242044 · Beschlussvorlage
SZB Pflegesatzanpassung Tagespflegehaus ab 01.01.2025
Kerndaten
- Nummer
- 242044
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242044 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II SZB Pflegesatzanpassung Tagespflegehaus ab 01.01.2025 Beratungsfolge Betriebsausschuss für Seniorenzentren 04.12.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 30.01.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Den von den Kostenträgern vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für das Tagespflegehaus der Stadt Bonn wird zum 01.01.2025 zugestimmt. Begründung Gemäß der §§ 85, 87 SGB XI ist die Höhe der Pflegesätze zwischen dem Trä- ger der Einrichtung und den Vertretern der Pflegekassen sowie dem Land- schaftsverband Rheinland prospektiv zu verhandeln und gem. § 41 Abs. 1 GO NRW durch den Rat festzusetzen. Bei den Planungen für den künftigen Pflegesatzzeitraum sind die Kosten zu berücksichtigen, die bislang nicht in den Pflegesätzen enthalten sind. Bei dieser Kalkulation waren ganz maßgeblich die Auswirkungen des Tarifab- schlusses im öffentlichen Dienst für 2024. Ab 1. März 2024 wurden gemäß der Tarifeinigung die Tabellenentgelte aller Beschäftigten pro Vollzeitstellenanteil um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro erhöht. Dieses um 200 Euro er- höhte Entgelt wurde dann zusätzlich um weitere 5,5 Prozent erhöht. Darüber hinaus erwartet der Sachverständigenrat für 2024 eine Inflation von 3%, die zu einer entsprechenden Erhöhung der Sachkosten z. B. für Lebens- mittel, medizinischen Bedarf etc. führt. Demgegenüber waren in den bisherigen Pflegesätze Entgeltbestandteile zur Refinanzierung der an die Beschäftigten gezahlten Inflationsausgleichsprämie enthalten. Diese Position war zu bereinigen und wirkte sich dadurch ergebnis- reduzierend auf die Steigerungsquoten aus. Seitens der Pflegekassen und des Landschaftsverbands Rheinland wurden unter Berücksichtigung der dargestellten Aspekte die in der Anlage beigefügtenSeite 1 von 3 Seite 2 Pflegesatzveränderungen vorgeschlagen. Diese Anpassungen sind nach Einschätzung der Betriebsleitung geeignet und angemessen, um die Kostensteigerungen kompensieren zu können. Anlage/n 1 SZB Pflegesatzanpassung Tagespflege 2025 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 3 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Pflegesatzanpassung zum 01.01.2025 2. TagespflegehausEntgeltbestandteile Bisher pro Tag Ab 01.01.2025 pro Tag Differenz pro Tag Abweichung in % Pflegegrad 1 70,51 € 71,54 € 1,03 € 1,5 Pflegegrad 2 74,22 € 75,30 € 1,08 € 1,5 Pflegegrad 3 77,93 € 79,07 € 1,14 € 1,5 Pflegegrad 4 81,64 € 82,83 € 1,19 € 1,5 Pflegegrad 5 85,35 € 86,60 € 1,25 € 1,5 Unterkunft 12,96 € 13,44 € 0,48 € 3,7 Verpflegung 9,98 € 10,35 € 0,37 € 3,7 Betreuungszuschlag § 43b SGB XI (täglich) 11,55 € 12,75 € 1,20 € 10,4 Allgemeine Pflegeleistung Unterkunft und Verpflegung Zusätzliche LeistungenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de