242046-13 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal
Kerndaten
- Nummer
- 242046-13 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Stadthaus Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 242046-13 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 03.07.2025 BBB-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und legt folgende Rahmenbedingungen als Grundlage zur Ausformulierung der Wettbewerbsunterlagen (Auslobung) zum Projekt Stadthaus-Areal fest: · Die Sanierung und spätere Flächenaufteilung ist so zu planen, dass auf dem Areal unter Zugrundelegung der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke (z.B. Arbeitsschutz) die größtmögliche Anzahl an Arbeitsplätzen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung als auch die Räumlichkeiten des Stadtrates und der Bezirksvertretung Bonn (Ratssaal, Sitzung- und Konferenzräume) untergebracht werden können. · Flächen für Verwaltung, Gremien und Bürgerinnen/Bürger (bspw. als Ratssaal, Sitzungsräume, Besprechungsräume, Offenlegungen etc.) sind ausschließlich an den dienstlichen Bedürfnissen auszurichten und zu planen. · Flächen für ein Betriebsrestaurant sind so zu konzipieren, dass diese mit möglichst geringem Umbauaufwand auch dauerhaft Verwaltungs- und/oder Rathausfunktionen dienen können. Die Größe (NUF) soll sich an den durchschnittlichen Besucherzahlen des letzten Betreibers orientieren. Zulässige ergänzende Nutzungen sind: - Kindertagesstätte - Verwaltungsnahe und quartiersorientierte Dienstleistungen, die den heutigen Nutzungen entsprechen, aber auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bedarfe der Verwaltung weiter zu konkretisieren und in eine Büro- und Immobilienstrategie zu überführen, die eine maximale Abmietung angemieteter Büroflächen zum Ziel hat. 3. Die Verwaltung legt dem Rat zur Sitzung am 04.09.2025 den finalen Entwurf des Auslobungstextes vor. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Die finanzielle Situation der Bundesstadt Bonn lässt keinen Raum dafür, auf dem Areal des Stadthauses etwas anderes vorzusehen, als eine sparsame, auf maximale Raumnutzung und Wirtschaftlichkeit ausgelegte Planung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de