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242038 · Einwohnerfrage

Bewohnerparken; Parkraumkonzept Nordstadt

Nummer
242038
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
13.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Breite Straße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Heerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Adolfstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Georgstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Maxstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Weiherstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Alten Friedhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Budapester Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Florentiusgraben Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Sterntorbrücke Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Noeggerathstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Münsterstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Franzstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Thomas-Mann-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 242038-01 ST Bewohnerparken; Parkraumkonzept Nordstadt

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Einwohnerfrage
öffentlich
242038
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
08.11.2024
Bewohnerparken; Parkraumkonzept Nordstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Einwohnerfrage:
1. Warum sind die Straßenzüge Bornheimer Straße (Hausnr. 15 bis 43)
und Heerstraße (Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205) dem Bewohner-
parkgebiet „E – Alter Friedhof“ zugeordnet und nicht dem Gebiet „D –In-
nere Nordstadt“?
2. Warum wurde die oben genannte Zuordnung mit Einführung des
Parkraumkonzepts Nordstadt nicht geändert?
Begründung:
Zu 1.:
Gemäß des „Straßenverzeichnis Bewohnerparkgebiete“1 mit Stand vom
04.02.2021 sind die Innenstadt und die Nordstadt in die Bewohnerparkgebiete
„D – Innere Nordstadt“ und „E – Alter Friedhof“ aufgeteilt. Zu dem Gebiet „D –
Innere Nordstadt“ gehören unter anderem die Straßenzüge Adolfstraße, Breite
Straße, Georgstraße, Maxstraße, Weiherstraße sowie abschnittsweise die
Straßenzüge Bornheimer Straße (Hausnr. 20 bis 94) und Heerstraße (1 bis 165
und 2 bis 148). Zu dem Gebiet „E – Alter Friedhof“ gehören die Straßenzüge
Berliner Platz, Am Alten Friedhof, Budapester Straße (5 bis 19), Florentiusgra-
ben, Sterntorbrücke (17), Thomas-MannStraße (1 bis 61, 2 bis 62), Thoma-
straße (36 bis 44), Noeggerathstraße, Münsterstraße sowie Bornheimer Straße
(15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184, 167 bis 205). Zum Gebiet „E – Alter
Friedhof“ gehören demnach von der Bornheimer Straße lediglich die südliche
Straßenseite (bis Hochstadenring) und von der Heerstraße lediglich der Ab-
schnitt zwischen Bornheimer Straße und Thomastraße. Abgesehen von diesen
zwei Teilstücken und der drei Parkplätze vor dem „PrälatSchleich-Haus“ sind
demnach – ungeachtet der „parkplatzlosen“ Straßen Am Alten Friedhof und
Berliner Platz – ausschließlich Straßenzüge der Innenstadt dem Gebiet „E –
Alter Friedhof“ zugeordnet.
Es scheint schließlich vom Grundsatz her sinnvoll, wenn Bewohnerparkgebiete
an Stadtteile bzw. Wohnviertel angepasst sind, sodass Anwohnende in den
Straßenzügen in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort ihr Fahrzeug abstellen
können. Mithin ist es fraglich, warum Anwohnende der Teilstücke Bornheimer
Straße (15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184, 167 bis 205) ihre Fahrzeuge
nicht in den unmittelbar umliegenden Straßenzügen (bspw. Adolfstraße, Franz-
straße, Weiherstraße oder Heerstraße nördlich der Bornheimer Straße) parkenSeite 1 von 6
Seite 2
dürfen, jedoch in den deutlich weiter entfernten und nicht mehr in der Nordstadt
liegenden Straßen Münsterstraße, Thomas-Mann-Straße, Budapester Straße
oder Florentiusgraben. Schließlich kann ein Bewohnerparkausweis gemäß der
„Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen“2 vom 08.11.2022
lediglich für ein Bewohnerparkgebiet und zwar nur jenes, in welcher die antrag-
stellende Person tatsächlich wohnt, ausgestellt werden.
