242046-09 · Beschlussvorlage
Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal; hier: ergänzende Nutzungen
Kerndaten
- Nummer
- 242046-09
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Riesstraße Hauptort
- Stadthaus
- Nordstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242046-09 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal; hier: ergänzende Nutzungen Beratungsfolge Hauptausschuss 13.03.2025 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat folgt den Empfehlungen von dbp dasbauprojekt zur Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen und beschließt, diese in die Vorbereitung des geplan- ten Wettbewerbs, wie in der Begründung im Detail ausgeführt, mit einzubezie- hen. Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 unter der BV-Nr. 242046 be- schlossen, dass das Stadthausareal in seiner Hauptnutzung als Verwaltungs- standort mit ergänzenden Nutzungen entwickelt wird (Nutzungsart: Mischnut- zung). Der Beschluss sieht einen Teilabriss mit integriertem Neubau und einer Kernsanierung vor. Laut Ratsbeschluss müssen die ergänzenden Nutzungen mit dem bestehenden Planungsrecht vereinbar sein und sollen in einem Umfang von mindestens 25% ermöglicht werden. Zudem sollte die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 13.2. eine externe rechtliche Einschätzung zur maximalen ergänzenden Nutzung vorlegen, insbesondere zur Wohnnutzung. Darüber hinaus sollen auch andere Nutzungen zur Belebung des Neuen Quartiers Stadthausareals flexibel ermög- licht werden. Über das Ergebnis der externen rechtlichen Einschätzung hat die Verwaltung in der Ratssitzung am 13.02.2025 informiert. Die Verwaltung hat dbp dasbauprojekt beauftragt, Analysen und EmpfehlungenSeite 1 von 16 Seite 2 zu den v. g. Aufgabenstellungen zu entwickeln. Diese sind in der Anlage doku- mentiert und bilden die Basis des Beschlussvorschlags (Anlage 1). Zusammenfassung der Empfehlungen Ziel ist es, die Ergebnisse zur Vorbereitung des Planungswettbewerbs zu nut- zen. Hierfür wurden Faktoren identifiziert, die für die Nutzungsmix-Findung den Rahmen geben. Hierzu zählen • der Grundsatzbeschluss mit dem vorgegebenen Mindestanteil von 25% für ergänzende Nutzungen, • das bestehende Planungsrecht und die externe juristische Einschät- zung, • das Ziel der Belebung des Areals, • die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes und • die verfügbare Gesamtfläche. Der Beschlussvorschlag setzt sich aus den folgenden Teilaspekten zusammen: Hauptziel des Wettbewerbs ist eine Optimierung der stadtplanerischen Einbin- dung des Areals in das nahe Umfeld (Innenstadt, Nordstadt, Verkehr), eine adäquate Gestaltung und die Schaffung der gewünschten Nutzung unter Be- achtung einer sinnvollen Flächenaufteilung und Nutzungszuordnung zu den Bauteilen (Wegebeziehungen). Dabei sind optische und funktionale Defizite aufzulösen und das Gesamtensemble als solides Vorbildobjekt im Sinne der städtischen Klimaziele und mit möglichst hoher Nutzfläche unter Erhaltung des Bestandsschutzes zu planen. Potentiale der Entsiegelungen, Begrünung und Aufenthaltsqualitäten im Außenbereich sind zu nutzen. Die Umsetzbarkeit der Nutzungsanteile muss mit den gestalterischen und funktionalen Anforderungen in Einklang gebracht werden. Der erforderliche Parkraum soll gemäß Stellplatzsatzung als öffentliches Park- haus realisiert werden. Der Hauptnutzer Verwaltung / Rathaus soll einen großen und bedarfsgerechten Flächenanteil von maximal 75 % erhalten, um im Sinne der Wirtschaftlichkeit und dem Flächen- und Wirkkonzept einen großen zentralen Standort in derSeite 2 von 16 Seite 3 Innenhalt zu erhalten, als Hauptsitz und größtes Rathaus der Bundesstadt. Der Flächenbedarf durch ergänzende Mitnutzer und des Sky-Restaurants