242047 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Untersagung der Installation von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf dem Meßdorfer Feld
Kerndaten
- Nummer
- 242047
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 11.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 242047 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 04.11.2024 Bürgerantrag: Untersagung der Installation von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf dem Meßdorfer Feld Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Bürgerantrag ist auf eine Untersagung der Installation von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf dem Meßdorfer Feld gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5 1 Per Mail: bezvst.bonn@bonn.de bezvst.hardtberg@bonn.de Bezirksvertretung Bonn Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn Bezirksvertretung Hardtberg Rathaus Hardtberg Villemombler Str. 1 53123 Bonn Bonn, 04.11.2024 Bürger*innenantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW für die Sitzungen der Bezirksvertretung Bonn und der Bezirksvertretung Hardtberg jeweils am 26.11.2024: Untersagung der Installation von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf dem Meßdorfer FeldSeite 2 von 5 2 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage, auf die Tagesordnungen der Sitzungen der Bezirksvertretung Bonn und der Bezirksvertretung Hardtberg jeweils am 26.11.2024 nachfolgenden Bürgerantrag zu setzen: Antrag Die Stadt Bonn macht Gebrauch von der Möglichkeit der Untersagung der Installa- tion von Freiflächenflächenphotovoltaik (PV) im privilegierten Bereich rechts und links der Eisenbahntrasse im Meßdorfer Feld. Begründung Seit dem 1. Januar 2023 sind PV-Anlagen im Außenbereich privilegiert, wenn sie u. a. auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordne- ten Netzes errichtet werden sollen. In § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB, erweitert um die Variante Nr. 8 b) steht aber auch: „(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.“ Im geltenden Landschaftsplan Kottenforst von 2013 wird beim Schutzzweck ausge- führt: „Das Landschaftsschutzgebiet präsentiert sich als zusammenhängender offener Ag- rarraum mit dem Charakter der Bördelandschaft. Im Vordergrund stehen das Betrei- ben einer nachhaltigen Landwirtschaft sowie eine ausgeprägte Erholungsnutzung.“ Im „Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik“ vom Oktober 2023, erstellt im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes, gibt es u.a. den folgenden Planungshinweis zum Meßdorfer Feld:Seite 3 von 5 3 „Raum sollte aufgrund seines besonderen Landschaftsbildes, klimatischer Funktio- nen und der Funktion als Naherholungsraum möglichst von PV freigehalten werden“. In der Klimaanalyse Bonn mit Planungshinweiskarte zum Stadtklima von Ende 2023 wird die klimatische Funktion des Meßdorfer Feldes eindeutig belegt. Auch der Charakter des Meßdorfer Feldes als „rheinische Kulturlandschaft“, die durch jahrhundertelange land- und forstwirtschaftliche Nutzung entstanden ist und ein Landschaftsbild mit weiten Sichtachsen aufweist, ist unbestritten. Ebenfalls unstrittig ist die Bedeutung des Feldes als wichtiger Naherholungsraum für Bonner Bürger*innen. Im genannten Fachbeitrag wird das Feld daher als „hochfre- quentierter Freizeit- und Erholungsraum“ bezeichnet. Die drei o.g. Aspekte - die klimatischen Funktionen des Feldes, das besondere Land- schaftsbild sowie die Funktion als Naherholungsraum - würden durch eine Installa- tion von Photovoltaik-Anlagen auf einer Fläche, die bis zu etwa einem Drittel des Fel- des umfassen würde, erheblich beeinträchtigt werden (s. Abbildung in der auf Seite 3 beigefügten Anlage zum Antrag). Vor diesem Hintergrund stelle ich den o.g. Antrag. Ich bestätige, dass ich seit mindestens drei Monate in Bonn wohne.Seite 4 von 5 4 Anlage: Meßdorfer Feld mit eingezeichneten Photovoltaikflächen Anmerkung: Die grau schraffierte Fläche innerhalb der rot umrandeten Fläche des Meßdorfer Feldes kennzeichnet das „privilegierte Gebiet für PV-Anlagen“ laut Gutachten „Fachbeitrag Freiflä- chenphotovol-taik“ vom Oktober 2023, das im Auftrag der Stadt Bonn erstellt wurde.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de