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242046-09 · Beschlussvorlage

Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal; hier: ergänzende Nutzungen

Nummer
242046-09
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Riesstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 13.03.2025 Empfehlung
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  1. 242046 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

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Beschlussvorlage
öffentlich
242046-09
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal; hier:
ergänzende Nutzungen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 13.03.2025 Empfehlung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat folgt den Empfehlungen von dbp dasbauprojekt zur Eingrenzung der
ergänzenden Nutzungen und beschließt, diese in die Vorbereitung des geplan-
ten Wettbewerbs, wie in der Begründung im Detail ausgeführt, mit einzubezie-
hen.
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 unter der BV-Nr. 242046 be-
schlossen, dass das Stadthausareal in seiner Hauptnutzung als Verwaltungs-
standort mit ergänzenden Nutzungen entwickelt wird (Nutzungsart: Mischnut-
zung). Der Beschluss sieht einen Teilabriss mit integriertem Neubau und einer
Kernsanierung vor.
Laut Ratsbeschluss müssen die ergänzenden Nutzungen mit dem bestehenden
Planungsrecht vereinbar sein und sollen in einem Umfang von mindestens 25%
ermöglicht werden. Zudem sollte die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 13.2.
eine externe rechtliche Einschätzung zur maximalen ergänzenden Nutzung
vorlegen, insbesondere zur Wohnnutzung. Darüber hinaus sollen auch andere
Nutzungen zur Belebung des Neuen Quartiers Stadthausareals flexibel ermög-
licht werden.
Über das Ergebnis der externen rechtlichen Einschätzung hat die Verwaltung in
der Ratssitzung am 13.02.2025 informiert.
Die Verwaltung hat dbp dasbauprojekt beauftragt, Analysen und EmpfehlungenSeite 1 von 16
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zu den v. g. Aufgabenstellungen zu entwickeln. Diese sind in der Anlage doku-
mentiert und bilden die Basis des Beschlussvorschlags (Anlage 1).
Zusammenfassung der Empfehlungen
Ziel ist es, die Ergebnisse zur Vorbereitung des Planungswettbewerbs zu nut-
zen. Hierfür wurden Faktoren identifiziert, die für die Nutzungsmix-Findung den
Rahmen geben.
Hierzu zählen
• der Grundsatzbeschluss mit dem vorgegebenen Mindestanteil von 25%
für ergänzende Nutzungen,
• das bestehende Planungsrecht und die externe juristische Einschät-
zung,
• das Ziel der Belebung des Areals,
• die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes und
• die verfügbare Gesamtfläche.
Der Beschlussvorschlag setzt sich aus den folgenden Teilaspekten zusammen:
Hauptziel des Wettbewerbs ist eine Optimierung der stadtplanerischen Einbin-
dung des Areals in das nahe Umfeld (Innenstadt, Nordstadt, Verkehr), eine
adäquate Gestaltung und die Schaffung der gewünschten Nutzung unter Be-
achtung einer sinnvollen Flächenaufteilung und Nutzungszuordnung zu den
Bauteilen (Wegebeziehungen). Dabei sind optische und funktionale Defizite
aufzulösen und das Gesamtensemble als solides Vorbildobjekt im Sinne der
städtischen Klimaziele und mit möglichst hoher Nutzfläche unter Erhaltung des
Bestandsschutzes zu planen. Potentiale der Entsiegelungen, Begrünung und
Aufenthaltsqualitäten im Außenbereich sind zu nutzen. Die Umsetzbarkeit der
Nutzungsanteile muss mit den gestalterischen und funktionalen Anforderungen
in Einklang gebracht werden.
Der erforderliche Parkraum soll gemäß Stellplatzsatzung als öffentliches Park-
haus realisiert werden.
