242046-14 · Beschlussvorlage
Projekt Stadthaus-Areal: Realisierungswettbewerb für die Sanierung des Stadthauses mit Teilabriss und Neubau
Kerndaten
- Nummer
- 242046-14
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Elisabeth-Selbert-Platz Hauptort
- Stadthaus
- Berliner Platz
- Weiherstraße
- Bismarckstraße
- F
- Bonn-Zentrum
- Nordstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242046-14 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Projekt Stadthaus-Areal: Realisierungswettbewerb für die Sanierung des Stadthauses mit Teilabriss und Neubau Beratungsfolge Hauptausschuss 28.08.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Bundestadt Bonn stimmt der Auslobung eines Realisie- rungswettbewerbes zu. 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs „Zukunft Stadthaus Bonn“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen: Stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertretung: 1. __________________________ 1. __________________________ 2. __________________________ 2. __________________________ 3. __________________________ 3. __________________________ 4. __________________________ 4. __________________________ 5. __________________________ 5. __________________________ Begründung Das Stadthaus-Areal der Bundesstadt Bonn steht für eine lebendige, offene und nachhaltige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher. Im Herzen der Innenstadt findet die Verwaltung zukünftig in einem energieeffizienten und klimafreundlichen Gebäude mit modernen und attraktiven Arbeitswelten und einem Foyer, das Bürger*innen und Besucher*innen willkommen heißt, ihren Hauptverwaltungsstandort. Er bietet eine digitale Infrastruktur auf höchstem Niveau für hybride Arbeitsmodelle, ermöglicht und fördert Innovationen in der Arbeitsgestaltung und setzt den Bürger*innendialog in einem neuen Dienstleistungscharakter um.Seite 1 von 37 Seite 2 Zur Belebung des Areals wird der Hauptverwaltungsstandort durch vielfältige Wohnangebote, eine Kindertagesstätte, eine Tagespflegeeinrichtung, kulturelle Angebote sowie eine Gastronomie ergänzt. Das Areal soll damit langfristig zu einem neuen Anziehungspunkt im Zentrum Bonns werden und eine bessere Verbindung zwischen Innenstadt und dem vielfältigen und dynamischen Stadtquartier der inneren Nordstadt schaffen und dieses weiter aufwerten.. Die Vision für die Neugestaltung des Stadthauskomplexes und des Areals steht für eine gelungene städtebauliche Einbindung mit einem guten Übergang zur Nordstadt, offene, helle und sichere Räume mit einer hohen Aufenthaltsqualität, klimafreundliche Mobilität sowie für einen nachhaltigen Fokus in der Verkehrsführung, Freiraumgestaltung und Effizienz des Gebäudes. Die Architektur bleibt offen, bürgernah und einladend, mit niedrigen Sockelgeschossen und durchlässigen Strukturen. Leben, Wohnen und Arbeiten findet zukunftsweisend zusammen statt und ergänzt sich sinnvoll, sodass ein Raum für Austausch, Kultur und Verweilen entsteht. Gender- und generationensensible Planung garantiert hierbei Sicherheit, Nutzbarkeit und Sichtbarkeit für alle. Das Areal öffnet sich bewusst zur Nordstadt mit neuen Wegeverbindungen, durchlässiger Bebauung und urbanem Grün. In seiner Gestaltung bietet das Areal für Fußgänger und Radfahrer barrierefreie Gehwege, geschützte Fahrradwege und begrünte sowie hitzeresiliente Aufenthaltsflächen. Verkehrsberuhigte Zonen mit smarter Erreichbarkeit über shared mobility, einer Stärkung der Anbindung an den ÖPNV und ein intelligentes Lieferzonenmanagement finden sich hier wieder. Das Parken für Anlieger wird zur effizienten Auslastung vorhandener Stellplätze und zur Entlastung des Parkdrucks in einer Quartiersgarage ermöglicht, die außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung steht. Insgesamt ist das Stadthaus-Areal ein zukunftsfähiger Standort, der urbanes Leben, soziale Vielfalt, ökologische Verantwortung und gestalterische Qualität vereint. Es spiegelt die Identität der Bundesstadt Bonn wider, prägt diese und schafft gleichzeitig einen offenen Ort für alle – vernetzt, inklusiv klimaneutral und klimaresilient. Bei der Realisierung steht die Suffizienz vor der Effizienz. Die vorhandenen Potenziale werden genutzt, Eingriffsfolgen eingeschätzt und Chancen durch Einsparungen der Fläche, der Eingriffe, der Ausstattung und die damit einhergehenden komplexen Abwägungsprozesse nachvollziehbar verdeutlicht. Die Bundesstadt Bonn wünscht sich einen respektvollen und wertschätzenden Umgang mit dem Bestand. Die vorhandenen Strukturen sollen genutzt werden, um integrierte Gesamtkonzepte anstelle der alleinigen Erfüllung von Einzelanforderungen zu setzen. Um dieser Vision für das Areal im nächsten Schritt anhand eines konkreten Projekts näher zu kommen, wird ein interdisziplinärer städtebaulicher und hochbaulicher Wettbewerb durchgeführt. Der formale und der technische Teil der Auslobung des begrenzten, hochbaulichen Wettbewerbs liegen als Anlage bei. Der technische Teil der Ausschreibung unterliegt aus vergaberechtlichen Gründen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs strikter Vertraulichkeit. Er ist daher als nicht-öffentliche Anlage gekennzeichnet. Die Auslobung regelt das vorgesehene Verfahren für alle Beteiligten,Seite 2 von 37 Seite 3 konkretisiert die Aufgabe für die Wettbewerbsteilnehmenden und beschreibt die vorhandenen Rahmenbedingungen und vielfältigen Planungsanforderungen. Anlass Mit dem Grundsatzbeschluss vom 12.12.2024 (DS 242046) hat der Rat der Stadt Bonn entschieden, das Stadthaus-Areal als primären Verwaltungsstandort mit ergänzenden Nutzungen zu entwickeln. Konkretisierend wurde in diesem Zusammenhang durch den Rat am 20.03.2025 beschlossen, der Umsetzung des Projektes einen Realisierungswettbewerb voranzustellen (DS 242046-08). Die Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang damit beauftragt, einen entsprechenden architektonischen Realisierungswettbewerb vorzubereiten. Mit Hilfe der Begleitung durch ein externes Interimsprojektmanagement sowie eines beauftragten Büros zur Wettbewerbsbetreuung hat die Verwaltung die Bedarfe der Verwaltung erhoben, in ein generisches Raumprogramm überführt, durch eine sinnvolle Kombination mit ergänzenden Nutzungen erweitert und eine städtebauliche Konzeptentwicklung durchgeführt. Die hieraus resultierenden Anforderungen sind in die Auslobungsunterlage und Wettbewerbsaufgabe überführt worden. Im Prozess neu gewonnene Erkenntnisse, durch die Fortschreibung und Konkretisierung vorhandener Daten, finden sich im Ergebnis ebenfalls im Auslobungstext wieder. Beispielsweise durch die differenzierte Betrachtung der Bestandsflächen die im Hinblick auf das Planungsrecht die B-Plan-Konformität des baulichen Bestands im Hinblick auf die GFZ bestätigen. Der Umfang des bestehenden gebauten oberirdischen Volumens auf dem Gesamt-Areal bildet somit einen wichtigen Bezug für die Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit der Wettbewerbsprojekte. Im Zuge der Erarbeitung sind zudem diverse Abstimmungen mit den städtischen Fachämtern sowie externen Gutachtern vorgenommen worden, u. a. verkehrliche Untersuchungen und rechtliche Bewertungen. Die Aufgabenstellung ist nun so weit ausgereift, dass auf dem Grundstück des Stadthaus-Areals ein Realisierungswettbewerb ausgelobt werden kann. Die Auslobung wurde verwaltungsintern abgestimmt und dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat sowie dem politischen Begleitgremium vorgestellt. Der vom Rat am 20.03.2025 an die Verwaltung erteilte Prüfauftrag zur erneuten Bestätigung der Standsicherheit und Sanierungsfähigkeit des Bestandgebäudes wurde bereits ebenfalls in Teilen vorbereitend zum Wettbewerb abgeschlossen. Auf Basis der Gutachten des Büros HZI hat das Büro dbp in seiner Gesamtauswertung zur Sanierungsfähigkeit des Stadthauses Bonn bestätigt, dass das Stadthaus aus baufachlicher Sicht insgesamt sanierungsfähig ist. Auf dieser Grundlage ist ein erneuter Austausch mit den Gutachtern des zuvor bereits beauftragten Büros HZI erfolgt. Dieser hatte zum Ergebnis, dass das von HZI erstellte Gutachten (2023) in seinen Ausführungen heute noch gleichlautend gültig ist. Auch das jährliche Monitoring der Stützen durch das Büro HIG wurde im Zuge der Wettbewerbsvorbereitung terminlich vorgezogen und wird im August 2025 erneut erfolgen, um vor der Auslobung zum Wettbewerb auch hierüber Klarheit zu erhalten.Seite 3 von 37 Seite 4 Ergänzende öffentliche Belange und im Verlauf gegebenenfalls erfolgende Präzisierungen durch Fachdienststellen sowie Erkenntnisse der geplanten Preisgerichtsvorbesprechung zur Planungsaufgabe (unter Einbezug der externen Fachpreisrichter*innen und von Vertreter*innen der Politik im Preisgericht), die terminbedingt noch nicht in die Ratsvorlage eingearbeitet werden konnten, werden in der Erstellung der Schlussfassung der Auslobung berücksichtigt. Hierbei wird es sich im Wesentlichen um Präzisierungen handeln. Die grundlegenden Parameter der Wettbewerbsaufgabe sind in die vorliegenden Auslobungsunterlagen eingeflossen. Der Auslobungstext wird zudem vor dem Versand für die Preisgerichts- vorbesprechung im Oktober noch einem Lektorat unterzogen und um ein Quellen- und Bildverzeichnis ergänzt. Ziel des Wettbewerbs Ausgangslage Das Stadthaus befindet sich am Berliner Platz in Bonn. Der Gebäudekomplex stammt aus den 1970er Jahren und wurde bisher nur punktuell baulich angepasst. Der bauliche Zustand ist teilweise schlecht, Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel bestehen weiterhin, die energetischen Kennwerte sind unzureichend und die räumliche Organisation entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an moderne und attraktive Arbeitswelten. Das Bestandsgebäude ist in mehrfacher Hinsicht nicht zukunftsfähig. Neben der Nutzung als Verwaltungsstandort sind auch publikumsnahe Dienstleistungen untergebracht. Ziel des Wettbewerbs ist es, eine baulich sowie räumliche Lösung für das Areal zu finden, die sowohl die Verwaltungsnutzung sicherstellt als auch eine Integration ergänzender Nutzungen ermöglicht (z. B. Wohnen, Kita, Tagespflege, Gastronomie, Kultur). Die zentrale Lage im Stadtgefüge ermöglicht eine gute fußläufige Erreichbarkeit und stellt eine