242046-11 · Beschlussvorlage
Projekt Stadthaus-Areal; Vorbereitung der Auslobung des Wettbewerbs, hier: Ergänzende Nutzungen und Büro- und Immobilienstrategie
Kerndaten
- Nummer
- 242046-11
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Oberkassel Hauptort
- Stadthaus
- Oberkasseler Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242046-11 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Projekt Stadthaus-Areal; Vorbereitung der Auslobung des Wettbewerbs, hier: Ergänzende Nutzungen und Büro- und Immobilienstrategie Beratungsfolge Hauptausschuss 26.06.2025 Empfehlung Rat 03.07.2025 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Der Rat hatte für das Projekt Stadthaus-Areal den Hauptausschuss als vorberatendes Gremium festgelegt. Vorlaufend waren der Verwaltungsvorstand als Lenkungsgremium und der politische Arbeitskreis sowie auch der Städtebau- und Gestaltungsbeirat einzubinden. Die Sondersitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates war für den 21.05.2025 terminiert. Die Beratungsergebnisse aus dem v.g. Gremium mussten abgewartet und die Beratungsvorlage darauf aufbauend finalisiert werden. Eine frühere Finalisierung der Beratungsvorlage war aufgrund dieser Zeitschiene nicht möglich. Beschlussvorschlag I. Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stimmt folgenden Rahmenbedingungen als Basis zur Ausformulierung der Wettbewerbsunterlagen (Auslobung) zum Projekt Stadthaus-Areal zu: • Die Stadtverwaltung mit Rathausfunktionen (Ratssaal, Sitzung- und Konferenzräume) mit mindestens ca. 36.000m² NUF (entspricht ca. 51% des ermittelten Gesamtflächenbedarfs unter Berücksichtigung der Umsetzung des Drei-Zonen- Konzeptes gemäß „Zukunft unserer Arbeit” und bildet damit die Verwaltungsmehrheit an einem zentralen Standort ab). Die Flächen der Stadtverwaltung mit Rathausfunktionen sollen wie folgt aufgeteilt werden o Mindestens ca. 28.000m² NUF als interne und exklusive Fläche nur für die Büroarbeitsflächen der Verwaltungsmitarbeitenden o ca. 6.500m² NUF als halböffentliche und öffentliche Flächen für Verwaltung, Gremien, Bürger*innen (bspw. als Ratssaal, Sitzungsräume, Besprechungsräume, Offenlegungen etc.), die multifunktional nutzbar sind und die außerhalb der Öffnungszeiten auch Dritten zurSeite 1 von 9 Seite 2 Verfügung gestellt werden können, um das Areal weiter zu beleben o ca. 1.500m² NUF als Betriebsrestaurant als Ersatz für eine Kantine, die für die Mitarbeitenden Angebote bietet, aber auch der Öffentlichkeit zugänglich ist • Ergänzende Nutzungen priorisiert wie folgt: o Kindertagesstätte mit mindestens 4 Gruppen, nach LVR Standard und gemäß KiBiz NRW 2020 o Wohnen o Prüfung eines Sky-Restaurants o Verwaltungsnahe und quartiersorientierte Dienstleistungen, die den heutigen Nutzungen entsprechen o Kulturelle oder pädagogische Einrichtungen (ca. 1.300m² NUF als Bedarfsfläche) II. Die Verwaltung prüft neben der grundsätzlichen Realisierung eines Sky- Restaurants die Möglichkeit der Zusammenlegung der Mitarbeitenden- Kantine mit dem Sky-Restaurant zur sinnvollen Nutzung von potenziellen Synergien. III. Der Rat nimmt die Darstellung zum Flächen- und Wirkkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Bedarfe der Verwaltung weiter zu konkretisieren und in eine Büro- und Immobilienstrategie zu überführen. IV. Die Verwaltung legt dem Rat zur Sitzung am 04.09.2025 den finalen Entwurf des Auslobungstextes vor. Begründung Mit dem Grundsatzbeschluss