltsbereich folgender Gebäude durchgeführt: Norden: Gebäude A04 (HNO/Augenklinik) & Gebäude A20 (Zentrum für integrative Medizin ZIM) Mitte: Gebäude B22/23 Chirurgisches Zentrum (OPZ) & Gebäude B30 Eltern-Kind-Zentrum (ElKi) & Gebäude B31 (Frauenklinik) Süden: Gebäude C80 (Neurologie/Psychiatrie/Psychosomatik) Die Gebäude wurden vorab durch das UKB als Bereiche mit hohem Patienten*innen bzw. Besucher*in- nen-Aufkommen definiert. Im Nachmittag nahm das Personenaufkommen in einigen der genannten Be- reiche stark ab, sodass ein Teil des Personals das gesamte Klinikumsgelände begangen hat um mög- lichst viele Personen anzutreffen. Hier wurden zusätzlich Cafés und Cafeterien adressiert um nach Mög- lichkeit mehr Besucher*innen anzutreffen, da diese im Vormittag nur in geringem Umfang angetroffen wurden. 2.3 Ergebnisse der Befragung Die Ergebnisse der Befragung können auf die Beantwortung allgemeiner, mobilitätsbezogener Fragestel- lungen durch die Beschäftigten und Studierenden und auf den Stichtag bezogene Fragestellungen aller Personengruppen beschränkt werden. Grundlage für die Aussagekraft der Befragung ist der Umfang des Beantwortungsrücklaufs. 2.3.1 Beantwortungsrücklauf Der Beantwortungsrücklauf der Befragungen wird in Tabelle 1 dargestellt. Entsprechend dem Beantwor- tungsrücklauf, also der Menge an dokumentierten Beantwortungen, ergibt sich unter Berücksichtigung der angesetzten Grundgesamtheit und dem in Abschnitt 2.1.6 definierten Konfidenzniveaus die erreichte Fehlerspanne.Seite 16 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 10/48 Tabelle 2: Beantwortungsrücklauf & erreichte Fehlerspanne Personengrp. Grundgesamtheit Konfidenzniv. Beantwortungen Fehlerspanne Patient*innen 2.290 Personen 95 % 307 Personen 5 % Besucher*innen 820 Personen 95 % 53 Personen 13 % Studierende 3.111 Personen 95 % 434 Personen 4 % Beschäftigte 10.196 Personen 95 % 1.181 Personen 3 % Entsprechend der in Tabelle 2 dargestellten Fehlerspanne kann eine hohe Aussagekraft für die Perso- nengruppen der Studierende, Beschäftige und Patient*innen sowie deren Begleitung festgestellt werden. Einzig die Gruppe der Besucher*innen weicht, entsprechend der angenommenen Grundgesamtheit, stark von der angestrebten Fehlerspanne ab. Hier ist auch die angenommene Grundgesamtheit nur über Hilfsgrößen hergeleitet, so dass der Bezugswert ungenau ist. An beiden Befragungstagen (siehe Ab- schnitt 2.2.2) wurden erfolglos Anstrengungen unternommen möglichst viele Besucher*innen anzutref- fen. Gründe hierfür können eine generell als niedriger anzunehmende Anzahl von Besucher*innen je Patient*in (0,8 Besuche je Patient*in; siehe Abschnitt 2.1.5) oder eine starke räumliche Verteilung der Besucher*innen auf dem Gelände sein, welche durch das Befragungspersonal nicht abgedeckt wurde. Im Rückschluss zu der geringen Menge an angetroffenen Besucher*innen kann angenommen werden, dass der ermittelte Faktor von 0,8 Besucher*innen je Patient*in als absolutes Maximum gewertet werden kann. Der in 2017 angewandte Faktor von 3 Besucher*innen je Bett ist derzeit mit Sicherheit nicht erreicht. Inwieweit in Zukunft, etwa durch Abklingen der Corona-Wirkungen, die Besucherzahl wieder steigt, kann nicht vorhergesehen werden. Aufenthaltsorte der Befragten Durch den Standort an dem die Befragung der Patient*innen und Besucher*innen durchgeführt wurde lässt sich deren Aufkommen in einen räumlichen Bezug setzen. Gleiches gilt für die Beschäftigten und Studierenden, die durch die Frage A-06 („In welchem räumlichen Abschnitt des UKB halten Sie sich über- wiegend auf?“) Auskunft über ihren regelmäßigen Aufenthaltsort auf dem UKB-Gelände gegeben haben. Für Beschäftigte und Studierende bestand hier zusätzlich die Möglichkeit „keine klare Abgrenzung“ und „Standort außerhalb des Venusbergs“ zu wählen. Der letzte Punkt wird in der folgenden Tabelle nicht berücksichtigt. Tabelle 3: Standort-Verteilung der Befragungsergebnisse Personengrp. A – Norden B – Mitte C – Süden o. Abgrenzung Patient*innen 39,1 % 23,8 % 37,1 % - Besucher*innen 20,8 % 58,5 % 20,8 % - Studierende 14,8 % 14,1 % 14,8 % 56,2 % Beschäftigte 26,1 % 41,2 % 26,8 % 5,9 % Die befragten Patient*innen haben sich am Stichtag somit vornehmlich im Norden und dem Süden auf. Berücksichtigt werden muss hier jedoch die Tatsache, dass viele der im Bereich Mitte angetroffenenSeite 17 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 11/48 Patient*innen und ihre Begleitung eine Teilnahme an der Befragung abgelehnt hatten. Unter Berücksich- tigung dieses Umstandes kann angenommen werden, dass insgesamt eine eher gleichmäßige Vertei- lung der Personengruppen bestand. In Bezug auf die Besucher*innen kann hier ein starker Fokus auf den Bereich Mitte festgestellt werden. Unter Berücksichtigung der in Tabelle 2 definierten Fehlerquote für die Gruppe der Besucher*innen relativiert sich die Verteilung jedoch. In Bezug auf die Gruppe der Studieren- den kann festgestellt werden, dass für viele der befragten kein klarer räumlicher Bezug auf einen der Bereiche besteht. Es kann angenommen werden, dass im Tagesverlauf die Gebäude bedingt durch Lehr- betrieb und Praktikum mehrfach gewechselt werden, wodurch keine klare Abgrenzung möglich ist. 2.3.2 Allgemeine Fragestellungen Die allgemeinen Fragestellungen für alle Personengruppen sind explizit bezogen auf den Wohnort um im Regelfall Quelle und Ziel der Wege mit Bezug zum Universitätsklinikum zu ermitteln. Weitere Frage- stellungen in Bezug auf die allgemeine Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln, vergünstigten ÖPNV-Tickets, der Zufriedenheit mit dem Verkehrsangebot am UKB und der alltäglichen Verkehrsmittelwahl wurden ausschließlich den Studierenden und Beschäftigten gestellt. Wohnstandorte Als grundlegende Information wurde die Postleitzahl des Wohnorts erhoben. In Bezug auf die beiden großen, stellplatzrelevanten Personengruppen der Beschäftigten und der Patienten wurde die Verteilung mittels thematischer Karten entsprechend aufbereitet. Diese sind im Anhang 5 des Berichts dargestellt. Die Studierenden weisen einen Fokus auf die Innenstadt von Bonn auf. Die Besucher*innen von Pati- ent*innen weisen keine fokussierte Verteilung auf. In Bezug auf die Beschäftigten kann eine gleichmäßige Verteilung der Wohnstandorte in der Kernstadt von Bonn und den angrenzenden, umliegenden Stadtteilen dokumentiert werden. Im Kernstadtbereich befinden sich die Postleitzahl-Bereiche mit dem höchsten Anteil von befragten Beschäftigten. Die Wohn- standorte der befragten Patient*innen weisen keine explizite Fokussierung auf die Innenstadtbereiche o.ä. auf. Wird die Gesamtheit der befragten Patient*innen als Maßstab herangezogen können leichte Fokussierungen in den Postleitzahl-Bereichen von Bornheim, Meckenheim und Siegburg festgestellt wer- den. Die Anteile übersteigen nicht den Anteil von 5 % der befragten Personen. Verkehrsmittelverfügbarkeit Die Verkehrsmittelverfügbarkeit kann grundsätzlich in die Bereiche Fahrerlaubnis, Fahrzeugverfügbar- keit und ÖPNV-Verfügbarkeit unterschieden werden. Bedient wurden diese Aspekte durch die Fragen A03 – „Verfügen Sie am Stichtag über ein Fahrzeug?