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242046-14 · Beschlussvorlage

Projekt Stadthaus-Areal: Realisierungswettbewerb für die Sanierung des Stadthauses mit Teilabriss und Neubau

Nummer
242046-14
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Elisabeth-Selbert-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Weiherstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bismarckstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn-Zentrum Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.08.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.09.2025 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
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  1. 242046 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

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Beschlussvorlage
öffentlich
242046-14
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Projekt Stadthaus-Areal: Realisierungswettbewerb
für die Sanierung des Stadthauses mit Teilabriss
und Neubau
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.08.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundestadt Bonn stimmt der Auslobung eines Realisie-
rungswettbewerbes zu.
2. Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt als stimmberechtigte Mitglieder
im Preisgericht des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs „Zukunft
Stadthaus Bonn“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, unter
Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen:
Stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertretung:
1. __________________________ 1. __________________________
2. __________________________ 2. __________________________
3. __________________________ 3. __________________________
4. __________________________ 4. __________________________
5. __________________________ 5. __________________________
Begründung
Das Stadthaus-Areal der Bundesstadt Bonn steht für eine lebendige, offene
und nachhaltige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen
und Besucher. Im Herzen der Innenstadt findet die Verwaltung zukünftig in
einem energieeffizienten und klimafreundlichen Gebäude mit modernen und
attraktiven Arbeitswelten und einem Foyer, das Bürger*innen und
Besucher*innen willkommen heißt, ihren Hauptverwaltungsstandort. Er bietet
eine digitale Infrastruktur auf höchstem Niveau für hybride Arbeitsmodelle,
ermöglicht und fördert Innovationen in der Arbeitsgestaltung und setzt den
Bürger*innendialog in einem neuen Dienstleistungscharakter um.Seite 1 von 37
Seite 2
Zur Belebung des Areals wird der Hauptverwaltungsstandort durch vielfältige
Wohnangebote, eine Kindertagesstätte, eine Tagespflegeeinrichtung, kulturelle
Angebote sowie eine Gastronomie ergänzt. Das Areal soll damit langfristig zu
einem neuen Anziehungspunkt im Zentrum Bonns werden und eine bessere
Verbindung zwischen Innenstadt und dem vielfältigen und dynamischen
Stadtquartier der inneren Nordstadt schaffen und dieses weiter aufwerten..
Die Vision für die Neugestaltung des Stadthauskomplexes und des Areals steht
für eine gelungene städtebauliche Einbindung mit einem guten Übergang zur
Nordstadt, offene, helle und sichere Räume mit einer hohen Aufenthaltsqualität,
klimafreundliche Mobilität sowie für einen nachhaltigen Fokus in der
Verkehrsführung, Freiraumgestaltung und Effizienz des Gebäudes. Die
Architektur bleibt offen, bürgernah und einladend, mit niedrigen
Sockelgeschossen und durchlässigen Strukturen. Leben, Wohnen und Arbeiten
findet zukunftsweisend zusammen statt und ergänzt sich sinnvoll, sodass ein
Raum für Austausch, Kultur und Verweilen entsteht. Gender- und
generationensensible Planung garantiert hierbei Sicherheit, Nutzbarkeit und
Sichtbarkeit für alle. Das Areal öffnet sich bewusst zur Nordstadt mit neuen
Wegeverbindungen, durchlässiger Bebauung und urbanem Grün.
In seiner Gestaltung bietet das Areal für Fußgänger und Radfahrer barrierefreie
Gehwege, geschützte Fahrradwege und begrünte sowie hitzeresiliente
Aufenthaltsflächen. Verkehrsberuhigte Zonen mit smarter Erreichbarkeit über
shared mobility, einer Stärkung der Anbindung an den ÖPNV und ein
intelligentes Lieferzonenmanagement finden sich hier wieder. Das Parken für
Anlieger wird zur effizienten Auslastung vorhandener Stellplätze und zur
Entlastung des Parkdrucks in einer Quartiersgarage ermöglicht, die außerhalb
der Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung steht.
Insgesamt ist das Stadthaus-Areal ein zukunftsfähiger Standort, der urbanes
Leben, soziale Vielfalt, ökologische Verantwortung und gestalterische Qualität
vereint. Es spiegelt die Identität der Bundesstadt Bonn wider, prägt diese und
schafft gleichzeitig einen offenen Ort für alle – vernetzt, inklusiv klimaneutral
und klimaresilient.
Bei der Realisierung steht die Suffizienz vor der Effizienz. Die vorhandenen
Potenziale werden genutzt, Eingriffsfolgen eingeschätzt und Chancen durch
Einsparungen der Fläche, der Eingriffe, der Ausstattung und die damit
einhergehenden komplexen Abwägungsprozesse nachvollziehbar verdeutlicht.
Die Bundesstadt Bonn wünscht sich einen respektvollen und wertschätzenden
Umgang mit dem Bestand. Die vorhandenen Strukturen sollen genutzt werden,
um integrierte Gesamtkonzepte anstelle der alleinigen Erfüllung von
Einzelanforderungen zu setzen.
Um dieser Vision für das Areal im nächsten Schritt anhand eines konkreten
Projekts näher zu kommen, wird ein interdisziplinärer städtebaulicher und
hochbaulicher Wettbewerb durchgeführt. Der formale und der technische Teil
der Auslobung des begrenzten, hochbaulichen Wettbewerbs liegen als Anlage
bei. Der technische Teil der Ausschreibung unterliegt aus vergaberechtlichen
Gründen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs strikter Vertraulichkeit. Er
ist daher als nicht-öffentliche Anlage gekennzeichnet.
Die Auslobung regelt das vorgesehene Verfahren für alle Beteiligten,Seite 2 von 37
Seite 3
konkretisiert die Aufgabe für die Wettbewerbsteilnehmenden und beschreibt die
vorhandenen Rahmenbedingungen und vielfältigen Planungsanforderungen.
Anlass
Mit dem Grundsatzbeschluss vom 12.12.2024 (DS 242046) hat der Rat der
Stadt Bonn entschieden, das Stadthaus-Areal als primären
Verwaltungsstandort mit ergänzenden Nutzungen zu entwickeln.
Konkretisierend wurde in diesem Zusammenhang durch den Rat am
20.03.2025 beschlossen, der Umsetzung des Projektes einen
Realisierungswettbewerb voranzustellen (DS 242046-08). Die Verwaltung
wurde in diesem Zusammenhang damit beauftragt, einen entsprechenden
architektonischen Realisierungswettbewerb vorzubereiten.
Mit Hilfe der Begleitung durch ein externes Interimsprojektmanagement sowie
eines beauftragten Büros zur Wettbewerbsbetreuung hat die Verwaltung die
Bedarfe der Verwaltung erhoben, in ein generisches Raumprogramm überführt,
durch eine sinnvolle Kombination mit ergänzenden Nutzungen erweitert und
eine städtebauliche Konzeptentwicklung durchgeführt. Die hieraus
resultierenden Anforderungen sind in die Auslobungsunterlage und
Wettbewerbsaufgabe überführt worden. Im Prozess neu gewonnene
Erkenntnisse, durch die Fortschreibung und Konkretisierung vorhandener
Daten, finden sich im Ergebnis ebenfalls im Auslobungstext wieder.
Beispielsweise durch die differenzierte Betrachtung der Bestandsflächen die im
Hinblick auf das Planungsrecht die B-Plan-Konformität des baulichen Bestands
im Hinblick auf die GFZ bestätigen. Der Umfang des bestehenden gebauten
oberirdischen Volumens auf dem Gesamt-Areal bildet somit einen wichtigen
Bezug für die Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit der
Wettbewerbsprojekte.
Im Zuge der Erarbeitung sind zudem diverse Abstimmungen mit den
städtischen Fachämtern sowie externen Gutachtern vorgenommen worden,
u. a. verkehrliche Untersuchungen und rechtliche Bewertungen. Die
Aufgabenstellung ist nun so weit ausgereift, dass auf dem Grundstück des
Stadthaus-Areals ein Realisierungswettbewerb ausgelobt werden kann. Die
Auslobung wurde verwaltungsintern abgestimmt und dem Städtebau- und
Gestaltungsbeirat sowie dem politischen Begleitgremium vorgestellt.
Der vom Rat am 20.03.2025 an die Verwaltung erteilte Prüfauftrag zur erneuten
Bestätigung der Standsicherheit und Sanierungsfähigkeit des
Bestandgebäudes wurde bereits ebenfalls in Teilen vorbereitend zum
Wettbewerb abgeschlossen. Auf Basis der Gutachten des Büros HZI hat das
Büro dbp in seiner Gesamtauswertung zur Sanierungsfähigkeit des
Stadthauses Bonn bestätigt, dass das Stadthaus aus baufachlicher Sicht
insgesamt sanierungsfähig ist. Auf dieser Grundlage ist ein erneuter Austausch
mit den Gutachtern des zuvor bereits beauftragten Büros HZI erfolgt. Dieser
hatte zum Ergebnis, dass das von HZI erstellte Gutachten (2023) in seinen
Ausführungen heute noch gleichlautend gültig ist. Auch das jährliche Monitoring
der Stützen durch das Büro HIG wurde im Zuge der Wettbewerbsvorbereitung
terminlich vorgezogen und wird im August 2025 erneut erfolgen, um vor der
Auslobung zum Wettbewerb auch hierüber Klarheit zu erhalten.Seite 3 von 37
Seite 4
Ergänzende öffentliche Belange und im Verlauf gegebenenfalls erfolgende
Präzisierungen durch Fachdienststellen sowie Erkenntnisse der geplanten
Preisgerichtsvorbesprechung zur Planungsaufgabe (unter Einbezug der
externen Fachpreisrichter*innen und von Vertreter*innen der Politik im
Preisgericht), die terminbedingt noch nicht in die Ratsvorlage eingearbeitet
werden konnten, werden in der Erstellung der Schlussfassung der Auslobung
berücksichtigt. Hierbei wird es sich im Wesentlichen um Präzisierungen
handeln. Die grundlegenden Parameter der Wettbewerbsaufgabe sind in die
vorliegenden Auslobungsunterlagen eingeflossen.
Der Auslobungstext wird zudem vor dem Versand für die Preisgerichts-
vorbesprechung im Oktober noch einem Lektorat unterzogen und um ein
Quellen- und Bildverzeichnis ergänzt.
Ziel des Wettbewerbs
Ausgangslage
Das Stadthaus befindet sich am Berliner Platz in Bonn. Der Gebäudekomplex
stammt aus den 1970er Jahren und wurde bisher nur punktuell baulich
angepasst. Der bauliche Zustand ist teilweise schlecht, Arbeitssicherheits- und
Brandschutzmängel bestehen weiterhin, die energetischen Kennwerte sind
unzureichend und die räumliche Organisation entspricht nicht mehr den
heutigen Anforderungen an moderne und attraktive Arbeitswelten.
Das Bestandsgebäude ist in mehrfacher Hinsicht nicht zukunftsfähig. Neben
der Nutzung als Verwaltungsstandort sind auch publikumsnahe
Dienstleistungen untergebracht. Ziel des Wettbewerbs ist es, eine baulich
sowie räumliche Lösung für das Areal zu finden, die sowohl die
Verwaltungsnutzung sicherstellt als auch eine Integration ergänzender
Nutzungen ermöglicht (z. B. Wohnen, Kita, Tagespflege, Gastronomie, Kultur).
Die zentrale Lage im Stadtgefüge ermöglicht eine gute fußläufige Erreichbarkeit
und stellt eine zentrale Funktion im Gefüge der städtischen Infrastruktur dar.
Während der Bauphasen ist eine Interimsunterbringung erforderlich. Diese wird
über vorübergehende Anmietungen sichergestellt.
Städtebau und Architektur
Die Gebäude und deren Architektur sollen den Nutzer*innen der Verwaltung
zeitgemäße und dauerhaft gute Arbeitsbedingungen und Aufenthaltsqualitäten
bieten. Das Stadthaus-Areal soll zusammen mit den angrenzenden Nutzungen
städtebaulich aufgewertet werden und so die Attraktivität des Standorts fördern.