vom 12.12.2024 (DS 242046) hat der Rat der Stadt Bonn entschieden, das Stadthaus-Areal als primären Verwaltungsstandort mit ergänzenden Nutzungen zu entwickeln. Konkretisierend wurde in diesem Zusammenhang durch den Rat am 20.03.2025 beschlossen, die Entwicklung des Areals unter Zuhilfenahme eines architektonischen und planerischen Realisierungswettbewerbs vorzunehmen (DS 242046-08). Zudem wurde in der gleichen Sitzung unter der DS 242046-09 entschieden, dass die zunächst mit einem festgelegten Anteil von 25 % zu realisierenden, ergänzenden Nutzungen einer erneuten Prüfung unterzogen werden sollen. Im Ergebnis dieser Prüfung soll durch die Verwaltung dargelegt werden, welcher veränderte Anteil zur ergänzenden Nutzung unter Erhalt des Bestandsschutzes möglich ist. Dabei soll von zwei Varianten ausgegangen werden: 1. Variante: die ergänzende Nutzung liegt deutlich über 25 %Seite 2 von 9 Seite 3 2. Variante: die ergänzende Nutzung beträgt maximal 25 % Für die Vorbereitung und Durchführung des architektonischen und planerischen Realisierungswettbewerbs ist es erforderlich, einen notwendigen Rahmen zu schaffen und Planungsaufträge möglichst konkret zu formulieren. Hierzu gehört, Flächenbedarfe über konkrete Messgrößen als Planungsrahmen oder Planungsziele zu definieren, damit sie in den noch zu erarbeitenden Auslobungstext des Wettbewerbs eingebunden werden können. Zur Ermittlung der Flächenbedarfe im Areal für die Verwaltung soll weiterhin auf die, im Grundsatzbeschluss vorgeschlagene, Variante 3Nc mit Kernsanierung, Teilabriss und integriertem Neubau und dem Nutzungsmix zurückgegriffen und diese zur Grundlage des Wettbewerbs gemacht werden. Ziel des Wettbewerbs Die Stadtverwaltung Bonn bedient sich in diesem Projekt eines architektonischen und planerischen Realisierungswettbewerbs. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, planerische Entwürfe in Städtebau, Architektur, Energiekonzeption und Freiraumplanung zu erhalten, um den bestmöglichen Ansatz für die Entwicklung des Areals zu ermitteln, weiterzuverfolgen und diesen gleichzeitig mit einem qualifizierten Büro umsetzen zu können. Es ist beabsichtigt, einen der Sieger des Wettbewerbs mit der Umsetzung zu beauftragen. Vorbereitung des Wettbewerbs Mit der Wettbewerbssteuerung wurde das Büro neubig hubacher Architekten und Stadtplaner PartG mbB beauftragt. Ziel ist es, gemeinsam mit der Wettbewerbssteuerung die Auslobung des Wettbewerbs für die Beschlussunterlage zur Ratssitzung am 04.09.2025 zu erarbeiten. Für das Wettbewerbsverfahren wird vorgeschlagen den EU-weiten Teilnahmewettbewerb mit 15 bis 18 Büros mit teilweise internationaler Beteiligung durchzuführen, von denen sechs bis acht Büros anhand festgelegter Kriterien, wie bspw. Leistungsfähigkeit anhand von Mindestanforderungen an Referenzprojekte (u. a. umgesetzte Projekte sowie Erfahrungen mit Bestandssanierungen) gesetzt werden sollen. Die zum Wettbewerb zugelassenen Büros stellen für die Bearbeitung des Wettbewerbs ein interdisziplinäres Planungsteam zusammen, das auch Expertise im Bereich Freiraum, Tragwerk, Nachhaltigkeit und Brandschutz umfasst. Ziel ist, zwei Büros aus Bonn zur lokalen Beteiligung zu berücksichtigen. Zudem wird ein versiertes Preisgericht mit Sach- und Fachjuroren für die Auswertung zusammengestellt. Über den Wettbewerb werden mit Auswertung der Entwürfe durch das Preisgericht die Preisträger und Sieger ermittelt. Nach der Preisverleihung schließen