“; A-04 „Verfügen Sie am Stichtag über eine Fahrerlaub- nis für Fahrzeuge?“ und A-05 „Verfügen Sie derzeit über eine Zeitkarte für den öffentlichen Personennahver- kehr (ÖPNV)?“.Seite 18 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 12/48 Abbildung 1: Fahrzeugverfügbarkeit von Studierenden & Beschäftigten Die Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln weist im Vergleich von Beschäftigten zu Studierenden eine stär- kere PKW-Verfügbarkeit der Beschäftigten auf. Auch die Zahl der Pedelec- oder E-Bike-Besitzer*innen ist bei den Beschäftigten wesentlich höher als bei den Studierenden. Werden Pedelec- und Fahrradver- fügbarkeit in Kombination betrachtet liegt der Anteil der Besitzer eines solchen Fahrzeugs bei den Be- schäftigten bei 67 % und der Anteil der Studierenden bei 77 %. Der Großteil der Studierenden verfügt hier im Gegensatz zu den Beschäftigten jedoch ausschließlich über ein Fahrrad. Abbildung 2: Führerscheinverfügbarkeit von Studierenden & Beschäftigten Die Verfügbarkeit von Führerscheinlizenzen ist in Bezug auf PKW zwischen den beiden Gruppen ver- gleichbar. Einzig die Verfügbarkeit weiterer Lizenzen ist bei den Beschäftigten höher als bei den Studie- renden. Die Verfügbarkeit von ÖPNV-Zeitfahrkarten steht im starken Kontrast zwischen den beiden Gruppen. So verfügen Studierende bedingt durch das Semester- bzw. Studiticket fast zu 100 % über eine Zeitfahrkarte im ÖPNV. Der Anteil von Beschäftigten ohne eine Zeitfahrkarte ist mit 70 % vergleichsweise hoch. Lediglich 23 % der befragten Personen machen Gebrauch von dem Jobticket-Angebot des UKB (Ab- bildung 3).Seite 19 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 13/48 Abbildung 3: Verfügbarkeit von Zeitfahrkarten (ÖPNV) bei Studierenden & Beschäftigten Regelmäßige Wegerelation Als regelmäßiger Weg wird in Bezug auf die Befragung der Weg zwischen dem Wohnort („Zuhause“) der befragten Person und dem UKB definiert. Bezogen auf diese Wegerelation wurden entsprechende Fragen gestellt. Die Abbildung 4 gibt an welcher Zeitaufwand für die befragten Personen im Regelfall für den Weg zwischen Wohnort und UKB entsteht. Abbildung 4: Dauer (in Minuten) Wegerelation Wohnort-UKB von Studierenden & Beschäftigten Entsprechend der dargestellten Wegedauer kann angenommen werden, dass mehr Studierende als Be- schäftigte in räumlicher Nähe zum UKB wohnen. Knapp 60 % der Studierenden brauchen maximal eine halbe Stunde zum UKB. Der Anteil der Beschäftigten ist mit ca. 45 % um ein Viertel geringer. Arbeitswege mit einer Dauer von 30 bis 60 Minuten legen ca. 45 % der Beschäftigten und 30 % der Studierenden zurück. Dementsprechend ist der Anteil von Personen die länger als 60 Minuten für die Verbindung vom Wohnort zum UKB benötigen, für beide Gruppen vergleichbar. Für die regelmäßigen Wege zum UKB wurden weiterhin die regelmäßig verwendeten Verkehrsmittel ab- gefragt („Womit kommen Sie derzeit überwiegend regelmäßig zur Arbeit?“) und in Relation gesetzt zu Ver- kehrsmitteln die genutzt werden würden, wenn die Voraussetzungen besser wären („Welches Verkehrs- mittel würden Sie nutzen, wenn die Standortbedingungen und organisatorische Bedingungen für das Ver- kehrsmittel günstig wären?“). Die Antworten der Studierenden und Beschäftigten zeigen Abbildung 5 und Abbildung 6. Bei beiden Fragen war eine Mehrfachantwort möglich.Seite 20 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 14/48 Abbildung 5: Vergleich Aktuelles und Wünschenswertes Verkehrsmittel (Studierende) Die ausgewählten Verkehrsmittel in der derzeitigen Nutzung zeigen die starke Nutzung des ÖPNV durch die Studierenden. Etwa 75 % nutzen den Busverkehr und können hiermit den Standort UKB erreichen. Als zweiter relevanter Verkehrsträger können Fahrräder und Pedelec identifiziert werden (ca. 35 %). Diese würden für die Studierenden bei Optimierung von Organisation und Standortbedingungen eine größere Rolle spielen (bis zu 65 %). Eine entsprechende Optimierung der Randbedingungen für die Nutzung des PKW würde bei den Studierenden ebenfalls zu einem erhöhten PKW-Anteil (Fahrer*in und Mitfahrer*in) führen. Abbildung 6: Vergleich Aktuelles und Wünschenswertes Verkehrsmittel (Beschäftigte) Im Vergleich zu den Studierenden besitzt der PKW (insbesondere als Fahrer*in) eine starke Relevanz für die Beschäftigten. Circa 55 % der Beschäftigten nutzen regelmäßig den PKW (Fahrer*in und Mitfahrer*in) für den Weg zum UKB. Fahrräder und Pedelecs werden im Bestand in gleichem Umfang wie bei den Studierenden genutzt, jedoch ist hier der Anteil der Pedelec-Nutzer*innen höher (ca. 40 %; sieheSeite 21 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 15/48 Abbildung 5). Wie auch bei den Studierenden würde bei einer Optimierung der Randbedingungen der Anteil der Personen steigen, die Fahrräder und Pedelecs nutzen (ca. 60 %). Die wohl intensivste Steige- rung der Verkehrsmittelnutzung kann bei der Busnutzung angenommen werden. Hier nutzen aktuell 25 % der befragten Personen regelmäßig den Bus. Bei einer Verbesserung von Organisation und Stand- ortbedingungen wären es 50 %. Ein entsprechendes Potential zur Reduktion des MIV und Steigerung von Radverkehr und ÖPNV besteht somit sowohl bei den Studierenden (vgl. Abbildung 5 ) als auch bei den Beschäftigten (vgl. Abbildung 6). Beide Gruppen weisen vergleichbare Intensivierungen der genannten Verkehrsmittel auf, wenn ange- nommen wird, dass die Randbedingungen (Organisation & Standort) für die Nutzung optimiert wären. Zufriedenheit Angebot ruhender Verkehr Für alle befragten Studierenden und Beschäftigten am UKB wurde die Zufriedenheit mit dem Stellplatz- angebot für PKW- und Fahrrad- bzw. Pedelecabstellplätze erfragt. Die Abbildung 7 und Abbildung 8 zei- gen die Zufriedenheit mit dem entsprechenden Angebot. Abbildung 7: Zufriedenheit Angebot PKW-Stellplätze Die Zufriedenheit mit dem PKW-Stellplatzangebot ist in beiden Gruppen nicht groß. Durch 34 % der be- fragten Beschäftigten wurde angegeben mit dem Stellplatzangebot zufrieden oder eher zufrieden zu sein. Befragte Studierende gaben nur zu 18 % an mit dem Angebot (eher) zufrieden zu sein. Entsprechend hoch ist in beiden Gruppen der Anteil der befragten Personen die eher unzufrieden oder insgesamt un- zufrieden mit dem bestehenden Angebot sind. Abbildung 8: Zufriedenheit Angebot Fahrrad/Pedelec-Abstellplätze Im Gegensatz zum PKW-Stellplatzangebot sind die befragten Personen eher zufrieden bzw. zufrieden mit dem Angebot an Abstellplätzen für Fahrräder und Pedelec. Hier sind die Studierenden mit 72 % (eher)Seite 22 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 16/48 zufriedener mit dem Abstellplatzangebot als die Beschäftigten (57 %). Aus der Untersuchung zum Be- bauungsplan ist bekannt, dass insbesondere Pedelec-Nutzende mit dem Abstellplatzangebot aufgrund mangelnder Sicherheit unzufrieden sind. Ob sich der höhere Anteil von Pedelec-Besitzer*innen bei den Beschäftigten (vgl. Abbildung 1) in der generellen Zufriedenheit mit dem Abstellplatzangebot in Verbin- dung steht kann jedoch nur angenommen werden. 