← Vorlagen

242046-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

Nummer
242046-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
22.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242046 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.186 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
242046-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
21.11.2024
BBB-Anfrage: Grundsatzbeschluss Stadthaus-
Areal
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Flächenarten genau beinhalten die in der Beschlussvorlage der
Oberbürgermeisterin mit der Drucksache 242046 zum Stadthaus
ausgewiesenen Nutzflächen pro Standard-Arbeitsplatz (AP):
a) Nutzfläche pro AP 26,5 qm
b) Nutzfläche pro AP 17,1 qm
und worin liegt der Unterschied zu den Empfehlungen z.B. der
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), die für einen
„Papierarbeitsplatz“ (mit persönlichen und allgemeinen
Schiebetürenschränke) im Großraumbüro inkl. Wegeflächen,
Teeküchen, internen Besprechungsbereichen 16,18 qm pro AP in
Ansatz bringen?
2. Wie hoch wäre die aus arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
resultierende, vergleichbare Mindestnutzfläche pro AP anzusetzen?
3.
a) Trifft es zu, dass den Flächen in Zonen 1 und 2 rechnerisch die
Nutzflächengröße von Standard-Arbeitsplätzen zugrunde gelegt
wurde, obwohl diese dort gar nicht vorkommen?
b) Nutzflächen in welcher Größe stehen aktuell tatsächlich im
Stadthaus und in welchen sonstigen städtisch genutzten Immobilien
für Nutzungen der Zonen 1 und 2 zur Verfügung?
4. Nutzflächen in welcher Größe mit Arbeitsplätzen in welcher Anzahl
stehen in städtisch genutzten Liegenschaften außerhalb des
Stadthauses aktuell differenziert nach Eigentum und Anmietung
tatsächlich zur Verfügung?
5. In wessen Trägerschaft (Stadt Bonn, Gesellschaft mit überwiegend
städtischer Beteiligung, private Dritte) soll nach den Vorstellungen der
Oberbürgermeisterin unter Beachtung oder Ausnahme der geltenden
Beschlusslage Wohneigentum in welchen Eigentumsverhältnissen aufSeite 1 von 2
Seite 2
dem Stadthausareal entstehen?
6. Nutzflächen mit der ursprünglichen Zweckbestimmung Büronutzung
werden in welcher Größenordnung in welchen städtischen
Liegenschaften aktuell zu anderen Zwecken genutzt?
Begründung
Die Fragesteller sind ob der Unterlagen zum Grundsatzbeschluss Zukunft
Stadthaus an ergänzenden und erläuternden Informationen insbesondere zu
dem zugrundeliegenden Raumbedarf interessiert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de