Das architektonische Erscheinungsbild soll die Nutzung als öffentliches
Gebäude zeitgemäß widerspiegeln und sich so in die Umgebung einfügen,
dass ein städtebaulicher Akzent gesetzt wird. Der Gesamtkomplex soll dabei
als funktionale Einheit erkennbar sein.Seite 4 von 37
Seite 5
Hinsichtlich der städtebaulichen Betrachtung ist auch das Mobilitätskonzept am
Standort einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Die Verkehrsführung rund
um das Areal soll künftig in der Nordstadt zu weiteren verkehrsberuhigenden
Maßnahmen führen. So soll insbesondere die Zufahrt zur Parkgarage des
Stadthauses neu gedacht werden und künftig möglichst nicht mehr über die
Max- und Weiherstraße erfolgen.
Der sich in Abwicklung befindende Ankauf des Flurstücks 800 – derzeit
Carglass-Gelände - durch die Stadt ermöglicht hier die notwendige Flexibilität,
um die Zufahrten des Personen- als auch Lieferverkehrs neu abzubilden.
Die Entlastung der Parkplatzsituation in der Nordstadt erfolgt über die
Ausweisung der Parkgarage des Stadthauses als Quartiersgarage. Außerhalb
der Öffnungszeiten der Verwaltung können Anwohner*innen die Stellplätze
nutzen. Auch weiterhin sollen ausreichend PKW-Stellplätze - unter Anwendung
der Stellplatzsatzung – zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig gilt es,
alternative und nachhaltige Mobilitätsangebote zu etablieren, u. a.
Fahrradabstellplätze, Sharing-Modelle, E-Ladesäulen.
Funktionalität
Die unterschiedlichen Funktionsbereiche der Verwaltung, des
Publikumsverkehrs und der ergänzenden Nutzungen sind so anzuordnen, dass
eine effiziente Erschließung und Nutzung des Grundstücks gegeben ist.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erschließung und Orientierung sowie der
Trennung und Verschränkung von öffentlich zugänglichen und internen
Bereichen.
Zur grundsätzlichen Aufteilung der Flächen im Areal hat der Rat der
Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung vom 03. Juli 2025 (DS 242046-11) bereits
die Weichen gestellt und eine Aufteilung beschlossen. In diesem
Zusammenhang wurde festgelegt, dass mindestens 36.000 m² NUF der
Verwaltungsnutzung zur Verfügung gestellt werden sollten. Übrige Flächen im
Bestand können mit ergänzenden Nutzungen belegt werden, während neue
Flächen zur Wohnnutzung additiv geschaffen werden können.
Insgesamt ist es das Ziel der Bundesstadt Bonn für die Verwaltung am Standort
bis zu 1.400 Arbeitsplätze zu schaffen, mindestens aber 1.200.
Bislang ist die Bundesstadt Bonn davon ausgegangen, dass zwischen 1.300
bis 1.400 Arbeitsplätze realisiert werden können. Aufgrund der Fortschreibung
der Flächen und der weitergehenden Abstimmungen mit den Fachämtern
wurde die Mindestanforderung auf 1.200 Arbeitsplätze gesenkt.
Ausschlaggebend hierfür sind u. a. die brandschutzrechtlichen Bestimmungen,
die eine Erhöhung der Arbeitsplatzdichte in den Turmstempeln mit Blick auf die
zulässige maximale Entfluchtungskapazität nicht zulassen. Insofern sind in den
Türmen A, B und C unter Berücksichtigung einer potenziellen Skybar für
tagsüber 120 Personen ab dem 3. OG lediglich 950 Arbeitsplätze zulässig. Die
bisherige Annahme bezüglich der Gesamtkapazitäten reduziert sich in diesem
Zusammenhang um ca. 100 Arbeitsplätze.Seite 5 von 37
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Um im Wettbewerbsverfahren realistische Bedingungen aufzuzeigen und
umsetzbare Entwürfe zu erhalten, bleibt die Zielgröße von 1.400 Arbeitsplätzen
für das Gesamtprojekt zwar bestehen, gleichzeitig wird den
Fachplanungsteams über die Reduzierung der Mindestanforderung der
notwendige Spielraum ermöglicht.
Da die abschließende Festlegung der zukünftigen Nutzer*innen zum
derzeitigen Zeitpunkt noch nicht durch die Verwaltung final bestimmt werden
kann, wurde ein generisches Raumprogramm erstellt. Dieses sieht derzeit
Kapazitäten für 1.350 Arbeitsplätze vor. 1.200 Arbeitsplätze sind im internen
Bereich, weitere 150 Arbeitsplätze im öffentlichen und halböffentlichen Bereich
an den Schaltern, in den Räumen für den Bürgerdialog, am Infotresen, der
Leitstelle sowie als Hausmeisterplätze vorgesehen. Die Flächen werden dabei
so beplant, dass die Vorgaben des Brandschutzes u. a. zur Entfluchtung der
Türme gewahrt werden. Auf Basis dieser Planung und unter Berücksichtigung
der Desk-Sharing-Quote von 0,67 werden künftig ca. 2.015 Mitarbeitende ihren
ständigen Arbeitsplatz im Stadthaus haben. Der Standort bleibt damit
Hauptverwaltungsstandort. Verglichen mit dem Stand heute – ca. 1.400
Mitarbeitende - lässt sich die Beschäftigungsquote im Gebäude perspektivisch
sogar um bis zu 30 % erhöhen.
Im weiteren Verlauf wird die Verwaltung parallel zum Wettbewerb die
abschließende Verwaltungsnutzung des Stadthauses sowie die Fortschreibung
der Immobilien- und Bürostrategie finalisieren. Bislang nicht konkret zu
benennende Flächen, bspw. Sonderflächen (Lager- und Archivflächen,
Werkstätten etc.), werden im aktuellen generischen Raumprogramm daher
zunächst beispielhaft ausgewiesen.
Zu den ergänzenden Nutzungen im Areal finden sich ebenfalls Beschreibungen
im Auslobungstext. Auch diese gilt es durch die Teilnehmenden entsprechend
in die einzureichenden Arbeiten zu berücksichtigen. Insbesondere zum
Wohnen werden hier konkrete Anforderungen sowie eine Mindestflächengröße
benannt. Der Umfang und auch die Verortung der ergänzenden Nutzungen ist
von den Teilnehmenden konzeptabhängig zu bearbeiten.
Aufgrund der brandschutztechnischen Anforderungen an ein Hochhaus, musste
von der Einrichtung eines Sky-Restaurants Abstand genommen werden. Dies
auch vor dem Hintergrund der mit einem Sky-Restaurant einhergehenden
Flächenbedarfen für Nebenräume, die sich aufgrund der Anforderungen nicht
abbilden lassen. Die vorhandenen Treppenhausbreiten können nicht
gleichzeitig eine Verwaltungsnutzung und eine Gastronomie im Umfang einer
Versammlungsstätte aufnehmen. Eine auflagengerechte Entfluchtung während
der Öffnungszeiten der Verwaltung ist dann nicht gegeben. Daher wurde nun -
als Teil der ergänzenden Nutzungen - die Anforderung einer Sky-Bar mit
Bistrobetrieb und Anschluss an eine Aussichtsterrasse mit einer
Personenkapazität von tagsüber 120 Personen formuliert. In den
Abendstunden – außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung - können sich in
der Bar und auf der Aussichtsterrasse bis zu 400 Personen aufhalten, da die
zwei anliegenden Treppenhäuser bis zu 200 Personen entfluchten können.
Vor dem Hintergrund, dass nun kein Sky-Restaurant, sondern vielmehr eine
Bar mit Bistrobetrieb geplant ist, scheidet eine Zusammenlegung mit der
Hausgastronomie (inkl. Betriebsrestaurant) aus, sodass die entsprechendeSeite 6 von 37
Seite 7
Infrastruktur an anderer Stelle im Gebäude z.B. mit Anschluss an die
angestrebte neue Platz-Situation am Elisabeth-Selbert-Platz zu verorten ist.
Mögliche Synergieeffekte hinsichtlich der Infrastruktur und des Betriebs werden
im weiteren Verfahren geprüft. Ziel ist, dass der Pächter der Hausgastronomie
auch die Sky-Bar mit Bistrobetrieb betreibt.
Von der bisherigen Idee das Stadtmuseum in das Projekt zu integrieren, muss
aufgrund städtebaulicher, technischer und wirtschaftlicher Risiken Abstand
genommen werden. Die hohen Anforderungen an Statik, Gebäudetechnik,
Flächen und Logistik überschreiten die Möglichkeiten des vorgesehenen
Grundstücks und würden zu Zielkonflikten mit anderen priorisierten Nutzungen
– insbesondere Verwaltung, Wohnen und Bestandserhalt – führen. Eine
tragfähige Lösung für die nächsten Jahrzehnte ist unter diesen
Rahmenbedingungen nicht zu erwarten.
Stattdessen soll in der Ausschreibung ein flexibler kultureller Nutzungsbaustein
von rund ca. 900 m² NRF/1.100 m² BGF vorgesehen werden, der sich in
Größe, Lage und Anforderungen gut in das Gesamtkonzept integrieren lässt.
Dieser „Platzhalter“ könnte für wechselnde Ausstellungen, Veranstaltungen,
Werkstätten oder schulische Projekte genutzt werden und soll gemeinsam mit
Kulturpartnern nach dem Wettbewerb konkret ausgestaltet werden.
Ökologische Ziele und Klimaresilienz
Ökologische Belastungen des Stadtklimas sollen durch geeignete Maßnahmen
minimiert werden. Die Anforderungen der Bundestadt Bonn zur Klimavorsorge,
zum Mikroklima und zum Stadtgrün sind in die Auslobung eingeflossen. Die
Gebäudehülle soll hohen energetischen Anforderungen gemäß den Vorgaben
für öffentliche Gebäude genügen. Die Integration von Photovoltaik, Begrünung
und Rückhaltung von Niederschlagswasser ist zu prüfen. Ziel ist das
Stadthausprojekt in vorbildlicher Weise als Beispiel einer klimaresilienten
Stadtentwicklung zu realisieren.
Ökonomische Ziele
Die Planung soll eine wirtschaftliche Errichtung und einen effizienten Betrieb
ermöglichen. Dabei sind Aspekte der Lebenszykluskosten, der Reinigungs- und
Wartungsfreundlichkeit sowie der langfristigen Flexibilität der Gebäudestruktur
zu berücksichtigen.
Die Bundesstadt Bonn sowie Politik und Zivilgesellschaft verbinden mit dem
Projekt für das Stadthaus-Areal gerade im Hinblick auf Themen der
ökologischen Nachhaltigkeit, der Klimawandelanpassung und der Zirkularität
sehr hohe Erwartungen. Das Projekt soll daher ein Modellprojekt sein, das
diese Themen in vorbildlicher und für das öffentliche Bauen in
zukunftsweisender Weise umsetzt. Die in den Planungen vorgeschlagenen
Lösungen werden insbesondere auf ihre Angemessenheit hin bewertet. Ziel ist
die Integration ökologischer Maßnahmen und Ambitionen in das
Gesamtkonzept mit möglichst einfachen Mitteln.Seite 7 von 37
Seite 8
Wettbewerbsverfahren
Es ist die Durchführung eines Planungswettbewerbs gem. § 69 Abs. 1 VgV mit
anschließendem Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV beabsichtigt. Der
Wettbewerb wird als nichtoffener, anonymer, hochbaulicher
Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Die Registrierung des
Verfahrens ist bei der Architektenkammer NRW und bei der IKBau NRW
beantragt und zugesagt.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an ein interdisziplinäres
Planungsteam.
