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242088-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung der Klimaresilienz von Bäumen am Brassert- und Rathenauufer

Nummer
242088-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Rathenauufer Straße· Südstadt, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242088 Bürgerantrag: Verbesserung der Klimaresilienz von Bäumen am Brassert- und Rathenauufer

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242088-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verbesserung der Klimaresilienz von
Bäumen am Brassert- und Rathenauufer
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei jungen Bäumen bestimmter Arten (z. B. Ahorn, Linde, …), kann es in den
ersten Jahren nach der Pflanzung im Spätwinter, bei Spätfrosttemperaturen
oder im zeitigen Frühjahr unter Sonneneinstrahlung, zu temperaturbedingten
Spannungen im Holz kommen, die zu Rissen führen. Diese Schäden stehen
nicht im Zusammenhang mit sommerlicher Hitze. Die Stämme von neu
gepflanzten, für Frostrisse anfälligen Baumarten, werden vom Amt für Umwelt
und Stadtgrün mit einem sogenannten Weißanstrich versehen. Die helle Farbe
reduziert die temperaturbedingten Spannungen, wie beispielsweise das
Aufheizen bei Sonneneinstrahlungen und bei Frost im Spätwinter.
Ältere Bäume haben eine dickere Borke, die das Holz von Natur aus vor
solchen Spannungen schützt. Sie brauchen einen solchen Anstrich nicht mehr.
Der Weißanstrich hat auch keine heilende Wirkung, d.h. wenn ein Riss
entstanden ist, kann er mit dem Anstrich nicht wieder verschlossen werden.
Hier helfen nur die Selbstheilungskräfte des Baumes, der bei ausreichender
Vitalität den Riss überwallen und damit schließen kann. Auch wenn die Risse
an einzelnen Linden am Beueler Rheinufer nicht gewünscht sind, stellen sie
keine Beeinträchtigung der Baumstatik oder der Verkehrssicherheit dar.
Wie erläutert brauchen ältere Bäume, die dickborkig oder an Sonne gewöhnt
sind, keinen Sonnenschutz durch einen Weißanstrich mehr. Das gilt dann auch
für die Beschattung, die von Stammaustrieben ausgehen könnte. Diese nutzen
dem Baum nicht. Im Gegenteil, wenn sie erst zu spät entfernt werden, sind die
dann entstehenden Schnittflächen nur noch größer und die Gefahr einer
Pilzinfektion steigt. Darum müssen diese Austriebe an hochstämmigen Bäumen
regelmäßig und möglichst frühzeitig entfernt werden. Dies geschieht
regelmäßig beim frühjährlichen Kronenschnitt der Bäume. Ein zusätzlicher
Schnitt von Stammaustrieben im Herbst kann aus Gründen der
Arbeitsökonomie nicht regelmäßig sichergestellt werden. Er ist aber auch
baumphysiologisch nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgeseheneSeite 1 von 2
Seite 2
Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de