242080-02 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Antrag zur Vorlage 242080
Kerndaten
- Nummer
- 242080-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Schloßallee Hauptort
- Brunnenplatz
- Römerplatz
- Mehlem
- Rüngsdorf
- Bonn
- Bad Godesberg
- Obermehlem
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 242080-02 AA Antragsteller/in: Achim Schröder Wolfgang Heedt Frank Thomas Michael To Vinh FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 29.01.2025, gez. BBM Wenzel FDP-Änderungsantrag: Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Antrag zur Vorlage 242080 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die in Teil 1 des Vorhaben bezogenen Bebauungsplans unter 1.1.2. Nutzungsmöglichkeit "Beherbergungsbetrieb" wird gestrichen. 2. Die unter 1.2.2. vorgesehene Sondernutzung durch den Lebensmitteleinzelhandel wird gestrichen und durch Wohnraum ersetzt. Begründung Zu 1: Aus den schlechten Erfahrungen mit dem Medizintourismus im Zentrum von Bad Godesberg (hoher Lärmpegel bis in die Nacht wegen anderer Lebensgewohnheiten, Einzug von Großfamilien mit Bediensteten in hierfür nicht ausgelegte Wohnungen) soll im hochverdichteten Plangebiet kein Beherbergungsbetrieb realisiert werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 2: In der Begründung mit Umweltbericht wird auf Seite 5 ausgeführt, Zitat: "Der Planstandort befindet sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Mehlem, der nach dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept Nahversorgungsfunktionen für Mehlem sowie die südlichen Teile von Rüngsdorf und Obermehlem übernehmen soll." Zunächst einmal ist die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept vorgenommene Definition dessen, was als Zentrum anzusehen ist, völlig willkürlich getroffen. Am Beispiel Rüngsdorf lässt sich nachvollziehen, dass sich Zentren verlagern können. Gruppierte sich nämlich bis in die 1980er Jahre noch das "Zentrum" um den Brunnenplatz mit LEH, zwei Bäckern, Zeitschriftenladen, Gemüsehändler und hatte Edeka Schüller damals noch eine nicht integrierte Lage, so ist das Zentrum mittlerweile aufgrund von Geschäftsaufgaben, mangelnder Nachfolge und zu kleiner Ladenflächen zum Römerplatz gewandert, wodurch dann auch Edeka Schüller integriert wurde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de