Die Auswahl der 18 vorgesehenen Teilnehmenden erfolgt im Rahmen des EU-
Teilnahmewettbewerbs. Acht Teilnehmende wurden über ein Los-Verfahren als
gesetzt ausgewählt und angefragt. Alle acht haben die Teilnahme am
Wettbewerb zugesagt, entsprechende Planungsteams zusammengestellt und
werden in der weiteren Vorgehensweise ihre Qualifizierung anhand der
vorgegebenen Kriterien über das Teilnahmeverfahren offiziell bestätigen.
Die weiteren zehn Plätze werden über das Teilnahmeantragsverfahren
ausgewählt. Sofern mehr als zehn qualifizierte Bewerbungen eingehen, erfolgt
die Auswahl auch hier über ein Losverfahren.
Ablauf des VgV-Verhandlungsverfahrens
Soweit keine wichtigen Gründe einer Realisierung entgegenstehen, wird unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einer der Preisträger mit
den weiteren planerischen Leistungen beauftragt. Auch dies nur, sofern dem
kein wichtiger Grund entgegensteht.
Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird daher ein VgV-
Verhandlungsverfahren durchgeführt. Es ist beabsichtigt, dieses zunächst
lediglich mit dem 1. Preisträger durchzuführen. Falls die Verhandlung scheitern
sollte, erfolgt die weitere Verhandlung mit den zweit- und drittplatzierten
Preisträgern.
Das Verhandlungsverfahren wird sich in drei Phasen aufgliedern. Zunächst wird
der Verhandlungspartner zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert
(Phase 1). In diesem Zusammenhang ist er zunächst aufgefordert, seine
abschließende Eignung zur Umsetzung des Projekts darzulegen. Die
Feststellung dieser erfolgt parallel zur anschließenden Verhandlungsphase zu
Vertrag und Leistungsbild (Phase 2). Nach dieser erfolgt die Aufforderung zum
letztverbindlichen Angebot auf Basis der Verhandlungsergebnisse (Phase 3).
Die Beauftragung der baulichen Umsetzung erfolgt anschließend in zwei
Vergabepaketen. Die Realisierung der Bauleistungen soll durch
Kumulativleistungsträger, z.B. GU erfolgen. Das Leistungsvolumen erfolgt
voraussichtlich mindestens im Umfang der LPH 1-5, wobei die Teilleistungen
ab LPH 5 den Vergaben angepasst werden (Leitdetails,
Funktionalausschreibung, baubegleitende Qualitätssicherung).Seite 8 von 37
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Das Grundpaket der zu beauftragenden Planungsleistungen umfasst die
Planung für die Sanierung mit Teilabriss und Neubau. Vor dem Hintergrund der
Ziele des zirkulären Bauens der Bundesstadt Bonn behält sich die Stadt Bonn
vor, den Bieter auch mit dem zweiten Vergabepaket für die Planung des
Teilabbruchs- und Rückbaus zu beauftragen. Ebenfalls denkbar wäre zudem
die Vergabe an einen Totalunternehmer. Dies wird im weiteren Verlauf und auf
Grundlage des Wettbewerb-Ergebnisses konkretisiert und entschieden.
Zu dem vorgesehenen Verfahren liegt eine externe juristische Ersteinschätzung
vor. Im Grundsatz ist die geplante Projektabwicklung unter vergaberechtlichen
Gesichtspunkten demnach umsetzbar. Im weiteren Projektverlauf wird weiterhin
eine kontinuierliche juristische Einbindung erfolgen, um die
vergaberechtskonforme Umsetzbarkeit – auch bei Vorliegen des
abschließenden Wettbewerbsergebnisses – bewerten zu können.
Benennung der Mitglieder des Preisgerichts
Die Besetzung des Preisgerichts ist dem formalen Teil zur Auslobung im Detail
zu entnehmen. Das Preisgericht setzt sich insgesamt aus 15 stimmberechtigten
Mitgliedern zusammen. Hiervon sind acht Mitglieder extern anhand ihrer
fachlichen Expertise angefragt worden. Entsprechend der Wettbewerbsaufgabe
sind hier die nachfolgenden Fachrichtungen vertreten: Architektur und
Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung, Energie-, Klima- und
Nachhaltigkeitskonzeption sowie Brandschutz.
Die übrigen sieben Mitglieder setzen sich zusammen aus zwei Vertreter*innen
der Verwaltung der Bundesstadt Bonn, namentlich Herr Stadtdirektor Fuchs
und Herr Jaghou als Betriebsleitung des Städtischen Gebäudemanagements,
sowie fünf Mitgliedern der politischen Fraktionen im Rat der Bundesstadt
Bonn. Grundlage hierfür bildet § 50 Abs. 2 GO NRW.
Termine Preisgericht:
28.10.2025 – Preisgerichtsvorbesprechung (Videokonferenz)
23.01.2026 – Rückfragenkolloquium mit Vorbesprechung
28.05.2026 – Sitzung des Preisgerichts
Das Preisgericht muss die Anforderungen des § 79 Abs. 3 VgV erfüllen. Sofern
diese Vorgaben nicht erfüllt werden, ist die Entscheidung des Preisgerichts
anfechtbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Wettbewerbssumme fallen Kosten in Höhe von 1.171.000 EUR brutto
an.
In dieser Summe sind sowohl die Preise und Anerkennungen in Höhe von
insgesamt 785.000 EUR brutto sowie die Aufwandsentschädigungen für alle
Teilnehmenden in Höhe von insgesamt 386.000 EUR brutto enthalten.
Weiterhin im Zusammenhang mit dem Wettbewerb fallenSeite 9 von 37
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Aufwandsentschädigungen und Reisekosten für die externen
Fachpreisrichter*innen des Preisgerichts an. Pro Tag des Preisgerichts erhalten
diese eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200 EUR netto zzgl. der
Anreise- und Übernachtungskosten.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Betrag Projektauftrag
/Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Realisierungswettbewerb
Stadthaus
1.171.000 524500 2026 0
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
1.171.000 0
Die Kosten für den Wettbewerb sind bereits in den am 20.03.2025 in der
Sitzung des Rates beschlossenen 4,1 Mio. EUR enthalten. Insofern ist eine
erneute Beschlussfassung zu den finanziellen Mitteln für die Auslobung des
Wettbewerbs nicht erforderlich.
Mit der Auslobung des Realisierungswettbewerbs formuliert die Bundesstadt
Bonn zunächst ein Auftragsversprechen bis zur LPH 5 gem. RPW 2013. Sofern
keine wichtigen Gründe diesem entgegenstehen, resultiert aus dem
Wettbewerb die Beauftragung eines Generalplaner-Teams. Im Regelfall erfolgt
zunächst ein Leistungsabruf bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 3. In
diesem Zusammenhang wird dann bereits ein Auftragswert voraussichtlich > 15
Mio. EUR brutto ausgelöst. Die konkrete Summe ist entwurfsabhängig und
kann daher noch nicht konkret benannt werden. Die notwendige Etatisierung im
städtischen Haushalt kann erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abschluss
des Wettbewerbs und Vorlage eines ersten indikativen Angebots durch den
Verhandlungspartner frühestens im Juli 2026 für die Haushaltsaufstellung 2027/
2028 erfolgen.
Weiterer Ausblick hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen des
geplanten Bauprojekts
Sofern das Projekt im Anschluss an den Wettbewerb zur Realisierung kommt,
sind entsprechend des Entwurfs konkrete Baukosten zu ermitteln. Im
Grundsatzbeschluss zum Projekt hat der Rat der Bundesstadt Bonn ausgehend
vom Variantenvergleich in der Projektvorbereitung einen Kostenrahmen für das
Projekt bestätigt. Basis ist die dem Planungswettbewerb zugrunde liegende
Variante N3 c. Der Kostenrahmen stellt eine erste Einschätzung dar, der die
aktuellen Annahmen zum Projekt und Kenntnisse des Bestands zum Zeitpunkt
11/2024 widerspiegelt. Insbesondere die Aufteilung der Kosten in den
einzelnen Kostengruppen ist entwurfsabhängig. Ziel ist es, das Projekt
innerhalb dieses Kostenrahmens zu realisieren. Der Kostenrahmen wird für die
Fortschreibung der Kostenprognose um die Baupreissteigerung bis zumSeite 10 von 37
Seite 11
Vergabezeitpunkt der Generalplanung indexiert. Für den Zeitpunkt Ende 2026
berechnet sich der Kostenrahmen in den Kostengruppen 100 bis 700 unter
dieser Annahme auf ca. 495 Mio. EUR brutto.
Tiefbau- und Erschließungskosten, freiräumliche Maßnahmen im öffentlichen
Raum der bestehenden Straßen außerhalb des Wettbewerbsgrundstücks sowie
Sanierungskosten für die Brücke über der Stadtbahn am Berliner Platz sind in
den genannten Kosten nicht enthalten.
Anlage/n
1 STH_formaler Teil Auslobung (öffentlich)
2 STH_Auslobung (nichtöffentlich)Seite 11 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb als
nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
August 2025Seite 12 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb als
nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Ausloberin
Bundesstadt Bonn
Städtisches Gebäudemanagement Bonn SGB
Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Ansprechpartnerin: Anna Lembke
Wettbewerbsbetreuung
neubighubacher Architekten und Stadtplaner PartG mbB
Bismarckstraße 60, 50672 Köln
Ansprechpartner:
Jörg Neubig, Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner BDA
Simon Hubacher, Dipl. Architekt ETH/SIASeite 13 von 37
Inhalt
Teil 2 | Formaler Teil 4
1. Verfahren 4
1.1 Wettbewerbsart 4
1.2 Bewerberauswahl Planungswettbewerb 4
1.3 Beurteilungskriterien 5
1.4 Wettbewerbssumme 5
2. Beteiligte 6
2.1 Auslobende Stelle 6
2.2 Auftraggeberin der Planungsleistungen/Bauherrschaft 6
2.3 Wettbewerbsbetreuung 6
2.4 Teilnahmeberechtigung 6
2.5 Wettbewerbsteilnehmende 7
2.6 Preisgericht 13
3. Unterlagen und Leistungen 15
3.1 Wettbewerbsunterlagen 15
3.2 Geforderte Leistungen 16
3.3 Anonymität, Kennzeichnung der Arbeiten 18
3.4 Haftung und Rückgabe 19
4. Meilensteine 19
4.1 Rückfragen, Kolloquium 19
4.2 Einlieferungstermine 19
4.3 Vorprüfung 19
4.4 Ausstellung der Arbeiten 20
4.5 Vorläufige Termine im Überblick 20
5. Urheberrecht / Weiterbeauftragung 20
5.1 Eigentum und Urheberrecht 20
5.2 Zuständige Stelle für Nachprüfverfahren 20
6. Ablauf des VgV-Verhandlungsverfahrens 21
6.1 Indikative Angebotsphase mit abschließender Eignungsfeststellung 22
6.2 VgV-Verhandlungsphase 22
6.3 Letztverbindliche Angebotsphase 23
6.4 Feststellung der Zuschlagsfähigkeit 23
7. Auftragsversprechen 23
8. Vertragsgrundlagen 25Seite 14 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung4
Teil 2 | Formaler Teil
1. Verfahren
1.1 Wettbewerbsart
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt im
Wege eines VgV-Verhandlungsverfahrens mit
vorgelagertem Planungswettbewerb.
Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener,
anonymer einphasiger Realisierungswettbewerb
nach RPW 2013 durchgeführt.
Sofern das Preisgericht keine der in die engere
Wahl gezogenen Arbeiten ohne eine den Entwurf
maßgeblich verändernde Überarbeitung zur Aus-
führung empfehlen kann, behält sich die Auslobe-
rin vor, eine Überarbeitungsphase gem. § 6 (3)
RPW 2013 durchzuführen. Die Überarbeitungs-
phase wird auf max. 4 Arbeiten begrenzt.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt mit
Blick auf die geforderte Integrale Planung als Ge-
samtleistungsauftrag („Generalplanungsauftrag“)
an einen Preisträger mit interdisziplinärem Pla-
nungsteam.