2.3.3 Stichtagbezogene Fragestellungen Die auf den Stichtag bezogenen Fragestellungen sind für alle befragten Personengruppen gleich. Ihre Beantwortung stellt die Grundlage der Kennziffern dar, welche den Stellplatzbedarf abschließend gene- rieren. Anwesenheit In Bezug auf den Stichtag ist für die befragten Studierenden und Beschäftigten die grundlegende Frage ob Sie an diesem Stichtag am UKB anwesend sind. Hierüber wird definiert in welchem Maße Krankheit, Urlaub, Schichtdienste und Stundenpläne Einfluss auf die generelle Anwesenheit unabhängig von Uhr- bzw. Tageszeit haben. Auf die Frage „Waren Sie am Stichtag (5. Mai 2022) am UKB anwesend?“ gaben 57,4 % der Studierenden und 80,4 % der Beschäftigten an, am Stichtag am UKB gewesen zu sein. Patient*innen, deren Begleitung und Besucher*innen wurde diese Frage im Interview nicht gestellt, da sie am Stichtag anwesend waren. Gleichzeitigkeit In Bezug auf den Stichtag ist der Zeitraum in dem die Personen am Standort anwesend sind maßgeblich. In Kombination mit der Gesamtheit der für den Stichtag befragten Personen (siehe Abschnitt 2.3.1) ergibt sich hiermit die Anwesenheitsganglinie bzw. die Intensität der Anwesenheit-Gleichzeitigkeit. Definiert wird die Anwesenheit durch die angegebenen Wege mit Bezug zum UKB. Eine Person deren Hinweg um 8:15 Uhr am UKB endet und deren Rückweg um 10:30 beginnt wird bei der Anwesenheit in den Stunden von 8:00 bis 11:00 Uhr berücksichtigt. Ist der erste Weg am Tag ein Rückweg wird angenommen, dass die befragte Person vorab den ganzen Tag am UKB anwesend war. Ist der letzte Weg ein Hinweg wird angenommen, dass die Person den Rest des Tages am UKB verbleibt. Kombinationen mehrerer Hin- und Rückwege führen zu mehreren Anwesenheits-Intervallen. Die hieraus resultierenden Ergebnisse zeigt Abbildung 9.Seite 23 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 17/48 Im Tagesverlauf ist ein Großteil der Patient*innen und ihre Begleiter*innen im Vormittag bzw. frühen Nachmittag anwesend (9:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Die Anwesenheit nimmt im weiteren Tagesverlauf stark ab. Gegenläufig verhält sich die Anwesenheit der Besucher*innen der Patient*innen. Hier sind im Vor- mittag eher weniger Personen anwesend. Im Nachmittag nimmt die Zahl der anwesenden Personen je- doch zu und erreicht um 14:00 Uhr das Maximum. Die Anwesenheit der Beschäftigten entspricht der klassischen Anwesenheitsganglinie von Beschäftig- ten. Sie erreicht im Vormittag zwischen 8:00 Uhr und 10:00 Uhr ihr Maximum, welches bis in den frühen Nachmittag gleichbleibt um im weiteren Tagesverlauf abzuflachen. Die Studierenden sind entsprechend der dokumentierten Antworten vornehmlich im Vormittag anwesend. Verkehrsmittelwahl Maßgeblich für die Definition des Bedarfs nach Fahrradabstellplätzen und PKW-Stellplätzen ist die Ver- kehrsmittelwahl der am Stichtag anwesenden Personen. Auch hier werden die Angaben zu den Wegen entsprechend ausgewertet. Im Gegensatz zum Vorjahr war hier die Frage zur Verkehrsmittewahl für den Weg zum Klinikum in zwei Fragen unterschieden. So wurde sowohl erfragt welche Verkehrsmittel für den Weg zum UKB genutzt wurden (mit der Option zur Mehrfachauswahl), als auch mit welchem Verkehrs- mittel das UKB erreicht wurde (ohne die Option zur Mehrfachauswahl). Hiermit sollte Missverständnis- sen die bei der letzten Befragung identifiziert wurden, entgegengewirkt werden. Die Ergebnisse der für den Stellplatznachweis maßgebliche Frage „Mit welchem Verkehrsmittel haben Sie das UKB erreicht? (Mehrfachnennung NICHT möglich)“ inklusive entsprechenden Erläuterung zeigt Abbildung 10. Zur Be- rücksichtigung von Wegerelationen der Beschäftigten, die am Stichtag am UKB beginnen, oder dort en- den, werden hier für die Studierenden und Beschäftigten am UKB die Antworten aller Hin- und Rückwege kombiniert betrachtet. Also auch die Fragestellung „Mit welchem Verkehrsmittel sind Sie vom UKB ab- gereist (Mehrfachnennung NICHT möglich)“. Abbildung 9: Anwesenheit der Personengruppen am StichtagSeite 24 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 18/48 Abbildung 10: Verkehrsmittelwahl der Personengruppen am Stichtag Patient*innen, deren Begleitung und die Besucher weisen bei einer übergeordneten Betrachtung ein na- hezu identisches Verhalten bei der Verkehrsmittelwahl auf. Beide Gruppen weisen einen Anteil kleiner 5 % bei der Verwendung von Fußwegen, Fahrrädern und Pedelecs auf. Der PKW-Verkehr (also die Summe der Auswahl von Gebracht, Taxi, Car-Sharing-Auto und privater PKW-Nutzung (Fahrer*innen & Mitfah- rer*innen)) ist für beide Gruppen die vorrangig genutzte Fortbewegungsform (Patienten*innen & Beglei- ter*innen 88,9 %; Besucher*innen 84,6 %). Der ÖPNV-Anteil ist mit 9,7 % (Patienten*innen & Begleiter*in- nen) und 11,5 % (Besucher*innen) vergleichsweise gering. Radfahrer*innen konnten für die beiden Grup- pen nur im Einzelfall dokumentiert werden. In Bezug auf die Studierenden und Beschäftigten ist die ermittelte Verkehrsmittelwahl des Stichtags ver- gleichbar zu den Ergebnissen der Frage auf die regelmäßig genutzten Verkehrsmittel für die Wegerela- tion „Zuhause-UKB“. Die Studierenden zeichnen sich durch einen hohen ÖV-Anteil (60,3 %) aus. Weitere intensiver genutzte Verkehrsmittel sind Fahrräder und Pedelecs (insgesamt 21 %). Der PKW-Anteil für Fahrer*innen und Mitfahrer*innen ist bei den Beschäftigten mit 40 % geringer als im Falle der regelmäßig genutzten Verkehrsmittel. Der Fahrrad- (18 %) und Pedelec-Anteil (15 %) ist mit insgesamt 33 % am Stich- tag höher als bei den Studierenden (21 %). 2.3.4 Ergänzende Informationen Basierend auf der durch die befragten Personen angegebenen Verkehrsmittelwahl wurden verkehrsmit- telspezifische Fragestellungen definiert. Diese geben Ausschluss über variierende Aspekte in Bezug auf die Nutzung der gewählten Verkehrsmittel. PKW – Art des Stellplatzes Nach der Auswahl der Verkehrsmittel PKW (Fahrer), PKW (Mitfahrer) und Car-Sharing-Auto wurden allen befragten Personen die Frage gestellt, wo ihr Fahrzeug abgestellt wurde. Die hierbei generierten Antwor- ten der verschiedenen Personengruppen zeigt die Abbildung 11. 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Patienten & Begleiter Besucher Studierende Beschäftigte Gebracht Taxi Bus/ÖPNV Car-Sharing-Auto PKW (Mitfahrer) PKW (Fahrer) Motorräder o.