242038 · Einwohnerfrage
Bewohnerparken; Parkraumkonzept Nordstadt
Kerndaten
- Nummer
- 242038
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Breite Straße Hauptort
- Bornheimer Straße
- Heerstraße
- Adolfstraße
- Georgstraße
- Maxstraße
- Weiherstraße
- Berliner Platz
- Am Alten Friedhof
- Budapester Straße
- Florentiusgraben
- Sterntorbrücke
- Thomastraße
- Noeggerathstraße
- Münsterstraße
- Hochstadenring
- Franzstraße
- Thomas-Mann-Straße
- Nordstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Einwohnerfrage öffentlich 242038 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 08.11.2024 Bewohnerparken; Parkraumkonzept Nordstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Einwohnerfrage: 1. Warum sind die Straßenzüge Bornheimer Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße (Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205) dem Bewohner- parkgebiet „E – Alter Friedhof“ zugeordnet und nicht dem Gebiet „D –In- nere Nordstadt“? 2. Warum wurde die oben genannte Zuordnung mit Einführung des Parkraumkonzepts Nordstadt nicht geändert? Begründung: Zu 1.: Gemäß des „Straßenverzeichnis Bewohnerparkgebiete“1 mit Stand vom 04.02.2021 sind die Innenstadt und die Nordstadt in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „E – Alter Friedhof“ aufgeteilt. Zu dem Gebiet „D – Innere Nordstadt“ gehören unter anderem die Straßenzüge Adolfstraße, Breite Straße, Georgstraße, Maxstraße, Weiherstraße sowie abschnittsweise die Straßenzüge Bornheimer Straße (Hausnr. 20 bis 94) und Heerstraße (1 bis 165 und 2 bis 148). Zu dem Gebiet „E – Alter Friedhof“ gehören die Straßenzüge Berliner Platz, Am Alten Friedhof, Budapester Straße (5 bis 19), Florentiusgra- ben, Sterntorbrücke (17), Thomas-MannStraße (1 bis 61, 2 bis 62), Thoma- straße (36 bis 44), Noeggerathstraße, Münsterstraße sowie Bornheimer Straße (15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184, 167 bis 205). Zum Gebiet „E – Alter Friedhof“ gehören demnach von der Bornheimer Straße lediglich die südliche Straßenseite (bis Hochstadenring) und von der Heerstraße lediglich der Ab- schnitt zwischen Bornheimer Straße und Thomastraße. Abgesehen von diesen zwei Teilstücken und der drei Parkplätze vor dem „PrälatSchleich-Haus“ sind demnach – ungeachtet der „parkplatzlosen“ Straßen Am Alten Friedhof und Berliner Platz – ausschließlich Straßenzüge der Innenstadt dem Gebiet „E – Alter Friedhof“ zugeordnet. Es scheint schließlich vom Grundsatz her sinnvoll, wenn Bewohnerparkgebiete an Stadtteile bzw. Wohnviertel angepasst sind, sodass Anwohnende in den Straßenzügen in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort ihr Fahrzeug abstellen können. Mithin ist es fraglich, warum Anwohnende der Teilstücke Bornheimer Straße (15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184, 167 bis 205) ihre Fahrzeuge nicht in den unmittelbar umliegenden Straßenzügen (bspw. Adolfstraße, Franz- straße, Weiherstraße oder Heerstraße nördlich der Bornheimer Straße) parkenSeite 1 von 6 Seite 2 dürfen, jedoch in den deutlich weiter entfernten und nicht mehr in der Nordstadt liegenden Straßen Münsterstraße, Thomas-Mann-Straße, Budapester Straße oder Florentiusgraben. Schließlich kann ein Bewohnerparkausweis gemäß der „Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen“2 vom 08.11.2022 lediglich für ein Bewohnerparkgebiet und zwar nur jenes, in welcher die antrag- stellende Person tatsächlich wohnt, ausgestellt werden. Zu 2.: Seit dem 04.11.2024 wird ein Großteil aller öffentlichen Parkflächen in der Nordstadt