Der Hauptnutzer Verwaltung / Rathaus soll einen großen und bedarfsgerechten
Flächenanteil von maximal 75 % erhalten, um im Sinne der Wirtschaftlichkeit
und dem Flächen- und Wirkkonzept einen großen zentralen Standort in derSeite 2 von 16
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Innenhalt zu erhalten, als Hauptsitz und größtes Rathaus der Bundesstadt. Der
Flächenbedarf durch ergänzende Mitnutzer und des Sky-Restaurants ist zu-
sätzlich zu berücksichtigen, wobei diese Flächenbedarfsanteile den ergänzen-
den Nutzungen zugeschlagen werden.
Die weiteren ergänzenden Nutzungen sollen nach der folgenden Rangfolge
geplant werden: Kindertagesstätte, Wohnraum unterschiedliche Nutzergruppen,
verwaltungsnahe Dienstleistungen. Insgesamt sollen mindestens 25 % der
Flächen im Innenraum den ergänzenden Nutzungen zugeordnet werden.
Sollten die vorgenannten Zielsetzungen sich widersprechen, so entscheidet die
wirtschaftliche Abwägung.
Anlage/n
1 2025.02.19_STH_ergaenzende Nutzungen (öffentlich)Seite 3 von 16
ZUKUNFT
STADTHAUS-AREAL |
EINGRENZUNG DER
ERGÄNZENDEN NUTZUNGEN
© dbp dasbauprojekt GmbH
© Rahmel-Verlag, Pulheim
gegen 1985
Stadtverwaltung & Rathaus-Funktionen
ergänzende
Nutzungen
bis zu 75%
mindestens 25%
Konkretisierung
Nutzungen „Innenraum“Seite 4 von 16
19.02.2025 Zukunft Stadthaus-Areal | Eingrenzung der ergänzenden Nutzungen
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BESCHLUSSVORSCHLAG Ergänzende Nutzungen Stadthaus-Areal
Mit dem Grundsatzbeschluss in 12/2024 hat der Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen, wie die grundsätzliche
Nutzung und Nutzungsaufteilung des zukünftigen Stadthaus-Areals sein soll und dass eine Mischnutzungen mit
überwiegender Kernsanierung sowie Anteilen von Abriss und Neubau als Realisierungsform angestrebt wird. Des
weiteren wurde die Beachtung der Wirtschaftlichkeit, dem Planungsrecht des bestehenden Bebauungsplanes und
die Schaffung von Belebung als Grundlagen definiert. Unter diesen Rahmenbedingungen wird, zur weiteren
Konkretisierung und Vorbereitung des planerischen Wettbewerbs folgendes beschlossen:
1. Hauptziel des Wettbewerbs ist eine Optimierung der stadtplanerischen Einbindung des Areals in das nahe
Umfeld (Innenstadt, Nordstadt, Verkehr), eine adäquate Gestaltung und die Schaffung der gewünschten
Nutzung unter Beachtung einer sinnvollen Flächenaufteilung und Nutzungszuordnung zu den Bauteilen
(Wegebeziehungen). Dabei sind optische und funktionale Defizite aufzulösen und das Gesamtensemble als
solides Vorbildobjekt im Sinne der städtischen Klimaziele und mit möglichst hoher Nutzfläche unter
Erhaltung des Bestandsschutzes zu planen. Potentiale der Entsiegelungen, Begrünung und
Aufenthaltsqualitäten im Außenbereich sind zu nutzen. Die Umsetzbarkeit der Nutzungsanteile muss mit den
gestalterischen und funktionalen Anforderungen in Einklang gebracht werden.
2. Der erforderliche Parkraum soll gemäß Stellplatzsatzung als öffentliches Parkhaus realisiert werden.
3. Der Hauptnutzer Verwaltung / Rathaus soll einen großen und bedarfsgerechten Flächenanteil von maximal
75 % erhalten, um im Sinne der Wirtschaftlichkeit und dem Flächen- und Wirkkonzept einen großen zentralen
Standort in der Innenstadt zu erhalten, als Hauptsitz und größtes Rathaus der Bundesstadt. Der
Flächenbedarf durch ergänzende Mitnutzer und des Sky-Restaurants ist zusätzlich zu berücksichtigen, wobei
diese Flächenbedarfsanteile den ergänzenden Nutzungen zugeschlagen werden.