Zu 2.:
Seit dem 04.11.2024 wird ein Großteil aller öffentlichen Parkflächen in der
Nordstadt bewirtschaftet. Anwohnende, welche im Besitz eines Bewohnerpark-
ausweises sind, sind von der Parkscheinpflicht ausgenommen.
Das Gebiet der Bewirtschaftung gliedert sich in die Bewohnerparkgebiete „D –
Innere Nordstadt“ und „I“. Das Gebiet „I“, welches Straßenzüge der äußeren
Nordstadt umfasst, wurde zum 04.11.2024 neu eingeführt. Das Gebiet „D“ soll
die Straßenzüge der inneren Nordstadt umfassen, dazu gehören auch die
Teilstücke Bornheimer Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße (Hausnr. 150
bis 184, 167 bis 205). Zielsetzungen des Parkraumkonzepts Nordstadt sind
unter anderem die Vereinheitlichung der Parkregelungen, die Reduktion inner-
städtischer Verkehre, insbesondere von Parksuchverkehren, sowie Sicherung
des Bewohnerparkens durch die Einführung einer Bewoh-
ner*innenparkregelung3. Diese Ziele scheinen für die Anwohnenden der oben
genannten Straßenzüge aufgrund der weiterhin unerklärlichen Aufteilung in die
Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „E – Alter Friedhof“ gefähr-
det.
1 https://www.bonn.de/medien-global/amt-33/neu-Bewohnerparkgebiete.pdf
2 https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/recht-
sicherheit/satzung-ueber-die-erteilung-von-bewohnerparkausweisen.php
3 siehe Beschluss der DS-Nr. 222180,
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2031532
Anlage/n
1 Einwohnerfrage öff (öffentlich)
2 Einwohnerfrage nichtöff (öffentlich)Seite 2 von 6
Bonn, 08.11.2024
Bundesstadt Bonn
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
53103 Bonn
Einwohnerfrage an die Bezirksvertretung Bonn
Bewohnerparken; Parkraumkonzept Nordstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung meiner Fragestellungen bezüglich der Einteilung der
Bewohnerparkgebiete sowie der Umsetzung des Parkraumkonzepts Nordstadt durch die
Stadtverwaltung.
1. Warum sind die Straßenzüge Bornheimer Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße
(Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205) dem Bewohnerparkgebiet „E – Alter Friedhof“
zugeordnet und nicht dem Gebiet „D – Innere Nordstadt“?
Begründung
Gemäß des „Straßenverzeichnis Bewohnerparkgebiete“1 mit Stand vom 04.02.2021
sind die Innenstadt und die Nordstadt in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere
Nordstadt“ und „E – Alter Friedhof“ aufgeteilt. Zu dem Gebiet „D – Innere Nordstadt“
gehören unter anderem die Straßenzüge Adolfstraße, Breite Straße, Georgstraße,
Maxstraße, Weiherstraße sowie abschnittsweise die Straßenzüge Bornheimer Straße
(Hausnr. 20 bis 94) und Heerstraße (1 bis 165 und 2 bis 148). Zu dem Gebiet „E –
Alter Friedhof“ gehören die Straßenzüge Berliner Platz, Am Alten Friedhof,
Budapester Straße (5 bis 19), Florentiusgraben, Sterntorbrücke (17), Thomas-Mann-
Straße (1 bis 61, 2 bis 62), Thomastraße (36 bis 44), Noeggerathstraße,
Münsterstraße sowie Bornheimer Straße (15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184,
167 bis 205). Zum Gebiet „E – Alter Friedhof“ gehören demnach von der Bornheimer
Straße lediglich die südliche Straßenseite (bis Hochstadenring) und von der
Heerstraße lediglich der Abschnitt zwischen Bornheimer Straße und Thomastraße.
Abgesehen von diesen zwei Teilstücken und der drei Parkplätze vor dem „Prälat-
Schleich-Haus“ sind demnach – ungeachtet der „parkplatzlosen“ Straßen Am Alten
Friedhof und Berliner Platz – ausschließlich Straßenzüge der Innenstadt dem Gebiet
„E – Alter Friedhof“ zugeordnet.
