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242046-06 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag zu Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal Antrag zur Vorlage 242046

Nummer
242046-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 242046 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

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Änderungsantrag
öffentlich
242046-06 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
FDP-Änderungsantrag zu Grundsatzbeschluss
Stadthaus-Areal
Antrag zur Vorlage 242046
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Stadtverwaltung möge folgende Varianten bewerten:
1. Die Verwaltung macht ein Alternativszenario auf und berechnet
den Komplettabriss mit
Kosten, Zeitachse und Möglichkeiten des B Planes.
2. Die Verwaltung gibt eine realistisch begründete Schätzung der Dauer einer B
Plan-Änderung (mit der jetzt bereits begonnen werden könnte).
3. Die Verwaltung erteilt eine Auskunft, ob mit Investoren zur Nutzung des
Filetgrundstücks Kontakt aufgenommen wurde.
4. Die Verwaltung prüft, wie viele Wohnungen bei einer Änderung des
B Plans geschaffen
werden könnten.
5. Die Verwaltung rechnet ein Szenario in der Teilabriss-Variante mit maximaler
Wohnnutzung
auf dem Areal.
6. Die Verwaltung erstellt für die Teilabriss-Variante eine Vollkostenrechnung.
7. Die Verwaltung erläutert aus ihrer Sicht die Chance, einen Investor auf
Erbpacht für die
Umgestaltungen, sei es innerhalb des aktuellen oder eines neu
aufzustellenden B-Plans, zu gewinnen. Die Verwaltung erläutert,
ob bereits Versuche zur Investorengewinnung vorgenommen wurden -
wer wurde angesprochenSeite 1 von 2
Seite 2
und gab es Initiativanfragen.
Begründung
Bei dem Grundstückhandeltes sich um ein Filetgrundstück in
bester Innenstadtlage, das sich für viele Nutzungen eignet.
Nicht alle Nutzungen wurden geprüft, weil das Vorhaben innerhalb
des bestehenden B Plans umgesetzt werden sollte.
Es wurde als vorausgesetzt angenommen, dass eine B-Plan-Änderung 5 Jahre
dauert und diese Zeit nicht zur Verfügung stünde.
Es wurde ebenfalls ohne Diskussion vorausgesetzt, dass die Stadt das
Grundstück mit eigenen Mitteln bebaut.
Die Mietdauer der nun angemieteten Interimsbüros für die Verwaltung
würden eine sachgerechte Planung für ein Filetgrundstück dieser Größe nun
jedoch nun unproblematisch zulassen.
Aus Sicht der FDP verbauen wir uns hier Chancen auf eine Stadtreparatur und
die Belebung dieses Viertels.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de