sich die Verhandlungen im Hinblick auf die Auftragsvergabe und die ergänzende Vergabe hin zur Kumulation der Planungsleistung an ein Generalplanungsbüro an.Seite 3 von 9 Seite 4 Zurzeit werden der Auslobungstext und die benötigten Unterlagen und Informationen zusammengestellt, die zu setzenden Büros und auch die Besetzung des Preisgerichtes vorgeschlagen. Das Preisgericht setzt sich in der Regel zusammen aus Fachexpert*innen, Vertreter*innen der Verwaltung und Ratsmitgliedern. Im weiteren Verfahren zur Vorbereitung der Auslobung sollen die Informationen um weitere städtebauliche, planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Aspekte und die zu beachtenden rechtlichen Vorgaben, sowie auch um Aspekte von Nachhaltigkeit, Aufenthaltsqualität und Belebung, ergänzt werden. Auch die städtebaulichen Aspekte und Impulse aus dem politischen Arbeitskreis sowie dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat werden hierbei berücksichtigt. Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat hat bereits in seiner Sitzung am 21.05.2025 erste Impulse für die Art und Weise des Verfahrens und für den Auslobungstext gegeben. Nach Fertigstellung des Auslobungstextes und der weiteren Informationen und Unterlagen erfolgt eine erneute Beteiligung. Flächenbedarf der Verwaltung Für den vorzubereitenden architektonischen und planerischen Realisierungswettbewerb ist es wesentlich, konkrete Flächenbedarfe zu definieren. Ziel der Stadtverwaltung ist es, die zukünftigen Flächenbedarfe für die Verwaltung unter Berücksichtigung moderner und flexibler Arbeitswelten zu planen. Hiermit geht auch eine erhöhte Desksharing-Quote sowie Flächenbedarfe für Kommunikation, Kollaboration, Fokusbereiche mit ruhigen Arbeitszonen und attraktiven Serviceflächen für Dienstleistungen für die Bürg*innen und Kund*innen einher. Im Rahmen der Vorbereitung zum Grundsatzbeschluss wurde daher bereits eine Prognose des Arbeitsplatz- und Flächenbedarfs der Stadtverwaltung erarbeitet. Das Ergebnis der Bedarfsprognose führte in diesem Zusammenhang zu einem Gesamt-Flächenbedarf von insgesamt 71.000m² Nutzfläche zur Realisierung von 2.680 Büroarbeitsplätzen (im Weiteren AP) für die Stadtverwaltung. Auf das Stadthaus-Areal bezogen wurde bereits im Dezember 2024 unter Berücksichtigung der im Grundsatzbeschluss vorgeschlagenen Variante N3c die Realisierung von 1.370 bis 1.600 AP vorgesehen und hier eine Fläche zwischen ca. 36.000 bis 42.000m² NUF angestrebt. Dies entspricht ca. 51 bis 60 % des Gesamtbedarfs für die Verwaltung. Um das Ziel eines Hauptverwaltungsstandortes zu erhalten und unter Berücksichtigung der vergleichenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (vgl. Grundsatzbeschluss zu DS 242046 Anlage 17), soll daher mit mindestens 36.000m² NUF geplant werden. Dies entspricht einer Realisierung von ca. 1.300 bis 1.400 AP am Standort. Nach dem Grundsatzbeschluss wurden dieSeite 4 von 9 Seite 5 Auswertungen zu den Flächenbedarfen fortgesetzt und über eine erste konkretisierende Indikation kann mit der Nutzfläche von 36.000m² eine sinnvolle Ausgestaltung und Planung der Flächen mithilfe des Drei-Zonen- Prinzips erfolgen, welche die Konstellation aus sinnvollen Nachbarschaften und Heimaten verschiedener Dezernate und Ämter abbildet. Im Ergebnis dieser konkretisierenden Indikationen sollen die Flächen der Stadtverwaltung mit Rathausfunktionen wie folgt aufgeteilt werden: • Mindestens ca. 28.000m² NUF als