4. Die weiteren ergänzenden Nutzungen sollen nach folgender Rangfolge geplant werden: Kindertagesstätte,
Wohnraum unterschiedliche Nutzergruppen, verwaltungsnahe Dienstleistungen. Insgesamt sollen mindestens
25 % der Flächen im Innenraum den ergänzenden Nutzungen zugeordnet werden.
5. Sollten die vorgenannten Zielsetzungen sich widersprechen, so entscheidet die wirtschaftliche Abwägung.Seite 5 von 16
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AUFGABENSTELLUNG
Auftrag Rat 14.03.2024
Varianten innerhalb des
bestehenden Planungsrechts
(Bebauungsplan)
N1 Reiner
Verwaltungsstandort
NX Mischnutzung
Stadtverwaltung & Rathaus-Funktionen
ergänzende
Nutzungen
bis zu 75%
mindestens 25%
• Im Jahr 2024 wurden Varianten
für das zukünftige Stadthaus-
Areal untersucht.
• Per Grundsatzbeschluss in
12/2024 wurde der Anteil
Stadtverwaltung & Rathaus-
Funktionen zu den ergänzenden
Nutzungen definiert.
• Zur Vorbereitung des
Planungswettbewerbs sollen die
ergänzenden Nutzungen näher
eingegrenzt werden.
• Da der Flächenanteil der
ergänzenden Nutzungen mit
dem Flächenanteil der
Verwaltung / Rathaus-
Funktionen und dem
Flächenbedarf für den
Parkraum korreliert, erfolgt eine
Gesamtbetrachtung und
Priorisierung.
Grundsatz-
beschluss 12/2024
Anlehnung an
Variante N3cSeite 6 von 16
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FAKTOREN ZUR NUTZUNGSMIX-FINDUNG
1) Grundsatzbeschluss zur Aufteilung der Nutzfläche (ausgenommen Parkraum):
• Stadtverwaltung & Rathaus-Funktionen maximal 75 % und ergänzende Nutzungen minimal 25 %
2) Planungsrecht des gültigen Bebauungsplans
• Juristische Stellungnahme vorliegend, siehe Folgeseiten
3) Zielstellung der Belebung des Areals
• Abdeckung Tagesganglinie und Wochenganglinie durch unterschiedliche Nutzungen, siehe auch Folgeseiten
4) Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes, Möglichkeit der Zusatzeinnahmen, Optimierung der
Kostenbelastung für Rathausfunktionen und Stadtverwaltung
• Nutzung von Eigentums-Flächen wirtschaftlicher ist als die Nutzung von Miet-Flächen (so nur die wirklich
benötigten Flächen im Eigentum realisiert werden)
• Zentralisierung und Reduzierung auf wenige, aber dafür größere Standorte ist wirtschaftlicher
• Stadthaus-Areal ist das größte im Eigentum befindliche Grundstück für Nutzungsart Verwaltung/Rathaus und zudem
im Bonner Zentrum gelegen.
5) Verfügbare Gesamtfläche und mögliche Nutzungsabgrenzungen im Stadthaus-Areal
• Bedarf Fläche Parkraum korreliert mit den Nutzungsarten (Stellplatznachweis)
• Nur der Erhalt des Bestandsschutzes, als Maßgabe für den Wettbewerb, lässt maximale Flächenausnutzung zuSeite 7 von 16
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Nutzungen gemäß bestehendem
Planungsrechts (Bebauungsplan)
Baugrundstück für den Gemeinbedarf
1. Erfüllung der öffentlichen Aufgabe
2. Zugänglichkeit Allgemeinheit
3. Fehlen oder untergeordnete Bedeutung
privatwirtschaftliches Gewinnstreben
Zweckbestimmung Stadthaus
1. Nutzungen gemäß Neukonzep-
tionierung zum Zeitpunkt Erstellung des
Bebauungsplanes
Zweckbestimmung grenzt
Nutzungsart ein !