zentrale Funktion im Gefüge der städtischen Infrastruktur dar. Während der Bauphasen ist eine Interimsunterbringung erforderlich. Diese wird über vorübergehende Anmietungen sichergestellt. Städtebau und Architektur Die Gebäude und deren Architektur sollen den Nutzer*innen der Verwaltung zeitgemäße und dauerhaft gute Arbeitsbedingungen und Aufenthaltsqualitäten bieten. Das Stadthaus-Areal soll zusammen mit den angrenzenden Nutzungen städtebaulich aufgewertet werden und so die Attraktivität des Standorts fördern. Das architektonische Erscheinungsbild soll die Nutzung als öffentliches Gebäude zeitgemäß widerspiegeln und sich so in die Umgebung einfügen, dass ein städtebaulicher Akzent gesetzt wird. Der Gesamtkomplex soll dabei als funktionale Einheit erkennbar sein.Seite 4 von 37 Seite 5 Hinsichtlich der städtebaulichen Betrachtung ist auch das Mobilitätskonzept am Standort einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Die Verkehrsführung rund um das Areal soll künftig in der Nordstadt zu weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen führen. So soll insbesondere die Zufahrt zur Parkgarage des Stadthauses neu gedacht werden und künftig möglichst nicht mehr über die Max- und Weiherstraße erfolgen. Der sich in Abwicklung befindende Ankauf des Flurstücks 800 – derzeit Carglass-Gelände - durch die Stadt ermöglicht hier die notwendige Flexibilität, um die Zufahrten des Personen- als auch Lieferverkehrs neu abzubilden. Die Entlastung der Parkplatzsituation in der Nordstadt erfolgt über die Ausweisung der Parkgarage des Stadthauses als Quartiersgarage. Außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung können Anwohner*innen die Stellplätze nutzen. Auch weiterhin sollen ausreichend PKW-Stellplätze - unter Anwendung der Stellplatzsatzung – zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig gilt es, alternative und nachhaltige Mobilitätsangebote zu etablieren, u. a. Fahrradabstellplätze, Sharing-Modelle, E-Ladesäulen. Funktionalität Die unterschiedlichen Funktionsbereiche der Verwaltung, des Publikumsverkehrs und der ergänzenden Nutzungen sind so anzuordnen, dass eine effiziente Erschließung und Nutzung des Grundstücks gegeben ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erschließung und Orientierung sowie der Trennung und Verschränkung von öffentlich zugänglichen und internen Bereichen. Zur grundsätzlichen Aufteilung der Flächen im Areal hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung vom 03. Juli 2025 (DS 242046-11) bereits die Weichen gestellt und eine Aufteilung beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass mindestens 36.000 m² NUF der Verwaltungsnutzung zur Verfügung gestellt werden sollten. Übrige Flächen im Bestand können mit ergänzenden Nutzungen belegt werden, während neue Flächen zur Wohnnutzung additiv geschaffen werden können. Insgesamt ist es das Ziel der Bundesstadt Bonn für die Verwaltung am Standort bis zu 1.400 Arbeitsplätze zu schaffen, mindestens aber 1.200. Bislang ist die Bundesstadt Bonn davon ausgegangen, dass zwischen 1.300 bis 1.400 Arbeitsplätze realisiert werden können. Aufgrund der Fortschreibung der Flächen und der weitergehenden Abstimmungen mit den Fachämtern wurde die Mindestanforderung auf 1.200 Arbeitsplätze gesenkt. Ausschlaggebend hierfür sind u. a. die brandschutzrechtlichen Bestimmungen, die eine Erhöhung der Arbeitsplatzdichte in den Turmstempeln mit Blick auf die zulässige maximale Entfluchtungskapazität nicht zulassen. Insofern sind in den Türmen A, B und C unter Berücksichtigung einer potenziellen Skybar für tagsüber 120 Personen ab dem 3. OG lediglich 950 Arbeitsplätze zulässig. Die bisherige Annahme bezüglich der Gesamtkapazitäten reduziert sich in diesem Zusammenhang um ca. 100 Arbeitsplätze.Seite 5 von 37 Seite 6 Um im Wettbewerbsverfahren realistische Bedingungen aufzuzeigen und umsetzbare Entwürfe zu erhalten, bleibt die Zielgröße von 1.400 Arbeitsplätzen für das Gesamtprojekt zwar bestehen, gleichzeitig wird den Fachplanungsteams über die Reduzierung der Mindestanforderung der notwendige Spielraum ermöglicht. Da die abschließende Festlegung der zukünftigen Nutzer*innen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht durch die Verwaltung final bestimmt werden kann, wurde ein generisches Raumprogramm erstellt. Dieses sieht derzeit Kapazitäten für 1.350 Arbeitsplätze vor. 1.200 Arbeitsplätze sind im internen Bereich, weitere 150 Arbeitsplätze im öffentlichen und halböffentlichen Bereich an den Schaltern, in den Räumen für den Bürgerdialog, am Infotresen, der Leitstelle sowie als Hausmeisterplätze vorgesehen. Die Flächen werden dabei so beplant, dass die Vorgaben des Brandschutzes u. a. zur Entfluchtung der Türme gewahrt werden. Auf Basis dieser Planung und unter Berücksichtigung der Desk-Sharing-Quote von 0,67 werden künftig ca. 2.015 Mitarbeitende ihren ständigen Arbeitsplatz im Stadthaus haben. Der Standort bleibt damit Hauptverwaltungsstandort. Verglichen mit dem Stand heute – ca. 1.400 Mitarbeitende - lässt sich die Beschäftigungsquote im Gebäude perspektivisch sogar um bis zu 30 % erhöhen. Im weiteren Verlauf wird die Verwaltung parallel zum Wettbewerb die abschließende Verwaltungsnutzung des Stadthauses sowie die Fortschreibung der Immobilien- und Bürostrategie finalisieren. Bislang nicht konkret zu benennende Flächen, bspw. Sonderflächen (Lager- und Archivflächen, Werkstätten etc.), werden im aktuellen generischen Raumprogramm daher zunächst beispielhaft ausgewiesen. Zu den ergänzenden Nutzungen im Areal finden sich ebenfalls Beschreibungen im Auslobungstext. Auch diese gilt es durch die Teilnehmenden entsprechend in die einzureichenden Arbeiten zu berücksichtigen. Insbesondere zum Wohnen werden hier konkrete Anforderungen sowie eine Mindestflächengröße benannt. Der Umfang und auch die Verortung der ergänzenden Nutzungen ist von den Teilnehmenden konzeptabhängig zu bearbeiten. Aufgrund der brandschutztechnischen Anforderungen an ein Hochhaus, musste von der Einrichtung eines Sky-Restaurants Abstand genommen werden. Dies auch vor dem Hintergrund der mit einem Sky-Restaurant einhergehenden Flächenbedarfen für Nebenräume, die sich aufgrund der Anforderungen nicht abbilden lassen. Die vorhandenen Treppenhausbreiten können nicht gleichzeitig eine Verwaltungsnutzung und eine Gastronomie im Umfang einer Versammlungsstätte aufnehmen. Eine auflagengerechte Entfluchtung während der Öffnungszeiten der Verwaltung ist dann nicht gegeben. Daher wurde nun - als Teil der ergänzenden Nutzungen - die Anforderung einer Sky-Bar mit Bistrobetrieb und Anschluss an eine Aussichtsterrasse mit einer Personenkapazität von tagsüber 120 Personen formuliert. In den Abendstunden – außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung - können sich in der Bar und auf der Aussichtsterrasse bis zu 400 Personen aufhalten, da die zwei anliegenden Treppenhäuser bis zu 200 Personen entfluchten können. Vor dem Hintergrund, dass nun kein Sky-Restaurant, sondern vielmehr eine Bar mit Bistrobetrieb geplant ist, scheidet eine Zusammenlegung mit der Hausgastronomie (inkl. Betriebsrestaurant) aus, sodass die entsprechendeSeite 6 von 37 Seite 7 Infrastruktur an anderer Stelle im Gebäude z.B. mit Anschluss an die angestrebte neue Platz-Situation am Elisabeth-Selbert-Platz zu verorten ist. Mögliche Synergieeffekte hinsichtlich der Infrastruktur und des Betriebs werden im weiteren Verfahren geprüft. Ziel ist, dass der Pächter der Hausgastronomie auch die Sky-Bar mit Bistrobetrieb betreibt. Von der bisherigen Idee das Stadtmuseum in das Projekt zu integrieren, muss aufgrund städtebaulicher, technischer und wirtschaftlicher Risiken Abstand genommen werden. Die hohen Anforderungen an Statik, Gebäudetechnik, Flächen und Logistik überschreiten die Möglichkeiten des vorgesehenen Grundstücks und würden zu Zielkonflikten mit anderen priorisierten Nutzungen – insbesondere Verwaltung, Wohnen und Bestandserhalt – führen. Eine tragfähige Lösung für die nächsten Jahrzehnte ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten. Stattdessen soll in der Ausschreibung ein flexibler kultureller Nutzungsbaustein von rund ca. 900 m² NRF/1.100 m² BGF vorgesehen werden, der sich in Größe, Lage und Anforderungen gut in das Gesamtkonzept integrieren lässt. Dieser „Platzhalter“ könnte für wechselnde Ausstellungen, Veranstaltungen, Werkstätten oder schulische Projekte genutzt werden und soll gemeinsam mit Kulturpartnern nach dem Wettbewerb konkret ausgestaltet werden. Ökologische Ziele und Klimaresilienz Ökologische Belastungen des Stadtklimas sollen durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Die Anforderungen der Bundestadt Bonn zur Klimavorsorge, zum Mikroklima und zum Stadtgrün sind in die Auslobung eingeflossen. Die Gebäudehülle soll hohen energetischen Anforderungen gemäß den Vorgaben für öffentliche Gebäude genügen. Die Integration von Photovoltaik, Begrünung und Rückhaltung von Niederschlagswasser ist zu prüfen. Ziel ist das Stadthausprojekt in vorbildlicher Weise als Beispiel einer klimaresilienten Stadtentwicklung zu realisieren. Ökonomische Ziele Die Planung soll eine wirtschaftliche Errichtung und einen effizienten Betrieb ermöglichen. Dabei sind Aspekte der Lebenszykluskosten, der Reinigungs- und Wartungsfreundlichkeit sowie der langfristigen Flexibilität der Gebäudestruktur zu berücksichtigen. Die Bundesstadt Bonn sowie Politik und Zivilgesellschaft verbinden mit dem Projekt für das Stadthaus-Areal gerade im Hinblick auf Themen der ökologischen Nachhaltigkeit, der Klimawandelanpassung und der Zirkularität sehr hohe Erwartungen. Das Projekt soll daher ein Modellprojekt sein, das diese Themen in vorbildlicher und für das öffentliche Bauen in zukunftsweisender Weise umsetzt. Die in den Planungen vorgeschlagenen Lösungen werden insbesondere auf ihre Angemessenheit hin bewertet. Ziel ist die Integration ökologischer Maßnahmen und Ambitionen in das Gesamtkonzept mit möglichst einfachen Mitteln.Seite 7 von 37 Seite 8 Wettbewerbsverfahren Es ist die Durchführung eines Planungswettbewerbs gem. § 69 Abs. 1 VgV mit anschließendem Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV beabsichtigt. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, anonymer, hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Die Registrierung des Verfahrens ist bei der Architektenkammer NRW und bei der IKBau NRW beantragt und zugesagt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an ein interdisziplinäres Planungsteam. Die Auswahl der 18 vorgesehenen Teilnehmenden erfolgt im Rahmen des EU- Teilnahmewettbewerbs. Acht Teilnehmende wurden über ein Los-Verfahren als gesetzt ausgewählt und angefragt. Alle acht haben die Teilnahme am Wettbewerb zugesagt, entsprechende Planungsteams zusammengestellt und werden in der weiteren Vorgehensweise ihre Qualifizierung anhand der vorgegebenen Kriterien über das Teilnahmeverfahren offiziell bestätigen. Die weiteren zehn Plätze werden über das Teilnahmeantragsverfahren ausgewählt. Sofern mehr als zehn qualifizierte Bewerbungen eingehen, erfolgt die Auswahl auch hier über ein Losverfahren. Ablauf des VgV-Verhandlungsverfahrens Soweit keine wichtigen Gründe einer Realisierung entgegenstehen, wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einer der Preisträger mit den weiteren planerischen Leistungen beauftragt. Auch dies nur, sofern dem kein wichtiger Grund entgegensteht. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird daher ein VgV- Verhandlungsverfahren durchgeführt. Es ist beabsichtigt, dieses zunächst lediglich mit dem 1. Preisträger durchzuführen. Falls die Verhandlung scheitern sollte, erfolgt die weitere Verhandlung mit den zweit- und drittplatzierten Preisträgern. Das Verhandlungsverfahren wird sich in drei Phasen aufgliedern. Zunächst wird der Verhandlungspartner zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert (Phase 1). In diesem Zusammenhang ist er zunächst aufgefordert, seine abschließende Eignung zur Umsetzung des Projekts darzulegen. Die Feststellung dieser erfolgt parallel zur anschließenden Verhandlungsphase zu Vertrag und Leistungsbild (Phase 2). Nach dieser erfolgt die Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot auf Basis der Verhandlungsergebnisse (Phase 3). Die Beauftragung der baulichen Umsetzung erfolgt anschließend in zwei Vergabepaketen. Die Realisierung der Bauleistungen soll durch Kumulativleistungsträger, z.B. GU erfolgen. Das Leistungsvolumen erfolgt voraussichtlich mindestens im Umfang der LPH 1-5, wobei die Teilleistungen ab LPH 5 den Vergaben angepasst werden (Leitdetails, Funktionalausschreibung, baubegleitende Qualitätssicherung).Seite 8 von 37 Seite 9 Das Grundpaket der zu beauftragenden Planungsleistungen umfasst die Planung für die Sanierung mit Teilabriss und Neubau. Vor dem Hintergrund der Ziele des zirkulären Bauens der Bundesstadt Bonn behält sich die Stadt Bonn vor, den Bieter auch mit dem zweiten Vergabepaket für die Planung des Teilabbruchs- und Rückbaus zu beauftragen. Ebenfalls denkbar wäre zudem die Vergabe an einen Totalunternehmer. Dies wird im weiteren Verlauf und auf Grundlage des Wettbewerb-Ergebnisses konkretisiert und entschieden. Zu dem vorgesehenen Verfahren liegt eine externe juristische Ersteinschätzung vor. Im Grundsatz ist die geplante Projektabwicklung unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten demnach umsetzbar. Im weiteren Projektverlauf wird weiterhin eine kontinuierliche juristische Einbindung erfolgen, um die vergaberechtskonforme Umsetzbarkeit – auch bei Vorliegen des abschließenden Wettbewerbsergebnisses – bewerten zu können. Benennung der Mitglieder des Preisgerichts Die Besetzung des Preisgerichts ist dem formalen Teil zur Auslobung im Detail zu entnehmen. Das Preisgericht setzt sich insgesamt aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Hiervon sind acht Mitglieder extern anhand ihrer fachlichen Expertise angefragt worden. Entsprechend der Wettbewerbsaufgabe sind hier die nachfolgenden Fachrichtungen vertreten: Architektur und Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung, Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzeption sowie Brandschutz. Die übrigen sieben Mitglieder setzen sich zusammen aus zwei Vertreter*innen der Verwaltung der Bundesstadt Bonn, namentlich Herr Stadtdirektor Fuchs und Herr Jaghou als Betriebsleitung des Städtischen Gebäudemanagements, sowie fünf Mitgliedern der politischen Fraktionen im Rat der Bundesstadt Bonn. Grundlage hierfür bildet § 50 Abs. 2 GO NRW. Termine Preisgericht: 28.10.2025 – Preisgerichtsvorbesprechung (Videokonferenz) 23.01.2026 – Rückfragenkolloquium mit Vorbesprechung 28.05.2026 – Sitzung des Preisgerichts Das Preisgericht muss die Anforderungen des § 79 Abs. 3 VgV erfüllen. Sofern diese Vorgaben nicht erfüllt werden, ist die Entscheidung des Preisgerichts anfechtbar. Finanzielle Auswirkungen: Für die Wettbewerbssumme fallen Kosten in Höhe von 1.171.000 EUR brutto an. In dieser Summe sind sowohl die Preise und Anerkennungen in Höhe von insgesamt 785.000 EUR brutto sowie die Aufwandsentschädigungen für alle Teilnehmenden in Höhe von insgesamt 386.000 EUR brutto enthalten. Weiterhin im Zusammenhang mit dem Wettbewerb fallenSeite 9 von 37 Seite 10 Aufwandsentschädigungen und Reisekosten für die externen Fachpreisrichter*innen des Preisgerichts an. Pro Tag des Preisgerichts erhalten diese eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200 EUR netto zzgl. der Anreise- und Übernachtungskosten. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Betrag Projektauftrag /Sachkonto Veranschlagt im WPL Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Realisierungswettbewerb Stadthaus 1.171.000 524500 2026 0 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 1.171.000 0 Die Kosten für den Wettbewerb sind bereits in den am 20.03.2025 in der Sitzung des Rates beschlossenen 4,1 Mio. EUR enthalten. Insofern ist eine erneute Beschlussfassung zu den finanziellen Mitteln für die Auslobung des Wettbewerbs nicht erforderlich. Mit der Auslobung des Realisierungswettbewerbs formuliert die Bundesstadt Bonn zunächst ein Auftragsversprechen bis zur LPH 5 gem. RPW 2013. Sofern keine wichtigen Gründe diesem entgegenstehen, resultiert aus dem Wettbewerb die Beauftragung eines Generalplaner-Teams. Im Regelfall erfolgt zunächst ein Leistungsabruf bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 3. In diesem Zusammenhang wird dann bereits ein Auftragswert voraussichtlich > 15 Mio. EUR brutto ausgelöst. Die konkrete Summe ist entwurfsabhängig und kann daher noch nicht konkret benannt werden. Die notwendige Etatisierung im städtischen Haushalt kann erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abschluss des Wettbewerbs und Vorlage eines ersten indikativen Angebots durch den Verhandlungspartner frühestens im Juli 2026 für die Haushaltsaufstellung 2027/ 2028 erfolgen. Weiterer Ausblick hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen des geplanten Bauprojekts Sofern das Projekt im Anschluss an den Wettbewerb zur Realisierung kommt, sind entsprechend des Entwurfs konkrete Baukosten zu ermitteln. Im Grundsatzbeschluss zum Projekt hat der Rat der Bundesstadt Bonn ausgehend vom Variantenvergleich in der Projektvorbereitung einen Kostenrahmen für das Projekt bestätigt. Basis ist die dem Planungswettbewerb zugrunde liegende Variante N3 c. Der Kostenrahmen stellt eine erste Einschätzung dar, der die aktuellen Annahmen zum Projekt und Kenntnisse des Bestands zum Zeitpunkt 11/2024 widerspiegelt. Insbesondere die Aufteilung der Kosten in den einzelnen Kostengruppen ist entwurfsabhängig. Ziel ist es, das Projekt innerhalb dieses Kostenrahmens zu realisieren. Der Kostenrahmen wird für die Fortschreibung der Kostenprognose um die Baupreissteigerung bis zumSeite 10 von 37 Seite 11 Vergabezeitpunkt der Generalplanung indexiert. Für den Zeitpunkt Ende 2026 berechnet sich der Kostenrahmen in den Kostengruppen 100 bis 700 unter dieser Annahme auf ca. 495 Mio. EUR brutto. Tiefbau- und Erschließungskosten, freiräumliche Maßnahmen im öffentlichen Raum der bestehenden Straßen außerhalb des Wettbewerbsgrundstücks sowie Sanierungskosten für die Brücke über der Stadtbahn am Berliner Platz sind in den genannten Kosten nicht enthalten. Anlage/n 1 STH_formaler Teil Auslobung (öffentlich) 2 STH_Auslobung (nichtöffentlich)Seite 11 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb als nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 August 2025Seite 12 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb als nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 Ausloberin Bundesstadt Bonn Städtisches Gebäudemanagement Bonn SGB Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn Ansprechpartnerin: Anna Lembke Wettbewerbsbetreuung neubighubacher Architekten und Stadtplaner PartG mbB Bismarckstraße 60, 50672 Köln Ansprechpartner: Jörg Neubig, Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner BDA Simon Hubacher, Dipl. Architekt ETH/SIASeite 13 von 37 Inhalt Teil 2 | Formaler Teil 4 1. Verfahren 4 1.1 Wettbewerbsart 4 1.2 Bewerberauswahl Planungswettbewerb 4 1.3 Beurteilungskriterien 5 1.4 Wettbewerbssumme 5 2. Beteiligte 6 2.1 Auslobende Stelle 6 2.2 Auftraggeberin der Planungsleistungen/Bauherrschaft 6 2.3 Wettbewerbsbetreuung 6 2.4 Teilnahmeberechtigung 6 2.5 Wettbewerbsteilnehmende 7 2.6 Preisgericht 13 3. Unterlagen und Leistungen 15 3.1 Wettbewerbsunterlagen 15 3.2 Geforderte Leistungen 16 3.3 Anonymität, Kennzeichnung der Arbeiten 18 3.4 Haftung und Rückgabe 19 4. Meilensteine 19 4.1 Rückfragen, Kolloquium 19 4.2 Einlieferungstermine 19 4.3 Vorprüfung 19 4.4 Ausstellung der Arbeiten 20 4.5 Vorläufige Termine im Überblick 20 5. Urheberrecht / Weiterbeauftragung 20 5.1 Eigentum und Urheberrecht 20 5.2 Zuständige Stelle für Nachprüfverfahren 20 6. Ablauf des VgV-Verhandlungsverfahrens 21 6.1 Indikative Angebotsphase mit abschließender Eignungsfeststellung 22 6.2 VgV-Verhandlungsphase 22 6.3 Letztverbindliche Angebotsphase 23 6.4 Feststellung der Zuschlagsfähigkeit 23 7. Auftragsversprechen 23 8. Vertragsgrundlagen 25Seite 14 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung4 Teil 2 | Formaler Teil 1. Verfahren 1.1 Wettbewerbsart Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt im Wege eines VgV-Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Sofern das Preisgericht keine der in die engere Wahl gezogenen Arbeiten ohne eine den Entwurf maßgeblich verändernde Überarbeitung zur Aus- führung empfehlen kann, behält sich die Auslobe- rin vor, eine Überarbeitungsphase gem. § 6 (3) RPW 2013 durchzuführen. Die Überarbeitungs- phase wird auf max. 4 Arbeiten begrenzt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt mit Blick auf die geforderte Integrale Planung als Ge- samtleistungsauftrag („Generalplanungsauftrag“) an einen Preisträger mit interdisziplinärem Pla- nungsteam. Die Auslobung ist mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abgestimmt worden und un- ter der Registrier-Nummer W xx/yy registriert. Zu- sätzlich fand eine Abstimmung mit der Ingenieur- kammer Bau Nordrhein-Westfalen, Körperschaft des öffentlichen Rechts statt. Die Auslobung wurde unter der Registrier-Nummer RPW – 2025/ xxx registriert. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Wettbewerbsteilnehmer*innen, Preisrichter*innen, Sachverständige, Vorprüfer*innen und Gäste er- kennen durch ihre Beteiligung, bzw. Mitwirkung, am Verfahren den Inhalt dieser Auslobung und Aufgabenbeschreibung an. 1.2 Bewerberauswahl Planungswettbewerb Der Planungswettbewerb wird mit 18 Teilnehmen- den durchgeführt. Die Auswahl der Teilnehmen- den erfolgt im Rahmen eines EU-Teilnahme- wettbewerbs sowie im Wege einer Vorauswahl. - 8 Teilnehmende werden von der ausloben- den Stelle zur Teilnahme aufgefordert und als Teilnehmende gesetzt, sofern sie die festgelegten Bewerbungskriterien erfüllen. - Die Auswahl der weiteren 10 Teilnehmenden erfolgt unter den geeigneten Bewerbern im Teilnahmewettbewerb durch das Los, soweit sich mehr als 10 zusätzliche, qualifizierte Büros bewerben. Als Voraussetzung zur Teilnahme am Planungs- wettbewerb benennen die ausgewählten Bewer- ber*innen ihre Partner der Fachrichtung Frei- raumplanung, Tragwerksplanung, Brandschutz sowie der Qualitätssicherung Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept.Seite 15 von 37 5 1.3 Beurteilungskriterien Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten wer- den vom Preisgericht nach folgenden Kriterien be- wertet: - Städtebauliche Qualität, insbesondere Vernet- zung und städtebauliche Einbindung in Nord- stadt und City - Freiraumqualität und Qualität der Orientierung im Projektbereich - Qualität des Architekturkonzepts unter Be- rücksichtigung des Bestands - Qualität des Nutzungskonzepts, hinsichtlich Funktionalität, Aufenthaltsqualität, Anpas- sungsfähigkeit und Orientierung - Qualität des Erschließungskonzepts und der Barrierefreiheit im Kontext des Gebäudes und der städtebaulichen Einbindung - Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt - Leistungsfähigkeit der Lösungsansätze im Hinblick auf Klimaschutz, Klimawandelanpas- sung und die Ziele des zirkulären Bauens und der Suffizienz - Bauplanungsrechtliche Umsetzbarkeit Die Reihenfolge der genannten Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsar- beiten Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die: - termingerecht eingegangen sind, - in wesentlichen Teilen dem geforderten Leis- tungsumfang entsprechen, - den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität und Geheimhal- tung erkennen lassen. Bindende technische Vorgaben der Aufgabenstel- lung deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Wettbewerbsarbeit von der Bewertung führen, werden nicht festgelegt. 1.4 Wettbewerbssumme Es steht eine Wettbewerbssumme von 984.000 EUR netto zur Verfügung. Insgesamt wird eine Summe von 324.000 Euro netto für Aufwandsentschädigungen vorgese- hen. Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit ein- reicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 18.000 Euro (netto), sofern alle 18 Teil- nehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, wel- che das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. So- fern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt. Die verbleibende Summe von 660.000 EUR wird wie folgt in Preise und Anerkennungen aufgeteilt. 1. Preis 240.000 EUR, netto 2. Preis 180.000 EUR, netto 3. Preis 120.000 EUR, netto 2 bis 3 Anerkennungen: 120.000 EUR, netto Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen und ggf. Aufwandsentschädigun- gen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausge- lobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöp- fen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsan- sprüche bezüglich Honorarforderungen der Teil- nehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld, zzgl. aktuell gültiger Mehr- wertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung als Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.Seite 16 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung6 2. Beteiligte 2.1 Auslobende Stelle Bundesstadt Bonn Städtisches Gebäudemanagement Bonn SGB Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn 2.2 Auftraggeberin der Planungsleistun- gen/Bauherrschaft Bundestadt Bonn Städtisches Gebäudemanagement Bonn SGB Stadthaus, Berliner Platz 2 53111 Bonn 2.3 Wettbewerbsbetreuung neubig hubacher Architekten und Stadtplaner PartG mbB Bismarckstraße 60, 50672 Köln 2.4 Teilnahmeberechtigung Als Bewerber*innen im EU-Teilnahmewettbewerb zugelassen sind natürliche und juristische Perso- nen, die die nachfolgenden Anforderungen an den besonderen Berufsstand erfüllen: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO- /GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Archi- tekt*in“, „Stadtplaner*in“, „Landschaftsarchitekt“ befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung „Archi- tekt*in“, „Stadtplaner*in“, „Landschaftsarchitekt“ am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich gere- gelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekten*in, wer über ein Diplom bzw. Prü- fungszeugnis oder einen sonstigen Befähi- gungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Ver- tretung und der/die Verfassende der Wettbe- werbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfül- len, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristi- scher Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerberge- meinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungs- voraussetzungen erfüllt. Teilnehmende am Wettbewerb sind Planungs- teams der Fachrichtungen (1) Architektur, (2) Stadtplanung, (3) Landschaftsarchitektur, (4) Tragwerksplanung, (5) Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept und (6) Brandschutz un- ter der Federführung des ausgewählten Bewer- bers der Fachrichtung Architektur. Voraussetzung der Zulassung zum Planungswettbewerb ist der in den Bewerbungsunterlagen geforderte Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die fachliche Eignung für alle oben genannte Fach- richtungen.Seite 17 von 37 7 Die am Wettbewerb Teilnehmenden verpflichten sich, im Auftragsfall auch weitere Fachplanungs- leistungen wie nachfolgend in Absatz 7 „Auftrags- versprechen“ dargestellt, zu übernehmen. Erst in der VgV-Verhandlungsphase, im Anschluss an den vorgeschalteten Planungswettbewerb, sind die hierfür vorgesehenen Fachplaner der weiteren Fachrichtungen zu benennen. Voraussetzung der Feststellung der Zuschlagsfähigkeit in der VgV- Verhandlungsphase ist die Erfüllung der in den Bewerbungsunterlagen festgelegten Mindestan- forderungen an die fachliche Eignung auch für die weiteren Fachrichtungen (siehe Absatz 6.4). 2.5 Wettbewerbsteilnehmende Die Anzahl der Teilnehmenden am vorgelagerten Planungswettbewerb ist auf 18 Teilnehmende be- grenzt. Die Auswahl der 18 Teilnehmenden erfolgt im Rahmen des EU-Teilnahmewettbewerbs sowie durch Vorauswahl. Folgende 8 Teilnehmende wurden von der Aus- loberin zur Teilnahme aufgefordert („gesetzte Teilnehmende“) und haben die Teilnahmeberech- tigung und die Mindestanforderungen an die fach- liche Eignung für das Planungsteam nachgewie- sen. Im Einzelnen: Teilnehmer*in (1) Architektur AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien München Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien /München - DI Jan Fischer Landschaftsarchitektur DnD Landschaftsplanung ZT GmbH, Wien Tragwerksplanung Werner Sobek Wien ZT GmbH, Wien Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Transsolar, Energietechnik GmbH*, München (Markus Krauß) Brandschutz Corall Ingenieure GmbH, Meerbusch *Mehrfachbewerbung: Eine Eigenerklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit liegt vorSeite 18 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung8 Teilnehmer*in (2) Architektur, Stadtplanung und Objektplanung ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Landschaftsarchitektur RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchi- tekt*innen, Köln Tragwerksplanung Finck Billen Ingenieurgesellschaft GmbH & Co.KG, Köln Energie-, Klima und Nachhaltigkeitskonzept ee concept gmbh, Darmstadt Brandschutz Föckeler Urspruch – Architekten für den Brandschutz PartGmbB, Köln Teilnehmer*in (3) Architektur Atelier Kempe Thill Thörner Kaczmarek Architektur und Denkmalpflege GmbH, Düsseldorf Rotterdam Berlin Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung GRAU architects and urban designers, Paris Landschaftsarchitektur Vogt Landschaft Berlin GmbH, Berlin Tragwerksplanung ZM-I München GmbH, München Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Müller-BBM Building Solutions GmbH*, Ham- burg Brandschutz ZM-I fire + risk GmbH, München *Mehrfachbewerbung: Eine Eigenerklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit liegt vor Teilnehmer*in (4) Architektur Auer Weber Assoziierte GmbH, München Stuttgart Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur grabner huber lipp, landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising Tragwerksplanung B+G Ingenieure Bollinger und Groh- mann GmbH, Frankfurt am Main Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Transsolar Energietechnik GmbH*, Stuttgart (Prof. Volkmar Bleicher) Brandschutz hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH, Standort München* *Mehrfachbewerbung: Eine Eigenerklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit liegt vor Teilnehmer*in (5) Architektur BauWerkStadt Decker I Jockers I Oelmann I Schraa Partnerschaft von Architekten mbB, Bonn und ppp Architekten + Stadtplaner