ä. E-Scooter Pedelec/ e-Bike Fahrrad FußwegSeite 25 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 19/48 Abbildung 11: Abstellort PKW In Bezug auf die Beschäftigten kann hinsichtlich der Wahl des Abstellorts am Stichtag ein klarer Fokus auf die Parkhäuser festgestellt werden. Der Bereich Mitte wurde durch diese Personengruppe um ca. 10 % stärker frequentiert (ca. 35 %; Bereiche Süd und Nord ca. 25 %). Durch 9 % der befragten Beschäf- tigten wurde zudem angegeben, dass das Fahrzeug nicht auf dem UKB-Gelände abgestellt wurde. Der Anteil der Studierenden ist hier mit 15 % höher. Durch die befragten Patient*innen, ihre Begleitung und ihre Besucher*innen wurde in der persönlichen Befragung (nachvollziehbarerweise) nicht angegeben, dass außerhalb des UKB-Gelände geparkt wurde. In diesen Gruppen besteht jedoch ein geringer Anteil von Personen (8 %) die am Stichtag zum UKB gebracht worden sind und daher keinen Parkvorgang durch- geführt haben. Wir die Gesamtheit der dokumentierten Parkvorgänge durch alle Personengruppen be- trachtet, werden 56 % der Parkvorgänge innerhalb der Parkhäuser abgewickelt. In Bezug auf die Bereiche Nord, Mitte und Süd des UKB weist der nördliche Bereich das höchste Aufkommen an dokumentierten Parkvorgängen durch alle Gruppen auf. PKW - Grund für die Nutzung Die PKW-Nutzer*innen am Stichtag von den Gruppen der Studierenden und Beschäftigten wurden zu- dem gefragt, was der Grund für die Nutzung des MIV war. Hier konnte eine Mehrfachauswahl getroffen werden, sodass die Gesamtheit der dargestellten Beantwortungen die Summe von 100 % übersteigt. Abbildung 12: Grund für die Nutzung des MIV Durch mehr als 50 % der Beschäftigten wird angegeben, dass eine mangelnde Bedienhäufigkeit des ÖPNV der Hauptgrund für die Wahl des MIV ist. Weitere maßgebliche Gründe, welche ggf. durch Opti- mierungen adressiert werden können sind die Bedienqualität des ÖPNV und die Dienstzeiten der Be- schäftigten. Diese wurden durch ca. jede dritte beschäftigte Person als Grund angegeben. Streckenrela-Seite 26 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 20/48 tionen die keine wirkliche Alternative zum MIV bieten, können als weiterer maßgeblicher Grund identifi- ziert werden. Studierende geben vergleichbare Gründe für die Nutzung des MIV an. Hier überwiegt je- doch die Bedienqualität als Kriterium für die Wahl des MIV als Fortbewegungsform. Radverkehr – Genutzte Form der Abstellanlage Wurden durch Beschäftigte oder Studierende als Verkehrsmittel zu Erreichung des UKB die Verkehrs- mittel Fahrrad, Pedelec/E-Bike, oder E-Scooter ausgewählt wurden wie zuvor in Bezug auf den MIV Fra- gen zum genutzten Stellplatzangebot formuliert. In Bezug auf die genannten Verkehrsmittel wurden die Personen im ersten Schritt gefragt, welche Form der Abstellanlage genutzt bzw. wo das Zweirad abge- stellt wurde. Zur Auswahl standen die Auswahlmöglichkeiten „Straßenraum“, „Fahrradständer“ und „überdachte Abstellanlage“. Wie zuvor bei der Ermittlung des Abstellorts von PKW wurden weiterhin auch keine Antworten zugelassen (siehe Abbildung 11). Abbildung 13: Genutzte Form der Abstellanlage Durch die Studierenden wurde hier in hohem Maße angegeben, dass am Stichtag Fahrradständer ge- nutzt werden. Beschäftigte geben in einem höheren Maße an überdachte Abstellanlagen auf dem Ge- lände genutzt zu haben. Dennoch überwiegt die Nutzung von Fahrradständern ohne eine Überdachung. Mögliche Missverständnisse (bspw. durch die Nutzung von Fahrradständern unter den überhängen von Gebäuden welche theoretisch überdacht sind, beispielsweise im Eingangsbereich des ZIM/Gebäude A20; siehe Abschnitt 2.2.2) können hierbei jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die hohe Nicht-Nutzung von überdachten Abstellanlagen durch Studierende kann durch die mögliche Verfügbarkeit von solchen Anlagen im Bereich von Anlagen mit universitärem Bezug erklärt werden. In Bezug auf die Abstellanlagen wurde zusätzlich erfragt ob die Anlage ausreichend nah zum Ziel der Person war. Hier wurde durch 92,7 % der Beschäftigten und 91,5 % der Studierenden angegeben, dass die Abstellanlage ausreichend nah zu ihrem Ziel war, oder Sie einen zusätzlichen Fußweg bewusst in Kauf genommen haben. Radverkehr – Zufriedenheit mit Abstellplatzanlagen Als abschließende Frage für die Nutzer von Fahrrad-, Pedelec- und E-Scooter-Abstellanlagen wurde ab- gefragt ob Stellplatzmenge, Überdachung und Sicherheit des aktuellen Angebots ausreichend oder nicht ausreichend sind. Bedingt durch die Frage-Systematik war hier auch das Auslassen eines bestimmten Kriteriums möglich, sodass die Summe der Antworten (ausreichend/nicht ausreichend) für das jeweilige Kriterium als Gesamtheit gewertet wurde.Seite 27 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 21/48 Abbildung 14: Bewertung des Abstellplatzangebots (Studierende) In Bezug auf die Studierenden kann festgestellt werden, dass mit Ausnahme des Sicherheitsaspekts eher Unzufriedenheit in Bezug auf das Abstellplatzangebot besteht. Die in hohem Maße als nicht aus- reichend definierte Überdachung entspricht dem hohen Anteil von nicht überdachten Fahrradständern welche durch die Studierenden angegeben wurden (siehe Abbildung 13). Es kann also angenommen werden, dass in den von Studierenden frequentierten Berei- chen keine ausreichend überdachten Abstellanlagen bestehen. Auch die Stellplatzmenge wird von der Mehrheit der Studierenden als nicht ausreichend definiert. Abbildung 15: Bewertung des Abstellplatzangebots (Beschäftigte) Die Beschäftigten des UKB bewerten in gleicher Weise wie Studierenden die ausreichende Verfügbarkeit von Abstellplatzanlagen. Eine Mehrheit gibt an, dass die Stellplatzmenge nicht ausreichend ist. Etwa die Hälfte der Beschäftigten findet ausreichend überdachte Abstellmöglichkeiten vor. Die andere Hälfte nicht. In Kombination mit dem in Abbildung 14 dargestellten Defizit von überdachten Abstellanlagen bei den Studierenden kann also angenommen werden, dass das Angebot überdachter Abstellanlagen auf dem Gelände des Klinikums nicht ausreichend ist. Im Gegensatz zu den Studierenden werten die Be- schäftigten die Sicherheit des Abstellangebots wesentlich defizitärer als die Studierenden (siehe Abbil- dung 14). Wie auch schon in Abschnitt 2.3.2 (-Zufriedenheit Angebot ruhender Verkehr) angeführt, kann nur angenommen werden, ob der erhöhte Pedelec-Besitz der Beschäftigten Grund für das erhöhte Si- cherheitsbedürfnis und/oder eine generelle Unzufriedenheit mit dem Abstellplatzangebot sind.Seite 28 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 22/48 2.4 Vergleich zur Befragung in 2017 Die Durchführung der Befragung in der gleichen Art und Weise wie im Jahr 2017 ermöglicht den Vergleich der Ergebnisse von 2022 zu denen aus 2017. Es werden stellplatzrelevante Ergebnisse ausgewertet. 