Nutzungsart
Befreiungen sind bis „zur generellen Schranke“ möglich,
wenn
1. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
und
2. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die
Befreiung erfordern oder
3. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist
oder
4. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer
offenbar nicht beabsichtigten Härte führen
und
5. wenn die Abweichung auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen
Belangen vereinbar ist.
oder (Option zeitlich befristet bis 31.12.2026)
6. Im Einzelfall, wenn zwar Grundzüge der Planung
berührt werden, aber das Plangebiet in einem Gebiet
mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt und das
Wohnen unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit
den öffentlichen Belangen vereinbar ist
„generelle Schranke“ – Befreiung führt zur Negierung der
Zweckbestimmung (Nutzung mit Befreiung überwiegt)
BefreiungsoptionenFaktor PLANUNGSRECHT
Quelle: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtliche Stellungnahme zur Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit ergänzender Nutzungen, 31.01.2025Seite 8 von 16
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Faktor PLANUNGSRECHT
Quelle: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtliche Stellungnahme zur Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit ergänzender Nutzungen, 31.01.2025
Nutzungen gemäß bestehendem
Planungsrechts (Bebauungsplan)
Gemeinbedarf
Zulässige Nutzungen
• Rathaus
• Hauptsitz der Verwaltung
• (mitgezogen)
Betriebsrestaurant/
Restaurant
• (mitgezogen)
Kindertagesstätte
• öffentliches Parkhaus
• öffentliche Außenanlagen
• Gesundheit /
medizinische
Einrichtungen
Gemeinbedarf
zulässige Nutzungen, wenn
untergeordnet
▪ städtische
Begegnungsorte
▪ städtische
Kultureinrichtungen
▪ Einrichtungen der Bildung
und Wissenschaft
▪ städtische Sportstätten
Kein Gemeinbedarf
Nur untergeordnet und
mitgezogen möglich
• Gewerbliche Nutzungen
Befreiung möglich
• Wohnnutzungen
Befreiung zugunsten Wohnen
möglich, solange
Zweckbestimmung erhalten
bleibt und diese Befreiung
bis 31.12.2026 erteilt wirdSeite 9 von 16
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Belebung durch ein völlig neu konzeptioniertes „offenes“ Rathaus !
Eine Sharing-Quote von 0,67 bedeutet, dass auf gleicher Bürofläche knapp 50 % mehr
Menschen arbeiten können und sich damit regelmäßig im Areal bewegen.
Die Umsetzung des Lebenslagenmodells – Inanspruchnahme aller Dienstleistungen einer
Lebenslage wie bspw. „Umzug“ an einem Ort (Wohnsitz, Kindergarten, Schule,
Kraftfahrzeug usw.) bedeutet, dass einige Funktionen, die von den jetzt bekannten
Dienstleistungszentren entkoppelt sind, in das Gesamtkonzept der drei Zonen integriert
werden.
Das 3-Zonen-Konzept soll gemäß Zukunft unserer Arbeit Räumlichkeiten verschiedenster
Art bieten, die multifunktional nutzbar sind. Dies meint in Zone 2 unterschiedlichste
Service-Räume, Besprechungs- oder Veranstaltungsräume. Die Möblierung, die technische
Ausstattung als auch die Teilbarkeit der Räume (mobile Trennwände) sollen multifunktional
sein. So könnten niederschwellige Räumlichkeiten für Sportangebote genutzt werden, die
den Mitarbeitenden ebenso wie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Es könnten Räume
durch Schulen oder Vereine genutzt werden und Veranstaltungen im städtischen Interesse
durchgeführt werden, die zu einer Belebung außerhalb der klassischen Büroarbeitszeiten
führen würden.
Des Weiteren ist auch über ein adäquates und qualitatives Betriebsrestaurant eine
Belebung möglich, die mit der bisherigen nicht vergleichbar ist. Die Anordnung muss so
erfolgen, dass dieses nicht von den Öffnungszeiten des Rathauses abhängig ist.