GmbH, Lübeck Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln Landschaftsarchitektur club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln Tragwerksplanung KEMPEN KRAUSE INGENIEURE GMBH, Aachen Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept MNP Ingenieure GmbH, Lübeck Brandschutz KEMPEN KRAUSE INGENIEURE GMBH, AachenSeite 19 von 37 9 Teilnehmer*in (6) Architektur heinlewischer Gesellschaft für Generalpla- nung mbH bestehend aus Objektplanung heinlewischer, Dresden / Köln Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung HJPplan+ Stadtplaner und Architekten Part- GmbB, Aachen Landschaftsarchitektur Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden Tragwerksplanung sbp schlaich bergermann partner GmbH, Stuttgart Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Transsolar Energietechnik GmbH*, Stuttgart (Matthias Schuler) Brandschutz Prof. Rühle, Jentzsch & Partner GmbH, Dres- den *Mehrfachbewerbung: Eine Eigenerklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit liegt vor Teilnehmer*in (7) Architektur Henn GmbH, München Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur Alexander Over Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, München Tragwerksplanung GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG, Hauptsitz: Hannover Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Müller-BBM Building Solutions GmbH*, Berlin (anteilig mit Henn GmbH) Brandschutz hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH, Standort Berlin* *Mehrfachbewerbung: Eine Eigenerklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit liegt vor Teilnehmer*in (8) Architektur Oezen-Reimer+Partner Architekten & Ingenieure, Bonn Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung ISR - Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan Landschaftsarchitektur wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum Tragwerksplanung AWD Ingenieurgesellschaft mbH, Köln Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Schwinn Ingenieure Beratende Ingenieure für Bauphysik und Akustik PartG mbB, Bonn sowie Ingenieur- und Sachverständigenbüro Tega- therm, Bonn Brandschutz CU - Christian Uhlig, Willich In dem mit der Wettbewerbsbekanntmachung eingeleiteten EU-Teilnahmewettbewerb wurden folgende 10 Bewerber für die Wettbewerbsteil- nahme ausgewählt: Teilnehmer*in (9) Architektur Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Landschaftsarchitektur Tragwerksplanung Energie-, Klima- und NachhaltigkeitskonzeptSeite 20 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung10 Brandschutz Teilnehmer*in (10) Architektur Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Landschaftsarchitektur Tragwerksplanung Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Brandschutz Teilnehmer*in (11) Architektur Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Landschaftsarchitektur Tragwerksplanung Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Brandschutz Teilnehmer*in (12) Architektur Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Landschaftsarchitektur Tragwerksplanung Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Brandschutz Teilnehmer*in (13) Architektur Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Landschaftsarchitektur Tragwerksplanung Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept BrandschutzSeite 21 von 37 11 Teilnehmer*in (14) Architektur Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Landschaftsarchitektur Tragwerksplanung Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Brandschutz Teilnehmer*in (15) Architektur Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Landschaftsarchitektur Tragwerksplanung Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Brandschutz Teilnehmer*in (16) Architektur Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Landschaftsarchitektur Tragwerksplanung Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept Brandschutz Teilnehmer*in (17) Architektur Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Landschaftsarchitektur Tragwerksplanung Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept BrandschutzSeite 22 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung12 Teilnehmer*in (18) Architektur Weitere Wirtschaftsteilnehmer*innen Stadtplanung Landschaftsarchitektur Tragwerksplanung Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept BrandschutzSeite 23 von 37 13 2.6 Preisgericht Fachpreisrichterinnen/ Fachpreisrichter (stimmberechtigt) - Prof. Dr. Michael Koch, Architekt und Stadt- planer, Basel, Hamburg - Prof. Eva-Maria Pape, Architektin, Köln, Vor- sitzende Städtebau und Gestaltungsbeirat Bundesstadt Bonn - Prof. Dr. Gerhard Hausladen, Ingenieur (Energietechnik/Gebäudetechnologie), Mün- chen - Eric Honegger, Architekt, Basel - Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düssel- dorf - Prof. Dr. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen - Martin Stumpf, Bauingenieur Tragwerkspla- nung, konstruktiver Brandschutz, Basel - Helmut Wiesner, Stadtbaurat, Bauassessor, 2. Staatsexamen, Dezernent für Planung, Umwelt & Verkehr Bonn Sachpreisrichterinnen/Sachpreisrichter (stimmberechtigt) - Wolfgang Fuchs, Stadtdirektor, Dezernat 1, Bundesstadt Bonn - Rachid Jaghou, Leiter Städtisches Gebäude- managements Bonn, Bundesstadt Bonn - Vertreter/in, Fraktionen - Vertreter/in, Fraktionen - Vertreter/in, Fraktionen - Vertreter/in, Fraktionen - Vertreter/in, Fraktionen Stellvertretende Fachpreisrichterinnen/Fachpreis- richter (nicht stimmberechtigt) - David Baier, Landschaftsarchitekt, Amtsleiter für Amt für Umwelt und Stadtgrün, Bundestadt Bonn - Maren Bella, Architektin, Abt. 85-4, Städti- sches Gebäudemanagement Bonn, Bun- destadt Bonn - Petra Denny, Stadtplanerin, Amtsleiterin Stadt- planungsamt, Bundesstadt Bonn - Prof. Karen Eisenloffel, Bauingenieurin Trag- werksplanung, Berlin - Prof. Dipl.-Ing. (Univ.) Elisabeth Endres, In- genieurin (Energietechnik/Gebäudetechnolo- gie) - Alexander Fischer, Architekt, Köln - Prof. Friederike Kluge, Architektin, Muttenz - Kim Leiermann, Architekt, Brandschutzsach- verständiger, Dormagen - Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen - Sibylle Waechter, Architektin, Darmstadt Stellvertretende Sachpreisrichterinnen/ Sachpreis- richter (nicht stimmberechtigt) - Michael Fark, Kämmerer, Dezernat II - Dezer- nat für Finanzen, Recht und Gesundheit, Bun- destadt Bonn - Uwe Härtel, Abt. 85-5, Bundestadt Bonn, Städ- tisches Gebäudemanagement Bonn - Andreas Leinhaas, Leiter Personal- und Orga- nisationsamt, Bundestadt Bonn - Vertreter/in, Fraktionen - Vertreter/in, Fraktionen - Vertreter/in, Fraktionen - Vertreter/in, Fraktionen - Vertreter/in, Fraktionen Vorprüfung und Sachverständige ohne Stimmrecht Sachverständige der Bundesstadt Bonn Bauherrenvertretung - Jeanette Bales, Dezernat OB - Dezernat der Oberbürgermeisterin, Bundesstadt Bonn - Katja Dörner, Oberbürgermeisterin Bun- desstadt Bonn - Anna Lembke, Städtisches Gebäudemanage- ment, Abt. 85-521 Abteilung Verwaltung, Feu- erwehr und Sonstige, Bundesstadt Bonn - Max Jantschek, Personal- und Organisations- amt, Bundesstadt Bonn - Alexandra Strump, Städtisches Gebäudema- nagement, Abt. 85-St, Stabsstelle Steuerungs- unterstützung, Bundesstadt Bonn Bau- und Planungsrecht, Städtebau, Verkehr - Jan Benner, Stadtplanungsamt, Abt. 61-4, Bundesstadt Bonn - Thomas Berboth, Bauordnungsamt, Abt. 63-2, Bundesstadt BonnSeite 24 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung14 - Katrin Bisping, Architektin, Stadtkonservatorin, Bundesstadt Bonn - Kerstin Hemminger, Abteilungsleiterin, Stadt- planungsamt, Bundesstadt Bonn - Hannah Hornberg, Stadtplanungsamt, Abt. 61- 42, Bundesstadt Bonn - Frank Jankowiak, Stadtplanungsamt, Abt. 61- 32, Bundesstadt Bonn - Manuel Mayer, Stadtplanungsamt, Abt. 61-32, Bundesstadt Bonn - Michael Piszczek, Tiefbauamt, Abt. 66-61, Bundesstadt Bonn - Sigrun Scharf, Leitung Bauordnungsamt, Bun- desstadt Bonn - Christopher Scheffer, Stadtplanungsamt, Abt, 61-42, Bundesstadt Bonn - Markus Walter, Stadtplanungsamt, Abt. 61-21, Bundesstadt Bonn Freiraum, Starkregenmanagement, Klimawan- delanpassung - Dr. Julia Gerz, Tiefbauamt, Hochwasser- schutz/Starkregenmanagement, Bundesstadt Bonn - Uta Kaiser, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Abt. 67-23, Bundesstadt Bonn - Jonas Michels, Geograph, Stellvertretender Amtsleiter, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Bundesstadt Bonn - Bettina Molly, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Abt. 67-6, Bundesstadt Bonn - Sandra Paul, Landschaftsarchitektin, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Abt. 67-2, Bundesstadt Bonn - Sabrina Rohde, Entsorgungsingenieurin, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Amt 67-7, Bun- desstadt Bonn - Louisa Schwartz, Amt für Umwelt und Stadt- grün, Abt. 67-71, Bundesstadt Bonn - Jan Peter Stiller, Landschaftsarchitekt, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Abt. 67-11, Bundes- stadt Bonn Brandschutz - Marcus Hinz, Feuerwehr und Rettungsdienst, Abt. 37-2, Bundesstadt Bonn Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept - Simone Esseling, Städtisches Gebäudema- nagement, Abt. 85 Stab Klima, Bundesstadt Bonn - Jessica Löffler, Agraringenieurin/Umweltwis- senschaftlerin, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Abt. 67-41, Bundesstadt Bonn - Nicole Funk, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Abt. 67-41, Bundesstadt Bonn - Lea Gockel, Geographin, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Abt. 67-41, Bundesstadt Bonn - Gesine Schütt, Architektin, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Abt. 67-41, Bundesstadt Bonn Weitere externe Sachverständige Tragwerksplanung - Martin Henneker, Bauingenieur Tragwerkspla- nung, HZI Henneker Zillinger Beratende Inge- nieure PartG mbB, Bonn Wettbewerbsmanagement (neubig hubacher) - Simon Hubacher, Architekt und Stadtplaner, Köln - Jörg Neubig, Architekt und Stadtplaner, Köln - Christina Wicht, Jun. Architektin, Köln - Katja Opelka, Architektin, Köln Vorprüfung, ggfs. Sachverständige ohne Stimm- recht Die Ausloberin behält sich vor, weitere Personen zur Vorprüfung hinzuzuziehen. Die vorliegende Auslobung wurde dem Preisgericht vorgelegt und von diesem berichtigt und bestätigt.Seite 25 von 37 15 3. Unterlagen und Leistungen 3.1 Wettbewerbsunterlagen Unterlagen Den Teilnehmenden am Wettbewerb werden fol- gende Unterlagen zur Verfügung gestellt: 1. Auslobungsbroschüre 2. CAD -Grundlagen: - Vektorisierter Vermesserplan, M. 1:200 - vektorisierte CAD Bestandsgrundrisse für alle Geschossebenen - CAD-Querschnitte des Bestandes - 3D-Modell Bestand im pla und ifc-Format* 3. Unterlagen zum Bestand, u.a. - Bestandspläne - Lageplan - Baumkataster - Gutachten (Baugrund, Gründung, Trag- werk, Schadstoffe, u.a.) - Leitungspläne - Energieausweis - Unterlagen zur Kunst am Bau 4. Weitere Planunterlagen - Bebauungsplan - Lärmschutz - FNP 5. Planungshilfen SGB, u.a. 6. Raumprogramm 7. Berechnungsbogen 8. Layout-Vorschlag 9. Vordruck Verfassererklärung 10. Formular für Rückfragen 11. Fotos Umgebung 12. Musterverträge 13. Einsatzmodell Die Unterlagen 01.