bewirtschaftet. Anwohnende, welche im Besitz eines Bewohnerpark- ausweises sind, sind von der Parkscheinpflicht ausgenommen. Das Gebiet der Bewirtschaftung gliedert sich in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „I“. Das Gebiet „I“, welches Straßenzüge der äußeren Nordstadt umfasst, wurde zum 04.11.2024 neu eingeführt. Das Gebiet „D“ soll die Straßenzüge der inneren Nordstadt umfassen, dazu gehören auch die Teilstücke Bornheimer Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße (Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205). Zielsetzungen des Parkraumkonzepts Nordstadt sind unter anderem die Vereinheitlichung der Parkregelungen, die Reduktion inner- städtischer Verkehre, insbesondere von Parksuchverkehren, sowie Sicherung des Bewohnerparkens durch die Einführung einer Bewoh- ner*innenparkregelung3. Diese Ziele scheinen für die Anwohnenden der oben genannten Straßenzüge aufgrund der weiterhin unerklärlichen Aufteilung in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „E – Alter Friedhof“ gefähr- det. 1 https://www.bonn.de/medien-global/amt-33/neu-Bewohnerparkgebiete.pdf 2 https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/recht- sicherheit/satzung-ueber-die-erteilung-von-bewohnerparkausweisen.php 3 siehe Beschluss der DS-Nr. 222180, https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2031532 Anlage/n 1 Einwohnerfrage öff (öffentlich) 2 Einwohnerfrage nichtöff (öffentlich)Seite 2 von 6 Bonn, 08.11.2024 Bundesstadt Bonn Bezirksverwaltungsstelle Bonn 53103 Bonn Einwohnerfrage an die Bezirksvertretung Bonn Bewohnerparken; Parkraumkonzept Nordstadt Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Beantwortung meiner Fragestellungen bezüglich der Einteilung der Bewohnerparkgebiete sowie der Umsetzung des Parkraumkonzepts Nordstadt durch die Stadtverwaltung. 1. Warum sind die Straßenzüge Bornheimer Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße (Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205) dem Bewohnerparkgebiet „E – Alter Friedhof“ zugeordnet und nicht dem Gebiet „D – Innere Nordstadt“? Begründung Gemäß des „Straßenverzeichnis Bewohnerparkgebiete“1 mit Stand vom 04.02.2021 sind die Innenstadt und die Nordstadt in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „E – Alter Friedhof“ aufgeteilt. Zu dem Gebiet „D – Innere Nordstadt“ gehören unter anderem die Straßenzüge Adolfstraße, Breite Straße, Georgstraße, Maxstraße, Weiherstraße sowie abschnittsweise die Straßenzüge Bornheimer Straße (Hausnr. 20 bis 94) und Heerstraße (1 bis 165 und 2 bis 148). Zu dem Gebiet „E – Alter Friedhof“ gehören die Straßenzüge Berliner Platz, Am Alten Friedhof, Budapester Straße (5 bis 19), Florentiusgraben, Sterntorbrücke (17), Thomas-Mann- Straße (1 bis 61, 2 bis 62), Thomastraße (36 bis 44), Noeggerathstraße, Münsterstraße sowie Bornheimer Straße (15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184, 167 bis 205). Zum Gebiet „E – Alter Friedhof“ gehören demnach von der Bornheimer Straße lediglich die südliche Straßenseite (bis Hochstadenring) und von der Heerstraße lediglich der Abschnitt zwischen Bornheimer Straße und Thomastraße. Abgesehen von diesen zwei Teilstücken und der drei Parkplätze vor dem „Prälat- Schleich-Haus“ sind demnach – ungeachtet der „parkplatzlosen“ Straßen Am Alten Friedhof und Berliner Platz – ausschließlich Straßenzüge der Innenstadt dem Gebiet „E – Alter Friedhof“ zugeordnet. 