Bis zu 75 % der Fläche ist per Grundsatzbeschluss dieser Nutzung zugedacht, dies bedeutet
aus Bestand … wird:
Keine Sharing-Quote
Dienstleistungs-
zentrum für ausge-
suchte Aufgaben
Starre
Raumplanung, keine
Multifunktionalität
Betriebsrestaurant,
Öffnung Bürozeiten
NUTZUNG Stadtverwaltung und Rathaus der ZukunftSeite 10 von 16
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NUTZUNGSOPTION Bildung / Wissenschaft , Soziales, Familie, Sport, Kultur & mehr
Nutzungsoption Wirtschaftlichkeit Planungsziel
Außerschulischer Lernort
Schwerpunkt forschendes /
entdeckendes Lernen
Verlegung BONNEUM aus der
Riesstraße in das STH, so dass
Standort Münsterschule
bedarfsgerecht vergrößert werden
kann
Schaffung 1.150 m² Nutzfläche mit
adäquater Ausstattung zur
Nutzung durch Schulen und Stadt ,
als ergänzende Nutzung in Zone 2
des Rathauses
Freizeitstätten, Ortsteilzentren Städtische Sowieso-Kosten,
Kinder/Jugend/Senioren
Mitnutzung als ergänzende
Nutzung in in Zone 2* des
Rathauses (Vereine, Verbände,
städtisches)
Kindertagesstätte im Planungsraum Bonn-Mitte
fehlen aktuell 200 Plätze, bisherige
Kindertagesstätte hat 30 Plätze
städtische Kindertagesstätte für
120 Kinder mit 1.488 m² Nutzfläche
innen und 1.200 bis 1.440 m²
Außenfläche, ggf. wird die Größe
noch reduziert (in Klärung)
Medizinische Einrichtungen Nicht nachweisbar Kein Nutzungsanteil
Kultur, Sportstätten Da diverse Liegenschaften
vorhanden sind für eigenständigen
Gebäudeteil nicht nachweisbar
Kein separater Nutzungsanteil aber
Mitnutzung in Zone 2* des
Rathauses und Outdoor-
Sportgeräte in AußenanlagenSeite 11 von 16
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NUTZUNGSOPTION Wohnen
Nutzungsoption Wirtschaftlichkeit Planungsziel
Wohnnutzung, favorisierte
Möglichkeiten:
• Schaffung von
Betriebswohnungen für
städtische Angestellte
• Schaffung von Wohnraum für
Auszubildende zur Stärkung der
Wirtschaft & Ausbildung
Arbeitskräfte für die
Stadtverwaltung
Weitere Festlegung und Berechnung
folgt mit späteren
Planungsschritten, vorhandene
Denkansätze sind:
• Wohnraum für definierte
Nutzergruppen, zur gezielten
Steigerung Attraktivität Stadt
als Arbeitgeberin und für hohe
Identifikation der
Bewohner:innen mit dem Areal
• Eine Realisierung
abgeschlossener Wohnungs-
bauten (bis ca. 8.000 m²
Geschossfläche) durch die
VEBOWAG ist möglich und
würde die Kapazitäten beim
SGB schonen sowie den
Parallelisierungsgrad erhöhen
(im Sinne Terminziele)
25 % abzgl. Flächenbedarf sonstiger
ergänzender Nutzungen für
Wohnnutzung, unterschiedliche
Wohnungstypen; die
Wohnraumnutzung muss
unabhängig des Rathauses möglich
sein, Bestandsschutz Nutzungsart
der großen Türme A,B und C muss
aus bauordnungsrechtlicher Sicht
erhalten bleiben; auch Wohnraum
ohne eigenständige
Haushaltsführung ist denkbar
(weitere Konkretisierung zum
Wohnraum im Rahmen
Vorbereitung Wettbewerb)Seite 12 von 16
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NUTZUNGSOPTION verwaltungsnahe Dienstleistungen, Restaurant
Nutzungsoption Wirtschaftlichkeit Planungsziel
Gewerbe, untergeordnet und
mitgezogen
Hier: Verwaltungsnahe
Dienstleistungen
Gemäß Vorbereitung
Grundsatzbeschluss sind die
Mieteinnahmen höher als die