interne und exklusive Fläche nur für die Büroarbeitsflächen der Verwaltungsmitarbeitenden • ca. 6.500m² NUF als halböffentliche und öffentliche Flächen für Verwaltung, Gremien, Bürger*innen (bspw. als Ratssaal, Sitzungsräume, Besprechungsräume, Offenlegungen etc.), die multifunktional nutzbar sind und die außerhalb der Öffnungszeiten auch Dritten zur Verfügung gestellt werden können, um das Areal weiter zu beleben • ca. 1.500m² NUF als Betriebsrestaurnat als Ersatz für eine Kantine, die für die Mitarbeitenden Angebote bietet, aber auch der Öffentlichkeit zugänglich ist Bereits in seiner Sitzung am 14.03.2024 hat der Rat unter der DS 240198 die Verwaltung beauftragt, eine weitgehende Zusammenlegung städtischer Standorte zu prüfen. Die Beratungsvorlage 242046 zum Grundsatzbeschluss, greift diesen Gedanken auf und plant die Deckung des Bedarfs durch das Stadthaus, die Bezirksrathäuser, das Alte Rathaus und ergänzend durch einen Flexanteil Miete sicherzustellen. Im Grundsatzbeschluss wurde daher bislang folgende Aufteilung angenommen: • Auf dem Stadthaus-Areal werden mit rd. 36.000m² NUF 51% des Gesamtbedarfs abgedeckt. Damit würde der Standort die Mehrheit der Verwaltungsflächen und damit den Hauptsitz der Verwaltung abbilden. • Weitere 14% (rd. 10.000m² NUF) des Gesamtbedarfs können in den drei Bezirksrathäusern und dem Alten Rathaus sichergestellt werden. • Die verbleibenden 35% des Gesamtbedarfs (rd. 25.000m² NUF) müssen demnach in anderen städtischen Liegenschaften oder über Anmietungen gedeckt werden. Für den Wettbewerb ausschlaggebend ist zum jetzigen Zeitpunkt die Benennung der Flächenbedarfe am Stadthaus-Areal. Diese werden derzeit in einem generischen Raum- und Flächenprogramm zusammengestellt und sollen im Wettbewerb durch die Teilnehmenden in Form von generischen Regelgeschoss Grundrissen dargestellt werden. Ergänzend werden die spezifischen und repräsentativen Bedarfe konkret beschrieben, sodass diese im Wettbewerb von den Teilnehmenden dezidiert in Grundrissen und Visualisierungen bearbeitet werden können (beispielsweise Ratssaal,Seite 5 von 9 Seite 6 Sitzungssäle, Eingangsbereich und Verteilebene, etc.). Ergänzende Nutzungen Sinnvoll aufgewertet und belebt werden soll das Areal und Quartier durch ergänzende Nutzungen. In der Ratssitzung am 13.02.2025 wurde unter der DS 242046-07 bereits über die rechtliche Einschätzung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von ergänzenden Nutzungen und zur Wohnnutzung informiert. Der Wettbewerb orientiert sich bezüglich der ergänzenden Nutzungen am Grundsatzbeschluss des Rates. In diesem wurde bereits dargestellt, dass das Areal grundsätzlich Möglichkeiten zulässt, die ergänzenden Nutzungen sinnvoll am Areal mit der mindestens vorgesehenen Verwaltungsnutzung zu kombinieren (Anlage 11). Um eine ausreichende Fläche für ergänzende Nutzungen zur Verfügung zu stellen, wurde der Verwaltungsbedarf am Standort bereits deutlich reduziert. Statt der bislang 42.000 qm NUF am Standort genutzten Fläche, werden in der Auslobung des Wettbewerbs mindestens 36.000 m² NUF vorgesehen. Dies räumt zugunsten der ergänzenden Nutzungen einen größeren Spielraum ein. Zudem werden im Zuge der Mitnutzung der halb-öffentlichen Flächen (bspw. in Abendstunden) künftig auch Nutzungsmöglichkeiten für Vereine, Verbände und weitere geschaffen. Bereits im Bestand ließe sich zudem durch die Änderung der Nutzung einzelner Flächen, beispielsweise durch die Umnutzung