1 https://www.bonn.de/medien-global/amt-33/neu-Bewohnerparkgebiete.pdf.Seite 3 von 6
Es scheint schließlich vom Grundsatz her sinnvoll, wenn Bewohnerparkgebiete an
Stadtteile bzw. Wohnviertel angepasst sind, sodass Anwohnende in den
Straßenzügen in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort ihr Fahrzeug abstellen
können. Mithin ist es fraglich, warum Anwohnende der Teilstücke Bornheimer Straße
(15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184, 167 bis 205) ihre Fahrzeuge nicht in den
unmittelbar umliegenden Straßenzügen (bspw. Adolfstraße, Franzstraße,
Weiherstraße oder Heerstraße nördlich der Bornheimer Straße) parken dürfen,
jedoch in den deutlich weiter entfernten und nicht mehr in der Nordstadt liegenden
Straßen Münsterstraße, Thomas-Mann-Straße, Budapester Straße oder
Florentiusgraben. Schließlich kann ein Bewohnerparkausweis gemäß der „Satzung
über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen“2 vom 08.11.2022 lediglich für ein
Bewohnerparkgebiet und zwar nur jenes, in welcher die antragstellende Person
tatsächlich wohnt, ausgestellt werden.
2. Warum wurde die oben genannte Zuordnung mit Einführung des Parkraumkonzepts
Nordstadt nicht geändert?
Begründung
Seit dem 04.11.2024 wird ein Großteil aller öffentlichen Parkflächen in der Nordstadt
bewirtschaftet. Anwohnende, welche im Besitz eines Bewohnerparkausweises sind,
sind von der Parkscheinpflicht ausgenommen.
Das Gebiet der Bewirtschaftung gliedert sich in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere
Nordstadt“ und „I“. Das Gebiet „I“, welches Straßenzüge der äußeren Nordstadt
umfasst, wurde zum 04.11.2024 neu eingeführt. Das Gebiet „D“ soll die Straßenzüge
der inneren Nordstadt umfassen, dazu gehören auch die Teilstücke Bornheimer
Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße (Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205).
Zielsetzungen des Parkraumkonzepts Nordstadt sind unter anderem die
Vereinheitlichung der Parkregelungen, die Reduktion innerstädtischer Verkehre,
insbesondere von Parksuchverkehren, sowie Sicherung des Bewohnerparkens durch
die Einführung einer Bewohner*innenparkregelung3. Diese Ziele scheinen für die
Anwohnenden der oben genannten Straßenzüge aufgrund der weiterhin
unerklärlichen Aufteilung in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „E –
Alter Friedhof“ gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen
2 https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/recht-sicherheit/satzung-ueber-
die-erteilung-von-bewohnerparkausweisen.php.
3 siehe Beschluss der DS-Nr. 222180, https://www.bonn.sitzung-
online.de/public/to020?TOLFDNR=2031532.Seite 4 von 6
Luca Nicolas Manemann Bonn, 08.11.2024
Bundesstadt Bonn
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
53103 Bonn
Einwohnerfrage an die Bezirksvertretung Bonn
Bewohnerparken; Parkraumkonzept Nordstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung meiner Fragestellungen bezüglich der Einteilung der
Bewohnerparkgebiete sowie der Umsetzung des Parkraumkonzepts Nordstadt durch die
Stadtverwaltung.
1. Warum sind die Straßenzüge Bornheimer Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße
(Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205) dem Bewohnerparkgebiet „E – Alter Friedhof“
zugeordnet und nicht dem Gebiet „D – Innere Nordstadt“?