ist zu- sätzlich zu berücksichtigen, wobei diese Flächenbedarfsanteile den ergänzen- den Nutzungen zugeschlagen werden. Die weiteren ergänzenden Nutzungen sollen nach der folgenden Rangfolge geplant werden: Kindertagesstätte, Wohnraum unterschiedliche Nutzergruppen, verwaltungsnahe Dienstleistungen. Insgesamt sollen mindestens 25 % der Flächen im Innenraum den ergänzenden Nutzungen zugeordnet werden. Sollten die vorgenannten Zielsetzungen sich widersprechen, so entscheidet die wirtschaftliche Abwägung. Anlage/n 1 2025.02.19_STH_ergaenzende Nutzungen (öffentlich)Seite 3 von 16 ZUKUNFT STADTHAUS-AREAL | EINGRENZUNG DER ERGÄNZENDEN NUTZUNGEN © dbp dasbauprojekt GmbH © Rahmel-Verlag, Pulheim gegen 1985 Stadtverwaltung & Rathaus-Funktionen ergänzende Nutzungen bis zu 75% mindestens 25% Konkretisierung Nutzungen „Innenraum“Seite 4 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 2 BESCHLUSSVORSCHLAG Ergänzende Nutzungen Stadthaus-Areal Mit dem Grundsatzbeschluss in 12/2024 hat der Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen, wie die grundsätzliche Nutzung und Nutzungsaufteilung des zukünftigen Stadthaus-Areals sein soll und dass eine Mischnutzungen mit überwiegender Kernsanierung sowie Anteilen von Abriss und Neubau als Realisierungsform angestrebt wird. Des weiteren wurde die Beachtung der Wirtschaftlichkeit, dem Planungsrecht des bestehenden Bebauungsplanes und die Schaffung von Belebung als Grundlagen definiert. Unter diesen Rahmenbedingungen wird, zur weiteren Konkretisierung und Vorbereitung des planerischen Wettbewerbs folgendes beschlossen: 1. Hauptziel des Wettbewerbs ist eine Optimierung der stadtplanerischen Einbindung des Areals in das nahe Umfeld (Innenstadt, Nordstadt, Verkehr), eine adäquate Gestaltung und die Schaffung der gewünschten Nutzung unter Beachtung einer sinnvollen Flächenaufteilung und Nutzungszuordnung zu den Bauteilen (Wegebeziehungen). Dabei sind optische und funktionale Defizite aufzulösen und das Gesamtensemble als solides Vorbildobjekt im Sinne der städtischen Klimaziele und mit möglichst hoher Nutzfläche unter Erhaltung des Bestandsschutzes zu planen. Potentiale der Entsiegelungen, Begrünung und Aufenthaltsqualitäten im Außenbereich sind zu nutzen. Die Umsetzbarkeit der Nutzungsanteile muss mit den gestalterischen und funktionalen Anforderungen in Einklang gebracht werden. 2. Der erforderliche Parkraum soll gemäß Stellplatzsatzung als öffentliches Parkhaus realisiert werden. 3. Der Hauptnutzer Verwaltung / Rathaus soll einen großen und bedarfsgerechten Flächenanteil von maximal 75 % erhalten, um im Sinne der Wirtschaftlichkeit und dem Flächen- und Wirkkonzept einen großen zentralen Standort in der Innenstadt zu erhalten, als Hauptsitz und größtes Rathaus der Bundesstadt. Der Flächenbedarf durch ergänzende Mitnutzer und des Sky-Restaurants ist zusätzlich zu berücksichtigen, wobei diese Flächenbedarfsanteile den ergänzenden Nutzungen zugeschlagen werden. 4. Die weiteren ergänzenden Nutzungen sollen nach folgender Rangfolge geplant werden: Kindertagesstätte, Wohnraum unterschiedliche Nutzergruppen, verwaltungsnahe Dienstleistungen. Insgesamt sollen mindestens 25 % der Flächen im Innenraum den ergänzenden Nutzungen zugeordnet werden. 