Die Auslobung ist mit der Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen abgestimmt worden und un-
ter der Registrier-Nummer W xx/yy registriert. Zu-
sätzlich fand eine Abstimmung mit der Ingenieur-
kammer Bau Nordrhein-Westfalen, Körperschaft
des öffentlichen Rechts statt. Die Auslobung
wurde unter der Registrier-Nummer RPW – 2025/
xxx registriert.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Wettbewerbsteilnehmer*innen, Preisrichter*innen,
Sachverständige, Vorprüfer*innen und Gäste er-
kennen durch ihre Beteiligung, bzw. Mitwirkung,
am Verfahren den Inhalt dieser Auslobung und
Aufgabenbeschreibung an.
1.2 Bewerberauswahl Planungswettbewerb
Der Planungswettbewerb wird mit 18 Teilnehmen-
den durchgeführt. Die Auswahl der Teilnehmen-
den erfolgt im Rahmen eines EU-Teilnahme-
wettbewerbs sowie im Wege einer Vorauswahl.
- 8 Teilnehmende werden von der ausloben-
den Stelle zur Teilnahme aufgefordert und
als Teilnehmende gesetzt, sofern sie die
festgelegten Bewerbungskriterien erfüllen.
- Die Auswahl der weiteren 10 Teilnehmenden
erfolgt unter den geeigneten Bewerbern im
Teilnahmewettbewerb durch das Los, soweit
sich mehr als 10 zusätzliche, qualifizierte
Büros bewerben.
Als Voraussetzung zur Teilnahme am Planungs-
wettbewerb benennen die ausgewählten Bewer-
ber*innen ihre Partner der Fachrichtung Frei-
raumplanung, Tragwerksplanung, Brandschutz
sowie der Qualitätssicherung Energie-, Klima-
und Nachhaltigkeitskonzept.Seite 15 von 37
5
1.3 Beurteilungskriterien
Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten wer-
den vom Preisgericht nach folgenden Kriterien be-
wertet:
- Städtebauliche Qualität, insbesondere Vernet-
zung und städtebauliche Einbindung in Nord-
stadt und City
- Freiraumqualität und Qualität der Orientierung
im Projektbereich
- Qualität des Architekturkonzepts unter Be-
rücksichtigung des Bestands
- Qualität des Nutzungskonzepts, hinsichtlich
Funktionalität, Aufenthaltsqualität, Anpas-
sungsfähigkeit und Orientierung
- Qualität des Erschließungskonzepts und der
Barrierefreiheit im Kontext des Gebäudes und
der städtebaulichen Einbindung
- Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und
Unterhalt
- Leistungsfähigkeit der Lösungsansätze im
Hinblick auf Klimaschutz, Klimawandelanpas-
sung und die Ziele des zirkulären Bauens und
der Suffizienz
- Bauplanungsrechtliche Umsetzbarkeit
Die Reihenfolge der genannten Kriterien hat auf
deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsar-
beiten
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten
zur Beurteilung zu, die:
- termingerecht eingegangen sind,
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leis-
tungsumfang entsprechen,
- den formalen Bedingungen der Auslobung
entsprechen,
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den
Grundsatz der Anonymität und Geheimhal-
tung erkennen lassen.
Bindende technische Vorgaben der Aufgabenstel-
lung deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der
Wettbewerbsarbeit von der Bewertung führen,
werden nicht festgelegt.
1.4 Wettbewerbssumme
Es steht eine Wettbewerbssumme von 984.000
EUR netto zur Verfügung.
Insgesamt wird eine Summe von 324.000 Euro
netto für Aufwandsentschädigungen vorgese-
hen. Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit ein-
reicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von 18.000 Euro (netto), sofern alle 18 Teil-
nehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als
wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, wel-
che das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. So-
fern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die
Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu
gleichen Anteilen neu verteilt.
Die verbleibende Summe von 660.000 EUR wird
wie folgt in Preise und Anerkennungen aufgeteilt.
1. Preis 240.000 EUR, netto
2. Preis 180.000 EUR, netto
3. Preis 120.000 EUR, netto
2 bis 3 Anerkennungen: 120.000 EUR, netto
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise,
Anerkennungen und ggf. Aufwandsentschädigun-
gen) kann durch einstimmigen Beschluss des
Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausge-
lobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöp-
fen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsan-
sprüche bezüglich Honorarforderungen der Teil-
nehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die
in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland
erhalten das Preisgeld, zzgl. aktuell gültiger Mehr-
wertsteuer. Ausländische Büros erhalten das
Preisgeld und die Aufwandsentschädigung als
Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer wird von der
auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.Seite 16 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung6
2. Beteiligte
2.1 Auslobende Stelle
Bundesstadt Bonn
Städtisches Gebäudemanagement Bonn SGB
Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
2.2 Auftraggeberin der Planungsleistun-
gen/Bauherrschaft
Bundestadt Bonn
Städtisches Gebäudemanagement Bonn SGB
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn
2.3 Wettbewerbsbetreuung
neubig hubacher
Architekten und Stadtplaner PartG mbB
Bismarckstraße 60, 50672 Köln
2.4 Teilnahmeberechtigung
Als Bewerber*innen im EU-Teilnahmewettbewerb
zugelassen sind natürliche und juristische Perso-
nen, die die nachfolgenden Anforderungen an
den besonderen Berufsstand erfüllen:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-
/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen,
die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
zur Führung der Berufsbezeichnung „Archi-
tekt*in“, „Stadtplaner*in“, „Landschaftsarchitekt“
befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung „Archi-
tekt*in“, „Stadtplaner*in“, „Landschaftsarchitekt“
am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich gere-
gelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
Architekten*in, wer über ein Diplom bzw. Prü-
fungszeugnis oder einen sonstigen Befähi-
gungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung
der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt,
wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der
Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem
müssen die zu benennende bevollmächtigte Ver-
tretung und der/die Verfassende der Wettbe-
werbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfül-
len, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristi-
scher Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die
fachlichen Anforderungen und die Bewerberge-
meinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungs-
voraussetzungen erfüllt.
Teilnehmende am Wettbewerb sind Planungs-
teams der Fachrichtungen (1) Architektur, (2)
Stadtplanung, (3) Landschaftsarchitektur, (4)
Tragwerksplanung, (5) Energie-, Klima- und
Nachhaltigkeitskonzept und (6) Brandschutz un-
ter der Federführung des ausgewählten Bewer-
bers der Fachrichtung Architektur. Voraussetzung
der Zulassung zum Planungswettbewerb ist der in
den Bewerbungsunterlagen geforderte Nachweis
der Erfüllung der Mindestanforderungen an die
fachliche Eignung für alle oben genannte Fach-
richtungen.Seite 17 von 37
7
Die am Wettbewerb Teilnehmenden verpflichten
sich, im Auftragsfall auch weitere Fachplanungs-
leistungen wie nachfolgend in Absatz 7 „Auftrags-
versprechen“ dargestellt, zu übernehmen. Erst in
der VgV-Verhandlungsphase, im Anschluss an
den vorgeschalteten Planungswettbewerb, sind
die hierfür vorgesehenen Fachplaner der weiteren
Fachrichtungen zu benennen. Voraussetzung der
Feststellung der Zuschlagsfähigkeit in der VgV-
Verhandlungsphase ist die Erfüllung der in den
Bewerbungsunterlagen festgelegten Mindestan-
forderungen an die fachliche Eignung auch für die
weiteren Fachrichtungen (siehe Absatz 6.4).
2.5 Wettbewerbsteilnehmende
Die Anzahl der Teilnehmenden am vorgelagerten
Planungswettbewerb ist auf 18 Teilnehmende be-
grenzt.
Die Auswahl der 18 Teilnehmenden erfolgt im
Rahmen des EU-Teilnahmewettbewerbs sowie
durch Vorauswahl.
Folgende 8 Teilnehmende wurden von der Aus-
loberin zur Teilnahme aufgefordert („gesetzte
Teilnehmende“) und haben die Teilnahmeberech-
tigung und die Mindestanforderungen an die fach-
liche Eignung für das Planungsteam nachgewie-
sen. Im Einzelnen:
Teilnehmer*in (1) Architektur
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien
München
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH,
Wien /München - DI Jan Fischer
Landschaftsarchitektur
DnD Landschaftsplanung ZT GmbH, Wien
Tragwerksplanung
Werner Sobek Wien ZT GmbH, Wien
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Transsolar, Energietechnik GmbH*, München
(Markus Krauß)
Brandschutz
Corall Ingenieure GmbH, Meerbusch
*Mehrfachbewerbung: Eine Eigenerklärung zur Wahrung der
Vertraulichkeit liegt vorSeite 18 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung8
Teilnehmer*in (2) Architektur,
Stadtplanung und Objektplanung
ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS
GmbH, Köln
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Landschaftsarchitektur
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchi-
tekt*innen, Köln
Tragwerksplanung
Finck Billen Ingenieurgesellschaft GmbH &
Co.KG, Köln
Energie-, Klima und Nachhaltigkeitskonzept
ee concept gmbh, Darmstadt
Brandschutz
Föckeler Urspruch – Architekten für den
Brandschutz PartGmbB, Köln
Teilnehmer*in (3) Architektur
Atelier Kempe Thill Thörner Kaczmarek
Architektur und Denkmalpflege GmbH,
Düsseldorf Rotterdam Berlin
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
GRAU architects and urban designers, Paris
Landschaftsarchitektur
Vogt Landschaft Berlin GmbH, Berlin
Tragwerksplanung
ZM-I München GmbH, München
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Müller-BBM Building Solutions GmbH*, Ham-
burg
Brandschutz
ZM-I fire + risk GmbH, München
*Mehrfachbewerbung: Eine Eigenerklärung zur Wahrung der
Vertraulichkeit liegt vor
Teilnehmer*in (4) Architektur
Auer Weber Assoziierte GmbH, München
Stuttgart
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung und Landschaftsarchitektur
grabner huber lipp, landschaftsarchitekten
und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
Tragwerksplanung
B+G Ingenieure Bollinger und Groh-
mann GmbH, Frankfurt am Main
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Transsolar Energietechnik GmbH*, Stuttgart
(Prof. Volkmar Bleicher)
Brandschutz
hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH,
Standort München*
*Mehrfachbewerbung: Eine Eigenerklärung zur Wahrung der
Vertraulichkeit liegt vor
Teilnehmer*in (5) Architektur
BauWerkStadt
Decker I Jockers I Oelmann I Schraa
Partnerschaft von Architekten mbB, Bonn
und
ppp Architekten + Stadtplaner GmbH,
Lübeck
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln
Landschaftsarchitektur
club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
Tragwerksplanung
KEMPEN KRAUSE INGENIEURE GMBH,
Aachen
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
MNP Ingenieure GmbH, Lübeck
Brandschutz
KEMPEN KRAUSE INGENIEURE GMBH,
AachenSeite 19 von 37
9
Teilnehmer*in (6) Architektur
heinlewischer Gesellschaft für Generalpla-
nung mbH bestehend aus Objektplanung
heinlewischer, Dresden / Köln
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
HJPplan+ Stadtplaner und Architekten Part-
GmbB, Aachen
Landschaftsarchitektur
Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden
Tragwerksplanung
sbp schlaich bergermann partner GmbH,
Stuttgart
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Transsolar Energietechnik GmbH*, Stuttgart
(Matthias Schuler)
Brandschutz
Prof. Rühle, Jentzsch & Partner GmbH, Dres-
den
*Mehrfachbewerbung: Eine Eigenerklärung zur Wahrung der
Vertraulichkeit liegt vor
Teilnehmer*in (7) Architektur
Henn GmbH, München
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung und Landschaftsarchitektur
Alexander Over Landschaftsarchitekten und
Stadtplaner GmbH, München
Tragwerksplanung
GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co.
