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242080-02 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Antrag zur Vorlage 242080

Nummer
242080-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Schloßallee Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Brunnenplatz Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Römerplatz Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Obermehlem siedlung· Mehlem, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 242080 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem

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Änderungsantrag
öffentlich
242080-02 AA
Antragsteller/in:
Achim Schröder
Wolfgang Heedt
Frank Thomas
Michael To Vinh
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
29.01.2025, gez. BBM Wenzel
FDP-Änderungsantrag: Einleitungsbeschluss sowie
Beschluss zur Veröffentlichung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7213-2
„Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil
Mehlem
Antrag zur Vorlage 242080
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die in Teil 1 des Vorhaben bezogenen Bebauungsplans unter 1.1.2.
Nutzungsmöglichkeit "Beherbergungsbetrieb" wird gestrichen.
2. Die unter 1.2.2. vorgesehene Sondernutzung durch den
Lebensmitteleinzelhandel wird gestrichen und durch Wohnraum
ersetzt.
Begründung
Zu 1: Aus den schlechten Erfahrungen mit dem Medizintourismus im
Zentrum von Bad Godesberg (hoher Lärmpegel bis in die Nacht wegen
anderer Lebensgewohnheiten, Einzug von Großfamilien mit
Bediensteten in hierfür nicht ausgelegte Wohnungen) soll im
hochverdichteten Plangebiet kein Beherbergungsbetrieb realisiert
werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Zu 2: In der Begründung mit Umweltbericht wird auf Seite 5 ausgeführt, Zitat:
"Der Planstandort befindet sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches
Mehlem, der nach dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Nahversorgungsfunktionen für Mehlem sowie die südlichen Teile von
Rüngsdorf und Obermehlem übernehmen soll."
Zunächst einmal ist die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept vorgenommene
Definition dessen, was als Zentrum anzusehen ist, völlig willkürlich getroffen.
Am Beispiel Rüngsdorf lässt sich nachvollziehen, dass sich Zentren verlagern
können. Gruppierte sich nämlich bis in die 1980er Jahre noch das "Zentrum"
um den Brunnenplatz mit LEH, zwei Bäckern,
Zeitschriftenladen, Gemüsehändler und hatte Edeka Schüller damals noch
eine nicht integrierte Lage, so ist das Zentrum mittlerweile aufgrund von
Geschäftsaufgaben, mangelnder Nachfolge und zu kleiner Ladenflächen zum
Römerplatz gewandert, wodurch dann auch Edeka Schüller integriert wurde.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de