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242090 · Mitteilungsvorlage

Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Gegenäußerung zu den Stellungnahmen der Stadt Bonn sowie Erörterungstermin

Nummer
242090
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Endenich Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 16.12.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
242090
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A
565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich
und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn
einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und
Lärmschutzwänden sowie
Entwässerungseinrichtungen; Gegenäußerung zu
den Stellungnahmen der Stadt Bonn sowie
Erörterungstermin
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt den Neubau der Autobahn 565
zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-
Nord einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden
sowie Entwässerungseinrichtungen im Kontext einer erforderlichen Sanierung
des Brückenbauwerks („Tausendfüßler“). Das für das Bauvorhaben notwendige
Planfeststellungsverfahren wurde am 10. September 2020 eingeleitet. Im
Rahmen des Anhörungsverfahrens hatte die Stadt Bonn am 15. Dezember
2020 eine Stellungnahme abgegeben (DS-Nr. 201923).
Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
sowie der Einwendungen der betroffenen Privaten zu den 2020 offen gelegten
Planunterlagen wurden die Planunterlagen in zwei Deckblattverfahren
überarbeitet bzw. ergänzt. Zu beiden Deckblattverfahren hatte die Stadt Bonn
Stellungnahmen abgegeben (DS-Nr. 222341; DS-Nr. 240148).
Mit Schreiben vom 27.09.2024 wurde der Stadt Bonn die Gegenäußerung der
Autobahn GmbH zu den abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und als
Unterlage für den Erörterungstermin zur Verfügung gestellt. Der
Erörterungstermin – zu dem die Bezirksregierung Köln neben der Stadt Bonn
alle Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die Stellungnahmen in den
oben aufgeführten Anhörungsverfahren abgegeben hatten, eingeladen hat –
fand am 28. und 29.10.2024 im Plenargebäude des World Conference Center
Bonn statt. Am Erörterungstermin nahmen Vertreter*innen der Stadtverwaltung
teil.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Durchführung des Erörterungstermins erfolgt nicht öffentlich (§ 73 Absatz
6 Satz 6, § 68 Absatz 1 Satz 1 VwVfG). Die Gegenäußerung der Autobahn
GmbH wird dem Rat daher nicht-öffentlich zur Verfügung gestellt.
Mit dem Ende des Erörterungstermins ist auch das Anhörungsverfahren
abgeschlossen. Nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet
die Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde unter Berücksichtigung
aller vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen über den Antrag für
das o.g. Vorhaben. Darin sind auch die Entscheidungen über die
Einwendungen und Stellungnahmen enthalten. Dieser
Planfeststellungsbeschluss umfasst alle erforderlichen behördlichen
Entscheidungen, die für das geplante Projekt erforderlich sind
(Konzentrationswirkung). Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann beim
zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
Anlage/n
1 Gegenäußerung (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de