242081 · Beschlussvorlage
Grundstück - Bonn, Dransdorf, Bendenweg 107 Vorhaben - Errichtung eines Boardinghauses AZ 10386/2024
Kerndaten
- Nummer
- 242081
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 242081 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück - Bonn, Dransdorf, Bendenweg 107 Vorhaben - Errichtung eines Boardinghauses AZ 10386/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An- trag auf Vorbescheid abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht und damit gegen § 30 BauGB verstößt. Begründung Es wurde ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Boardinghouses auf dem Grundstück Bendenweg 107 in 53121 Bonn gestellt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7423-1, der für das Grundstück ein Industriegebiet festsetzt. Entgegen des planerischen Ziels ist jedoch im Geltungsbereich des Bebau- ungsplans nie ein Industriegebiet entstanden. Das Gebiet ähnelt mit zahlrei- chen Kleingewerbe, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben sowie Büronut- zungen vielmehr einem Gewerbegebiet. Erheblich störende Gewerbebetriebe sind im unmittelbaren Umfeld nicht angesiedelt. Dabei kann davon ausgegan- gen werden, dass sich auch in Zukunft der Gebietscharakter nicht wesentlich ändern wird. Das Gebiet ist daher als faktisches Gewerbegebiet zu qualifizie- ren. Das beantragte Boardinghouse widerspricht diesen planerischen Vorgaben. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu entschieden, dass „Beherbergungs- betriebe, in denen gewohnt wird oder die wohnähnlich genutzt werden, im Ge- werbegebiet unzulässig sind“ (Urteil des BVerwG vom 29.04.1992, Aktenzei- chen: 4 C 43.89). Da ein Boardinghouse nach seinem Konzept dazu gedacht ist, von Personen über einen längeren Zeitraum nahezu autonom bewohnt zu werden, ist dieses Bauvorhaben als Wohnnutzung einzustufen und aus diesem Grund in dem vorgenannten Gebiet nicht zulässig.Seite 1 von 3 Seite 2 Daher ist beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Bendenweg 107 (öffentlich) 2 Lageplan Bendenweg n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de