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242055 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Kaiser-Konrad-Straße 34 - 36 - Neubau eines Mehrfamilienhauses Az.: 458843 (neu 1765/2019)

Nummer
242055
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242055
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Kaiser-Konrad-Straße
34 - 36
- Neubau eines Mehrfamilienhauses
Az.: 458843 (neu 1765/2019)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An-
trag auf Verlängerung der am 30.06.2021 erteilten Baugenehmigung abzuleh-
nen, weil denkmalpflegerische Belange entgegenstehen.
Begründung
Beabsichtigt war der Neubau eines Mehrfamilienhauses und Abriss des
Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Kaiser-Konrad-Str. 34-36 in 53225
Bonn. Für das Vorhaben wurde mit Datum vom 30.06.2021 eine
Baugenehmigung erteilt, für die nun am 07.06.2024 eine Verlängerung
beantragt wurde. Bei einem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
gemäß § 75 Abs. 2 S. 1 BauO NRW ist das öffentliche Recht zum Zeitpunkt der
Entscheidung zu beurteilen.
Planungsrechtlich werden auch weiterhin alle Vorgaben eingehalten, das
Vorhaben fügt sich weiterhin nach § 34 Abs. 2 BauGB in die nähere Umgebung
ein.
Vorliegend ergibt sich eine zur zum Zeitpunkt der Erteilung der ursprünglichen
Baugenehmigung geltenden nunmehr abweichende Rechtslage hinsichtlich des
Denkmalrechts. Am 03.04.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss für die
Denkmalbereichssatzung – Combahnviertel – vom 14.03.2024 (Drucksache
240191) veröffentlicht. Das Vorhabengrundstück liegt dabei innerhalb des
vorgesehenen Geltungsbereichs. Somit unterliegt das Grundstück dem
vorläufigen Schutz nach §§ 10 Abs. 3, 4 Abs. 1 DSchG NRW. Ausweislich des
Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung bedürfen Vorhaben im Geltungsbereich
der geplanten Satzung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG
NRW.
Gemäß des Satzungsentwurfs ist das Gebäude Kaiser-Konrad-Str. 36 alsSeite 1 von 3
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erhaltenswerte Bausubstanz kartiert, sodass der Erhalt der erhaltenswerten
Bausubstanz dem geplanten Abriss und Neubauvorhaben entgegensteht.
Somit kann für den zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen Abriss des
Bestandsgebäudes keine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden.
Da ohne den Abbruch des Bestandsgebäudes Kaiser-Konrad-Str. 36 das
geplante Bauvorhaben nicht realisiert werden kann, kann eine Verlängerung
der Baugenehmigung ebenfalls nicht erteilt werden und es ist beabsichtigt, den
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung abzulehnen.
Anlage/n
1 Auszug Flurkarte Kaiser-Konrad-Straße 34 - 36 (öffentlich)
2 Lageplan Konrad-Zuse-Platz 34 - 36 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de