242055 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Kaiser-Konrad-Straße 34 - 36 - Neubau eines Mehrfamilienhauses Az.: 458843 (neu 1765/2019)
Kerndaten
- Nummer
- 242055
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242055 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Kaiser-Konrad-Straße 34 - 36 - Neubau eines Mehrfamilienhauses Az.: 458843 (neu 1765/2019) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An- trag auf Verlängerung der am 30.06.2021 erteilten Baugenehmigung abzuleh- nen, weil denkmalpflegerische Belange entgegenstehen. Begründung Beabsichtigt war der Neubau eines Mehrfamilienhauses und Abriss des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Kaiser-Konrad-Str. 34-36 in 53225 Bonn. Für das Vorhaben wurde mit Datum vom 30.06.2021 eine Baugenehmigung erteilt, für die nun am 07.06.2024 eine Verlängerung beantragt wurde. Bei einem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung gemäß § 75 Abs. 2 S. 1 BauO NRW ist das öffentliche Recht zum Zeitpunkt der Entscheidung zu beurteilen. Planungsrechtlich werden auch weiterhin alle Vorgaben eingehalten, das Vorhaben fügt sich weiterhin nach § 34 Abs. 2 BauGB in die nähere Umgebung ein. Vorliegend ergibt sich eine zur zum Zeitpunkt der Erteilung der ursprünglichen Baugenehmigung geltenden nunmehr abweichende Rechtslage hinsichtlich des Denkmalrechts. Am 03.04.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Denkmalbereichssatzung – Combahnviertel – vom 14.03.2024 (Drucksache 240191) veröffentlicht. Das Vorhabengrundstück liegt dabei innerhalb des vorgesehenen Geltungsbereichs. Somit unterliegt das Grundstück dem vorläufigen Schutz nach §§ 10 Abs. 3, 4 Abs. 1 DSchG NRW. Ausweislich des Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung bedürfen Vorhaben im Geltungsbereich der geplanten Satzung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW. Gemäß des Satzungsentwurfs ist das Gebäude Kaiser-Konrad-Str. 36 alsSeite 1 von 3 Seite 2 erhaltenswerte Bausubstanz kartiert, sodass der Erhalt der erhaltenswerten Bausubstanz dem geplanten Abriss und Neubauvorhaben entgegensteht. Somit kann für den zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen Abriss des Bestandsgebäudes keine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden. Da ohne den Abbruch des Bestandsgebäudes Kaiser-Konrad-Str. 36 das geplante Bauvorhaben nicht realisiert werden kann, kann eine Verlängerung der Baugenehmigung ebenfalls nicht erteilt werden und es ist beabsichtigt, den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung abzulehnen. Anlage/n 1 Auszug Flurkarte Kaiser-Konrad-Straße 34 - 36 (öffentlich) 2 Lageplan Konrad-Zuse-Platz 34 - 36 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de