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242051 · Beschlussvorlage

Gründung von Projektgesellschaften im Bereich der erneuerbaren Energien ("Vorratsbeschluss")

Nummer
242051
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 30.01.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242051
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Gründung von Projektgesellschaften im Bereich der
erneuerbaren Energien ("Vorratsbeschluss")
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
30.01.2025 Empfehlung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt im Sinne eines Vorratsbeschlus-
ses zu, dass die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg
GmbH (EnW) künftig weitere Beteiligungsgesellschaften zur Realisie-
rung von Projekten in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis selbst oder mit
Dritten gründet bzw. ganz/in Teilen von Dritten erwirbt, sofern das jewei-
lige Projekt im Bereich der erneuerbaren Energien (Windenergie, Pho-
tovoltaik etc.) angesiedelt ist und die kommunalrechtlichen Anforderun-
gen sichergestellt sind. Über eine etwaige Investition in das Projekt wird
der Aufsichtsrat der EnW wie üblich auf Basis eines vorgestellten Inves-
titionsrahmens (Businesscase) entscheiden. Soweit das Bürgerenergie-
gesetz NRW Anwendung findet, ist dies durch die EnW zu beachten.
II. Der Rat der Bundesstadt Bonn ermächtigt den Vertreter der Bundes-
stadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der SWB GmbH, dem
Abschluss sämtlicher Verträge, die im Rahmen der Gründung dieser
Gesellschaften bzw. der Beteiligung an den Gesellschaften erforderlich
sind und werden, zuzustimmen und die Geschäftsführung zu ermächti-
gen, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die diesbezüglich notwendig
und zweckdienlich sind, insbesondere in den Gesellschafterversamm-
lungen der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und der EnW
die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Begründung
Es zeigt sich mehr und mehr, dass die Realisierung von Projekten im Bereich
der erneuerbaren Energien ganz wesentlich davon abhängt, schnell mit ent-
sprechenden Projektpartnern ins Geschäft zu kommen. Dies geschieht in aller
Regel über die Gründung von oder den Einstieg in Projektgesellschaften, dieSeite 1 von 2
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oftmals als GmbH & Co.KG organisiert sind. Da die Projekte allerdings zeitkri-
tisch sind, weil z.B. der Eigentümer einer potentiellen Fläche schnell einen
Kauf- und Pachtvertrag abschließen möchte oder wenn ein Projektentwickler
sein Projekt nach einer bestimmten Projektreife veräußern will, bleibt dann oft
keine Zeit mehr, die formalen Regularien (Zustimmung Rat und Bezirksregie-
rung) für die Gründung einer bzw. Beteiligung an einer Projektgesellschaft etwa
durch Übernahme von Kommanditanteilen und der Komplementär-GmbH bin-
nen einer vom Veräußerer vorgegebenen Frist – oftmals nur 4 Wochen oder
weniger - verbindlich einzuholen. Um aus diesem Dilemma herauszukommen,
hat auch die Firmengruppe Trianel, an der auch die Stadtwerke Bonn (SWB)
beteiligt sind, immer wieder Vorratsbeschlüsse in verschiedenen Geschäfts-
segmenten eingeholt.
Gleichzeitig wird durch die Vorgabe der Einhaltung der kommunalrechtlichen
Anforderungen, der Beschränkung auf Projekte im Erneuerbaren Energien-
Bereich, der räumlichen Beschränkung auf Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
sowie der wirtschaftlichen Freigabe durch den Aufsichtsrat der EnW sicherge-
stellt, dass hier keine beliebigen Gründungen/Beteiligungen eingegangen wer-
den können.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de