KG, Hauptsitz: Hannover
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Müller-BBM Building Solutions GmbH*, Berlin
(anteilig mit Henn GmbH)
Brandschutz
hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH,
Standort Berlin*
*Mehrfachbewerbung: Eine Eigenerklärung zur Wahrung der
Vertraulichkeit liegt vor
Teilnehmer*in (8) Architektur
Oezen-Reimer+Partner
Architekten & Ingenieure, Bonn
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
ISR - Innovative Stadt- und Raumplanung
GmbH, Haan
Landschaftsarchitektur
wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
Tragwerksplanung
AWD Ingenieurgesellschaft mbH, Köln
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Schwinn Ingenieure Beratende Ingenieure für
Bauphysik und Akustik PartG mbB, Bonn
sowie
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Tega-
therm, Bonn
Brandschutz
CU - Christian Uhlig, Willich
In dem mit der Wettbewerbsbekanntmachung
eingeleiteten EU-Teilnahmewettbewerb wurden
folgende 10 Bewerber für die Wettbewerbsteil-
nahme ausgewählt:
Teilnehmer*in (9) Architektur
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Landschaftsarchitektur
Tragwerksplanung
Energie-, Klima- und NachhaltigkeitskonzeptSeite 20 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung10
Brandschutz
Teilnehmer*in (10) Architektur
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Landschaftsarchitektur
Tragwerksplanung
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Brandschutz
Teilnehmer*in (11) Architektur
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Landschaftsarchitektur
Tragwerksplanung
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Brandschutz
Teilnehmer*in (12) Architektur
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Landschaftsarchitektur
Tragwerksplanung
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Brandschutz
Teilnehmer*in (13) Architektur
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Landschaftsarchitektur
Tragwerksplanung
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
BrandschutzSeite 21 von 37
11
Teilnehmer*in (14) Architektur
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Landschaftsarchitektur
Tragwerksplanung
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Brandschutz
Teilnehmer*in (15) Architektur
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Landschaftsarchitektur
Tragwerksplanung
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Brandschutz
Teilnehmer*in (16) Architektur
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Landschaftsarchitektur
Tragwerksplanung
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
Brandschutz
Teilnehmer*in (17) Architektur
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Landschaftsarchitektur
Tragwerksplanung
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
BrandschutzSeite 22 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung12
Teilnehmer*in (18) Architektur
Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen
Stadtplanung
Landschaftsarchitektur
Tragwerksplanung
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
BrandschutzSeite 23 von 37
13
2.6 Preisgericht
Fachpreisrichterinnen/ Fachpreisrichter
(stimmberechtigt)
- Prof. Dr. Michael Koch, Architekt und Stadt-
planer, Basel, Hamburg
- Prof. Eva-Maria Pape, Architektin, Köln, Vor-
sitzende Städtebau und Gestaltungsbeirat
Bundesstadt Bonn
- Prof. Dr. Gerhard Hausladen, Ingenieur
(Energietechnik/Gebäudetechnologie), Mün-
chen
- Eric Honegger, Architekt, Basel
- Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düssel-
dorf
- Prof. Dr. Christa Reicher, Architektin und
Stadtplanerin, Aachen
- Martin Stumpf, Bauingenieur Tragwerkspla-
nung, konstruktiver Brandschutz, Basel
- Helmut Wiesner, Stadtbaurat, Bauassessor,
2. Staatsexamen, Dezernent für Planung,
Umwelt & Verkehr Bonn
Sachpreisrichterinnen/Sachpreisrichter
(stimmberechtigt)
- Wolfgang Fuchs, Stadtdirektor, Dezernat 1,
Bundesstadt Bonn
- Rachid Jaghou, Leiter Städtisches Gebäude-
managements Bonn, Bundesstadt Bonn
- Vertreter/in, Fraktionen
- Vertreter/in, Fraktionen
- Vertreter/in, Fraktionen
- Vertreter/in, Fraktionen
- Vertreter/in, Fraktionen
Stellvertretende Fachpreisrichterinnen/Fachpreis-
richter (nicht stimmberechtigt)
- David Baier, Landschaftsarchitekt, Amtsleiter
für Amt für Umwelt und Stadtgrün, Bundestadt
Bonn
- Maren Bella, Architektin, Abt. 85-4, Städti-
sches Gebäudemanagement Bonn, Bun-
destadt Bonn
- Petra Denny, Stadtplanerin, Amtsleiterin Stadt-
planungsamt, Bundesstadt Bonn
- Prof. Karen Eisenloffel, Bauingenieurin Trag-
werksplanung, Berlin
- Prof. Dipl.-Ing. (Univ.) Elisabeth Endres, In-
genieurin (Energietechnik/Gebäudetechnolo-
gie)
- Alexander Fischer, Architekt, Köln
- Prof. Friederike Kluge, Architektin, Muttenz
- Kim Leiermann, Architekt, Brandschutzsach-
verständiger, Dormagen
- Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt,
Essen
- Sibylle Waechter, Architektin, Darmstadt
Stellvertretende Sachpreisrichterinnen/ Sachpreis-
richter (nicht stimmberechtigt)
- Michael Fark, Kämmerer, Dezernat II - Dezer-
nat für Finanzen, Recht und Gesundheit, Bun-
destadt Bonn
- Uwe Härtel, Abt. 85-5, Bundestadt Bonn, Städ-
tisches Gebäudemanagement Bonn
- Andreas Leinhaas, Leiter Personal- und Orga-
nisationsamt, Bundestadt Bonn
- Vertreter/in, Fraktionen
- Vertreter/in, Fraktionen
- Vertreter/in, Fraktionen
- Vertreter/in, Fraktionen
- Vertreter/in, Fraktionen
Vorprüfung und Sachverständige ohne Stimmrecht
Sachverständige der Bundesstadt Bonn
Bauherrenvertretung
- Jeanette Bales, Dezernat OB - Dezernat der
Oberbürgermeisterin, Bundesstadt Bonn
- Katja Dörner, Oberbürgermeisterin Bun-
desstadt Bonn
- Anna Lembke, Städtisches Gebäudemanage-
ment, Abt. 85-521 Abteilung Verwaltung, Feu-
erwehr und Sonstige, Bundesstadt Bonn
- Max Jantschek, Personal- und Organisations-
amt, Bundesstadt Bonn
- Alexandra Strump, Städtisches Gebäudema-
nagement, Abt. 85-St, Stabsstelle Steuerungs-
unterstützung, Bundesstadt Bonn
Bau- und Planungsrecht, Städtebau, Verkehr
- Jan Benner, Stadtplanungsamt, Abt. 61-4,
Bundesstadt Bonn
- Thomas Berboth, Bauordnungsamt, Abt. 63-2,
Bundesstadt BonnSeite 24 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung14
- Katrin Bisping, Architektin, Stadtkonservatorin,
Bundesstadt Bonn
- Kerstin Hemminger, Abteilungsleiterin, Stadt-
planungsamt, Bundesstadt Bonn
- Hannah Hornberg, Stadtplanungsamt, Abt. 61-
42, Bundesstadt Bonn
- Frank Jankowiak, Stadtplanungsamt, Abt. 61-
32, Bundesstadt Bonn
- Manuel Mayer, Stadtplanungsamt, Abt. 61-32,
Bundesstadt Bonn
- Michael Piszczek, Tiefbauamt, Abt. 66-61,
Bundesstadt Bonn
- Sigrun Scharf, Leitung Bauordnungsamt, Bun-
desstadt Bonn
- Christopher Scheffer, Stadtplanungsamt, Abt,
61-42, Bundesstadt Bonn
- Markus Walter, Stadtplanungsamt, Abt. 61-21,
Bundesstadt Bonn
Freiraum, Starkregenmanagement, Klimawan-
delanpassung
- Dr. Julia Gerz, Tiefbauamt, Hochwasser-
schutz/Starkregenmanagement, Bundesstadt
Bonn
- Uta Kaiser, Amt für Umwelt und Stadtgrün,
Abt. 67-23, Bundesstadt Bonn
- Jonas Michels, Geograph, Stellvertretender
Amtsleiter, Amt für Umwelt und Stadtgrün,
Bundesstadt Bonn
- Bettina Molly, Amt für Umwelt und Stadtgrün,
Abt. 67-6, Bundesstadt Bonn
- Sandra Paul, Landschaftsarchitektin, Amt für
Umwelt und Stadtgrün, Abt. 67-2, Bundesstadt
Bonn
- Sabrina Rohde, Entsorgungsingenieurin, Amt
für Umwelt und Stadtgrün, Amt 67-7, Bun-
desstadt Bonn
- Louisa Schwartz, Amt für Umwelt und Stadt-
grün, Abt. 67-71, Bundesstadt Bonn
- Jan Peter Stiller, Landschaftsarchitekt, Amt für
Umwelt und Stadtgrün, Abt. 67-11, Bundes-
stadt Bonn
Brandschutz
- Marcus Hinz, Feuerwehr und Rettungsdienst,
Abt. 37-2, Bundesstadt Bonn
Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept
- Simone Esseling, Städtisches Gebäudema-
nagement, Abt. 85 Stab Klima, Bundesstadt
Bonn
- Jessica Löffler, Agraringenieurin/Umweltwis-
senschaftlerin, Amt für Umwelt und Stadtgrün,
Abt. 67-41, Bundesstadt Bonn
- Nicole Funk, Amt für Umwelt und Stadtgrün,
Abt. 67-41, Bundesstadt Bonn
- Lea Gockel, Geographin, Amt für Umwelt und
Stadtgrün, Abt. 67-41, Bundesstadt Bonn
- Gesine Schütt, Architektin, Amt für Umwelt und
Stadtgrün, Abt. 67-41, Bundesstadt Bonn
Weitere externe Sachverständige
Tragwerksplanung
- Martin Henneker, Bauingenieur Tragwerkspla-
nung, HZI Henneker Zillinger Beratende Inge-
nieure PartG mbB, Bonn
Wettbewerbsmanagement (neubig hubacher)
- Simon Hubacher, Architekt und Stadtplaner,
Köln
- Jörg Neubig, Architekt und Stadtplaner, Köln
- Christina Wicht, Jun. Architektin, Köln
- Katja Opelka, Architektin, Köln
Vorprüfung, ggfs. Sachverständige ohne Stimm-
recht
Die Ausloberin behält sich vor, weitere Personen
zur Vorprüfung hinzuzuziehen. Die vorliegende
Auslobung wurde dem Preisgericht vorgelegt und
von diesem berichtigt und bestätigt.Seite 25 von 37
15
3. Unterlagen und Leistungen
3.1 Wettbewerbsunterlagen
Unterlagen
Den Teilnehmenden am Wettbewerb werden fol-
gende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
1. Auslobungsbroschüre
2. CAD -Grundlagen:
- Vektorisierter Vermesserplan, M. 1:200
- vektorisierte CAD Bestandsgrundrisse für
alle Geschossebenen
- CAD-Querschnitte des Bestandes
- 3D-Modell Bestand im pla und ifc-Format*
3. Unterlagen zum Bestand, u.a.
- Bestandspläne
- Lageplan
- Baumkataster
- Gutachten (Baugrund, Gründung, Trag-
werk, Schadstoffe, u.a.)
- Leitungspläne
- Energieausweis
- Unterlagen zur Kunst am Bau
4. Weitere Planunterlagen
- Bebauungsplan
- Lärmschutz
- FNP
5. Planungshilfen SGB, u.a.
6. Raumprogramm
7. Berechnungsbogen
8. Layout-Vorschlag
9. Vordruck Verfassererklärung
10. Formular für Rückfragen
11. Fotos Umgebung
12. Musterverträge
13. Einsatzmodell
Die Unterlagen 01.-12. werden ausschließlich di-
gital zur Verfügung gestellt.
