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242049 · Beschlussvorlage

Parksituation Im Sonnenpütz

Nummer
242049
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Im Sonnenpütz Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242049
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Parksituation Im Sonnenpütz
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Bezirksvertretung Bonn nimmt den Plan zur regelkonformen Markie
rung der Parkstände zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen
Neuordnung der Parkplätze in der Straße Im Sonnenpütz zu.
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die direkten Anlieger*innen im
Vorfeld der Umsetzung im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbegehung
über die Veränderungen zu informieren.
Begründung
Im Rahmen von routinemäßigen Kontrollen des Stadtordnungsdienstes wurde
festgestellt, dass in der Straße Im Sonnenpütz täglich ca. 30 Fahrzeuge die
Gehwege beidseits unerlaubt gekippt beparken und dabei teilweise
Restgehwegbreiten von lediglich 0,50m verbleiben. Eine Freigabe des
gekippten Parkens mittels Beschilderung bzw. Markierung liegt nicht vor. Dies
stellt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen ein Problem dar,
sodass die Verwaltung beabsichtigt, das Parken hier durch Parkmarkierungen
auf der Fahrbahn konkret zu regeln. Hierdurch sollen für den Straßenverkehr
klare Verhältnisse geschaffen werden, um die berechtigten Interessen aller
Verkehrsteilnehmer*innen berücksichtigten zu können.
Die Gehwege besitzen eine Breite von ca. 1,50 – 1,80m. Eine Legalisierung der
bisherigen Regelung des gekippten Parkens wäre vor dem Hintergrund der
einzuhaltenden Mindestgehwegbreiten (sh. DS 212060 und DS 202321) daher
nur punktuell möglich.
Durch die alternierende Anordnung der Parkstände kann unter
Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückszufahrten die höchste Anzahl
an Parkständen markiert und gleichzeitig eine verkehrsberuhigende Wirkung
erzielt werden.
Aufgrund des nicht zulässigen Gehwegparkens ist der Stadtordnungsdienst
daher zurzeit angehalten entsprechende Parkverstöße in Form von gekippten
Parken zu ahnden. Um die Situation vor Ort in einen regelkonformen Zustand
zu bringen hat die Verwaltung daher die beigefügte Planung (sh. Anlage 1)Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
erstellt, die unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückszufahrten ein
größtmögliches, regelkonformes Angebot von Parkständen im öffentlichen
Raum vorsieht.
Anlage/n
1 Markierungsplan (öffentlich)Seite 2 von 3
4.25
4.35
4.45
3.70
12.00 12.00
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Blattgröße: 0.712 mx 0.221 m = 0.157 m²
Zeichnungsname: \\sv_61.intern.stadt-bn.de\61$\61-3\_Bonn\Kessenich\Im Sonnenpütz\AutoCad\DWG-Dateien\240830_Markierungsplan.dwg
Maßstab: 1:250
Layout: LP1
CFG-Darstellungskarte: Vermessung250 DB-Darstellungskarte:
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
gesehen:
bearbeitet:
Amt 61-3
gezeichnet:
geprüft:
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
61-3 Verkehr und Mobilität
Bonn - Kessenich
Im Sonnenpütz
Markierungsplan
St. Weber 08/2024 1 : 250
LP1
Amling 08/2024Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de