-12. werden ausschließlich di- gital zur Verfügung gestellt. *3D-CAD-Modell, Festlegung 0,00 m-Ebene Das 3D-CAD-Modell und die daraus generierten Schnitt- und Ansichtszeichnungen in Unterlage 2 wurden auf Grundlage der Bauantragspläne von 1974 erstellt. Die eingemessenen Höhenlagen des gebauten Gebäudes weichen geringfügig da- von ab, in den obersten Geschossen zwischen 6- 9 cm. Für die Wettbewerbszeichnungen kann je- doch das 3D-Modell verwendet werden. Für die Beschriftung der Höhen im Bestand sind die Hö- henangaben zu den einzelnen Geschossen aus Abschnitt 2.9 des Teils 2 | Planungsaufgabe der Auslobung zu verwenden. Die Vermesserpläne umfassen zudem die eingemessenen Höhen ü.NN der Straßenniveaus. Als Höhe ü.NN der 0,00m-Ebene wird 59,41 m ü.NN festgelegt. Dies entspricht der mittleren eingemessenen Höhe in der Ebene U-1.Seite 26 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung16 3.2 Geforderte Leistungen Für die Darstellungen der Leistungen stehen maxi- mal fünf Pläne, DIN A0 Hochformat zur Verfügung. A Schwarzplan, M 1:2.000, Wettbewerbsge- bäude in blau B Freie Darstellungen des - Entwurfskonzepts inkl. der konzeptionellen und architektonischen Grundideen, - Herleitung/Konzeption für den erweiterten städtebaulichen Betrachtungsbereich - Freiraumkonzept, incl. differenzierte Dar- stellung der unbefestigten. und befestigten Flächen bzw. ses Starkregenmanagements im Freiraum - Erschließungskonzepts Innen/Außen - Nutzungskonzepts incl. der Konzeption der ergänzenden Nutzungen und des Wohnens - Tragwerkskonzept inkl. Aussagen zu Gründung, Erdbebensicherheit, - Brandschutzkonzepts inkl. schematische Darstellung von Brandabschnitten, Ent- fluchtung und Feuerwehraufstellflächen - Energie- und Klima- und Nachhaltigkeits- konzept inkl. Darstellung des integrierten Lösungsansatzes der Wärme-/ Kältever- sorgung, des Regenwassermanagements, der integrierten Hitze- und Trockenheits- sowie Starkregenvorsorge und Belangen des Zirkulären Bauens C Zwei räumliche Darstellungen (Orientierungs größe DIN A3). Im Einzelnen: - Außen/ Eingang Elisabeth Selbert-Platz - Freier Standort im Bereich des Ein- gangsbereichs Verteilerebene/Loggia D Bebauungskonzept, M 1:500 mit Angabe von Geschossigkeit, Gelände-, Trauf-, First- und Gebäudehöhen, Oberflächen, Lage von Ein- gängen/ Zugängen, Lage von Pkw- und Fahr- radstellplätzen, sowie der Eintragung der We- gerechte E Nutzungsschemata, M 1:500 für alle Ge- schosse, mit farblicher Kennzeichnung der Nutzungen entsprechend den Vorgaben so- wie Angabe der Anzahl der Arbeitsplätze für die einzelnen Büroflächeneinheiten - 5 Grundrisse, M 1:200 der Geschosse U-1, EG, OG1Z und OG2 sowie OG3 als – - exemplarisches Bürogeschoss, - der Grund- riss des Grundgeschosses (heute „U-1“) ebenso der Grundriss der Verteilerebene, („EG“), jeweils mit Darstellung der Freianla- gen innerhalb des städtebaulichen Betrach- tungsraums, d.h. einschließlich der An- schlüsse an den angrenzenden öffentlichen Raum, M. 1:200 F Schnitte und Ansichten, M 1:200, mind. je ein Schnitt in Ost/West- und Nord/Südrichtung sowie zwei für das Verständnis des Projekts relevanten Ansichten G Exemplarische Darstellung der Möblierung für mindestens ein Regelgeschoss, M. 1:200 in zwei Varianten (Open Space gemäß Raum- programm und 30% der Arbeitsplätze als Zel- lenbüros) H Aussagekräftige kombinierte Teilansicht und Teilhorizontal- und -vertikalschnitt durch die Gebäudehülle, M 1:50 mit Angaben zu - Konstruktion, - Fassadenmaterial und U-Werten - Darstellung des Sonnenschutzes zur Plausibilisierung der Umsetzbarkeit der Energieeffizienzziele und des sommerlichen Wärmeschutzes - Darstellung des Ausbaus (ggfs. Abhang- decken, Doppelboden, Beleuchtung, u.ä.) I Erläuterungsbericht auf max. 6 Seiten DIN A4 inkl. einer Beschreibung - des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts, einschließlich Aussagen zur Multifunktonalität von Freiflächen und genutzten Möglichkeiten zur Entsiegelung bzw. dem Erhalt unversiegelter Flächen - des Erschließungskonzepts - des funktionalen Konzepts für den öffent- lichen Bereich (Foyer/Empfang, Dienst- leistungszentrum, Hausgastronomie, u.a.) - des Lösungsansatzes für die internen Büroarbeitsplätze (Backoffice) sowie für halböffentliche Bereiche (Ratssaal Sit- zungsbereich, etc.) - des Nutzungsmixes der weiteren Nut- zungen (Kultur, Gewerbeeinheiten, Sky- bar-Gastronomie, Wohnen) - der Konstruktion und Fassadenmateria—Seite 27 von 37 17 lien sowie der Belange des Zirkulären Bauens einschließlich des Umgangs mit bestehender Bausubstanz - des Lösungsansatzes für das Tragwerk incl. des Umgangs mit dem bestehenden Tragwerk - des gebäudetechnischen und energeti- schen Lösungsansatzes, - der Umsetzung der Grundanforderungen an den Brandschutz - der Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt F Berechnungen der im Hinblick auf die kosten- relevanten Gebäudekennziffern (Nutzflächen, Bruttogrundflächen, Bruttorauminhalte, Hüll- flächen, u.a.), als Grundlage zur Darstellung der Nuitzungsaufteilung sowie GRZ/GFZ G Einsatzmodell, M 1:500 Folgende Unterlagen sind analog einzureichen: 01. Verfassererklärung, 02. 5 Präsentationspläne, Hochformat, gerollt, B=90 cm, H = max. 150 cm. Die Präsentati- onspläne sind aufgrund des Hängesys- tems Pläne mit einer Papierstärke kleiner als 240 g/m², nach Möglichkeit weniger, einzureichen. Auch Pläne auf 120g/m²-Pa- pier sind beurteilungsfähig und zulässig. Hochglanzpapier erschwert die Lesbarkeit der Darstellungen aufgrund der Spiegelun- gen. 03. 2-fache Kopie der Präsentationspläne als Vorprüfpläne gerollt, max. Papierstärke 120 g/m², mit farblicher Kennzeichnung der Nut- zungen, 04. Verkleinerungen, in DIN A3, 2-fache Ausfer- tigung, 05. Erläuterungsbericht, 2-fache Ausfertigung, 06. Berechnungsbogen, 2-fache Ausfertigung, inkl. der für die Nachvollziehbarkeit der Be- rechnungen notwendigen Schemata, 07 Einsatzmodell, weiß, auf bereitgestellter Modelleinsatzplatte und in der gelieferten Modelltransportkiste, 08 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen. Folgende Unterlagen sind digital als Datenträger (USB-Stick) mit der Wettbewerbsarbeit einzu- reichen: 1. Präsentationspläne mindestens als .pdf in Originalgröße, geeignet für Präsentationen 2. Lageplan. Grundrisse, Schnitte und Ansich- ten als CAD-Datei 3. Erläuterungsbericht als .docx und .pdf 4. Berechnungsbogen als .xlsx und .pdf, inkl. Schemata als .pdf 5. alle wesentlichen Abbildungen auf dem Prä- sentationsplan als .jpg, Breite bis 16cm, Auf- lösung 300 dpi, Hinweise zu den Abgabeleistungen Die Grundrisse und der Lageplan sind so darzu- stellen, dass Norden oben liegt. Die Schnittfüh- rung ist einzuzeichnen. In allen Schnitten und Grundrissen müssen die Geschossfußböden, bezogen auf die Referenzhöhe 0.00 (59,41 m ü.NN), bezeichnet sein. Sofern der Geländever- lauf verändert wird, ist in den Schnitten der ur- sprüngliche und der geplante Geländeverlauf ein- zutragen. Die Raumbezeichnungen aus dem Raumpro- gramm sind in die Grundrisse einzutragen. Der Er- läuterungsbericht ist in seinen wesentlichen Teilen auf den Präsentationsplänen zu integrieren. Die geforderten Leistungen sollen im vorgegebe- nen Maßstab und Format abgegeben werden. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beur- teilung ausgeschlossen. Abbruch von Bestandsbausubstanz ist in den Grundrissen und Schnitten M 1:200 als Strich- zeichnung in Gelb zu hinterlegen. Ergänzungen des baulichen Bestands in den Grundrissen und Schnitten in Rot einzuzeichnen. Beides gilt auch für die Präsentationspläne. Nutzungsbereiche des Raumprogramms sollen auf den Vorprüfplänen und Nutzungsschemata einheitlich wie folgt farbig gekennzeichnet werden:Seite 28 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung18 Dunkelgrün Allgemeine Verwaltung Hellgrün Publikumsbereich Verwaltung (halböffentlich) Gelb Ergänzungsnutzungen Blau Kita Dunkelrot Sonderwohnformen (Studierende / Auszubildende Senior*innen) Hellrot Wohnen Hellgrau Stellplatzanlagen Dunkelfrau Technikräume/-flächen Die Teilnehmenden sind angehalten, sich Kopien der digitalen Unterlagen und Pläne als Versiche- rung gegen Verlust zu fertigen. "Offene" Dateien, wie Vektordateien (z.B. CAD-Pläne) dienen zur Plausibilisierung der baulichen Kennwerte in der Vorprüfung. 3.3 Anonymität, Kennzeichnung der Arbeiten Das Verfahren wird anonym durchgeführt. Alle Pläne und Schriftstücke sind mit einer 6-stelligen Kennzahl zu kennzeichnen, auf den Plänen max. 2 cm hoch in der rechten oberen Ecke. Dieselbe Kennzahl ist auch in der Benennung aller digita- len Dateien zu verwenden. Das Wettbewerbs- management garantiert die treuhänderische Ver- wahrung der digitalen Daten bis zum Abschluss des Wettbewerbs. Auch das Modell ist untersei- tig mit der Kennzahl zu versehen. Die Verfassererklärung ist jeweils in einem un- durchsichtigen, verschlossenen, nur mit der Kennzahl versehenen Umschlag mit dem Ver- merk „Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn“ beschrifteten Umschlag zusammen mit den Planunterlagen einzureichen. Die Teilnehmenden am Wettbewerb und alle weiteren Beteiligten am Verfahren verpflichten sich, die Anonymität des Verfahrens strikt zu res- pektieren. Hinweise auf Verfasser/-innen in den eingegangenen Unterlagen werden von der Vor- prüfung konsequent anonymisiert. Die Verfas- ser/-innen tragen Sorge, dass auch digitale Da- ten und Datenträger anonymisiert werden. Die Anonymität des Verfahrens wird auch im Falle einer Überarbeitungsphase gem § 6 (3) RPW 2013 sichergestellt. Für den Versand und die Einlieferung der Wett- bewerbsarbeiten ist als Absender der Empfänger anzugeben: neubig hubacher Architekten und Stadtplaner PartG mbB Bismarckstraße 60, 50672 KölnSeite 29 von 37 19 3.4 Haftung und Rückgabe Für die Beschädigung oder den Verlust der einge- reichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Nicht prämierte Arbeiten insb. das Wettbewerbs- modell, werden von der Ausloberin nur auf An- forderung der Teilnehmenden, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls einge- gangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt der Teilnehmende damit, auf sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. 