*3D-CAD-Modell, Festlegung 0,00 m-Ebene
Das 3D-CAD-Modell und die daraus generierten
Schnitt- und Ansichtszeichnungen in Unterlage 2
wurden auf Grundlage der Bauantragspläne von
1974 erstellt. Die eingemessenen Höhenlagen
des gebauten Gebäudes weichen geringfügig da-
von ab, in den obersten Geschossen zwischen 6-
9 cm. Für die Wettbewerbszeichnungen kann je-
doch das 3D-Modell verwendet werden. Für die
Beschriftung der Höhen im Bestand sind die Hö-
henangaben zu den einzelnen Geschossen aus
Abschnitt 2.9 des Teils 2 | Planungsaufgabe der
Auslobung zu verwenden. Die Vermesserpläne
umfassen zudem die eingemessenen Höhen
ü.NN der Straßenniveaus.
Als Höhe ü.NN der 0,00m-Ebene wird 59,41 m
ü.NN festgelegt. Dies entspricht der mittleren
eingemessenen Höhe in der Ebene U-1.Seite 26 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung16
3.2 Geforderte Leistungen
Für die Darstellungen der Leistungen stehen maxi-
mal fünf Pläne, DIN A0 Hochformat zur Verfügung.
A Schwarzplan, M 1:2.000, Wettbewerbsge-
bäude in blau
B Freie Darstellungen des
- Entwurfskonzepts inkl. der konzeptionellen
und architektonischen Grundideen,
- Herleitung/Konzeption für den erweiterten
städtebaulichen Betrachtungsbereich
- Freiraumkonzept, incl. differenzierte Dar-
stellung der unbefestigten. und befestigten
Flächen bzw. ses Starkregenmanagements
im Freiraum
- Erschließungskonzepts Innen/Außen
- Nutzungskonzepts incl. der Konzeption der
ergänzenden Nutzungen und des Wohnens
- Tragwerkskonzept inkl. Aussagen zu
Gründung, Erdbebensicherheit,
- Brandschutzkonzepts inkl. schematische
Darstellung von Brandabschnitten, Ent-
fluchtung und Feuerwehraufstellflächen
- Energie- und Klima- und Nachhaltigkeits-
konzept inkl. Darstellung des integrierten
Lösungsansatzes der Wärme-/ Kältever-
sorgung, des Regenwassermanagements,
der integrierten Hitze- und Trockenheits-
sowie Starkregenvorsorge und Belangen
des Zirkulären Bauens
C Zwei räumliche Darstellungen (Orientierungs
größe DIN A3). Im Einzelnen:
- Außen/ Eingang Elisabeth Selbert-Platz
- Freier Standort im Bereich des Ein-
gangsbereichs Verteilerebene/Loggia
D Bebauungskonzept, M 1:500 mit Angabe von
Geschossigkeit, Gelände-, Trauf-, First- und
Gebäudehöhen, Oberflächen, Lage von Ein-
gängen/ Zugängen, Lage von Pkw- und Fahr-
radstellplätzen, sowie der Eintragung der We-
gerechte
E Nutzungsschemata, M 1:500 für alle Ge-
schosse, mit farblicher Kennzeichnung der
Nutzungen entsprechend den Vorgaben so-
wie Angabe der Anzahl der Arbeitsplätze für
die einzelnen Büroflächeneinheiten
- 5 Grundrisse, M 1:200 der Geschosse U-1,
EG, OG1Z und OG2 sowie OG3 als –
- exemplarisches Bürogeschoss, - der Grund-
riss des Grundgeschosses (heute „U-1“)
ebenso der Grundriss der Verteilerebene,
(„EG“), jeweils mit Darstellung der Freianla-
gen innerhalb des städtebaulichen Betrach-
tungsraums, d.h. einschließlich der An-
schlüsse an den angrenzenden öffentlichen
Raum, M. 1:200
F Schnitte und Ansichten, M 1:200, mind. je ein
Schnitt in Ost/West- und Nord/Südrichtung
sowie zwei für das Verständnis des Projekts
relevanten Ansichten
G Exemplarische Darstellung der Möblierung für
mindestens ein Regelgeschoss, M. 1:200 in
zwei Varianten (Open Space gemäß Raum-
programm und 30% der Arbeitsplätze als Zel-
lenbüros)
H Aussagekräftige kombinierte Teilansicht und
Teilhorizontal- und -vertikalschnitt durch die
Gebäudehülle, M 1:50 mit Angaben zu
- Konstruktion,
- Fassadenmaterial und U-Werten
- Darstellung des Sonnenschutzes zur
Plausibilisierung der Umsetzbarkeit der
Energieeffizienzziele und des
sommerlichen Wärmeschutzes
- Darstellung des Ausbaus (ggfs. Abhang-
decken, Doppelboden, Beleuchtung, u.ä.)
I Erläuterungsbericht auf max. 6 Seiten DIN A4
inkl. einer Beschreibung
- des städtebaulichen und freiräumlichen
Konzepts, einschließlich Aussagen zur
Multifunktonalität von Freiflächen und
genutzten Möglichkeiten zur Entsiegelung
bzw. dem Erhalt unversiegelter Flächen
- des Erschließungskonzepts
- des funktionalen Konzepts für den öffent-
lichen Bereich (Foyer/Empfang, Dienst-
leistungszentrum, Hausgastronomie, u.a.)
- des Lösungsansatzes für die internen
Büroarbeitsplätze (Backoffice) sowie für
halböffentliche Bereiche (Ratssaal Sit-
zungsbereich, etc.)
- des Nutzungsmixes der weiteren Nut-
zungen (Kultur, Gewerbeeinheiten, Sky-
bar-Gastronomie, Wohnen)
- der Konstruktion und Fassadenmateria—Seite 27 von 37
17
lien sowie der Belange des Zirkulären
Bauens einschließlich des Umgangs mit
bestehender Bausubstanz
- des Lösungsansatzes für das Tragwerk
incl. des Umgangs mit dem bestehenden
Tragwerk
- des gebäudetechnischen und energeti-
schen Lösungsansatzes,
- der Umsetzung der Grundanforderungen
an den Brandschutz
- der Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit in
Erstellung, Betrieb und Unterhalt
F Berechnungen der im Hinblick auf die kosten-
relevanten Gebäudekennziffern (Nutzflächen,
Bruttogrundflächen, Bruttorauminhalte, Hüll-
flächen, u.a.), als Grundlage zur Darstellung
der Nuitzungsaufteilung sowie GRZ/GFZ
G Einsatzmodell, M 1:500
Folgende Unterlagen sind analog einzureichen:
01. Verfassererklärung,
02. 5 Präsentationspläne, Hochformat, gerollt,
B=90 cm, H = max. 150 cm. Die Präsentati-
onspläne sind aufgrund des Hängesys-
tems Pläne mit einer Papierstärke kleiner
als 240 g/m², nach Möglichkeit weniger,
einzureichen. Auch Pläne auf 120g/m²-Pa-
pier sind beurteilungsfähig und zulässig.
Hochglanzpapier erschwert die Lesbarkeit
der Darstellungen aufgrund der Spiegelun-
gen.
03. 2-fache Kopie der Präsentationspläne als
Vorprüfpläne gerollt, max. Papierstärke 120
g/m², mit farblicher Kennzeichnung der Nut-
zungen,
04. Verkleinerungen, in DIN A3, 2-fache Ausfer-
tigung,
05. Erläuterungsbericht, 2-fache Ausfertigung,
06. Berechnungsbogen, 2-fache Ausfertigung,
inkl. der für die Nachvollziehbarkeit der Be-
rechnungen notwendigen Schemata,
07 Einsatzmodell, weiß, auf bereitgestellter
Modelleinsatzplatte und in der gelieferten
Modelltransportkiste,
08 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen.
Folgende Unterlagen sind digital als Datenträger
(USB-Stick) mit der Wettbewerbsarbeit einzu-
reichen:
1. Präsentationspläne mindestens als .pdf in
Originalgröße, geeignet für Präsentationen
2. Lageplan. Grundrisse, Schnitte und Ansich-
ten als CAD-Datei
3. Erläuterungsbericht als .docx und .pdf
4. Berechnungsbogen als .xlsx und .pdf, inkl.
Schemata als .pdf
5. alle wesentlichen Abbildungen auf dem Prä-
sentationsplan als .jpg, Breite bis 16cm, Auf-
lösung 300 dpi,
Hinweise zu den Abgabeleistungen
Die Grundrisse und der Lageplan sind so darzu-
stellen, dass Norden oben liegt. Die Schnittfüh-
rung ist einzuzeichnen. In allen Schnitten und
Grundrissen müssen die Geschossfußböden,
bezogen auf die Referenzhöhe 0.00 (59,41 m
ü.NN), bezeichnet sein. Sofern der Geländever-
lauf verändert wird, ist in den Schnitten der ur-
sprüngliche und der geplante Geländeverlauf ein-
zutragen.
Die Raumbezeichnungen aus dem Raumpro-
gramm sind in die Grundrisse einzutragen. Der Er-
läuterungsbericht ist in seinen wesentlichen Teilen
auf den Präsentationsplänen zu integrieren.
Die geforderten Leistungen sollen im vorgegebe-
nen Maßstab und Format abgegeben werden.
Nicht verlangte Leistungen werden von der Beur-
teilung ausgeschlossen.
Abbruch von Bestandsbausubstanz ist in den
Grundrissen und Schnitten M 1:200 als Strich-
zeichnung in Gelb zu hinterlegen.
Ergänzungen des baulichen Bestands in den
Grundrissen und Schnitten in Rot einzuzeichnen.
Beides gilt auch für die Präsentationspläne.
Nutzungsbereiche des Raumprogramms sollen
auf den Vorprüfplänen und Nutzungsschemata
einheitlich wie folgt farbig gekennzeichnet werden:Seite 28 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung18
Dunkelgrün Allgemeine Verwaltung
Hellgrün Publikumsbereich Verwaltung
(halböffentlich)
Gelb Ergänzungsnutzungen
Blau Kita
Dunkelrot Sonderwohnformen (Studierende
/ Auszubildende Senior*innen)
Hellrot Wohnen
Hellgrau Stellplatzanlagen
Dunkelfrau Technikräume/-flächen
Die Teilnehmenden sind angehalten, sich Kopien
der digitalen Unterlagen und Pläne als Versiche-
rung gegen Verlust zu fertigen. "Offene" Dateien,
wie Vektordateien (z.B. CAD-Pläne) dienen zur
Plausibilisierung der baulichen Kennwerte in der
Vorprüfung.
3.3 Anonymität, Kennzeichnung der Arbeiten
Das Verfahren wird anonym durchgeführt. Alle
Pläne und Schriftstücke sind mit einer 6-stelligen
Kennzahl zu kennzeichnen, auf den Plänen max.
2 cm hoch in der rechten oberen Ecke. Dieselbe
Kennzahl ist auch in der Benennung aller digita-
len Dateien zu verwenden. Das Wettbewerbs-
management garantiert die treuhänderische Ver-
wahrung der digitalen Daten bis zum Abschluss
des Wettbewerbs. Auch das Modell ist untersei-
tig mit der Kennzahl zu versehen.
Die Verfassererklärung ist jeweils in einem un-
durchsichtigen, verschlossenen, nur mit der
Kennzahl versehenen Umschlag mit dem Ver-
merk „Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in
Bonn“ beschrifteten Umschlag zusammen mit
den Planunterlagen einzureichen.
Die Teilnehmenden am Wettbewerb und alle
weiteren Beteiligten am Verfahren verpflichten
sich, die Anonymität des Verfahrens strikt zu res-
pektieren. Hinweise auf Verfasser/-innen in den
eingegangenen Unterlagen werden von der Vor-
prüfung konsequent anonymisiert. Die Verfas-
ser/-innen tragen Sorge, dass auch digitale Da-
ten und Datenträger anonymisiert werden.
Die Anonymität des Verfahrens wird auch im
Falle einer Überarbeitungsphase gem § 6 (3)
RPW 2013 sichergestellt.
Für den Versand und die Einlieferung der Wett-
bewerbsarbeiten ist als Absender der Empfänger
anzugeben:
neubig hubacher
Architekten und Stadtplaner PartG mbB
Bismarckstraße 60,
50672 KölnSeite 29 von 37
19
3.4 Haftung und Rückgabe
Für die Beschädigung oder den Verlust der einge-
reichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall
nachweisbar schuldhaften Verhaltens.