Begründung
Gemäß des „Straßenverzeichnis Bewohnerparkgebiete“1 mit Stand vom 04.02.2021
sind die Innenstadt und die Nordstadt in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere
Nordstadt“ und „E – Alter Friedhof“ aufgeteilt. Zu dem Gebiet „D – Innere Nordstadt“
gehören unter anderem die Straßenzüge Adolfstraße, Breite Straße, Georgstraße,
Maxstraße, Weiherstraße sowie abschnittsweise die Straßenzüge Bornheimer Straße
(Hausnr. 20 bis 94) und Heerstraße (1 bis 165 und 2 bis 148). Zu dem Gebiet „E –
Alter Friedhof“ gehören die Straßenzüge Berliner Platz, Am Alten Friedhof,
Budapester Straße (5 bis 19), Florentiusgraben, Sterntorbrücke (17), Thomas-Mann-
Straße (1 bis 61, 2 bis 62), Thomastraße (36 bis 44), Noeggerathstraße,
Münsterstraße sowie Bornheimer Straße (15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184,
167 bis 205). Zum Gebiet „E – Alter Friedhof“ gehören demnach von der Bornheimer
Straße lediglich die südliche Straßenseite (bis Hochstadenring) und von der
Heerstraße lediglich der Abschnitt zwischen Bornheimer Straße und Thomastraße.
Abgesehen von diesen zwei Teilstücken und der drei Parkplätze vor dem „Prälat-
Schleich-Haus“ sind demnach – ungeachtet der „parkplatzlosen“ Straßen Am Alten
Friedhof und Berliner Platz – ausschließlich Straßenzüge der Innenstadt dem Gebiet
„E – Alter Friedhof“ zugeordnet.
1 https://www.bonn.de/medien-global/amt-33/neu-Bewohnerparkgebiete.pdf.Seite 5 von 6
Es scheint schließlich vom Grundsatz her sinnvoll, wenn Bewohnerparkgebiete an
Stadtteile bzw. Wohnviertel angepasst sind, sodass Anwohnende in den
Straßenzügen in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort ihr Fahrzeug abstellen
können. Mithin ist es fraglich, warum Anwohnende der Teilstücke Bornheimer Straße
(15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184, 167 bis 205) ihre Fahrzeuge nicht in den
unmittelbar umliegenden Straßenzügen (bspw. Adolfstraße, Franzstraße,
Weiherstraße oder Heerstraße nördlich der Bornheimer Straße) parken dürfen,
jedoch in den deutlich weiter entfernten und nicht mehr in der Nordstadt liegenden
Straßen Münsterstraße, Thomas-Mann-Straße, Budapester Straße oder
Florentiusgraben. Schließlich kann ein Bewohnerparkausweis gemäß der „Satzung
über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen“2 vom 08.11.2022 lediglich für ein
Bewohnerparkgebiet und zwar nur jenes, in welcher die antragstellende Person
tatsächlich wohnt, ausgestellt werden.
2. Warum wurde die oben genannte Zuordnung mit Einführung des Parkraumkonzepts
Nordstadt nicht geändert?
Begründung
Seit dem 04.11.2024 wird ein Großteil aller öffentlichen Parkflächen in der Nordstadt
bewirtschaftet. Anwohnende, welche im Besitz eines Bewohnerparkausweises sind,
sind von der Parkscheinpflicht ausgenommen.
Das Gebiet der Bewirtschaftung gliedert sich in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere
Nordstadt“ und „I“. Das Gebiet „I“, welches Straßenzüge der äußeren Nordstadt
umfasst, wurde zum 04.11.2024 neu eingeführt. Das Gebiet „D“ soll die Straßenzüge
der inneren Nordstadt umfassen, dazu gehören auch die Teilstücke Bornheimer
Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße (Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205).
Zielsetzungen des Parkraumkonzepts Nordstadt sind unter anderem die
Vereinheitlichung der Parkregelungen, die Reduktion innerstädtischer Verkehre,
insbesondere von Parksuchverkehren, sowie Sicherung des Bewohnerparkens durch
die Einführung einer Bewohner*innenparkregelung3. Diese Ziele scheinen für die
Anwohnenden der oben genannten Straßenzüge aufgrund der weiterhin
unerklärlichen Aufteilung in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „E –
Alter Friedhof“ gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen
Luca Nicolas Manemann
2 https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/recht-sicherheit/satzung-ueber-
die-erteilung-von-bewohnerparkausweisen.php.
3 siehe Beschluss der DS-Nr. 222180, https://www.bonn.sitzung-
online.de/public/to020?TOLFDNR=2031532.Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 07:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de