4. Meilensteine 4.1 Rückfragen, Kolloquium Schriftliche Rückfragen zur Auslobung, die bis zum Kolloquium einer Klärung bedürfen, können bis Freitag, den 16.01.2026, 15:00 Uhr, über das Modul „Kommunikation“ über den Vergabe- marktplatz Rheinland unter Verwendung des mit- gelieferten Formulars gestellt werden. Rückfragen haben sich auf Ziffern und Seitenzah- len der Auslobung oder die Nummer der Unterlage zu beziehen. Sie werden mit dem Preisgericht er- örtert und im Rückfragenkolloquium am Freitag, den 23.01.2026 beantwortet. Das Protokoll des Rückfragenkolloquiums wird verbindlicher Be- standteil der Auslobung. Im Rahmen des Rückfra- genkolloquiums werden die Modelleinsatzplatten in den Modellversandkisten ausgegeben. 4.2 Einlieferungstermine Die Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am Dienstag, den 14.04.2026 bis 15:00 Uhr im Büro der Wettbewerbsbetreuung, neubig hubacher, Bismarckstraße 60, 50672 Köln vorliegen. Das Wettbewerbsmodell muss spätestens am Dienstag, den 28.04.2026 bis 15:00 Uhr im Büro der Wettbewerbsbetreuung, neubig hubacher, Bismarckstraße 60, 50672 Köln vorliegen. Das Büro neubig hubacher ist von montags bis freitags zu den Bürozeiten 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt. Die Sendung durch Post, Bahn oder andere Trans- portunternehmen muss porto- und zustellungs- frei für den Empfänger erfolgen. 4.3 Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch das Büro neubig hubacher, Architekten und Stadtplaner PartG mbB, Bismarckstraße 60, 50672 Köln in Abstimmung mit den einzelnen Fachdienststellen der Stadt Bonn. In technischer Hinsicht umfasst die Planungsauf- gabe keine zwingenden/ bindenden Vorgaben, dieSeite 30 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung20 bei einem Verstoß zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung führen. Das Preisgericht wird aller- dings von der technischen Vorprüfung auf Verstöße gegen wesentliche technische Vorgaben der Aufga- benstellung hingewiesen, sodass diese in die Beur- teilung der Arbeiten einfließen. 4.4 Ausstellung der Arbeiten Alle Teilnehmenden werden über das Wettbe- werbsergebnis informiert. Das Ergebnis des Wett- bewerbs wird der Öffentlichkeit über die Presse und über fachbezogene Online-Portale bekannt gegeben. Alle Wettbewerbsarbeiten werden zeit- nah nach der Sitzung des Preisgerichts ausge- stellt. Die einzelnen Arbeiten werden mit den Na- men der Verfasser, der Mitarbeiter/-innen und Sonderfachleute, den Preisen und Anerkennun- gen versehen. Eröffnung, Ort und Öffnungszeiten der Ausstellung werden allen Wettbewerbsbetei- ligten sowie über die Presse bekannt gegeben. 4.5 Vorläufige Termine im Überblick Mittwoch, den 17.12.2025 Versand der digitalen Unterlagen Freitag, den 16.01.2026, bis 15:00 Uhr Rückfragefrist Rückfragen für Kolloquium Freitag, den 23.01.2026 Rückfragekolloquium Dienstag, den 14.04.2026, bis 15.00 Uhr Abgabe der Pläne Dienstag, den 28.04.2026, bis 15.00 Uhr Abgabe der Modelle Donnerstag, den 28.05.2026 Preisgerichtssitzung Freitag, den 12.06.2026 Ausstellungseröffnung 5. Urheberrecht / Weiterbeauftragung 5.1 Eigentum und Urheberrecht Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbe- werbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes gilt § 8 Abs. 3 RPW. 5.2 Zuständige Stelle für Nachprüfverfahren Zuständige Stelle für vergaberechtliche Nachprü- fungsverfahren ist: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DEUTSCHLAND E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de T.: +49 (0)221 1473055/F.: +49 (0)221 1472889 Die Ausloberin, bzw. Auftraggeberin (Bundesstadt Bonn) weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsan- trag nur zulässig ist, soweit - der/die Antragsteller/-in den gerügten Ver- stoß gegen Vergabevorschriften im Verga- beverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind und spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung ge- genüber der Vergabestelle gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teil- nahmefrist oder der in den Vergabeunterla- gen benannten Frist zur Abgabe der jeweili- gen Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprü- fungsverfahrens innerhalb von 15 Kalender- tagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnom- men werden.Seite 31 von 37 21 Enthalten die Auslobungsunterlagen und/oder die den Teilnehmenden mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen und sons- tigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder ver- stoßen diese nach Auffassung des Teilnehmen- den gegen geltendes Recht, so hat der Teilneh- mende die Ausloberin bzw. Auftraggeberin (Bun- desstadt Bonn) unverzüglich, spätestens jedoch vor Abgabe der Wettbewerbsarbeit bzw. sonstiger Unterlagen, über das Modul „Kommunikation“ über den Vergabemarktplatz Rheinland darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entspre- chend, wenn Teilnehmende – gleichgültig zu wel- chem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Unter- lagen oder in der Abwicklung des VgV-Verhand- lungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswett- bewerb erkennen oder zu erkennen glauben. 6. Ablauf des VgV-Verhandlungsverfahrens Die Ausloberin wird, sobald und soweit das Vor- haben zur Realisierung kommt unter Berücksich- tigung der Empfehlungen des Preisgerichts, ei- nen der Preisträger, in der Regel den/die Gewin- ner*in, mit weiteren planerischen Leistungen be- auftragen, sofern dem kein wichtiger Grund ent- gegensteht (siehe im Einzelnen Abschnitt 7. Auf- tragsversprechen). Die Ausloberin führt hierfür im Anschluss an den Planungswettbewerb ein VgV-Verhandlungsverfahren durch. Die Auftrag- geberin wird das Verhandlungsverfahren zu- nächst nur mit dem 1. Preisträger durchführen. Für das VgV-Verhandlungsverfahren sieht die Ausloberin folgenden Ablauf vor: Das VgV-Verhandlungsverfahren gliedert sich in voraussichtlich folgende drei Phasen: - Indikative Angebotsphase mit abschlie- ßender Eignungsfeststellung - Verhandlungsphase - Letztverbindliche Angebotsphase Die abschließende Eignungsfeststellung in der in- dikativen Angebotsphase erfolgt parallel zur Ver- handlungsphase zu Vertrag und Leistungsbild. Voraussetzung der Aufforderung zur Abgabe des letztverbindlichen Angebots ist die Bestäti- gung der abschließenden Eignungsfeststellung sowie das Vorliegen eines Verhandlungsergeb- nisses zu den vertraglichen Bedingungen und zum Umfang des Leistungsbilds. Sofern die Eignungsfeststellung oder die Ver- handlungen mit dem 1. Preisträger scheitern, lie- gen schwere Gründe vor, die einer Beauftragung entgegenstehen. In diesem Fall wird ein VgV- Verhandlungsverfahren nur mit den nachrangier- ten Preisträgern*innen durchgeführt. Die Wertungsmatrix wird in diesem Fall auch den weiteren Preisträgern mit der Aufforderung zur Teilnahme übermittelt. Das Wettbewerbsergeb- nis des/der 2. Preisträger*in wird dabei mit 60% der Gesamtpunkte gewertet. Der Vorteil des/derSeite 32 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung22 2. Preisträger*in gegenüber dem weiteren Preis- träger*innen beträgt 12 % der Gesamtpunkte, d.h. der 2. Preis erhält für das Wettbewerbsergebnis 60 von 100 Punkten, der 3. Preis 48 Punkte. 6.1 Indikative Angebotsphase mit ab- schließender Eignungsfeststellung Die Auftraggeberin fordert den/die 1. Preisträ- ger*in mit der Abgabe eines indikativen Ange- botes auch zur Komplettierung des Nachwei- ses der fachlichen Eignung für das gesamte Planungsteam sowie zum Nachweis einer hinreichenden Leistungsqualität auf. Dies umfasst folgende Teilaspekte: - Zusätzlich zu den bereits für die Zulassung zum Wettbewerb erbrachten Eignungs- nachweise sind die Anforderungen an den Eignungsnachweis für alle weiteren Fach- planungsleistungen, die gemäß Abschnitt 7. Auftragsversprechen Auftragsgegenstand sein sollen, zu erfüllen. Die Nachweisanfor- derungen sind der „Anlage 01_WB_STH Bonn_ Allgemeine Hinweise“, Absatz C.3, Seiten 7ff. sowie den Bewerbungsbögen zu entnehmen. - Zusätzlich ist der Nachweis einer hinrei- chenden Leistungsqualität mit Angaben zu den nachfolgenden Zuschlagskriterien a) - f) zu erbringen. Diese Zuschlagskriterien werden in einem gegebenenfalls notwendi- gen VgV-Verhandlungsverfahren mit den weiteren Preisträgern entsprechend der Wertungsmatrix zur Gesamtwertung des Angebots mit herangezogen. Die Zuschlagskriterien im Einzelnen: a) Methodik zur Sicherstellung der Kostenverfolgung und Herstellung von Kostensicherheit im Auftragsfall, b) Methodik zur Terminverfolgung und Herstellung von Terminsicherheit im Auftragsfall, c) Organisation des Schnittstellenma- nagements im Planerteam im Auf- tragsfall, d) Organisation des Schnittstellenma- nagements mit der Auftraggeberin im Auftragsfall, e) Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams f) Qualifikation speziell der mit dem Management des Generalplanungs- teams befassten Personen Bezüglich der vorstehenden Zuschlagskrite- rien muss mindestens eine ausreichende Er- füllung festgestellt werden können. Angebote, die Auftragsbedingungen auch nach Aufforde- rung der Nachbesserung mangelhaft oder un- genügend erfüllen sind nicht zuschlagsfähig. 