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242044 · Beschlussvorlage

SZB Pflegesatzanpassung Tagespflegehaus ab 01.01.2025

Nummer
242044
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 30.01.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 16.01.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242044
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
SZB Pflegesatzanpassung Tagespflegehaus ab
01.01.2025
Beratungsfolge
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 04.12.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
30.01.2025 Empfehlung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Den von den Kostenträgern vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für
das Tagespflegehaus der Stadt Bonn wird zum 01.01.2025 zugestimmt.
Begründung
Gemäß der §§ 85, 87 SGB XI ist die Höhe der Pflegesätze zwischen dem Trä-
ger der Einrichtung und den Vertretern der Pflegekassen sowie dem Land-
schaftsverband Rheinland prospektiv zu verhandeln und gem. § 41 Abs. 1 GO
NRW durch den Rat festzusetzen.
Bei den Planungen für den künftigen Pflegesatzzeitraum sind die Kosten zu
berücksichtigen, die bislang nicht in den Pflegesätzen enthalten sind.
Bei dieser Kalkulation waren ganz maßgeblich die Auswirkungen des Tarifab-
schlusses im öffentlichen Dienst für 2024. Ab 1. März 2024 wurden gemäß der
Tarifeinigung die Tabellenentgelte aller Beschäftigten pro Vollzeitstellenanteil
um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro erhöht. Dieses um 200 Euro er-
höhte Entgelt wurde dann zusätzlich um weitere 5,5 Prozent erhöht.
Darüber hinaus erwartet der Sachverständigenrat für 2024 eine Inflation von
3%, die zu einer entsprechenden Erhöhung der Sachkosten z. B. für Lebens-
mittel, medizinischen Bedarf etc. führt.
Demgegenüber waren in den bisherigen Pflegesätze Entgeltbestandteile zur
Refinanzierung der an die Beschäftigten gezahlten Inflationsausgleichsprämie
enthalten. Diese Position war zu bereinigen und wirkte sich dadurch ergebnis-
reduzierend auf die Steigerungsquoten aus.
Seitens der Pflegekassen und des Landschaftsverbands Rheinland wurden
unter Berücksichtigung der dargestellten Aspekte die in der Anlage beigefügtenSeite 1 von 3
Seite 2
Pflegesatzveränderungen vorgeschlagen.
Diese Anpassungen sind nach Einschätzung der Betriebsleitung geeignet und
angemessen, um die Kostensteigerungen kompensieren zu können.
Anlage/n
1 SZB Pflegesatzanpassung Tagespflege 2025 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 3
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Pflegesatzanpassung zum 01.01.2025
2. TagespflegehausEntgeltbestandteile Bisher pro Tag Ab 01.01.2025
pro Tag
Differenz pro
Tag
Abweichung
in %
Pflegegrad 1 70,51 € 71,54 € 1,03 € 1,5
Pflegegrad 2 74,22 € 75,30 € 1,08 € 1,5
Pflegegrad 3 77,93 € 79,07 € 1,14 € 1,5
Pflegegrad 4 81,64 € 82,83 € 1,19 € 1,5
Pflegegrad 5 85,35 € 86,60 € 1,25 € 1,5
Unterkunft 12,96 € 13,44 € 0,48 € 3,7
Verpflegung 9,98 € 10,35 € 0,37 € 3,7
Betreuungszuschlag § 43b
SGB XI (täglich) 11,55 € 12,75 € 1,20 € 10,4
Allgemeine Pflegeleistung
Unterkunft und Verpflegung
Zusätzliche LeistungenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de