5. Sollten die vorgenannten Zielsetzungen sich widersprechen, so entscheidet die wirtschaftliche Abwägung.Seite 5 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 3 AUFGABENSTELLUNG Auftrag Rat 14.03.2024 Varianten innerhalb des bestehenden Planungsrechts (Bebauungsplan) N1 Reiner Verwaltungsstandort NX Mischnutzung Stadtverwaltung & Rathaus-Funktionen ergänzende Nutzungen bis zu 75% mindestens 25% • Im Jahr 2024 wurden Varianten für das zukünftige Stadthaus- Areal untersucht. • Per Grundsatzbeschluss in 12/2024 wurde der Anteil Stadtverwaltung & Rathaus- Funktionen zu den ergänzenden Nutzungen definiert. • Zur Vorbereitung des Planungswettbewerbs sollen die ergänzenden Nutzungen näher eingegrenzt werden. • Da der Flächenanteil der ergänzenden Nutzungen mit dem Flächenanteil der Verwaltung / Rathaus- Funktionen und dem Flächenbedarf für den Parkraum korreliert, erfolgt eine Gesamtbetrachtung und Priorisierung. Grundsatz- beschluss 12/2024 Anlehnung an Variante N3cSeite 6 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 4 FAKTOREN ZUR NUTZUNGSMIX-FINDUNG 1) Grundsatzbeschluss zur Aufteilung der Nutzfläche (ausgenommen Parkraum): • Stadtverwaltung & Rathaus-Funktionen maximal 75 % und ergänzende Nutzungen minimal 25 % 2) Planungsrecht des gültigen Bebauungsplans • Juristische Stellungnahme vorliegend, siehe Folgeseiten 3) Zielstellung der Belebung des Areals • Abdeckung Tagesganglinie und Wochenganglinie durch unterschiedliche Nutzungen, siehe auch Folgeseiten 4) Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes, Möglichkeit der Zusatzeinnahmen, Optimierung der Kostenbelastung für Rathausfunktionen und Stadtverwaltung • Nutzung von Eigentums-Flächen wirtschaftlicher ist als die Nutzung von Miet-Flächen (so nur die wirklich benötigten Flächen im Eigentum realisiert werden) • Zentralisierung und Reduzierung auf wenige, aber dafür größere Standorte ist wirtschaftlicher • Stadthaus-Areal ist das größte im Eigentum befindliche Grundstück für Nutzungsart Verwaltung/Rathaus und zudem im Bonner Zentrum gelegen. 5) Verfügbare Gesamtfläche und mögliche Nutzungsabgrenzungen im Stadthaus-Areal • Bedarf Fläche Parkraum korreliert mit den Nutzungsarten (Stellplatznachweis) • Nur der Erhalt des Bestandsschutzes, als Maßgabe für den Wettbewerb, lässt maximale Flächenausnutzung zuSeite 7 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 5 Nutzungen gemäß bestehendem Planungsrechts (Bebauungsplan) Baugrundstück für den Gemeinbedarf 1. Erfüllung der öffentlichen Aufgabe 2. Zugänglichkeit Allgemeinheit 3. Fehlen oder untergeordnete Bedeutung privatwirtschaftliches Gewinnstreben Zweckbestimmung Stadthaus 1. Nutzungen gemäß Neukonzep- tionierung zum Zeitpunkt Erstellung des Bebauungsplanes Zweckbestimmung grenzt Nutzungsart ein ! Nutzungsart Befreiungen sind bis „zur generellen Schranke“ möglich, wenn 1. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 2. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 3. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 4. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen und 5. wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. oder (Option zeitlich befristet bis 31.12.2026) 6. Im Einzelfall, wenn zwar Grundzüge der Planung berührt werden, aber das Plangebiet in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt und das Wohnen unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist „generelle Schranke“ – Befreiung führt zur Negierung der Zweckbestimmung (Nutzung mit Befreiung überwiegt) BefreiungsoptionenFaktor PLANUNGSRECHT Quelle: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtliche Stellungnahme zur Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit ergänzender Nutzungen, 31.01.2025Seite 8 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 6 Faktor PLANUNGSRECHT Quelle: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtliche Stellungnahme zur Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit ergänzender Nutzungen, 31.01.2025 Nutzungen gemäß bestehendem Planungsrechts (Bebauungsplan) Gemeinbedarf Zulässige Nutzungen • Rathaus • Hauptsitz der Verwaltung • (mitgezogen) Betriebsrestaurant/ Restaurant • (mitgezogen) Kindertagesstätte • öffentliches Parkhaus • öffentliche Außenanlagen • Gesundheit / medizinische Einrichtungen Gemeinbedarf zulässige Nutzungen, wenn untergeordnet ▪ städtische Begegnungsorte ▪ städtische Kultureinrichtungen ▪ Einrichtungen der Bildung und Wissenschaft ▪ städtische Sportstätten Kein Gemeinbedarf Nur untergeordnet und mitgezogen möglich • Gewerbliche Nutzungen Befreiung möglich • Wohnnutzungen Befreiung zugunsten Wohnen möglich, solange Zweckbestimmung erhalten bleibt und diese Befreiung bis 31.12.2026 erteilt wirdSeite 9 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 7 Belebung durch ein völlig neu konzeptioniertes „offenes“ Rathaus ! Eine Sharing-Quote von 0,67 bedeutet, dass auf gleicher Bürofläche knapp 50 % mehr Menschen arbeiten können und sich damit regelmäßig im Areal bewegen. Die Umsetzung des Lebenslagenmodells – Inanspruchnahme aller Dienstleistungen einer Lebenslage wie bspw. „Umzug“ an einem Ort (Wohnsitz, Kindergarten, Schule, Kraftfahrzeug usw.) bedeutet, dass einige Funktionen, die von den jetzt bekannten Dienstleistungszentren entkoppelt sind, in das Gesamtkonzept der drei Zonen integriert werden. Das 3-Zonen-Konzept soll gemäß Zukunft unserer Arbeit Räumlichkeiten verschiedenster Art bieten, die multifunktional nutzbar sind. Dies meint in Zone 2 unterschiedlichste Service-Räume, Besprechungs- oder Veranstaltungsräume. Die Möblierung, die technische Ausstattung als auch die Teilbarkeit der Räume (mobile Trennwände) sollen multifunktional sein. So könnten niederschwellige Räumlichkeiten für Sportangebote genutzt werden, die den Mitarbeitenden ebenso wie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Es könnten Räume durch Schulen oder Vereine genutzt werden und Veranstaltungen im städtischen Interesse durchgeführt werden, die zu einer Belebung außerhalb der klassischen Büroarbeitszeiten führen würden. Des Weiteren ist auch über ein adäquates und qualitatives Betriebsrestaurant eine Belebung möglich, die mit der bisherigen nicht vergleichbar ist. Die Anordnung muss so erfolgen, dass dieses nicht von den Öffnungszeiten des Rathauses abhängig ist. Bis zu 75 % der Fläche ist per Grundsatzbeschluss dieser Nutzung zugedacht, dies bedeutet aus Bestand … wird: Keine Sharing-Quote Dienstleistungs- zentrum für ausge- suchte Aufgaben Starre Raumplanung, keine Multifunktionalität Betriebsrestaurant, Öffnung Bürozeiten NUTZUNG Stadtverwaltung und Rathaus der ZukunftSeite 10 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 8 NUTZUNGSOPTION Bildung / Wissenschaft , Soziales, Familie, Sport, Kultur & mehr Nutzungsoption Wirtschaftlichkeit Planungsziel Außerschulischer Lernort Schwerpunkt forschendes / entdeckendes Lernen Verlegung BONNEUM aus der Riesstraße in das STH, so dass Standort Münsterschule bedarfsgerecht vergrößert werden kann Schaffung 1.150 m² Nutzfläche mit adäquater Ausstattung zur Nutzung durch Schulen und Stadt , als ergänzende Nutzung in Zone 2 des Rathauses Freizeitstätten, Ortsteilzentren Städtische Sowieso-Kosten, Kinder/Jugend/Senioren Mitnutzung als ergänzende Nutzung in in Zone 2* des Rathauses (Vereine, Verbände, städtisches) Kindertagesstätte im Planungsraum Bonn-Mitte fehlen aktuell 200 Plätze, bisherige Kindertagesstätte hat 30 Plätze städtische Kindertagesstätte für 120 Kinder mit 1.488 m² Nutzfläche innen und 1.200 bis 1.440 m² Außenfläche, ggf. wird die Größe noch reduziert (in Klärung) Medizinische Einrichtungen Nicht nachweisbar Kein Nutzungsanteil Kultur, Sportstätten Da diverse Liegenschaften vorhanden sind für eigenständigen Gebäudeteil nicht nachweisbar Kein separater Nutzungsanteil aber Mitnutzung in Zone 2* des Rathauses und Outdoor- Sportgeräte in AußenanlagenSeite 11 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 9 NUTZUNGSOPTION Wohnen Nutzungsoption Wirtschaftlichkeit Planungsziel