2.4.1 Allgemeine Fragestellungen Verkehrsmittelverfügbarkeit Abbildung 16: Fahrzeugverfügbarkeit von Studierenden in 2017 und 2022 Die Fahrzeugverfügbarkeit ist im Zeitraum von fünf Jahren insgesamt gestiegen. In Relation hat hier die Pedelec- bzw. E-Bike-Verfügbarkeit am stärksten zugenommen. Beachtet werden muss aber auch die stärkere Verfügbarkeit von Pkw, die auch Sharing-Angebote beinhalten kann. Abbildung 17: Fahrzeugverfügbarkeit von Beschäftigten in 2017 und 2022 Die Fahrzeugverfügbarkeit der Beschäftigten hat im Vergleich zu den Studierenden eine umfangreichere Entwicklung im Zeitraum von fünf Jahren erfahren. Wie auch bei den Studierenden hat sich der Anteil der Fahrrad- und Pedelec-Besitzer*innen erhöht. Mit einer Steigerung von 16,8 % hat die Zahl der Pedelec- Besitzer*innen am stärksten zugenommen. Der Anteil von Fahrrad-Besitzer*innen ist um 7,7 % gestiegen. Ob und in welchem Maß die Steigerung der Verfügbarkeiten durch das bestehende Jobrad-Angebot be- dingt ist, bleibt offen. Die Pkw-Verfügbarkeit ist geringfügig zurückgegangen. Im Vergleich zu 2017 ist die Verfügbarkeit von Zeitfahrkarten (In der Abbildung steht „Jobticket“ synonym für Jobticket oder Großkundenabo-Ticket) bei den Beschäftigten in 2022 rückläufig. Etwa 5 % mehr unter den befragten Beschäftigten verfügen in 2022 über keine Zeitfahrkarte für den ÖPNV. Bei den Studieren- den ist die Verkehrsmittelverfügbarkeit eines ÖPNV-Tickets wegen des Semestertickets in Retroperspek- tive nicht relevant. Hier wird deutlich, dass ein nicht für jeden verpflichtendes Job-Ticket, bzw. Großkun- denticket keine Wirkung auf das Mobilitätsverhalten hat.Seite 29 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 23/48 Abbildung 18: Verfügbarkeit von Zeitfahrkarten (ÖPNV) von Beschäftigten in 2017 und 2022 Standard-Wegerelation In Bezug auf die Standard-Wegerelation „Zuhause-UKB“ wurde auch in 2017 die vornehmlich verwende- ten Verkehrsmittel abgefragt. Abbildung 19 und Abbildung 20 zeigen die regelmäßig verwendeten Ver- kehrsmittel der Studierenden und Beschäftigten in 2017 und 2022. Zu beachten ist, dass Mehrfachaus- wahl möglich war. Abbildung 19: Womit kommen Sie derzeit? (Studierende in 2017 & 2022)Seite 30 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 24/48 In Bezug auf die Studierenden kann eine Intensivierung der ÖPNV-, Fahrrad- und Pedelec-Nutzung do- kumentiert werden. Trotz der Intensivierung im PKW-Besitz bei den befragten Studierenden (vgl. Abbil- dung 16) ist die Nutzung des PKW als Fahrer*in in 2022 geringer als in 2017. Beachtenswert ist die deut- liche Steigerung der Fußwege. Abbildung 20: Womit kommen Sie derzeit? (Beschäftigte in 2017 & 2022) Der dokumentierte Anstieg in der Fahrrad- und Pedelec-Verfügbarkeit der Beschäftigten bringt auch ei- nen starken Anstieg in der Fahrrad- und Pedelec-Nutzung im Vergleich von 2017 zu 2022 mit sich. Die Fahrrad-Nutzung erfährt eine Steigerung von ca. 6 %. Der Anteil von regelmäßigen Pedelec-Nutzer*innen erhöht sich um 12 %. 2.4.2 Stichtagbezogene Fragestellungen Im Jahr 2017 wurde durch 13,7 % der Studierenden angegeben, dass am Stichtag kein Weg mit Bezug zum UKB zurückgelegt wurde. Mit der aktuellen Befragung im Jahr 2022 wurde dokumentiert, dass 42,6 % der befragten Studierenden nicht am Stichtag anwesend waren. Erläuterung für diese stark abweichenden Ergebnisse ist die durch Corona bedingte Veränderung im Lehrplan (Intensivierung von Online-Kursen). In einer Vielzahl von Studienstädten kann zudem beobachtet werden, dass insbesondere Studierende in den unteren Semestern während der Corona-Pandemie keine Wohnung in der Stadt bezogen haben und unregelmäßig Präsenz-Veranstaltungen besuchen. Die Beschäftigten waren zu 11,6 % in 2017 nicht am Stichtag anwesend. Die aktuelle Befragung definiert eine Abwesenheit von 19,6 % der befragten Beschäftigten. Als Begründung können ein erhöhter Kranken- stand durch die Corona-Pandemie und der am Stichtag begonnene Streik der Universitätskliniken in NRW angeführt werden. Denkbar ist, zu einem kleinen Teil, auch ein stärkerer Home-Office-Anteil.Seite 31 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 25/48 Gleichzeitigkeit Abbildung 21: Vergleich der Anwesenheitsganglinien von Patient*innen, Begleiter*innen und Besucher*innen in 2017 und 2022 Die Anwesenheit der Patient*innen und ihrer Begleitung weist im gesamten Tagesverlauf eine vergleich- bare Ganglinie zu 2017 auf. Jedoch ist die Gleichzeitigkeit insbesondere im späteren Tagesverlauf we- sentlich stärker ausgeprägt. In Bezug auf die Besucher*innen konnte eine grundlegend abweichende Ganglinie ermittelt werden. Hier sind im Nachmittag wesentlich mehr Besucher*innen am UKB anwe- send. Zur Interpretation der Ergebnisse wird auf die hohe Fehlerquote der Besucher*innen verwiesen (vgl. Abschnitt 2.3.1). Abbildung 22: Vergleich der Anwesenheitsganglinien von Studierenden und Beschäftigten in 2017 und 2022 Die Anwesenheit der Studierenden und Beschäftigten weist grundlegend einen vergleichbaren Tages- verlauf auf. Jedoch ist hier die Gleichzeitigkeit sowohl der Studierenden als auch der Beschäftigten im Vormittag bzw. Mittag bis 14:00 Uhr in 2022 zum Teil wesentlich geringer als in 2017. Im Gegensatz hierzu ist die Gleichzeitigkeit der beiden Gruppen in 2022 im Zeitraum nach 14:00 Uhr höher als in 2017. Verkehrsmittelwahl Um die Übersichtlichkeit der in 2022 und 2017 dokumentierte Verkehrsmittelnutzung am Stichtag zu ge- währleisten, werden die Verkehrsmittel vereinfachend zusammengefasst. Den Fahrrad- und Pedelec- Nutzer*innen werden ebenfalls die Nutzer*innen von E-Scootern zugeordnet. Als PKW-Fahrer werden die Auswahlen PKW- und Car-Sharing-Nutzer*innen zusammengefasst. Als PKW-Mitfahrer werden die gewählten Verkehrsmittel PKW-Mitfahrer*innen, Taxi und „ich bin gebracht/abgeholt worden“ gewertet. Die entsprechende Zusammenfassung der Ergebnisse zeigt Abbildung 23.Seite 32 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 26/48 Abbildung 23: Vergleich der Verkehrsmittelwahl am Stichtag in 2022 und 2017 In Bezug auf den Stichtag zeigt bei Patient*innen, ihren Begleitpersonen und den Besucher*innen keine grundlegende Veränderung in der Verkehrsmittelwahl. Ausschließlich das Verhältnis von Fahrer*innen zu Mitfahrer*innen verändert sich zu einem erhöhten Anteil von Mitfahrer*innen. Der Anteil der Studie- renden die den PKW und den ÖPNV nutzen ist sowohl bei der regelmäßigen Verkehrswahl als auch am Stichtag leicht rückläufig. Eine leichte Intensivierung erfahren die Nutzung von Fahrrädern und Pedelecs. Die stärkste Reduktion in der PKW-Nutzung am Stichtag kann für die Beschäftigten dokumentiert wer- den. Werden Fahrer*in und Mitfahrer*in kombiniert betrachtet, ergibt sich eine Reduktion von 17,5 %. Die im Umkehrschluss stärkste Intensivierung erfährt hier die Fahrrad- und Pedelec-Nutzung welche um 18,6 % ansteigt. Im Detail betrachtet erfährt die Fahrrad-Nutzung eine Steigerung um 6,5 % und die Pe- delec-Nutzung um 11,7 %. Zusätzlich kommt eine E-Scooter-Nutzung durch 0,4 % der befragten Beschäf- tigten hinzu. Stellplatzangebot & -auslastung Um eine umfassende Betrachtung der Stellplatzsituation am UKB zu gewährleisten ist die Betrachtung des bestehenden Angebots und dessen Auslastung nötig. Durch das UKB wurden die Bestandspläne der Parkierungsanlagen, entsprechende Auflistungen mit dem Stand Juli 2021 sowie die Ein- und Aus- fahrtzählungen an den Schrankenanlagen für den Stichtag, bzw. die beiden Interviewtage zur Verfügung gestellt. 