Nicht prämierte Arbeiten insb. das Wettbewerbs-
modell, werden von der Ausloberin nur auf An-
forderung der Teilnehmenden, die innerhalb von
vier Wochen nach Zugang des Protokolls einge-
gangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine
Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt der
Teilnehmende damit, auf sein Eigentum an der
Wettbewerbsarbeit zu verzichten.
4. Meilensteine
4.1 Rückfragen, Kolloquium
Schriftliche Rückfragen zur Auslobung, die bis
zum Kolloquium einer Klärung bedürfen, können
bis Freitag, den 16.01.2026, 15:00 Uhr, über das
Modul „Kommunikation“ über den Vergabe-
marktplatz Rheinland unter Verwendung des mit-
gelieferten Formulars gestellt werden.
Rückfragen haben sich auf Ziffern und Seitenzah-
len der Auslobung oder die Nummer der Unterlage
zu beziehen. Sie werden mit dem Preisgericht er-
örtert und im Rückfragenkolloquium am Freitag,
den 23.01.2026 beantwortet. Das Protokoll des
Rückfragenkolloquiums wird verbindlicher Be-
standteil der Auslobung. Im Rahmen des Rückfra-
genkolloquiums werden die Modelleinsatzplatten in
den Modellversandkisten ausgegeben.
4.2 Einlieferungstermine
Die Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am
Dienstag, den 14.04.2026 bis 15:00 Uhr im Büro
der Wettbewerbsbetreuung, neubig hubacher,
Bismarckstraße 60, 50672 Köln vorliegen.
Das Wettbewerbsmodell muss spätestens am
Dienstag, den 28.04.2026 bis 15:00 Uhr im Büro
der Wettbewerbsbetreuung, neubig hubacher,
Bismarckstraße 60, 50672 Köln vorliegen.
Das Büro neubig hubacher ist von montags bis
freitags zu den Bürozeiten 9:00 Uhr bis 13:00
Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt. Die
Sendung durch Post, Bahn oder andere Trans-
portunternehmen muss porto- und zustellungs-
frei für den Empfänger erfolgen.
4.3 Vorprüfung
Die Vorprüfung erfolgt durch das Büro neubig
hubacher, Architekten und Stadtplaner PartG mbB,
Bismarckstraße 60, 50672 Köln in Abstimmung mit
den einzelnen Fachdienststellen der Stadt Bonn.
In technischer Hinsicht umfasst die Planungsauf-
gabe keine zwingenden/ bindenden Vorgaben, dieSeite 30 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung20
bei einem Verstoß zum Ausschluss der Arbeit von
der Beurteilung führen. Das Preisgericht wird aller-
dings von der technischen Vorprüfung auf Verstöße
gegen wesentliche technische Vorgaben der Aufga-
benstellung hingewiesen, sodass diese in die Beur-
teilung der Arbeiten einfließen.
4.4 Ausstellung der Arbeiten
Alle Teilnehmenden werden über das Wettbe-
werbsergebnis informiert. Das Ergebnis des Wett-
bewerbs wird der Öffentlichkeit über die Presse
und über fachbezogene Online-Portale bekannt
gegeben. Alle Wettbewerbsarbeiten werden zeit-
nah nach der Sitzung des Preisgerichts ausge-
stellt. Die einzelnen Arbeiten werden mit den Na-
men der Verfasser, der Mitarbeiter/-innen und
Sonderfachleute, den Preisen und Anerkennun-
gen versehen. Eröffnung, Ort und Öffnungszeiten
der Ausstellung werden allen Wettbewerbsbetei-
ligten sowie über die Presse bekannt gegeben.
4.5 Vorläufige Termine im Überblick
Mittwoch, den 17.12.2025
Versand der digitalen Unterlagen
Freitag, den 16.01.2026, bis 15:00 Uhr
Rückfragefrist Rückfragen für Kolloquium
Freitag, den 23.01.2026
Rückfragekolloquium
Dienstag, den 14.04.2026, bis 15.00 Uhr
Abgabe der Pläne
Dienstag, den 28.04.2026, bis 15.00 Uhr
Abgabe der Modelle
Donnerstag, den 28.05.2026
Preisgerichtssitzung
Freitag, den 12.06.2026
Ausstellungseröffnung
5. Urheberrecht / Weiterbeauftragung
5.1 Eigentum und Urheberrecht
Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbe-
werbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes
gilt § 8 Abs. 3 RPW.
5.2 Zuständige Stelle für Nachprüfverfahren
Zuständige Stelle für vergaberechtliche Nachprü-
fungsverfahren ist:
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung
Köln
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
DEUTSCHLAND
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
T.: +49 (0)221 1473055/F.: +49 (0)221 1472889
Die Ausloberin, bzw. Auftraggeberin (Bundesstadt
Bonn) weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsan-
trag nur zulässig ist, soweit
- der/die Antragsteller/-in den gerügten Ver-
stoß gegen Vergabevorschriften im Verga-
beverfahren erkannt und gegenüber der
Vergabestelle innerhalb von spätestens 10
Tagen gerügt hat.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind und spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung ge-
genüber der Vergabestelle gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind und spätestens bis zum Ablauf der in
der EU-Bekanntmachung genannten Teil-
nahmefrist oder der in den Vergabeunterla-
gen benannten Frist zur Abgabe der jeweili-
gen Angebote gegenüber der Vergabestelle
gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-
fungsverfahrens innerhalb von 15 Kalender-
tagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnom-
men werden.Seite 31 von 37
21
Enthalten die Auslobungsunterlagen und/oder die
den Teilnehmenden mitgeteilten, übergebenen
und zugänglich gemachten Unterlagen und sons-
tigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder ver-
stoßen diese nach Auffassung des Teilnehmen-
den gegen geltendes Recht, so hat der Teilneh-
mende die Ausloberin bzw. Auftraggeberin (Bun-
desstadt Bonn) unverzüglich, spätestens jedoch
vor Abgabe der Wettbewerbsarbeit bzw. sonstiger
Unterlagen, über das Modul „Kommunikation“
über den Vergabemarktplatz Rheinland darauf
hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entspre-
chend, wenn Teilnehmende – gleichgültig zu wel-
chem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Unter-
lagen oder in der Abwicklung des VgV-Verhand-
lungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswett-
bewerb erkennen oder zu erkennen glauben.
6. Ablauf des VgV-Verhandlungsverfahrens
Die Ausloberin wird, sobald und soweit das Vor-
haben zur Realisierung kommt unter Berücksich-
tigung der Empfehlungen des Preisgerichts, ei-
nen der Preisträger, in der Regel den/die Gewin-
ner*in, mit weiteren planerischen Leistungen be-
auftragen, sofern dem kein wichtiger Grund ent-
gegensteht (siehe im Einzelnen Abschnitt 7. Auf-
tragsversprechen). Die Ausloberin führt hierfür
im Anschluss an den Planungswettbewerb ein
VgV-Verhandlungsverfahren durch. Die Auftrag-
geberin wird das Verhandlungsverfahren zu-
nächst nur mit dem 1. Preisträger durchführen.
Für das VgV-Verhandlungsverfahren sieht die
Ausloberin folgenden Ablauf vor:
Das VgV-Verhandlungsverfahren gliedert sich in
voraussichtlich folgende drei Phasen:
- Indikative Angebotsphase mit abschlie-
ßender Eignungsfeststellung
- Verhandlungsphase
- Letztverbindliche Angebotsphase
Die abschließende Eignungsfeststellung in der in-
dikativen Angebotsphase erfolgt parallel zur Ver-
handlungsphase zu Vertrag und Leistungsbild.
Voraussetzung der Aufforderung zur Abgabe
des letztverbindlichen Angebots ist die Bestäti-
gung der abschließenden Eignungsfeststellung
sowie das Vorliegen eines Verhandlungsergeb-
nisses zu den vertraglichen Bedingungen und
zum Umfang des Leistungsbilds.
Sofern die Eignungsfeststellung oder die Ver-
handlungen mit dem 1. Preisträger scheitern, lie-
gen schwere Gründe vor, die einer Beauftragung
entgegenstehen. In diesem Fall wird ein VgV-
Verhandlungsverfahren nur mit den nachrangier-
ten Preisträgern*innen durchgeführt.
Die Wertungsmatrix wird in diesem Fall auch den
weiteren Preisträgern mit der Aufforderung zur
Teilnahme übermittelt. Das Wettbewerbsergeb-
nis des/der 2. Preisträger*in wird dabei mit 60%
der Gesamtpunkte gewertet. Der Vorteil des/derSeite 32 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung22
2. Preisträger*in gegenüber dem weiteren Preis-
träger*innen beträgt 12 % der Gesamtpunkte, d.h.
der 2. Preis erhält für das Wettbewerbsergebnis
60 von 100 Punkten, der 3. Preis 48 Punkte.
6.1 Indikative Angebotsphase mit ab-
schließender Eignungsfeststellung
Die Auftraggeberin fordert den/die 1. Preisträ-
ger*in mit der Abgabe eines indikativen Ange-
botes auch zur Komplettierung des Nachwei-
ses der fachlichen Eignung für das gesamte
Planungsteam sowie zum Nachweis einer
hinreichenden Leistungsqualität auf.
Dies umfasst folgende Teilaspekte:
- Zusätzlich zu den bereits für die Zulassung
zum Wettbewerb erbrachten Eignungs-
nachweise sind die Anforderungen an den
Eignungsnachweis für alle weiteren Fach-
planungsleistungen, die gemäß Abschnitt 7.
Auftragsversprechen Auftragsgegenstand
sein sollen, zu erfüllen. Die Nachweisanfor-
derungen sind der „Anlage 01_WB_STH
Bonn_ Allgemeine Hinweise“, Absatz C.3,
Seiten 7ff. sowie den Bewerbungsbögen zu
entnehmen.
- Zusätzlich ist der Nachweis einer hinrei-
chenden Leistungsqualität mit Angaben zu
den nachfolgenden Zuschlagskriterien a) -
f) zu erbringen. Diese Zuschlagskriterien
werden in einem gegebenenfalls notwendi-
gen VgV-Verhandlungsverfahren mit den
weiteren Preisträgern entsprechend der
Wertungsmatrix zur Gesamtwertung des
Angebots mit herangezogen.
Die Zuschlagskriterien im Einzelnen:
a) Methodik zur Sicherstellung der
Kostenverfolgung und Herstellung
von Kostensicherheit im Auftragsfall,
b) Methodik zur Terminverfolgung und
Herstellung von Terminsicherheit im
Auftragsfall,
c) Organisation des Schnittstellenma-
nagements im Planerteam im Auf-
tragsfall,
d) Organisation des Schnittstellenma-
nagements mit der Auftraggeberin
im Auftragsfall,
e) Auftragsbezogene Qualifikation des
Projektteams
f) Qualifikation speziell der mit dem
Management des Generalplanungs-
teams befassten Personen
Bezüglich der vorstehenden Zuschlagskrite-
rien muss mindestens eine ausreichende Er-
füllung festgestellt werden können. Angebote,
die Auftragsbedingungen auch nach Aufforde-
rung der Nachbesserung mangelhaft oder un-
genügend erfüllen sind nicht zuschlagsfähig.
6.2 VgV-Verhandlungsphase
Die VgV-Verhandlungsphase kann eine oder
mehrere Verhandlungsgespräche sowie eine
oder mehrere indikative Angebotsabgaben
beinhalten. Ziel der Verhandlungsphase ist
die abschließende Verständigung zwischen
Ausloberin und dem/den Bieter(n) über die
Planungsaufgabe und die Vertragsbedingun-
gen, die der letztverbindlichen Angebotsstel-
lung zugrunde zu legen sind.
Über den Vertragsentwurf wird die Auftragge-
berin allenfalls sehr begrenzt verhandeln, da
dieser den Teilnehmenden als Teil der Unter-
lagen im Wesentlichen bereits bekannt ist.