Abschreibung der Baukosten, somit
ist hierüber eine Refinanzierung
möglich; Grundsätzlich soll nur ein
Ausbau „hohler Räume“ erfolgen,
so dass die Mieter den Ausbau
selbst übernehmen müssen und die
Rohbauten flexibel sind
Als ergänzende Nutzung mitplanen
lassen, jedoch keine starre
Festlegung, sondern Verweis auf
bauzeitliche Planungsziele (Anzahl,
Typen der damaligen Gewerbe) –
diese Nutzungsoption muss
stimmig zum künftigen Areal
städtebaulich geplant werden;
Belebung des Areals und Bedarfe
der Verwaltung sollen im
Vordergrund stehen
Gewerbe, untergeordnet und
mitgezogen
Hier: Sky-Restaurant
1A Lage, 1A Aussicht, 1A
Flächenflexibilität in den großen
Türmen ABC, Refinanzierung und
Bürger:innen-Angebot
Restaurant mit Ausblick über zwei
der oberen Geschosse (ca. 1.660 m²
Nutzfläche, ggf. mit Dachterrasse,
Öffnungszeiten unabhängig
Rathaus möglich machenSeite 13 von 16
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NUTZUNGSOPTION öffentliches Parkhaus, öffentliche Außenanlagen
Nutzungsoption Wirtschaftlichkeit Planungsziel
Stellplätze / öffentliches Parkhaus Parkeinnahmen für Öffentliches
Parkhaus überschreiten Baukosten
(Gemäß Vorbereitung
Grundsatzbeschluss), Update im
weiteren Verlauf nötig
Schaffung von Parkraum für Autos
und Fahrräder sowie Lastenräder
gemäß Stellplatzsatzung
Öffentliche Außenanlagen Attraktivitätssteigerung
Gesamtareal
Attraktive Außenanlagen mit
Aufenthaltsqualität nach
Flächenverfügbarkeit planen,
bestenfalls kombiniert mit Terrasse
Betriebsrestaurant, Begrünungs-
und Entsiegelungspotentiale nutzen
*Erläuterung zur Mitnutzung der Zone 2
• Die Zone 2 ist die halböffentliche Zone innerhalb des Rathauses / der Stadtverwaltung des 3-Zonen-Konzepts von Zukunft
unserer Arbeit. Diese hat alleine für die originäre Nutzung den Anspruch flexibel nutzbare multifunktionale Räume zu haben.
• Multifunktional heißt dabei nicht, dass jeder Raum alles können/haben muss, es werden unterschiedliche Angebote
geschaffen, die in einem wirtschaftlichen Kosten-/Nutzenverhältnis einen breiten Bedarf abdecken.
• Hier sind mehrere ergänzende Nutzer (nicht Rathaus / Stadtverwaltung) als Mitnutzer der Zone 2 definiert. Dies bedeutet,
dass der Bedarf Rathaus / Stadtverwaltung an der Zone 2 den Sockel der zu schaffenden Räumlichkeiten definiert. Durch die
Öffnung dieser Zone auch für die ergänzenden Mitnutzer wird Art und Anzahl der Räume „etwas“ erhöht (genauere
Konkretisierung folgt im Rahmen Vorbereitung Wettbewerb). Die Gesamtheit aller Räume wird wiederum auch allen Nutzern
– mit Priorisierungen bei den Buchungsmöglichkeiten – zur Verfügung gestellt, so haben sowohl die Stadtverwaltung als
auch die ergänzenden Mitnutzer in Summe ein Angebot, dass heute nicht im Ansatz existent ist, sie nutzen es nur zu
unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen. Die Effizienz und damit Wirtschaftlichkeit wird damit optimiert.Seite 14 von 16
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Zusammenfassung NUTZUNGSAUFTEILUNG
Kindertagesstätte
1.488 m² Nutzfläche innen Verwaltung und Rathaus
3-Zonen-Konzept,
Bedarfe Politik inkl. Ratssaal und
Verwaltung
Betriebsrestaurant (öffentlich
zugänglich)
Verwaltungsnahe Dienstl.
