242028 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Bonn Oberkassel
Kerndaten
- Nummer
- 242028
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 07.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 242028 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 06.11.2024 Bürgerantrag: Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Bonn Oberkassel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Bürgerantrag ist auf folgende Aspekte gerichtet: 1) Die Bezirksvertretung Bonn Beuel fordert den Rat der Stadt Bonn auf der vorgeschlagenen Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel nicht zuzustimmen 2) Die Bezirksvertretung rügt die Verwaltung der Stadt Bonn für ihr Vorgehen bei der Ausgestaltung einer Gestaltungssatzung unter Missachtung des Auftrags eine Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel zu erstellen. 3) Die Bezirksvertretung sieht weder Anlass noch Notwendigkeit für den Erlass einer Gestaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Gestaltungs und Erhaltungssatzung Bonn Oberkassel Ihr Antrag Die Bezirksvertretung Bonn Beul möge folgendes beschließen: 1) Die Bezirksvertretung Bonn Beuel fordert den Rat der Stadt Bonn auf der vorgeschlagenen Gestaltungs und Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel nicht zuzustimmen 2) Die Bezirksvertretung rügt die Verwaltung der Stadt Bonn für ihr Vorgehen bei der Ausgestaltung einer Gestaltungssatzung unter Missachtung des Auftrags eine Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel zu erstellen. 3) Die Bezirksvertretung sieht weder Anlass noch Notwendigkeit für den Erlass einer Gestaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel. Begründung des Antrags Kontext: Die Bezirksvertretung Beuel und der Rat der Stadt Bonn hatten die Verwaltung der Bundesstadt Bonn aufgefordert, eine Erhaltungssatzung für den Ortsteil Bonn Oberkassel zu erstellen. Ziel war die bestehenden baukulturellen Eigenheiten Oberkassels vor überhöhter Veränderung zu schützen. Der Abriss der bestehenden Gebäude in Oberkassel sollte dadurch verhindert werden können, da der Rückbau / Abriss von Gebäuden in Oberkassel bislang keiner Genehmigung bedarf. Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn hat diesen Auftrag als Anlass genommen, in Kollaboration mit zwei Projektentwicklungsbüros, ein Gestaltungssatzung zu erstellen und somit einen wesentlich weitergehenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger von Oberkassel zu machen. als durch die politischen Gremien beschlossen wurde. Begründung zu 1) Die geplante Gestaltungssatzung stellt einen weitreichenden Eingriff in die Rechte der Bürger dar. Die Ausgestaltung des eigenen Wohnraumes und der direkten Lebensumwelt ist ein Grundrecht. Die Notwendigkeit eines Eingriffs in diese Rechte, über die Beschränkungen einer Erhaltungssatzung hinaus, wurde durch die Verwaltung nicht gegründet. Ein grundloser Eingriff in die Rechte von Bürgern muss verhindert werden. Wir stehen von gravierenden Einschnitten und Veränderungen durch den Klimawandel. Dieser Art “Veränderungsdruck” wird nicht Rechnung getragen. Um das Überleben in einer Stadt mit Hitzeextremen über 42 Grad sicherzustellen, können Veränderungen an Fassaden, bspw. Zur Dämmung oder Installation von Luft/Luft Wärmepumpen, nicht ausgeschlossen werden. Der Entwurf der Gestaltungssatzung stellt solche notwendigen Veränderungen unter Strafe. Der Satzungsentwurf selbst beschreibt Oberkassel als “natürlich gewachsen”. Jetzt dieses Wachstum zu beenden, um Oberkassel in einen Zustand der Stasis, des lethargischen Stillstandes, zu überführen, ist befremdlich. Um die charakterlichen Eigenheiten Oberkassels zu bewahren reicht eine Erhaltungssatzung zur Vermeidung von Abrissen völlig aus, es ist nicht notwendig die weitere Ausgestaltung der bestehenden Gebäude zu reglementieren. Begründung zu 2) Die demokratisch legitimierten Gremien, Bezirksverwaltung und Rat, haben ausdrücklich eine Erhaltungssatzung für Oberkassel gefordert. Das die Verwaltung, in übergriffiger Weise und ohne hinreichende Befugnis, nun einen Entwurf für eine Gestaltungs- und Erhaltungssatzung erstellt hat, ist als totalitärer Wunsch zu verstehen, die Kontrolle über die Belange der Bürger bis ins kleinste Detail - bis in den persönlichen Lebensraum hinein - zu erlangen. Als freie und mündige Bürger müssen wir uns diesen Übergriffen widersetzen. Die Initiative zum Erlass solcher Regelungen muss immer von den legislativen Gremien ausgehen, da ansonsten das freiheitlich demokratische Modell unterwandert wird. Begründung zu 3) Eine Erhaltungssatzung, wie von Bezirksvertretung und Rat der Stadt Bonn gefordert, schützt den Ortsteil Oberkassel von zu großer, zu schneller, Veränderung. Es gibt kaum Baulücken und das bestehende Baurecht verhindert die Entstehung von brutalistischen Betonburgen ohnehin. Die “neuen” Gebäude, beispielsweise an der Königswinterer Straße, mögen zwar hässlich sein, aber sie sind eine Bereicherung der Oberkasseler Baukultur. Ein Festhalten an der Baukultur des sogenannten Zweiten Reiches, oder eine Aufteilung Oberkassels in drei Satzungssektoren ist nicht notwendig um Oberkassel als lebenswerten Stadtteil zu bewahren. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de