6.2 VgV-Verhandlungsphase Die VgV-Verhandlungsphase kann eine oder mehrere Verhandlungsgespräche sowie eine oder mehrere indikative Angebotsabgaben beinhalten. Ziel der Verhandlungsphase ist die abschließende Verständigung zwischen Ausloberin und dem/den Bieter(n) über die Planungsaufgabe und die Vertragsbedingun- gen, die der letztverbindlichen Angebotsstel- lung zugrunde zu legen sind. Über den Vertragsentwurf wird die Auftragge- berin allenfalls sehr begrenzt verhandeln, da dieser den Teilnehmenden als Teil der Unter- lagen im Wesentlichen bereits bekannt ist. Ferner werden die Auftraggeberin und der/die Teilnehmende das anzubietende Leistungs- bild des Planungsteams gemäß Vertragsent- wurf im Detail abstimmen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leis- tungen der Preisträger*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergü- tet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.Seite 33 von 37 23 6.3 Letztverbindliche Angebotsphase Voraussetzung der Aufforderung zur Abgabe des letztverbindlichen Angebots ist die Bestäti- gung der abschließende Eignungsfeststellung sowie das Vorliegen eines Verhandlungsergeb- nisses zu den vertraglichen Bedingungen und Umfang des Leistungsbilds. Mit seinem letztverbindlichen Angebot unter- breitet der/die Teilnehmende das verbindli- che Honorarangebot auf Grundlage des ab- schließend geklärten und verhandelten Leis- tungsbilds und Vertrags. 6.4 Feststellung der Zuschlagsfähigkeit Die Zuschlagsfähigkeit des endgültigen An- gebots über die ausgeschriebenen Leistun- gen der integralen Planung wird unter folgen- den Bedingungen festgestellt: - Preisträger im Planungswettbewerb - Nachweis der Mindestanforderungen der fachlichen Eignung in der Eignungs- feststellung für das gesamte Planungs- teams - Nachweis einer hinreichenden Leis- tungsqualität gem. der Zuschlagskrite- rien a) bis f) gem. Wertungsmatrix - Vollständiges Honorarangebot - Vorbehaltlose Akzeptanz der vorgege- benen vertraglichen Bedingungen 7. Auftragsversprechen Die Ausloberin/Auftraggeberin wird sobald und soweit das Vorhaben zur Realisierung kommt und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mit weiteren planerischen Leistungen beauftragen sofern keine schweren Gründe dagegenstehen. Vergabepaket 1 Im Vergabepaket 1 (Umbau, Sanierung und ggfs..Erweiterung) beabsichtigt die Auftraggebe- rin dem Bieter die Planungsleistungen folgender Leistungsbilder zu übertragen: Pos. 01. Objektplanung Gebäude und Innen- räume nach § 34 HOAI 2021, mind. Leistungsphase 1-5 oder entspre- chend bei einer Umsetzung durch Ge- neralunternehmer, Pos. 02 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021, Anlage 11, mind. Leis- tungsphase 1 bis 5, oder entsprechend bei einer Umsetzung durch Generalun- ternehmer, Pos. 03 Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021, Anlage 14, mind. Leistungsphase 1 bis 5 oder entspre- chend bei einer Umsetzung durch Ge- neralunternehmer, Pos. 04 Fachplanung Brandschutz gem. AHO, Heft 17 - Leistungen für den bauord- nungsrechtlichen Brandschutz, mind. Leistungsphase 1 bis 5 oder entspre- chend bei einer Umsetzung durch Ge- neralunternehmer, Pos. 05 Fachplanung/Beratungsleistung Ener- gie- und Nachhaltigkeitskonzeption Pos. 06 Fachplanung technische Gebäudeaus- rüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppen 1 bis 3, mind. Leistungsphase 1 bis 5 oder entspre-Seite 34 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung24 chend bei einer Umsetzung durch Ge- neralunternehmer, Pos. 07 Fachplanung technische Gebäudeaus- rüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppen 4 bis 6 und 8, mind. Leistungsphase 1 bis 5 oder ent- sprechend bei einer Umsetzung durch Generalunternehmer, Pos. 08 Fachplanung technische Gebäudeaus- rüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppen 7, hier Küchen- planung, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 09 Fachplanung/ Beratungsleistungen der thermischen Bauphysik nach Anlage 1.2 HOAI 2021: mind. Leistungsphase 1-5 oder entsprechend bei einer Um- setzung durch Generalunternehmer, Pos. 10 Fachplanung/ Beratungsleistungen Bauphysik (Raumakustik, Bauakustik) nach Anlage 1.2 HOAI 2021: mind. Leistungsphase 1-5, gem. HOAI 2021, Anlage 1, mind. Leistungsphase 1 bis 5 oder entsprechend bei einer Umset- zung durch Generalunternehmer. Der/Die Teilnehmende am VgV-Verhandlungs- verfahren verpflichtet sich, im Auftragsfall auch weitere optionale Fachplanungsleistungen zu übernehmen, sofern die entsprechenden Leistun- gen funktional und/oder technisch mit der Umset- zung des Auftragsversprechens untrennbar ver- bunden sind und die Bauherrschaft dies wünscht, u.a. Pos. 11 Fachplanung/ Beratungsleistungen Infrastrukturplanung Pos. 12 Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25 „Leistungen für Baulogistik - Stand 03/2011, mind. Leistungsphase 1 bis 3 oder entsprechend bei einer Um- setzung durch Generalunternehmer, Pos. 13 Fachplanung/-Beratungsleistungen Signaletik/Leitsystem Die Auswahl der entsprechenden Fachplaner*in- nen erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen von Auftraggeberin und Auftragnehmerin, insbeson- dere sofern die entsprechenden Kompetenzen nicht durch die Auftragnehmerin selbst abgedeckt werden können. Vergabepaket 2 Gleichzeitig beabsichtigt die Auftraggeberin vor dem Hintergrund der Ziele des zirkulären Bau- ens der Bundesstadt Bonn optional anstelle ei- ner TU/TÜ-Beauftragung, den Bieter zusätzlich auch mit Planungsleistungen des Vergabepa- kets 2 im Hinblick auf die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Teilabbruch- und Rück- bauleistungen zu beauftragen: Pos. 15 Abbruchplanung für Gebäude und In- nenräume, mind. Leistungsphase 1-5 oder entsprechend bei einer Umset- zung durch Generalunternehmer, Pos. 16 Fachplanung/Beratungsleistung Nach- haltigkeitskonzeption Abbruch-/Rück- bau (Zirkulärer Rückbau), ggfs. auch baubegleitend Pos. 17 Bauschadstoff-Sachverständigen- Leistungen Abbruch-/Rückbau, pla- nungs- und baubegleitend Pos. 18 Fachplanung Tragwerksplanung Ab- bruch-/Rückbau, planungs- und bau- begleitend Der/Die Teilnehmende am VgV-Verhandlungs- verfahren verpflichtet sich, im Auftragsfall auch weitere optionale Fachplanungsleistungen zu übernehmen, sofern die entsprechenden Leistun- gen funktional technisch mit der Umsetzung des Auftragsversprechens des Vergabepakets 2 un- trennbar verbunden sind und die Bauherrschaft dies wünscht, u.a.Seite 35 von 37 25 Pos. 19 Infrastrukturplanung Abbruch-/Rück- bau, planungs- und baubegleitend Pos. 20 Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25 „Leistungen für Baulogistik - Stand 03/2011 Abbruch-/Rückbau, pla- nungs- und baubegleitend Die Auswahl der entsprechenden Fachplaner*in- nen erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen von Auftraggeberin und Auftragnehmerin, insbeson- dere sofern die entsprechenden Kompetenzen nicht durch die Auftragnehmerin selbst abgedeckt werden können. Für den Fall, dass bereits im Wettbewerb entspre- chende Fachplaner für Leistungen, die über das Auftragsversprechen hinausgehen, beigezogen werden, weist die Ausloberin darauf hin, dass für diese kein Auftragsversprechen besteht. Der Auftragnehmer sichert zu, das Projekt gemäß der BIM-Methodik (3D - Kommunikation, Koope- ration, Kollaboration, 5D - Massen- und Men- genermittlung, 7D - Facility Management) erfolg- reich bearbeiten zu können Honorierung der Planungsleistungen Die Vergütung der ausgeschriebenen Planungs- leistungen erfolgt grundsätzlich HOAI-konform, wobei seitens der Ausloberin folgende Honorarer- mittlungsparameter vorgegeben werden: - Bestimmung der Honorarzonen gemäß Ob- jektliste in den Anlagen der HOAI oder durch Bepunktung der Planungsaufgabe, jeweils der Mindestsatz - Generalplanerzuschlag: max. 12% des Ge- samthonorars - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: siehe nachfolgend - Nebenkosten incl. Fahrt-/Übernachtungs- kosten: max. 5% des Honorars Die anrechenbaren Kosten richten sich vorläufig nach der Kostenschätzung in LPH 2, im Übrigen nach der Kostenberechnung in LPH 3. Über- schreiten die ermittelten anrechenbaren Kosten die Tafelwerte der HOAI, wird das Honorar für Grundleistungen nach den erweiterten RifT-Ta- bellen ermittelt. Umgang mit mitverarbeiteter Bestandssub- stanz und Schnittstellen Bausubstanz, die erhalten wird, wird nicht als "mit- zuverarbeitende Bausubstanz" gem. § 4 Abs.3 HOAI an die anrechenbaren Kosten der verschie- denen Leistungsbilder angerechnet. Dies gilt für alle Leistungsbilder. Die Ausloberin/Auftraggebe- rin beabsichtigt den Mehraufwand auf Planungs- leistungen im Bestand ausschließlich durch einen jeweils zu vereinbarenden, leistungsbildabhängi- gen Umbauzuschlag gem. § 6 Abs. 2 HOAI zu vergüten. Für die Abgrenzung von Leistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 und Leis- tungen für Freianlagen beabsichtigt die Auslobe- rin/Auftraggeberin gemeinsam mit dem Bieter eine horizontale Schnittstelle zu definieren. Beauftragungsstufen Die Ausloberin beabsichtigt eine stufenweise Be- auftragung. Eine erste Beauftragungsstufe erfolgt bis Leistungsphase 3. Die Weiterbeauftragungen über Leistungsphase 4 und 5 sowie bis Leistungsphase 8 und 9 erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gre- mien der Ausloberin und ist zudem abhängig da- von, inwieweit die Bauleistungen ggf. an ei- nen/mehrere Generalunternehmer beauftragt werden. Präsenz vor Ort Im Auftragsfall ist für die Leistungen ab Leistungs- phase 3 eine angemessene Präsenz vor Ort si- cherzustellen.Seite 36 von 37 Wettbewerb Zukunft Stadthausareal in Bonn Auslobung26 8. Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlage für die weitere Beauftragung sind die Vertragsbedingungen für Generalpla- nungsleistungen der Bundesstadt Bonn. Diese werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines in- dikativen Angebots zur Verfügung gestellt. Als Vertragsbestandteile sind vorgesehen: - HOAI in der bei Vertragsschluss gültigen Fas- sung - Protokoll des Preisgerichts, inkl. der Empfeh- lungen des Preisgerichts und der schriftlichen Würdigungen der betreffenden Arbeit, - eventuell ergänzende Vorgaben der Auftrag- geberin zur Planungsaufgabe, - Protokoll des technischen Übergabege- sprächs mit der Verfahrensbetreuung, unter Einbezug beteiligter Fachdienststellen der Bundesstadt Bonn.Seite 37 von 37
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