Anteil im Kontext Stadtplanung
Wohnen
Maximieren, um über alle ergänz.
Nutzungen >25% zu erreichen
Kindertagesstätte
1.200 -1.440 m² Außenfläche
Erg. Nutzungen Nebenflächen
Verkehr / Technik / Lager
Ziel: mindestens 25 % Ziel: maximal 75 %
Verwaltung /Rathaus
Nebenflächen
Verkehr / Technik / Lager
Stellplätze / öffentliches
Parkhaus
Nach Stellplatzplatzbedarf für die
Nutzungen „innen“ / ausgebaut
Freianlagen
Nach Verfügbarkeit / zur
Attraktivitätssteigerung, ggf. mit
Outdoor-Sportgeräten und
Spielplatz/-geräten (bei Bedarf aus
Wohnen), Entsiegelungen
Außenanlagen / Garage
Nebenflächen
Verkehr / Technik / Lager
Ziel: Bedarf & Attraktivität
Bildung / Freizeit / Kultur
Mitnutzer Zone 2 Verwaltung /
Rathaus, bei Bedarfsplanung diese
Nutzung erhöhend berücksichtigen
Sky-Restaurant
ca. 1.660 m² Nutzfläche innen
Nutzfläche „innen“ /
ausgebaut – 100%
Nutzfläche „außen“ / auch
umbaut (Garage)–
nach Bedarf
Korreliert!Seite 15 von 16
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1. Planungsauftrag
• Maximieren der verfügbaren Fläche bei
gleichzeitiger Auflösung der Defizite, Erhalt
Bestandsschutz des Ensembles, Städtebaulichen
Kontext herstellen – Nordstadt / Innenstadt /
Verkehr usw.
Rangfolge PLANUNGSAUFTRÄGE
3. Planungsauftrag
• Wirtschaftliche und städtebaulich sinnvolle
Verortung des Rathauses und der Stadtverwaltung
(großer Standort, Abgeschlossenheit, Erhalt
Bestandsschutz bzgl. überwiegender Nutzungen,
Attraktivität Betriebsrestaurant) unter
Einbeziehung der ergänzenden Nutzer: Sky-
Restaurant und Mitnutzer Bildung/Freizeit/Kultur
2. Planungsauftrag
• Öffentliche Stellplätze Autos und Fahrräder gemäß
Stellplatzsatzung realisieren, Zufahrten optimieren
4. Planungsauftrag
• Planung adäquate Innenfläche und Außenfläche
der Kindestagesstätte
6. Planungsauftrag
• Planung Flächen für verwaltungsnahe
Dienstleistungen im Kontext Attraktivität Areal
5. Planungsauftrag
• Planung Wohngebäude für unterschiedliche
Nutzergruppen, Eigenständigkeit im Areal
7. Planungsauftrag
• Planung Außenanlagen, Begrünung, nach
Verfügbarkeit – ggf. mit Outdoor-Sportgeräten und
Spielgeräten, Bedarf Wohnungsbau beachten; nach
Möglichkeit Aufenthaltsqualitäten / Parkgedanken
realisieren, Entsiegelungen vornehmen
Übergeordnet
Maßgebend ist der Grundsatzbeschluss 12/2024 mit der dort
beschlossenen Verteilung sowie zu beachtenden Faktoren.
Für die Nutzungsverteilung 75% Verwaltung/Rathaus und 25%
ergänzende Nutzung stehen nur jene Flächen zur Verfügung, die nicht
für die notwendigen Stellplätze benötigt werden, damit korrelieren die
Flächen und es ist anzustreben, die Gesamtfläche so maximal wie
möglich zu halten (Bestandsschutz erhalten).
Je Nutzungsanteil müssen auch die dieser Nutzung zuordbaren Anteile
der Technik-/Lager- und Verkehrsflächen übernommen werden.Seite 16 von 16

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Datenstand: 03.11.2026, 01:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de