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242046-16 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal Antrag zur Vorlage 242046

Nummer
242046-16 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
03.09.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.09.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 242046 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

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Änderungsantrag
öffentlich
242046-16 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
03.09.2025
Koalitionsänderungsantrag: Grundsatzbeschluss
Stadthaus-Areal
Antrag zur Vorlage 242046
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird gebeten die Auslobung des Wettbewerbs wie folgt zu
ergänzen:
Die Grundsätze der Neuplanungen für das Stadthaus im Hinblick auf
Eingangssituation, städtebaulicher Kontext, Durchgrünung und ergänzende
Nutzungen bleiben erhalten.
1. Gastronomie
Die Politik favorisiert eindeutig in der obersten Etage des Gebäudes ein
Restaurant vorzusehen, welches außerhalb und während der Öffnungszeiten
der Verwaltung genutzt werden kann (falls nötig, mit unterschiedlichen
Nutzungskonzepten für unterschiedliche Zeiten). Sollte es aus
schwerwiegenden planerischen Gründen (Brandschutz, Entfluchtung, statische
oder sonstige einschlägige Regeln) nicht möglich sein, oder aber dadurch zu
einem außerordentlichen Mehraufwand und in keinem vernünftigen Verhältnis
stehenden Mehrkosten führen, wird auf eine kleinere Lösung eines Bistros o.ä.
gastronomischen Lösung ausgewichen. Die gastronomische Nutzung soll mit
einer Aussichtsplattform und damit einem Zugang für die Öffentlichkeit
verknüpft werden.Seite 1 von 2
Seite 2
2. Stellplätze
Die Verwaltung ergänzt den Auslobungstext im Bereich 4.4 Verkehrliche
Erschließung/Stellplätze am Ende des Abschnitts “Erschließung” (nach
“abgewickelt werden.”) um den folgenden Absatz:
In den Wettbewerbsbeiträgen ist darzulegen, inwieweit für die Parkgarage
Multifunktionsparken oder automatisierte Einparkmethoden (“Roboterparken”
oder „Palettenparken“) zum Einsatz kommen können, die zu einer besseren
Ausnutzung der Parkfläche führen. Insbesondere ist zu zeigen, ob anstelle der
klassischen Ein- und Ausfahrt für Selbstparker eine Abgabe- und Abholstelle für
die Fahrzeuge realisierbar ist, möglicherweise unter Einbeziehung des
Flurstücks 800, und ob über ein solches System die für Selbstparker schwer
erschließbare U-2-Ebene besser einbezogen werden kann.
Zusätzlicher Parkraum ist im Stadtzentrum, vor allem als Quartiersgarage
erwünscht.
Insofern soll der Kreativität der Teilnehmer*innen des Wettbewerbs keine zu
engen Vorgaben gemacht werden, damit wir zu einer hochwertigen
architektonischen Gesamtlösung kommen.
3. Wohnen
Die Verwaltung ergänzt den Auslobungstext zum Wohnen (Anlage
STH_Auslobung) in Kapitel 3.8 so, dass deutlich wird, dass in jeder Wohnform
des Nutzungsmixes in einem angemessenen Anteil barrierearme und
rollstuhlgeeignete Wohnungen bzw. Einheiten einzuplanen sind.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de