der U1 oder die Verlagerung von Technikgeschossen, eine höhere Nutzfläche für die Verwaltung oder die Unterbringung ergänzender Nutzungen im Areal realisieren. Darüber hinaus bestehen im Bereich Wohnen weitere Möglichkeiten zur Ausweitung der vorhandenen Flächenanteile. Durch die mögliche additive Betrachtung dieser Fläche im Areal könnte anteilig mehr Fläche für Verwaltung und ergänzende Nutzungen geschaffen werden. Entsprechende Überlegungen und Möglichkeiten wurden anhand einer visuellen Darstellung in der Sitzung des politischen Arbeitskreises am 15. Mai 2025 bereits vorgestellt. Die diversen Möglichkeiten, die am Areal bestehen, lassen für die Zukunft derzeit allerdings noch keine konkrete Aussage zu der künftigen Gesamtfläche zu. Insofern ist es nicht zielführend im Wettbewerb mit einer prozentualen Verteilung der Flächen für Verwaltung und ergänzende Nutzungen als Vorgabe vorzugehen. Vielmehr ist es Ziel des Wettbewerbs, dass die teilnehmenden Büros, unter Berücksichtigung der durch die Stadt Bonn vorgegebenen Bedarfe, eine sinnvolle Gestaltung des Areals vornehmen und entsprechende Flächen im größtmöglichen Umfang vorsehen. Die ergänzenden Nutzungen werden im Auslobungstext daher über die qualitative Beschreibung der Bedarfe und Orientierungsgrößen (bspw. Studierenden- und Auszubildendenwohnen, Senioren- und Familienwohnungen und Wohnungstypologie) ausgewiesen und sollen in den Entwürfen bedarfsorientiert geplant werden. Anhand einer vorgenommenen PriorisierungSeite 6 von 9 Seite 7 im Auslobungstext werden die vorgesehenen Nutzungszwecke festgelegt. Unter Ausnutzung der größtmöglichen Fläche ist so sichergestellt, dass ein ausreichender Umfang für ergänzende Nutzungen vorgesehen ist, ohne die Flächen der Verwaltung entgegen den notwendigen Bedarfen zu reduzieren. Mögliche Synergien könnten sich durch die Zusammenlegung der Mitarbeitenden-Kantine und des grundsätzlich noch zu prüfenden Sky- Restaurants als multifunktionale Nutzung ergeben. Die Türme A, B und C müssen aufgrund des Tragwerks in ihrer Kubatur erhalten bleiben und als halböffentliche, öffentliche und nichtöffentliche Flächen für Verwaltung, Gremien und Bürger*innen vorbehalten sein. Ergänzende Nutzungen wie bspw. Das zu prüfende Sky-Restaurant können hier eine Berücksichtigung finden. Die Türme D und E sowie der Sockelbereich inklusive die Parkebene U1 können unter Berücksichtigung der Spielräume des Planungs- und Baurechts baulich neu interpretiert werden. Eine Wohnnutzung ist grundsätzlich auf Grundlage des §31Abs. 3 BauGB genehmigungsfähig. Nutzung Wohnen additiv Wohnen ist als additive Nutzung zulässig, sofern es städtebaulich verträglich, in die Ensemblewirkung eingebettet und über §31 Abs.3 BauGB genehmigungsfähig ist. Wohnnutzung im Rahmen des §31 Abs.3 BauGB: Die Wohnnutzung ist auf dem Wettbewerbsareal grundsätzlich nicht planungsrechtlich zulässig, da es sich gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes um eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Stadthaus“ handelt. Im Sinne des §31 Abs.3 BauGB kann jedoch im Einzelfall eine Befreiung zugunsten des Wohnungsbaus erteilt werden, sofern der Gemeinbedarf überwiegt und die Befreiung mit öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Bundesstadt Bonn ist gemäß Baulandmobilisierungsverordnung NRW als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die vorgenannte Regelung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Für