1 https://www.bonn.de/medien-global/amt-33/neu-Bewohnerparkgebiete.pdf.Seite 3 von 6 Es scheint schließlich vom Grundsatz her sinnvoll, wenn Bewohnerparkgebiete an Stadtteile bzw. Wohnviertel angepasst sind, sodass Anwohnende in den Straßenzügen in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort ihr Fahrzeug abstellen können. Mithin ist es fraglich, warum Anwohnende der Teilstücke Bornheimer Straße (15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184, 167 bis 205) ihre Fahrzeuge nicht in den unmittelbar umliegenden Straßenzügen (bspw. Adolfstraße, Franzstraße, Weiherstraße oder Heerstraße nördlich der Bornheimer Straße) parken dürfen, jedoch in den deutlich weiter entfernten und nicht mehr in der Nordstadt liegenden Straßen Münsterstraße, Thomas-Mann-Straße, Budapester Straße oder Florentiusgraben. Schließlich kann ein Bewohnerparkausweis gemäß der „Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen“2 vom 08.11.2022 lediglich für ein Bewohnerparkgebiet und zwar nur jenes, in welcher die antragstellende Person tatsächlich wohnt, ausgestellt werden. 2. Warum wurde die oben genannte Zuordnung mit Einführung des Parkraumkonzepts Nordstadt nicht geändert? Begründung Seit dem 04.11.2024 wird ein Großteil aller öffentlichen Parkflächen in der Nordstadt bewirtschaftet. Anwohnende, welche im Besitz eines Bewohnerparkausweises sind, sind von der Parkscheinpflicht ausgenommen. Das Gebiet der Bewirtschaftung gliedert sich in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „I“. Das Gebiet „I“, welches Straßenzüge der äußeren Nordstadt umfasst, wurde zum 04.11.2024 neu eingeführt. Das Gebiet „D“ soll die Straßenzüge der inneren Nordstadt umfassen, dazu gehören auch die Teilstücke Bornheimer Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße (Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205). Zielsetzungen des Parkraumkonzepts Nordstadt sind unter anderem die Vereinheitlichung der Parkregelungen, die Reduktion innerstädtischer Verkehre, insbesondere von Parksuchverkehren, sowie Sicherung des Bewohnerparkens durch die Einführung einer Bewohner*innenparkregelung3. Diese Ziele scheinen für die Anwohnenden der oben genannten Straßenzüge aufgrund der weiterhin unerklärlichen Aufteilung in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „E – Alter Friedhof“ gefährdet. Mit freundlichen Grüßen 2 https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/recht-sicherheit/satzung-ueber- die-erteilung-von-bewohnerparkausweisen.php. 3 siehe Beschluss der DS-Nr. 222180, https://www.bonn.sitzung- online.de/public/to020?TOLFDNR=2031532.Seite 4 von 6 Luca Nicolas Manemann Bonn, 08.11.2024 Bundesstadt Bonn Bezirksverwaltungsstelle Bonn 53103 Bonn Einwohnerfrage an die Bezirksvertretung Bonn Bewohnerparken; Parkraumkonzept Nordstadt Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Beantwortung meiner Fragestellungen bezüglich der Einteilung der Bewohnerparkgebiete sowie der Umsetzung des Parkraumkonzepts Nordstadt durch die Stadtverwaltung. 1. Warum sind die Straßenzüge Bornheimer Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße (Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205) dem Bewohnerparkgebiet „E – Alter Friedhof“ zugeordnet und nicht dem Gebiet „D – Innere Nordstadt“? Begründung Gemäß des „Straßenverzeichnis Bewohnerparkgebiete“1 mit Stand vom 04.02.2021 sind die Innenstadt und die Nordstadt in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „E – Alter Friedhof“ aufgeteilt. Zu dem Gebiet „D – Innere Nordstadt“ gehören unter anderem die Straßenzüge Adolfstraße, Breite Straße, Georgstraße, Maxstraße, Weiherstraße sowie abschnittsweise die Straßenzüge Bornheimer Straße (Hausnr. 