242046-16 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal Antrag zur Vorlage 242046
Kerndaten
- Nummer
- 242046-16 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Stadthaus Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 242046-16 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 03.09.2025 Koalitionsänderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal Antrag zur Vorlage 242046 Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird gebeten die Auslobung des Wettbewerbs wie folgt zu ergänzen: Die Grundsätze der Neuplanungen für das Stadthaus im Hinblick auf Eingangssituation, städtebaulicher Kontext, Durchgrünung und ergänzende Nutzungen bleiben erhalten. 1. Gastronomie Die Politik favorisiert eindeutig in der obersten Etage des Gebäudes ein Restaurant vorzusehen, welches außerhalb und während der Öffnungszeiten der Verwaltung genutzt werden kann (falls nötig, mit unterschiedlichen Nutzungskonzepten für unterschiedliche Zeiten). Sollte es aus schwerwiegenden planerischen Gründen (Brandschutz, Entfluchtung, statische oder sonstige einschlägige Regeln) nicht möglich sein, oder aber dadurch zu einem außerordentlichen Mehraufwand und in keinem vernünftigen Verhältnis stehenden Mehrkosten führen, wird auf eine kleinere Lösung eines Bistros o.ä. gastronomischen Lösung ausgewichen. Die gastronomische Nutzung soll mit einer Aussichtsplattform und damit einem Zugang für die Öffentlichkeit verknüpft werden.Seite 1 von 2 Seite 2 2. Stellplätze Die Verwaltung ergänzt den Auslobungstext im Bereich 4.4 Verkehrliche Erschließung/Stellplätze am Ende des Abschnitts “Erschließung” (nach “abgewickelt werden.”) um den folgenden Absatz: In den Wettbewerbsbeiträgen ist darzulegen, inwieweit für die Parkgarage Multifunktionsparken oder automatisierte Einparkmethoden (“Roboterparken” oder „Palettenparken“) zum Einsatz kommen können, die zu einer besseren Ausnutzung der Parkfläche führen. Insbesondere ist zu zeigen, ob anstelle der klassischen Ein- und Ausfahrt für Selbstparker eine Abgabe- und Abholstelle für die Fahrzeuge realisierbar ist, möglicherweise unter Einbeziehung des Flurstücks 800, und ob über ein solches System die für Selbstparker schwer erschließbare U-2-Ebene besser einbezogen werden kann. Zusätzlicher Parkraum ist im Stadtzentrum, vor allem als Quartiersgarage erwünscht. Insofern soll der Kreativität der Teilnehmer*innen des Wettbewerbs keine zu engen Vorgaben gemacht werden, damit wir zu einer hochwertigen architektonischen Gesamtlösung kommen. 3. Wohnen Die Verwaltung ergänzt den Auslobungstext zum Wohnen (Anlage STH_Auslobung) in Kapitel 3.8 so, dass deutlich wird, dass in jeder Wohnform des Nutzungsmixes in einem angemessenen Anteil barrierearme und rollstuhlgeeignete Wohnungen bzw. Einheiten einzuplanen sind. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de