die Bearbeitung des Wettbewerbs wird davon ausgegangen, dass die aktuelle Befristung der Regelung über den 31.12.2026 hinaus verlängert wird. Der Verwaltung liegt eine erste juristische Stellungnahme bezüglich der Einflussnahme der Wohnbebauung auf den Bestandsschutz vor, die Gestaltungsmöglichkeiten für Wohnen zulässt. Diese wird verwaltungsintern weiter geprüft. Ergebnisse der Prüfung werden im Auslobungstext berücksichtigt. Zielführend für die Verwaltung ist in diesem Zusammenhang, dass auf eine Umnutzung des Bestands in den Türmen A, B und C für Wohnzwecke verzichtet wird. Weiteres VorgehenSeite 7 von 9 Seite 8 Die Bedarfe der Verwaltung werden im Detail mit den Dezernaten und Ämtern weiter abgestimmt. Diese werden in konkrete Raum- und Flächenprogramme überführt und in den Liegenschaften, im Einklang mit der Nachbarschaftsbildung über das Zusammenarbeitsmodell anhand Lebenslagen, verortet. So ergibt sich eine fundierte Grundlage für die, an den Wettbewerb anschließende, Planung im Speziellen für das Stadthaus-Areal. Um aus dem Flächen- und Wirkkonzept, dass im Zuge der Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses erarbeitet wurde, die Büro- und Immobilienstrategie und somit das Ziel Szenario 203X zu entwickeln, ist es erforderlich • Entscheidungen zum Stadthaus-Areal in die Strategien zurückzuführen, um aus den Ergebnissen des Realisierungswettbewerbs erste valide Rückschlüsse auf die Verortung von Verwaltungsnutzung auf dem Stadthaus-Areal (reale Flächeninanspruchnahme) und den verbleibenden Flächenbedarf außerhalb des Stadthaus-Areals vorzunehmen. • Die Eignung der Zielimmobilien für Verwaltungsnutzungen auf Möglichkeiten zur Umsetzung des Drei-Zonen-Prinzips oder auch alternativ für Umsetzung sog. Mini-Zonen (hier insbesondere öffentliche und halb-öffentliche Bereiche) zu überprüfen. Gleichzeitig müssen die Zusammenarbeitsbeziehungen und Sonderbedarfe der Ämter und Dezernate Berücksichtigung finden und in den Zielimmobilien sinnvoll verortet werden können: o Validierung der bisherigen Annahmen nötig, Untersetzung der Annahmen mittels Raum- und Flächenprogramm o Gebäudesteckbriefe mit Zielszenarien verknüpfen (Machbarkeit und finanzielle Auswirkungen) Es ist vorgesehen, die Fortschreibung des Flächen- und Wirkkonzeptes (Veränderungen zum Status Quo 12.12.2024) in Form einer Bürostrategie in den einzelnen Stadien der Entwicklung im Stadthaus-Areal (Auszug, Revitalisierung und Bau, sowie Einzug mit Realisierung der „Zukunft unserer Arbeit“) und einer ganzheitlichen Immobilienstrategie mit konkreteren wirtschaftlichen Bewertungen zu notwendigen Maßnahmen, Laufzeiten und Belegungen darzustellen. Daraus ergibt sich in Zusammenführung der Ergebnisse aus Büro- und Immobilienstrategie die Erstellung des Ziel Szenarios 203X, welches nach Rückführung der Ergebnisse aus dem Realisierungswettbewerb zum Stadthaus-Areal alle notwendigen Aspekte für die Stadtverwaltung der Zukunft im Stadtgebiet abbildet. Sachstand zur Oberkasseler Straße 2 Auch eine Bewertung der Oberkasseler Straße 2 als langfristigen zweiten Standort kann über dieses Verfahren vorgenommen werden. Grundsätzlich kann die Liegenschaft Oberkasseler Straße 2 im Drei-Zonen- Prinzip aufgebaut werden und Angebote nach Lebenslagen-Modell anbieten.Seite 8 von 9 Seite 9 Erste Erkenntnisse können in der Sitzung am 04. September 2025 vorgestellt werde Anlage/n KeineSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de