20 bis 94) und Heerstraße (1 bis 165 und 2 bis 148). Zu dem Gebiet „E – Alter Friedhof“ gehören die Straßenzüge Berliner Platz, Am Alten Friedhof, Budapester Straße (5 bis 19), Florentiusgraben, Sterntorbrücke (17), Thomas-Mann- Straße (1 bis 61, 2 bis 62), Thomastraße (36 bis 44), Noeggerathstraße, Münsterstraße sowie Bornheimer Straße (15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184, 167 bis 205). Zum Gebiet „E – Alter Friedhof“ gehören demnach von der Bornheimer Straße lediglich die südliche Straßenseite (bis Hochstadenring) und von der Heerstraße lediglich der Abschnitt zwischen Bornheimer Straße und Thomastraße. Abgesehen von diesen zwei Teilstücken und der drei Parkplätze vor dem „Prälat- Schleich-Haus“ sind demnach – ungeachtet der „parkplatzlosen“ Straßen Am Alten Friedhof und Berliner Platz – ausschließlich Straßenzüge der Innenstadt dem Gebiet „E – Alter Friedhof“ zugeordnet. 1 https://www.bonn.de/medien-global/amt-33/neu-Bewohnerparkgebiete.pdf.Seite 5 von 6 Es scheint schließlich vom Grundsatz her sinnvoll, wenn Bewohnerparkgebiete an Stadtteile bzw. Wohnviertel angepasst sind, sodass Anwohnende in den Straßenzügen in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort ihr Fahrzeug abstellen können. Mithin ist es fraglich, warum Anwohnende der Teilstücke Bornheimer Straße (15 bis 43) und Heerstraße (150 bis 184, 167 bis 205) ihre Fahrzeuge nicht in den unmittelbar umliegenden Straßenzügen (bspw. Adolfstraße, Franzstraße, Weiherstraße oder Heerstraße nördlich der Bornheimer Straße) parken dürfen, jedoch in den deutlich weiter entfernten und nicht mehr in der Nordstadt liegenden Straßen Münsterstraße, Thomas-Mann-Straße, Budapester Straße oder Florentiusgraben. Schließlich kann ein Bewohnerparkausweis gemäß der „Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen“2 vom 08.11.2022 lediglich für ein Bewohnerparkgebiet und zwar nur jenes, in welcher die antragstellende Person tatsächlich wohnt, ausgestellt werden. 2. Warum wurde die oben genannte Zuordnung mit Einführung des Parkraumkonzepts Nordstadt nicht geändert? Begründung Seit dem 04.11.2024 wird ein Großteil aller öffentlichen Parkflächen in der Nordstadt bewirtschaftet. Anwohnende, welche im Besitz eines Bewohnerparkausweises sind, sind von der Parkscheinpflicht ausgenommen. Das Gebiet der Bewirtschaftung gliedert sich in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „I“. Das Gebiet „I“, welches Straßenzüge der äußeren Nordstadt umfasst, wurde zum 04.11.2024 neu eingeführt. Das Gebiet „D“ soll die Straßenzüge der inneren Nordstadt umfassen, dazu gehören auch die Teilstücke Bornheimer Straße (Hausnr. 15 bis 43) und Heerstraße (Hausnr. 150 bis 184, 167 bis 205). Zielsetzungen des Parkraumkonzepts Nordstadt sind unter anderem die Vereinheitlichung der Parkregelungen, die Reduktion innerstädtischer Verkehre, insbesondere von Parksuchverkehren, sowie Sicherung des Bewohnerparkens durch die Einführung einer Bewohner*innenparkregelung3. Diese Ziele scheinen für die Anwohnenden der oben genannten Straßenzüge aufgrund der weiterhin unerklärlichen Aufteilung in die Bewohnerparkgebiete „D – Innere Nordstadt“ und „E – Alter Friedhof“ gefährdet. Mit freundlichen Grüßen Luca Nicolas Manemann 2 https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/recht-sicherheit/satzung-ueber- die-erteilung-von-bewohnerparkausweisen.php. 3 siehe Beschluss der DS-Nr. 222180, https://www.bonn.sitzung- online.de/public/to020?TOLFDNR=2031532.Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de