242046-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal
Kerndaten
- Nummer
- 242046-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 19.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Karl-Finkelnburg-Straße Hauptort
- Stadthaus
- Berliner Platz
- Koblenzer Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 242046-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt BBB-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal Beratungsfolge Hauptausschuss 03.12.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Rat geht bei den weiteren Überlegungen zur Zukunft des Stadthauses auf Grund der ermittelten Kostenaufstellung von einer Sanierung statt von einem Abriss und Neubau des Gebäudes aus. 2. Vor einer Festlegung, auf Basis welcher Variante das Stadthaus saniert werden soll und vor der folgenden Beauftragung einer einhergehenden Projektstruktur, eines Zeitplanes und der Konkretisierung fiskalischer Auswirkungen wird die Oberbbürgermeisterin beauftragt, a. dem Rat einen aus Sicht der Bezirksregierung Köln genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf vorzulegen, der sowohl sämtliche bis 2029 kassenwirksam werdenden Aufwendungen für die Sanierung des Stadthauses (auf Basis der Variante N1a und N1c) sowie für den Fall, dass zusätzlich ein Verwaltungsstandort im Neuen Quartier Bundesviertel angestrebt wird, auch die hierfür kassenwirksam werdenden Aufwendungen beinhaltet, b. dem Rat darzulegen, wie sie sich unter Beachtung der geltenden Beschlusslage Errichtung, Betrieb und Eigentumsverhältnisse für eine Wohnraumnutzung im Rahmen einer Mischnutzung am Standort des Stadthauses Berliner Platz 2 vorstellt und welches Nutzungskonzept sie hinsichtlich der übrigen, nicht unmittelbar dem Betrieb der Stadtverwaltung dienenden Nutzungen verfolgt, c. dem Rat ein Konzept mit dem Ziel vorzulegen, derzeit unwirtschaftlich betriebene Bestandsimmobilien einer neuen Nutzung (z.B. Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung) und dadurch Immobilen im Eigentum der Stadt wieder ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als Büroflächen für die Stadtverwaltung (z.B. Karl-Finkelnburg-Straße 50, Koblenzer Straße 148) zuzuführen. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Aus Sicht der Antragsteller macht es wenig Sinn, eine Sanierungsvariante zu beschließen und hierauf personelle und finanzielle Ressourcen zu verwenden, solange kein genehmigungsfähiger Haushalt vorliegt und somit nicht klar ist, wann die Sanierung des Stadthauses tatsächlich realisierbar und finanzierbar ist. Darüber hinaus erscheint es sinnfrei, Sanierung des Stadthauses und Neubau im Quartier Bundesviertel getrennt zu behandeln, wenn die Oberbürgermeisterin selbst zu dem Schluss kommt, dass für die Sicherstellung des Verwaltungsbetriebes letzterer nicht zwingend notwendig ist. Vor diesem Hintergrund erscheint es äußerst fraglich, ob die Bezirksregierung einer entsprechend hohen Neuverschuldung zustimmt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de