3.1 Bestand Die durch das UKB zur Verfügung gestellte Stellplatzzählung weist einen Bestand von 3.187 Stellplätzen auf dem Gelände aus. Die Verteilung der Stellplätze auf dem Gelände kann der Plandarstellung im An- hang 6 des Berichts entnommen werden. Ersichtlich sind hier insbesondere Stellplätze im Außenbereich des Klinikums. Die Kapazität der Parkhäuser und -garagen sind nicht erkenntlich. Folgende Kapazitäten werden durch diese bereitgestellt:Seite 33 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 27/48 - Parkhaus Nord 433 Stellplätze - Parkhaus Mitte 484 Stellplätze - Parkhaus Süd 744 Stellplätze In Summe werden auf dem UKB-Gelände 1.006 Besucherparkplätze und 2.181 Parkplätze für Funktions- fahrzeuge des UKB und dessen Beschäftigte bereitgestellt. Hiervon befinden sich 560 Besucher- und 1.346 UKB-Stellplätze in Parkhäuser und –garagen (Stand Juli 2021). Explizit funktionsgebundene Stellplätze sind in 125 Fällen ausgewiesen. Weiterhin sind 37 Stellplätze für Dienstfahrzeuge vorhanden. In welchem Umfang diese Fahrzeuge für Fahrten außerhalb des Geländes genutzt werden ist nicht bekannt. Weiterhin werden zehn Stellplätze für Taxis vorgehalten. Die Menge der Fahrrad-Abstellplätze wurde durch das UKB am 22.12.2022 erhoben. Hier sind insgesamt 1.623 Fahrrad-Abstellplätze vorhanden und weitere 16 Stellplätze sind im Planungsstand. Die angebotenen Fahrradabstellplätze verteilen sich über das Gelände wie folgt: - Bereich Nord 47 % der Abstellplätze - Bereich Mitte 22 % der Abstellplätze - Bereich Süd 31 % der Abstellplätze Etwa 75 % der dokumentierten Abstellplätze verfügen über eine Möglichkeit das Fahrrad anzuschließen. Eine Überdachung weisen ca. 50 % auf. Ein Teil der Stellplätze ist zudem explizit für Mitarbeiter*innen des DZNE reserviert. 3.2 Stellplatz-Belegung Die Dimensionierung des Verkehrsaufkommens ist maßgeblich von den zuvor in Abschnitt 2.1 definierten Personen und Dienstleistenden abhängig. Die folgenden Abschnitte beschreiben die Ermittlung des Ver- kehrsaufkommens der jeweiligen Gruppen. Hierbei wird zur anschließenden Dimensionierung des Stell- platzbedarfs das Aufkommen im PKW-Verkehr ermittelt. Die Ermittlung erfolgt ausschließlich für die PKW-Verkehre. Fahrrad- und Pedelec-Verkehre und die zu- gehören Parkvorgänge können auf Basis der vorliegenden Grundlagen nicht dimensioniert werden. 3.2.1 Ein- und Ausfahrten Die Zu- und Ausfahrten auf das UKB-Gelände wurden für die beiden Tage der Befragung (04.05.2022 und 11.05.2022) dokumentiert. Hier wurden die Gelände-Zufahrten im Bereich der HNO, am Parkhaus- Nord, der Hauptpforte, dem Parkhaus Mitte und der Kindertagesstätte dokumentiert. Folgende Ein- und Ausfahrtsdaten wurden an beiden Erhebungstage (Mittwoch) dokumentiert. 04.05.2022 - 6.093 Einfahrten I 6.366 Ausfahrten 11.05.2022 - 6.045 Einfahrten I 6.270 Ausfahrten Mittelwert - 6.069 Einfahrten I 6.318 Ausfahrten Es ist zu erkennen, dass an beiden Stichtagen nur eine marginale Abweichung zum Mittelwert bei den Ein- und Ausfahrten besteht. Werden die Ein- und Ausfahrten kombiniert betrachtet entspricht dies einer Abweichung von unter 1 %. Dies heißt im Umkehrschluss, dass die Schwankungen geringe Auswirkungen auf den Stellplatzbedarf aufweisen.Seite 34 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 28/48 Die Zufahrtskontrollen des Universitätsklinikums ermöglichen eine Unterscheidung der Ein- und Aus- fahrten in Kurz- und Dauerparker. In 2017 konnte hier eine differenziertere Betrachtung der Dauerparker durchgeführt werden. Eine Unterscheidung war in Sonderöffnungen, Ticketformen, Fremdfirmen, Be- schäftigte usw. möglich. Aktuell ist hier keine Differenzierung möglich, da die Gruppenzugehörigkeit bzw. die damit verbundene Ticketform nicht mehr nach festen Kriterien vergeben wird. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass die Gruppe der Kurzparker die Patient*innen, ihre Begleiter*innen und Be- sucher*innen abbildet. Dauerparker im Umkehrschluss beschreiben die Beschäftigten des UKB und wei- tere Beschäftigte beispielsweise von Fremdfirmen o.ä. sowie die Funktionsfahrzeuge. Hier muss berück- sichtigt werden, dass einzelne dienstliche Besuche des UKB sowohl den Kurz- als auch den Dauerpar- kern zugeordnet werden können. Die folgende Abbildung zeigt die gesammelten Ein- und Ausfahrten der Kurzparker (KP) und Dauerparker (DP) auf das UKB-Gelände, gemittelt zwischen den beiden Stichtagen. Abbildung 24: Ein- und Ausfahrten von Kurz- und Dauerparkern; Mittelwert zwischen den Stichtagen in 2022 Die hier dargestellten Einfahrten zeigen die eine klare Spitzenstunde im Stundenintervall von 7:00 bis 8:00 Uhr. Die meisten Einfahrten im Bereich zwischen 6:00 und 9:00 Uhr werden durch Dauerparker vor- genommen, deren Anteil im Tagesverlauf stark abnimmt. Nach 8:00 Uhr überwiegen in fast jedem wei- teren Tagesintervall (Ausnahme 20:00 bis 21:00 Uhr) die Kurzparker in Bezug auf die Einfahrten. Die dargestellte Verteilung entspricht ungefähr der Verteilung im Rahmen der Untersuchung aus 2017. Wer- den die in 2017 dargestellten Sondergruppen als Dauerparker zusammengefasst sind die Anteile von Kurz- und Dauerparkern ebenfalls vergleichbar. Entsprechend der dargestellten Ausfahrten ergeben sich spiegelbildliche Verläufe zu den Dauerparker- Einfahrten. Diese nehmen ab den Mittagsstunden kontinuierlich zu und erreichen ihr Maximum im Stun- denintervall von 15:00 bis 16:00 Uhr. Im Anschluss gehen die Ausfahrten der Dauerparker kontinuierlich zurück und erreichen ihre Tiefpunkte ab 19:00 Uhr. Die Summe der Kurzparker-Ausfahrten ist vergleichs- weise gleichmäßig im Zeitraum von 9:00 bis 15:00 Uhr verteilt. Das stärkste Aufkommen von Ausfahrten findet zwischen 10:00 und 12:00 Uhr statt.Seite 35 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 29/48 Der dargestellte Verlauf der Tages-Ganglinien der Dauerparker ist ähnlich zu der typischen Tagesgang- linie von Beschäftigten bzw. einem wirtschaftlich orientierten Standort. Die eher gleichmäßige Verteilung der Verkehre der Kurzparker im Tagesverlauf ist ein Indiz für vergleichsweise unregelmäßige Anwesen- heitsdauer von Patient*innen, ihre Begleiter*innen und Besucher*innen. Werden die 6.191 Einfahrten in Bezug zum Stellplatzangebot von insgesamt 3.161 Stellplätzen (vgl. Ab- schnitt 3.1) gesetzt, kann ein durchschnittlicher Stellplatzumschlag von 1,96 Parkvorgängen je Stellplatz ermittelt werden. In 2017 betrug der durchschnittliche Umschlag 2,3 Parkvorgänge je Stellplatz. Werden die in Abschnitt 3.1 definierten 2.181 Stellplätze für UKB-Mitarbeiter und Dienstfahrzeuge in Bezug zu den 2.663 Einfahrten der Dauerparker*innen gesetzt, entspricht dies einem Stellplatzumschlag von 1,22 Park- vorgängen je Stellplatz. Die 3.406 Einfahrten der Kurzparker*innen erzeugen für die 1.006 Besucherpark- plätze einen Umschlag von 3,39 Parkvorgängen je Stellplatz. 