Wohnnutzung, favorisierte Möglichkeiten: • Schaffung von Betriebswohnungen für städtische Angestellte • Schaffung von Wohnraum für Auszubildende zur Stärkung der Wirtschaft & Ausbildung Arbeitskräfte für die Stadtverwaltung Weitere Festlegung und Berechnung folgt mit späteren Planungsschritten, vorhandene Denkansätze sind: • Wohnraum für definierte Nutzergruppen, zur gezielten Steigerung Attraktivität Stadt als Arbeitgeberin und für hohe Identifikation der Bewohner:innen mit dem Areal • Eine Realisierung abgeschlossener Wohnungs- bauten (bis ca. 8.000 m² Geschossfläche) durch die VEBOWAG ist möglich und würde die Kapazitäten beim SGB schonen sowie den Parallelisierungsgrad erhöhen (im Sinne Terminziele) 25 % abzgl. Flächenbedarf sonstiger ergänzender Nutzungen für Wohnnutzung, unterschiedliche Wohnungstypen; die Wohnraumnutzung muss unabhängig des Rathauses möglich sein, Bestandsschutz Nutzungsart der großen Türme A,B und C muss aus bauordnungsrechtlicher Sicht erhalten bleiben; auch Wohnraum ohne eigenständige Haushaltsführung ist denkbar (weitere Konkretisierung zum Wohnraum im Rahmen Vorbereitung Wettbewerb)Seite 12 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 10 NUTZUNGSOPTION verwaltungsnahe Dienstleistungen, Restaurant Nutzungsoption Wirtschaftlichkeit Planungsziel Gewerbe, untergeordnet und mitgezogen Hier: Verwaltungsnahe Dienstleistungen Gemäß Vorbereitung Grundsatzbeschluss sind die Mieteinnahmen höher als die Abschreibung der Baukosten, somit ist hierüber eine Refinanzierung möglich; Grundsätzlich soll nur ein Ausbau „hohler Räume“ erfolgen, so dass die Mieter den Ausbau selbst übernehmen müssen und die Rohbauten flexibel sind Als ergänzende Nutzung mitplanen lassen, jedoch keine starre Festlegung, sondern Verweis auf bauzeitliche Planungsziele (Anzahl, Typen der damaligen Gewerbe) – diese Nutzungsoption muss stimmig zum künftigen Areal städtebaulich geplant werden; Belebung des Areals und Bedarfe der Verwaltung sollen im Vordergrund stehen Gewerbe, untergeordnet und mitgezogen Hier: Sky-Restaurant 1A Lage, 1A Aussicht, 1A Flächenflexibilität in den großen Türmen ABC, Refinanzierung und Bürger:innen-Angebot Restaurant mit Ausblick über zwei der oberen Geschosse (ca. 1.660 m² Nutzfläche, ggf. mit Dachterrasse, Öffnungszeiten unabhängig Rathaus möglich machenSeite 13 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 11 NUTZUNGSOPTION öffentliches Parkhaus, öffentliche Außenanlagen Nutzungsoption Wirtschaftlichkeit Planungsziel Stellplätze / öffentliches Parkhaus Parkeinnahmen für Öffentliches Parkhaus überschreiten Baukosten (Gemäß Vorbereitung Grundsatzbeschluss), Update im weiteren Verlauf nötig Schaffung von Parkraum für Autos und Fahrräder sowie Lastenräder gemäß Stellplatzsatzung Öffentliche Außenanlagen Attraktivitätssteigerung Gesamtareal Attraktive Außenanlagen mit Aufenthaltsqualität nach Flächenverfügbarkeit planen, bestenfalls kombiniert mit Terrasse Betriebsrestaurant, Begrünungs- und Entsiegelungspotentiale nutzen *Erläuterung zur Mitnutzung der Zone 2 • Die Zone 2 ist die halböffentliche Zone innerhalb des Rathauses / der Stadtverwaltung des 3-Zonen-Konzepts von Zukunft unserer Arbeit. Diese hat alleine für die originäre Nutzung den Anspruch flexibel nutzbare multifunktionale Räume zu haben. • Multifunktional heißt dabei nicht, dass jeder Raum alles können/haben muss, es werden unterschiedliche Angebote geschaffen, die in einem wirtschaftlichen Kosten-/Nutzenverhältnis einen breiten Bedarf abdecken. • Hier sind mehrere ergänzende Nutzer (nicht Rathaus / Stadtverwaltung) als Mitnutzer der Zone 2 definiert. Dies bedeutet, dass der Bedarf Rathaus / Stadtverwaltung an der Zone 2 den Sockel der zu schaffenden Räumlichkeiten definiert. Durch