← Vorlagen

242046-13 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

Nummer
242046-13 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
03.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242046 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.116 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
242046-13 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
03.07.2025
BBB-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss
Stadthaus-Areal
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und legt folgende
Rahmenbedingungen als Grundlage zur Ausformulierung der
Wettbewerbsunterlagen (Auslobung) zum Projekt Stadthaus-Areal fest:
· Die Sanierung und spätere Flächenaufteilung ist so zu planen, dass auf dem
Areal unter Zugrundelegung der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke
(z.B. Arbeitsschutz) die größtmögliche Anzahl an Arbeitsplätzen für die
Beschäftigten der Stadtverwaltung als auch die Räumlichkeiten des Stadtrates
und der Bezirksvertretung Bonn (Ratssaal, Sitzung- und Konferenzräume)
untergebracht werden können.
· Flächen für Verwaltung, Gremien und Bürgerinnen/Bürger (bspw. als
Ratssaal, Sitzungsräume, Besprechungsräume, Offenlegungen etc.) sind
ausschließlich an den dienstlichen Bedürfnissen auszurichten und zu planen.
· Flächen für ein Betriebsrestaurant sind so zu konzipieren, dass diese mit
möglichst geringem Umbauaufwand auch dauerhaft Verwaltungs- und/oder
Rathausfunktionen dienen können. Die Größe (NUF) soll sich an den
durchschnittlichen Besucherzahlen des letzten Betreibers orientieren.
Zulässige ergänzende Nutzungen sind:
- Kindertagesstätte
- Verwaltungsnahe und quartiersorientierte Dienstleistungen, die den heutigen
Nutzungen entsprechen, aber auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bedarfe der Verwaltung weiter zu
konkretisieren und in eine Büro- und Immobilienstrategie zu überführen, die
eine maximale Abmietung angemieteter Büroflächen zum Ziel hat.
3. Die Verwaltung legt dem Rat zur Sitzung am 04.09.2025 den finalen Entwurf
des Auslobungstextes vor.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Die finanzielle Situation der Bundesstadt Bonn lässt keinen Raum dafür, auf
dem Areal des Stadthauses etwas anderes vorzusehen, als eine sparsame, auf
maximale Raumnutzung und Wirtschaftlichkeit ausgelegte Planung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de