3.2.2 Stellplatzbelegung Werden die in Abschnitt 3.2.1 beschriebenen Ein- und Ausfahrten des Mittelwerts der beiden Stichtage gegenübergestellt, kann näherungsweise die Auslastung der Stellplatzanlagen auf dem UKB-Gelände definiert werden. Wie in Abschnitt 3.2.1 dargestellt, fanden an beiden Stichtagen mehr Ein- als Ausfahrten statt. Es kann angenommen werden, dass bestimmte Funktionsfahrzeuge (bspw. Rettungsfahrzeuge) durch Sonderöffnungen der Schrankenanlagen keine Wertung als Einfahrt erfahren. Um eine entspre- chende Aussagekraft der Betrachtung zu gewährleisten wird daher angenommen, dass über den ge- samten Tagesverlauf circa die gleiche Menge an Einfahrten wie an Ausfahrten stattfindet. Dementspre- chend werden die aufkommensschwächeren Einfahrten so faktorisiert, dass ihre Tagessumme der Ta- gessumme der Ausfahrten entspricht. Weiterhin muss angenommen werden, dass beim Wechsel zwi- schen den Tagen ein Grundbestand an Fahrzeugen auf dem UKB-Gelände verbleibt. Mögliche Gründe können Mitarbeiter*innen im Schichtdienst, stationäre Patient*innen mit eigenem PKW und vergleich- bare Personengruppen darstellen. Hier wird vereinfachend aus der Analyse der vorliegenden Daten an- genommen, dass 7,5 % der 3.187 Stellplätze zum Tageswechsel belegt sind. Die unter diesen Annahmen konstruierte Anwesenheits-Tagesganglinie zeigt Abbildung 25. Abbildung 25: Konstruierte Tagesganglinie der Anwesenheit entsprechend der gemittelten Ein- und Ausfahrten der StichtageSeite 36 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 30/48 Es wurde eine Minimal- und Maximal-Situation betrachtet. Die Minimalbelegung unterstellt, dass in ei- ner Stunde die meisten Abfahrten zu Beginn der Stunde stattfinden und die Stellplätze in der Stunde den Zufahrenden zur Verfügung stehen. Die Maximal-Situation unterstellt, dass die Abfahrenden erst gegen Ende der Stunde wegfahren und somit die Stellplätze in der Bezugsstunde noch belegen. Die konstruierte Glockenkurve hat den Maximalwert in der Stunde zwischen 10 und 11 Uhr. Der Anstieg in den Morgen- stunden ist von 6-11 Uhr sehr steil. Nach Erreichen der Spitzenbelegung sinkt die Belegung nur langsam bis ca. 14 Uhr ab, danach bis ca. 17 Uhr stark (Abfahrt der Beschäftigten), danach wieder langsam. Eine Überlastung des gesamten Stellplatzangebots von 3.187 Stellplätzen wird nicht erreicht. Für die Maxi- malannahme liegt der Höchstwert der Auslastung bei 95,8 %. Nicht berücksichtigt ist dabei, dass die einzelnen Parkierungsanlagen, insbesondere die Parkhäuser wohl überlastet sein können, obwohl an anderer Stelle noch Stellplätze zur Verfügung stehen. Die maßgebliche Dimensionierung der Stellplatz- anlage ist daher für die Maximallast in der Stunde zwischen 10 und 11 Uhr vorzunehmen. 3.2.3 Dauer Stellplatzbelegung Im Rahmen der Auswertungen zu den beiden Stichtagen der Interviews (04.05.2022 und 11.05.2022; siehe Abschnitt 2.2.2) wurde an den verfügbaren Stationen die Ein- und Ausfahrt von als Kurzparkern definier- ten Fahrzeugen registriert. Hier wurde der Zeitpunkt der Ein- als auch der Ausfahrt des jeweiligen Fahr- zeugs festgehalten. Möglich sind diese Auswertungen für das Parkhaus Nord und die Zufahrtsanlage der Hauptpforte. Für das Parkhaus Nord konnten am ersten Stichtag (04.05.2022) 489 Kurzparker doku- mentiert werden und am zweiten Stichtag (11.05.2022) 514 Kurzparker. An der Hauptpforte wurden am ersten Tag 1.555 Kurzparker und am zweiten Tag 1.412 Kurzparker registriert. Im Mittel konnten zwischen den beiden Stichtagen somit 502 Kurzparker am Parkhaus Nord und 1484 Kurzparker an der Hauptpforte dokumentiert werden. Die aus der Mittelung der Parkvorgänge abgeleitete Anwesenheitsganglinie der Kurzparker zeigt Abbildung 26. Hierbei wird je Stundenintervall die Zahl der anwesenden Kurzparker in Relation gesetzt zu der Gesamtheit der an dem Tag dokumentierten Kurzparker für das Parkhaus Nord, bzw. die Hauptpforte. Abbildung 26: Anwesenheitsganglinie Kurzparker entspr. Zufahrtskontrolle für gemittelte Ein- und Ausfahrten der Stichtage Wird die Hauptpforte als genereller Indikator für die Anwesenheit der Kurzparker*innen auf dem Gelände des UKB gewertet, weist im Umkehrschluss das Parkhaus Nord eine vergleichsweise starke Anwesen- heitsspitze zu Tagesbeginn, im Vergleich zum Rest des Geländes auf. Erläutern lässt sich dies sowohlSeite 37 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 31/48 durch die anbindungstechnisch günstige Lage der Parkhauszufahrt im Bereich der Sigmund-Freud- Straße als auch die attraktive Lage für Patient*innen und deren Begleitung durch die Nähe zu den auf- kommensstarken Bereichen im Norden (HNO, Augenklinik & Zentrum für integrative Medizin; siehe Ab- schnitt 2.2.2). Der starke Anstieg der Anwesenheit am Parkhaus Nord erfolgt zwischen 7:00 und 10:00 Uhr. Nach 11:00 Uhr erfolgt jedoch ein ebenso starker Rückgang der Anwesenheit. Ab 13:00 Uhr gleicht die Anwesenheit der Kurzparker*innen derer auf dem gesamten Gelände und ist insgesamt etwas nied- riger. Im Zeitraum der Spitzenstunde (10:00 bis 11:00 Uhr) finden 241 Parkvorgänge durch Kurzparker*in- nen statt. In Bezug auf die 433 angebotenen Stellplätze im Parkhaus Nord (siehe Abschnitt 3.1) entspricht dies einer Auslastung von 55,7 % des gesamten Stellplatzangebots durch Kurzparker*innen. In Bezug auf das gesamte Gelände bzw. die Zufahrten über die Hauptpforte kann eine kontinuierliche Steigerung der Anwesenheit ab 6:00 Uhr festgestellt werden, welche um 10:00 Uhr das Maximum er- reicht. Mit leichten Abweichungen besteht hier eine konstante Anwesenheit von 10:00 bis 15:00 Uhr. Da- nach nimmt die Anwesenheit langsam ab. Wird die tatsächliche Dauer der Anwesenheit der einzelnen, dokumentierten Kurzparker*innen betrachtet, kann (gemittelt für die beiden Stichtage) eine durchschnitt- liche Anwesenheit von 3,23 Stunden im Parkhaus Nord und 2,45 Stunden in Bezug auf die Hauptpforte dokumentiert werden. Bemessungsmodelle und Verifizierung Der Stellplatzbedarf soll auf der Grundlage der Verkehrsmittelnutzung der Verkehrsteilnehmer für den gesamten Campus des UKB ermittelt werden. Er wird sowohl für Pkw als auch für Fahrräder berechnet. Dabei werden Bedienstete, Studierende, ambulante Patienten und deren Begleitung sowie Besucher*in- nen und ggf. Sonderverkehre berücksichtigt. 4.1 Bemessungsmodell PKW Das Zieljahr der Prognose ist von 2022 an in fünf Jahren, also das Jahr 2027 an dem entsprechend des Vertrags ein neuer Stellplatznachweis zu erbringen ist. Der Stellplatzbedarf ergibt sich für die relevante Spitzenstunde, derzeit 10-11 Uhr, aus dem Bedarf der Beschäftigten, der Studierenden, der ambulanten und stationären Patient*innen, deren Begleitung und Besucher*innen. Dies lässt sich wie folgt operatio- nalisieren: StBPkw = ((PB × aB × gB × vmPkw B × eB) + (PS × aS × gS × vmPkw S × eS) + (PA × gA × vmPkw A × eA) + (PP × vmPkw P × eP) + (PG × gG × vmPkw G × eG)) × k+T+F+W StBPkw Stellplatzbedarf für Pkw Pind maßgebliche Personenzahl der Indexgruppe aind Anwesenheitsfaktor der Indexgruppen B und S gind Gleichzeitigkeitsfaktor Indexgruppen für die maßgebliche Stunde 10-11 Uhr vmPkw ind Verkehrsmittelwahlanteil Pkw für die Indexgruppe (Fahrer*innen) eind Prognosefaktor für die Entwicklung der Indexgruppe (5 Jahre) k KorrekturfaktorSeite 38 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 32/48 Die Indizes sind wie folgt belegt: B Beschäftigte S Studierende A Ambulante Patient*innen P stationäre Patient*innen G Besucher, Gäste T Taxis: Parkplätze auf dem Gelände vorgesehen (fester Wert 10; siehe Abschnitt 3.1) F Funktionsplätze (Funktionsgebunden & Dienstfahrzeuge 162; siehe Abschnitt 3.1) W Wartungs- und Servicefirmen (fester Wert 150, keine aktuellere Information vorliegend) Die Herleitung der einzelnen Faktoren ist auf der Grundlage der erhobenen Daten möglich. Ungenau ist das Ergebnis für die stationären Patienten. Die Nutzungsgruppe wird jedoch klein eingeschätzt. 