242088-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserung der Klimaresilienz von Bäumen am Brassert- und Rathenauufer
Kerndaten
- Nummer
- 242088-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Rathenauufer
- Rheinufer
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242088-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verbesserung der Klimaresilienz von Bäumen am Brassert- und Rathenauufer Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei jungen Bäumen bestimmter Arten (z. B. Ahorn, Linde, …), kann es in den ersten Jahren nach der Pflanzung im Spätwinter, bei Spätfrosttemperaturen oder im zeitigen Frühjahr unter Sonneneinstrahlung, zu temperaturbedingten Spannungen im Holz kommen, die zu Rissen führen. Diese Schäden stehen nicht im Zusammenhang mit sommerlicher Hitze. Die Stämme von neu gepflanzten, für Frostrisse anfälligen Baumarten, werden vom Amt für Umwelt und Stadtgrün mit einem sogenannten Weißanstrich versehen. Die helle Farbe reduziert die temperaturbedingten Spannungen, wie beispielsweise das Aufheizen bei Sonneneinstrahlungen und bei Frost im Spätwinter. Ältere Bäume haben eine dickere Borke, die das Holz von Natur aus vor solchen Spannungen schützt. Sie brauchen einen solchen Anstrich nicht mehr. Der Weißanstrich hat auch keine heilende Wirkung, d.h. wenn ein Riss entstanden ist, kann er mit dem Anstrich nicht wieder verschlossen werden. Hier helfen nur die Selbstheilungskräfte des Baumes, der bei ausreichender Vitalität den Riss überwallen und damit schließen kann. Auch wenn die Risse an einzelnen Linden am Beueler Rheinufer nicht gewünscht sind, stellen sie keine Beeinträchtigung der Baumstatik oder der Verkehrssicherheit dar. Wie erläutert brauchen ältere Bäume, die dickborkig oder an Sonne gewöhnt sind, keinen Sonnenschutz durch einen Weißanstrich mehr. Das gilt dann auch für die Beschattung, die von Stammaustrieben ausgehen könnte. Diese nutzen dem Baum nicht. Im Gegenteil, wenn sie erst zu spät entfernt werden, sind die dann entstehenden Schnittflächen nur noch größer und die Gefahr einer Pilzinfektion steigt. Darum müssen diese Austriebe an hochstämmigen Bäumen regelmäßig und möglichst frühzeitig entfernt werden. Dies geschieht regelmäßig beim frühjährlichen Kronenschnitt der Bäume. Ein zusätzlicher Schnitt von Stammaustrieben im Herbst kann aus Gründen der Arbeitsökonomie nicht regelmäßig sichergestellt werden. Er ist aber auch baumphysiologisch nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgeseheneSeite 1 von 2 Seite 2 Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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