242090 · Mitteilungsvorlage
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Gegenäußerung zu den Stellungnahmen der Stadt Bonn sowie Erörterungstermin
Kerndaten
- Nummer
- 242090
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Endenich Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.970 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 242090 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Gegenäußerung zu den Stellungnahmen der Stadt Bonn sowie Erörterungstermin Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Kenntnisnahme Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt den Neubau der Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn- Nord einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen im Kontext einer erforderlichen Sanierung des Brückenbauwerks („Tausendfüßler“). Das für das Bauvorhaben notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 10. September 2020 eingeleitet. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hatte die Stadt Bonn am 15. Dezember 2020 eine Stellungnahme abgegeben (DS-Nr. 201923). Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Einwendungen der betroffenen Privaten zu den 2020 offen gelegten Planunterlagen wurden die Planunterlagen in zwei Deckblattverfahren überarbeitet bzw. ergänzt. Zu beiden Deckblattverfahren hatte die Stadt Bonn Stellungnahmen abgegeben (DS-Nr. 222341; DS-Nr. 240148). Mit Schreiben vom 27.09.2024 wurde der Stadt Bonn die Gegenäußerung der Autobahn GmbH zu den abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und als Unterlage für den Erörterungstermin zur Verfügung gestellt. Der Erörterungstermin – zu dem die Bezirksregierung Köln neben der Stadt Bonn alle Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die Stellungnahmen in den oben aufgeführten Anhörungsverfahren abgegeben hatten, eingeladen hat – fand am 28. und 29.10.2024 im Plenargebäude des World Conference Center Bonn statt. Am Erörterungstermin nahmen Vertreter*innen der Stadtverwaltung teil.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Durchführung des Erörterungstermins erfolgt nicht öffentlich (§ 73 Absatz 6 Satz 6, § 68 Absatz 1 Satz 1 VwVfG). Die Gegenäußerung der Autobahn GmbH wird dem Rat daher nicht-öffentlich zur Verfügung gestellt. Mit dem Ende des Erörterungstermins ist auch das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet die Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen über den Antrag für das o.g. Vorhaben. Darin sind auch die Entscheidungen über die Einwendungen und Stellungnahmen enthalten. Dieser Planfeststellungsbeschluss umfasst alle erforderlichen behördlichen Entscheidungen, die für das geplante Projekt erforderlich sind (Konzentrationswirkung). Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Anlage/n 1 Gegenäußerung (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de