4.2 Bemessungsmodell Rad Wie auch bei dem Bemessungsmodell zum PKW-Stellplatzbedarf ist das Zieljahr der Prognose des Ab- stellplatzbedarfs das Jahr 2027 (siehe Abschnitt 4.1). Der Stellplatzbedarf ergibt sich für die relevante Spitzenstunde, derzeit 10-11 Uhr, aus dem Bedarf der Beschäftigten, der Studierenden, der ambulanten Patient*innen, deren Begleitung und Besucher*innen. Die Gruppe der Fremdfirmen und der stationären Patient*innen entfallen, da davon ausgegangen wird, dass diese nicht mit dem Rad kommen. Da darüber hinaus die Anzahl der Radstellplätze derzeit nicht bekannt ist, kann kein Korrekturfaktor dimensioniert werden. Bei den Modal Split-Faktoren vm werden Fahrrad und Pedelec/e-bike zusammengerechnet, da beide ent- sprechende Stellplätze benötigen. StBRad = (PB × aB × gB × vmRad B × eB) + (PS × aS × gS × vmRad S × eS) + (PA × gA × vmRad A × eA) + (PG × gG × vmRad G × eG) StBRad Stellplatzbedarf für Rad Pind maßgebliche Personenzahl der Indexgruppe aind Anwesenheitsfaktor der Indexgruppen B und S gind Gleichzeitigkeitsfaktor Indexgruppen für die maßgebliche Stunde 10-11 Uhr vmRad ind Verkehrsmittelwahlanteil Pkw (Modal-Split) für die Indexgruppe (Fahrer*innen) eind Prognosefaktor für die Entwicklung der Indexgruppe (5 Jahre) Die Belegung der Indizes ist die gleich zu den Indizes des Bemessungsmodells für den PKW (siehe Abschnitt 4.1) 4.3 Faktoren Beschäftigte PB: Angesetzt wird die in Abschnitt 2.1.1 ermittelte Grundgesamtheit von 10.196 Beschäftigten. aB: Die Anwesenheit der Beschäftigten am UKB zum Stichtag der Befragung betrug 80,4 % (siehe Ab- schnitt 2.3.3). In 2017 konnte hier eine Anwesenheit von 88,38 % dokumentiert werden.Seite 39 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 33/48 gB: Der Gleichzeitigkeitsfaktor der befragten Beschäftigten zum Zeitpunkt der Spitzenstunde (10:00 bis 11:00 Uhr) wurde mit 75,28 % bestimmt (siehe Abschnitt 2.3.3). Der Faktor für die Spitzenstunde von 10:00 bis 11:00 Uhr in 2017 lag bei 67,74 %. vmPkw B: Der für die PKW-Fahrer*innen (mit dem eigenen PKW und Car-Sharing) dokumentierte Anteil beträgt 37,44 % der berücksichtigt wird (siehe Abschnitt 2.3.3). In 2017 lag der PKW-Anteil der Fahrer*in- nen bei 55,4 %. vmRad B Der dokumentierte Anteil von Fahrrad-Nutzer*innen unter den Beschäftigten beträgt 17,58 %. Der Pedelec- und E-Scooter-Anteil bei 15,31 %. In Summe muss somit insgesamt ein Rad-Anteil von 32,88 % berücksichtigt werden (siehe Abschnitt 2.3.3). Es wird von keinen Mitfahrern ausgegangen. In 2017 lag der gesamte Rad-Anteil bei 14,35 %. eB: Die Personal-Prognose des UKB gibt für den Zeitraum von 2021 bis 2030 eine jährliche Steigerung von 3 % für die Mitarbeitenden des UKB und das DRK an. Bei den Servicegesellschaften beträgt die Steige- rung 2,3 % jährlich. Die Zahl der Beschäftigten des UKB und DRK beträgt in der Grundgesamtheit 9.718 Personen. Dementsprechend machen die Mitarbeiter der Servicegesellschaften 9,45 % des Bestands aus. Werden die Personalprognosen entsprechend faktorisiert zusammengeführt, ergibt sich eine Stei- gerung von 2,93 %. Vereinfachend wird daher eine Steigerung von 3 % im Jahr angesetzt. In Bezug auf den angestrebten Zeitraum von fünf Jahren entspricht dies einem Prognosefaktor von 1,16. Bei der Er- mittlung in 2017 wurde 1,056 als Steigerungsfaktor angesetzt. Im Ergebnis lässt sich für die maßgebliche Spitzenstunde von 10-11 Uhr für das Jahr 2027 ein Pkw-Stell- platzbedarf aus den Beschäftigten in Höhe von 2.680 Stellplätzen ableiten. Für die Fahrrad-, Pedelec- und E-Scooter-Nutzer*innen besteht ein Bedarf nach 2.354 Abstellplätzen (davon 1.258 für Fahrräder und 1.096 für Pedelecs und E-Scooter). Es sind also vergleichbar viele Radabstellplätze wie Pkw-Abstellplätze für Beschäftigte in Zukunft erforderlich. 4.4 Faktoren Studierende PS: Angesetzt wird die ermittelte Grundgesamtheit (siehe Abschnitt 2.1.2) von 3.111 Personen. In 2017 be- trug die Grundgesamtheit 2.690. aS: Am Stichtag wurde bei den befragten Studierenden eine Anwesenheit von 57,4 % dokumentiert (siehe Abschnitt 2.3.3). In 2017 wurde eine Anwesenheit von 86,30 % dokumentiert (siehe Abschnitt 2.3.3). gS: Bei den Studierenden wurde am Stichtag zur Spitzenstunde (10:00 bis 11:00 Uhr) eine Gleichzeitigkeit von 61,19 % dokumentiert. Der Tageshöchstwert beträgt 62,69 %. Zum Zeitpunkt der Spitzenstunde wurde in 2017 eine Gleichzeitigkeit von 81,40 % erhoben (siehe Abschnitt 2.3.3). vmPkw S: Der PKW-Anteil der Studierenden für Fahrer*innen von PKW und Car-Sharing-Fahrzeugen be- trägt in Summe 4,96 % (siehe Abschnitt 2.3.3). vmRad S: Der Fahrrad- und Pedelec-Anteil der Studierenden beträgt in Summe 21,09 % (siehe Abschnitt 2.3.3). In 2017 betrug der Anteil 17,41 %. eS: Die Personal-Prognose des UKB gibt für den Zeitraum von 2021 bis 2030 eine jährliche Steigerung von 1,4 % für die Studierenden am UKB an. Bezogen auf den Zeitraum von fünf Jahren entspricht dies einem Steigerungsfaktor von 1,07.Seite 40 von 124 Aktualisierung der Stellplatzberechnung am Universitätsklinikum Bonn 34/48 Die Zahl Im Ergebnis lässt sich für die maßgebliche Spitzenstunde von 10-11 Uhr für das Jahr 2027 ein Bedarf für die Studierenden in der Größenordnung von 58 Stellplätzen und 247 Abstellplätzen ableiten. 4.5 Faktoren Ambulante Patienten PA: Angesetzt wird die ermittelte Grundgesamtheit (siehe Abschnitt 2.1.3) von 1.733 Personen. Berücksich- tigt sind hier neben den ambulanten Patienten auch Patienten der Tagesklinik. Hinzugezählt werden in diesem Kontext ebenfalls die Begleiter*innen der Patient*innen. gA: Die Auswertung der an den Stichtagen befragten Patient*innen und Begleiter*innen hat für den Zeit- punkt der Spitzenstunde (10:00 bis 11:00 Uhr) eine Gleichzeitig von 67,75 % ermittelt. Diese stellt das Maximum im gesamten Tagesverlauf dar. In 2017 war die Gleichzeitigkeit der Patient*innen im Vormittag mit 48,29 % geringer. vmPkw A: Der durch die Befragung ermittelte PKW-Anteil ist 57,65 % für Fahrer*innen. In 2017 konnte ein höherer PKW-Anteil von 69,03 % für die Gruppe der ambulanten Patient*innen und ihrer Begleitung er- mittelt werden. vmRad A: Für Patient*innen und ihre Begleitung liegt der Radanteil bei 0,17 %. Angesetzt wird im Folgenden ein Anteil von 1 % für Fahrräder und Pedelecs. In 2017 konnte ein etwas höherer Anteil von 1,65 % ermit- telt werden. eA: Der Prognosefaktor wird wie auch zuvor für die beiden Gruppen aus der Entwicklungsprognose des UKB abgeleitet. Hier wird eine Steigerung der ambulanten Patient*innen von 5 % jährlich im Zeitraum von 2021 bis 2030 angenommen. Für den Zeitraum von 2022 bis 2027 ergibt sich somit ein Steigerungs- faktor von 1,28. In 2017 wurde hier ein Faktor von 1,32 angesetzt. Im Ergebnis lässt sich für die maßgebliche Spitzenstunde von 10-11 Uhr ein Pkw-Stellplatzbedarf aus dem Verkehrsaufkommen der ambulanten Patienten für das Jahr 2027
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de