242049 · Beschlussvorlage
Parksituation Im Sonnenpütz
Kerndaten
- Nummer
- 242049
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Im Sonnenpütz Hauptort
- Kessenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242049 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Parksituation Im Sonnenpütz Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Bezirksvertretung Bonn nimmt den Plan zur regelkonformen Markie rung der Parkstände zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Neuordnung der Parkplätze in der Straße Im Sonnenpütz zu. 2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die direkten Anlieger*innen im Vorfeld der Umsetzung im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbegehung über die Veränderungen zu informieren. Begründung Im Rahmen von routinemäßigen Kontrollen des Stadtordnungsdienstes wurde festgestellt, dass in der Straße Im Sonnenpütz täglich ca. 30 Fahrzeuge die Gehwege beidseits unerlaubt gekippt beparken und dabei teilweise Restgehwegbreiten von lediglich 0,50m verbleiben. Eine Freigabe des gekippten Parkens mittels Beschilderung bzw. Markierung liegt nicht vor. Dies stellt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen ein Problem dar, sodass die Verwaltung beabsichtigt, das Parken hier durch Parkmarkierungen auf der Fahrbahn konkret zu regeln. Hierdurch sollen für den Straßenverkehr klare Verhältnisse geschaffen werden, um die berechtigten Interessen aller Verkehrsteilnehmer*innen berücksichtigten zu können. Die Gehwege besitzen eine Breite von ca. 1,50 – 1,80m. Eine Legalisierung der bisherigen Regelung des gekippten Parkens wäre vor dem Hintergrund der einzuhaltenden Mindestgehwegbreiten (sh. DS 212060 und DS 202321) daher nur punktuell möglich. Durch die alternierende Anordnung der Parkstände kann unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückszufahrten die höchste Anzahl an Parkständen markiert und gleichzeitig eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt werden. Aufgrund des nicht zulässigen Gehwegparkens ist der Stadtordnungsdienst daher zurzeit angehalten entsprechende Parkverstöße in Form von gekippten Parken zu ahnden. Um die Situation vor Ort in einen regelkonformen Zustand zu bringen hat die Verwaltung daher die beigefügte Planung (sh. Anlage 1)Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) erstellt, die unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückszufahrten ein größtmögliches, regelkonformes Angebot von Parkständen im öffentlichen Raum vorsieht. Anlage/n 1 Markierungsplan (öffentlich)Seite 2 von 3 4.25 4.35 4.45 3.70 12.00 12.00 Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Blattgröße: 0.712 mx 0.221 m = 0.157 m² Zeichnungsname: \\sv_61.intern.stadt-bn.de\61$\61-3\_Bonn\Kessenich\Im Sonnenpütz\AutoCad\DWG-Dateien\240830_Markierungsplan.dwg Maßstab: 1:250 Layout: LP1 CFG-Darstellungskarte: Vermessung250 DB-Darstellungskarte: Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab gesehen: bearbeitet: Amt 61-3 gezeichnet: geprüft: BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT 61-3 Verkehr und Mobilität Bonn - Kessenich Im Sonnenpütz Markierungsplan St. Weber 08/2024 1 : 250 LP1 Amling 08/2024Seite 3 von 3
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