die Öffnung dieser Zone auch für die ergänzenden Mitnutzer wird Art und Anzahl der Räume „etwas“ erhöht (genauere Konkretisierung folgt im Rahmen Vorbereitung Wettbewerb). Die Gesamtheit aller Räume wird wiederum auch allen Nutzern – mit Priorisierungen bei den Buchungsmöglichkeiten – zur Verfügung gestellt, so haben sowohl die Stadtverwaltung als auch die ergänzenden Mitnutzer in Summe ein Angebot, dass heute nicht im Ansatz existent ist, sie nutzen es nur zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen. Die Effizienz und damit Wirtschaftlichkeit wird damit optimiert.Seite 14 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 12 Zusammenfassung NUTZUNGSAUFTEILUNG Kindertagesstätte 1.488 m² Nutzfläche innen Verwaltung und Rathaus 3-Zonen-Konzept, Bedarfe Politik inkl. Ratssaal und Verwaltung Betriebsrestaurant (öffentlich zugänglich) Verwaltungsnahe Dienstl. Anteil im Kontext Stadtplanung Wohnen Maximieren, um über alle ergänz. Nutzungen >25% zu erreichen Kindertagesstätte 1.200 -1.440 m² Außenfläche Erg. Nutzungen Nebenflächen Verkehr / Technik / Lager Ziel: mindestens 25 % Ziel: maximal 75 % Verwaltung /Rathaus Nebenflächen Verkehr / Technik / Lager Stellplätze / öffentliches Parkhaus Nach Stellplatzplatzbedarf für die Nutzungen „innen“ / ausgebaut Freianlagen Nach Verfügbarkeit / zur Attraktivitätssteigerung, ggf. mit Outdoor-Sportgeräten und Spielplatz/-geräten (bei Bedarf aus Wohnen), Entsiegelungen Außenanlagen / Garage Nebenflächen Verkehr / Technik / Lager Ziel: Bedarf & Attraktivität Bildung / Freizeit / Kultur Mitnutzer Zone 2 Verwaltung / Rathaus, bei Bedarfsplanung diese Nutzung erhöhend berücksichtigen Sky-Restaurant ca. 1.660 m² Nutzfläche innen Nutzfläche „innen“ / ausgebaut – 100% Nutzfläche „außen“ / auch umbaut (Garage)– nach Bedarf Korreliert!Seite 15 von 16 19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen 13 1. Planungsauftrag • Maximieren der verfügbaren Fläche bei gleichzeitiger Auflösung der Defizite, Erhalt Bestandsschutz des Ensembles, Städtebaulichen Kontext herstellen – Nordstadt / Innenstadt / Verkehr usw. Rangfolge PLANUNGSAUFTRÄGE 3. Planungsauftrag • Wirtschaftliche und städtebaulich sinnvolle Verortung des Rathauses und der Stadtverwaltung (großer Standort, Abgeschlossenheit, Erhalt Bestandsschutz bzgl. überwiegender Nutzungen, Attraktivität Betriebsrestaurant) unter Einbeziehung der ergänzenden Nutzer: Sky- Restaurant und Mitnutzer Bildung/Freizeit/Kultur 2. Planungsauftrag • Öffentliche Stellplätze Autos und Fahrräder gemäß Stellplatzsatzung realisieren, Zufahrten optimieren 4. Planungsauftrag • Planung adäquate Innenfläche und Außenfläche der Kindestagesstätte 6. Planungsauftrag • Planung Flächen für verwaltungsnahe Dienstleistungen im Kontext Attraktivität Areal 5. Planungsauftrag • Planung Wohngebäude für unterschiedliche Nutzergruppen, Eigenständigkeit im Areal 7. Planungsauftrag • Planung Außenanlagen, Begrünung, nach Verfügbarkeit – ggf. mit Outdoor-Sportgeräten und Spielgeräten, Bedarf Wohnungsbau beachten; nach Möglichkeit Aufenthaltsqualitäten / Parkgedanken realisieren, Entsiegelungen vornehmen Übergeordnet Maßgebend ist der Grundsatzbeschluss 12/2024 mit der dort beschlossenen Verteilung sowie zu beachtenden Faktoren. Für die Nutzungsverteilung 75% Verwaltung/Rathaus und 25% ergänzende Nutzung stehen nur jene Flächen zur Verfügung, die nicht für die notwendigen Stellplätze benötigt werden, damit korrelieren die Flächen und es ist anzustreben, die Gesamtfläche so maximal wie möglich zu halten (Bestandsschutz erhalten). Je Nutzungsanteil müssen auch die dieser Nutzung zuordbaren Anteile der Technik-/Lager- und Verkehrsflächen übernommen werden.Seite 16 von 16
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