Ferner werden die Auftraggeberin und der/die
Teilnehmende das anzubietende Leistungs-
bild des Planungsteams gemäß Vertragsent-
wurf im Detail abstimmen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden
durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leis-
tungen der Preisträger*innen bis zur Höhe
des zuerkannten Preises nicht erneut vergü-
tet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert
der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt
wird.Seite 33 von 37
23
6.3 Letztverbindliche Angebotsphase
Voraussetzung der Aufforderung zur Abgabe
des letztverbindlichen Angebots ist die Bestäti-
gung der abschließende Eignungsfeststellung
sowie das Vorliegen eines Verhandlungsergeb-
nisses zu den vertraglichen Bedingungen und
Umfang des Leistungsbilds.
Mit seinem letztverbindlichen Angebot unter-
breitet der/die Teilnehmende das verbindli-
che Honorarangebot auf Grundlage des ab-
schließend geklärten und verhandelten Leis-
tungsbilds und Vertrags.
6.4 Feststellung der Zuschlagsfähigkeit
Die Zuschlagsfähigkeit des endgültigen An-
gebots über die ausgeschriebenen Leistun-
gen der integralen Planung wird unter folgen-
den Bedingungen festgestellt:
- Preisträger im Planungswettbewerb
- Nachweis der Mindestanforderungen
der fachlichen Eignung in der Eignungs-
feststellung für das gesamte Planungs-
teams
- Nachweis einer hinreichenden Leis-
tungsqualität gem. der Zuschlagskrite-
rien a) bis f) gem. Wertungsmatrix
- Vollständiges Honorarangebot
- Vorbehaltlose Akzeptanz der vorgege-
benen vertraglichen Bedingungen
7. Auftragsversprechen
Die Ausloberin/Auftraggeberin wird sobald und
soweit das Vorhaben zur Realisierung kommt
und unter Berücksichtigung der Empfehlungen
des Preisgerichts einen der Preisträger, in der
Regel den Gewinner, mit weiteren planerischen
Leistungen beauftragen sofern keine schweren
Gründe dagegenstehen.
Vergabepaket 1
Im Vergabepaket 1 (Umbau, Sanierung und
ggfs..Erweiterung) beabsichtigt die Auftraggebe-
rin dem Bieter die Planungsleistungen folgender
Leistungsbilder zu übertragen:
Pos. 01. Objektplanung Gebäude und Innen-
räume nach § 34 HOAI 2021, mind.
Leistungsphase 1-5 oder entspre-
chend bei einer Umsetzung durch Ge-
neralunternehmer,
Pos. 02 Objektplanung Freianlagen gem. § 39
HOAI 2021, Anlage 11, mind. Leis-
tungsphase 1 bis 5, oder entsprechend
bei einer Umsetzung durch Generalun-
ternehmer,
Pos. 03 Fachplanung Tragwerksplanung gem.
§ 51 HOAI 2021, Anlage 14, mind.
Leistungsphase 1 bis 5 oder entspre-
chend bei einer Umsetzung durch Ge-
neralunternehmer,
Pos. 04 Fachplanung Brandschutz gem. AHO,
Heft 17 - Leistungen für den bauord-
nungsrechtlichen Brandschutz, mind.
Leistungsphase 1 bis 5 oder entspre-
chend bei einer Umsetzung durch Ge-
neralunternehmer,
Pos. 05 Fachplanung/Beratungsleistung Ener-
gie- und Nachhaltigkeitskonzeption
Pos. 06 Fachplanung technische Gebäudeaus-
rüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage
15 für Anlagengruppen 1 bis 3, mind.
Leistungsphase 1 bis 5 oder entspre-Seite 34 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung24
chend bei einer Umsetzung durch Ge-
neralunternehmer,
Pos. 07 Fachplanung technische Gebäudeaus-
rüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage
15 für Anlagengruppen 4 bis 6 und 8,
mind. Leistungsphase 1 bis 5 oder ent-
sprechend bei einer Umsetzung durch
Generalunternehmer,
Pos. 08 Fachplanung technische Gebäudeaus-
rüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage
15 für Anlagengruppen 7, hier Küchen-
planung, mind. Leistungsphase 1 bis 5,
Pos. 09 Fachplanung/ Beratungsleistungen der
thermischen Bauphysik nach Anlage
1.2 HOAI 2021: mind. Leistungsphase
1-5 oder entsprechend bei einer Um-
setzung durch Generalunternehmer,
Pos. 10 Fachplanung/ Beratungsleistungen
Bauphysik (Raumakustik, Bauakustik)
nach Anlage 1.2 HOAI 2021: mind.
Leistungsphase 1-5, gem. HOAI 2021,
Anlage 1, mind. Leistungsphase 1 bis 5
oder entsprechend bei einer Umset-
zung durch Generalunternehmer.
Der/Die Teilnehmende am VgV-Verhandlungs-
verfahren verpflichtet sich, im Auftragsfall auch
weitere optionale Fachplanungsleistungen zu
übernehmen, sofern die entsprechenden Leistun-
gen funktional und/oder technisch mit der Umset-
zung des Auftragsversprechens untrennbar ver-
bunden sind und die Bauherrschaft dies wünscht,
u.a.
Pos. 11 Fachplanung/ Beratungsleistungen
Infrastrukturplanung
Pos. 12 Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25
„Leistungen für Baulogistik - Stand
03/2011, mind. Leistungsphase 1 bis
3 oder entsprechend bei einer Um-
setzung durch Generalunternehmer,
Pos. 13 Fachplanung/-Beratungsleistungen
Signaletik/Leitsystem
Die Auswahl der entsprechenden Fachplaner*in-
nen erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen von
Auftraggeberin und Auftragnehmerin, insbeson-
dere sofern die entsprechenden Kompetenzen
nicht durch die Auftragnehmerin selbst abgedeckt
werden können.
Vergabepaket 2
Gleichzeitig beabsichtigt die Auftraggeberin vor
dem Hintergrund der Ziele des zirkulären Bau-
ens der Bundesstadt Bonn optional anstelle ei-
ner TU/TÜ-Beauftragung, den Bieter zusätzlich
auch mit Planungsleistungen des Vergabepa-
kets 2 im Hinblick auf die für die Umsetzung des
Projekts erforderlichen Teilabbruch- und Rück-
bauleistungen zu beauftragen:
Pos. 15 Abbruchplanung für Gebäude und In-
nenräume, mind. Leistungsphase 1-5
oder entsprechend bei einer Umset-
zung durch Generalunternehmer,
Pos. 16 Fachplanung/Beratungsleistung Nach-
haltigkeitskonzeption Abbruch-/Rück-
bau (Zirkulärer Rückbau), ggfs. auch
baubegleitend
Pos. 17 Bauschadstoff-Sachverständigen-
Leistungen Abbruch-/Rückbau, pla-
nungs- und baubegleitend
Pos. 18 Fachplanung Tragwerksplanung Ab-
bruch-/Rückbau, planungs- und bau-
begleitend
Der/Die Teilnehmende am VgV-Verhandlungs-
verfahren verpflichtet sich, im Auftragsfall auch
weitere optionale Fachplanungsleistungen zu
übernehmen, sofern die entsprechenden Leistun-
gen funktional technisch mit der Umsetzung des
Auftragsversprechens des Vergabepakets 2 un-
trennbar verbunden sind und die Bauherrschaft
dies wünscht, u.a.Seite 35 von 37
25
Pos. 19 Infrastrukturplanung Abbruch-/Rück-
bau, planungs- und baubegleitend
Pos. 20 Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25
„Leistungen für Baulogistik - Stand
03/2011 Abbruch-/Rückbau, pla-
nungs- und baubegleitend
Die Auswahl der entsprechenden Fachplaner*in-
nen erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen von
Auftraggeberin und Auftragnehmerin, insbeson-
dere sofern die entsprechenden Kompetenzen
nicht durch die Auftragnehmerin selbst abgedeckt
werden können.
Für den Fall, dass bereits im Wettbewerb entspre-
chende Fachplaner für Leistungen, die über das
Auftragsversprechen hinausgehen, beigezogen
werden, weist die Ausloberin darauf hin, dass für
diese kein Auftragsversprechen besteht.
Der Auftragnehmer sichert zu, das Projekt gemäß
der BIM-Methodik (3D - Kommunikation, Koope-
ration, Kollaboration, 5D - Massen- und Men-
genermittlung, 7D - Facility Management) erfolg-
reich bearbeiten zu können
Honorierung der Planungsleistungen
Die Vergütung der ausgeschriebenen Planungs-
leistungen erfolgt grundsätzlich HOAI-konform,
wobei seitens der Ausloberin folgende Honorarer-
mittlungsparameter vorgegeben werden:
- Bestimmung der Honorarzonen gemäß Ob-
jektliste in den Anlagen der HOAI oder durch
Bepunktung der Planungsaufgabe, jeweils
der Mindestsatz
- Generalplanerzuschlag: max. 12% des Ge-
samthonorars
- Mitzuverarbeitende Bausubstanz: siehe
nachfolgend
- Nebenkosten incl. Fahrt-/Übernachtungs-
kosten: max. 5% des Honorars
Die anrechenbaren Kosten richten sich vorläufig
nach der Kostenschätzung in LPH 2, im Übrigen
nach der Kostenberechnung in LPH 3. Über-
schreiten die ermittelten anrechenbaren Kosten
die Tafelwerte der HOAI, wird das Honorar für
Grundleistungen nach den erweiterten RifT-Ta-
bellen ermittelt.
Umgang mit mitverarbeiteter Bestandssub-
stanz und Schnittstellen
Bausubstanz, die erhalten wird, wird nicht als "mit-
zuverarbeitende Bausubstanz" gem. § 4 Abs.3
HOAI an die anrechenbaren Kosten der verschie-
denen Leistungsbilder angerechnet. Dies gilt für
alle Leistungsbilder. Die Ausloberin/Auftraggebe-
rin beabsichtigt den Mehraufwand auf Planungs-
leistungen im Bestand ausschließlich durch einen
jeweils zu vereinbarenden, leistungsbildabhängi-
gen Umbauzuschlag gem. § 6 Abs. 2 HOAI zu
vergüten.
Für die Abgrenzung von Leistungen für Gebäude
und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 und Leis-
tungen für Freianlagen beabsichtigt die Auslobe-
rin/Auftraggeberin gemeinsam mit dem Bieter
eine horizontale Schnittstelle zu definieren.
Beauftragungsstufen
Die Ausloberin beabsichtigt eine stufenweise Be-
auftragung. Eine erste Beauftragungsstufe erfolgt
bis Leistungsphase 3.
Die Weiterbeauftragungen über Leistungsphase 4
und 5 sowie bis Leistungsphase 8 und 9 erfolgen
vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gre-
mien der Ausloberin und ist zudem abhängig da-
von, inwieweit die Bauleistungen ggf. an ei-
nen/mehrere Generalunternehmer beauftragt
werden.
Präsenz vor Ort
Im Auftragsfall ist für die Leistungen ab Leistungs-
phase 3 eine angemessene Präsenz vor Ort si-
cherzustellen.Seite 36 von 37
Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn
Auslobung26
8. Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlage für die weitere Beauftragung
sind die Vertragsbedingungen für Generalpla-
nungsleistungen der Bundesstadt Bonn. Diese
werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines in-
dikativen Angebots zur Verfügung gestellt.
Als Vertragsbestandteile sind vorgesehen:
- HOAI in der bei Vertragsschluss gültigen Fas-
sung
- Protokoll des Preisgerichts, inkl. der Empfeh-
lungen des Preisgerichts und der schriftlichen
Würdigungen der betreffenden Arbeit,
- eventuell ergänzende Vorgaben der Auftrag-
geberin zur Planungsaufgabe,
- Protokoll des technischen Übergabege-
sprächs mit der Verfahrensbetreuung, unter
Einbezug beteiligter Fachdienststellen der
Bundesstadt Bonn.Seite 37 von 37

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 22:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de