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242028 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Bonn Oberkassel

Nummer
242028
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
07.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.11.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.05.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 242028-02 ST Bürgerantrag: Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Bonn Oberkassel
  2. 242028-01 ST Bürgerantrag: Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Bonn Oberkassel

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
242028
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
06.11.2024
Bürgerantrag: Erhaltungs- und Gestaltungssatzung
Bonn Oberkassel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Bürgerantrag ist auf folgende Aspekte gerichtet:
1) Die Bezirksvertretung Bonn Beuel fordert den Rat der Stadt Bonn auf
der vorgeschlagenen Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für den
Ortsteil Oberkassel nicht zuzustimmen
2) Die Bezirksvertretung rügt die Verwaltung der Stadt Bonn für ihr
Vorgehen bei der Ausgestaltung einer Gestaltungssatzung unter
Missachtung des Auftrags eine Erhaltungssatzung für den Ortsteil
Oberkassel zu erstellen.
3) Die Bezirksvertretung sieht weder Anlass noch Notwendigkeit für den
Erlass einer Gestaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten
Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Gestaltungs und Erhaltungssatzung Bonn Oberkassel
Ihr Antrag
Die Bezirksvertretung Bonn Beul möge folgendes beschließen:
1) Die Bezirksvertretung Bonn Beuel fordert den Rat der Stadt Bonn auf der vorgeschlagenen Gestaltungs und
Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel nicht zuzustimmen
2) Die Bezirksvertretung rügt die Verwaltung der Stadt Bonn für ihr Vorgehen bei der Ausgestaltung einer
Gestaltungssatzung unter Missachtung des Auftrags eine Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel zu
erstellen.
3) Die Bezirksvertretung sieht weder Anlass noch Notwendigkeit für den Erlass einer Gestaltungssatzung für den
Ortsteil Oberkassel.
Begründung des Antrags
Kontext:
Die Bezirksvertretung Beuel und der Rat der Stadt Bonn hatten die Verwaltung der Bundesstadt Bonn
aufgefordert, eine Erhaltungssatzung für den Ortsteil Bonn Oberkassel zu erstellen. Ziel war die bestehenden
baukulturellen Eigenheiten Oberkassels vor überhöhter Veränderung zu schützen. Der Abriss der bestehenden
Gebäude in Oberkassel sollte dadurch verhindert werden können, da der Rückbau / Abriss von Gebäuden in
Oberkassel bislang keiner Genehmigung bedarf.
Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn hat diesen Auftrag als Anlass genommen, in Kollaboration mit zwei
Projektentwicklungsbüros, ein Gestaltungssatzung zu erstellen und somit einen wesentlich weitergehenden
Eingriff in die Grundrechte der Bürger von Oberkassel zu machen. als durch die politischen Gremien beschlossen
wurde.
Begründung zu 1)
Die geplante Gestaltungssatzung stellt einen weitreichenden Eingriff in die Rechte der Bürger dar. Die
Ausgestaltung des eigenen Wohnraumes und der direkten Lebensumwelt ist ein Grundrecht. Die Notwendigkeit
eines Eingriffs in diese Rechte, über die Beschränkungen einer Erhaltungssatzung hinaus, wurde durch die
Verwaltung nicht gegründet. Ein grundloser Eingriff in die Rechte von Bürgern muss verhindert werden.
Wir stehen von gravierenden Einschnitten und Veränderungen durch den Klimawandel. Dieser Art
“Veränderungsdruck” wird nicht Rechnung getragen. Um das Überleben in einer Stadt mit Hitzeextremen über
42 Grad sicherzustellen, können Veränderungen an Fassaden, bspw. Zur Dämmung oder Installation von
Luft/Luft Wärmepumpen, nicht ausgeschlossen werden. Der Entwurf der Gestaltungssatzung stellt solche
notwendigen Veränderungen unter Strafe.
Der Satzungsentwurf selbst beschreibt Oberkassel als “natürlich gewachsen”. Jetzt dieses Wachstum zu beenden,
um Oberkassel in einen Zustand der Stasis, des lethargischen Stillstandes, zu überführen, ist befremdlich. Um die
charakterlichen Eigenheiten Oberkassels zu bewahren reicht eine Erhaltungssatzung zur Vermeidung von
Abrissen völlig aus, es ist nicht notwendig die weitere Ausgestaltung der bestehenden Gebäude zu
reglementieren.
Begründung zu 2)
Die demokratisch legitimierten Gremien, Bezirksverwaltung und Rat, haben ausdrücklich eine Erhaltungssatzung
für Oberkassel gefordert. Das die Verwaltung, in übergriffiger Weise und ohne hinreichende Befugnis, nun einen
Entwurf für eine Gestaltungs- und Erhaltungssatzung erstellt hat, ist als totalitärer Wunsch zu verstehen, die
Kontrolle über die Belange der Bürger bis ins kleinste Detail - bis in den persönlichen Lebensraum hinein - zu
erlangen. Als freie und mündige Bürger müssen wir uns diesen Übergriffen widersetzen. Die Initiative zum Erlass
solcher Regelungen muss immer von den legislativen Gremien ausgehen, da ansonsten das freiheitlich
demokratische Modell unterwandert wird.
Begründung zu 3)
Eine Erhaltungssatzung, wie von Bezirksvertretung und Rat der Stadt Bonn gefordert, schützt den Ortsteil
Oberkassel von zu großer, zu schneller, Veränderung. Es gibt kaum Baulücken und das bestehende Baurecht
verhindert die Entstehung von brutalistischen Betonburgen ohnehin. Die “neuen” Gebäude, beispielsweise an
der Königswinterer Straße, mögen zwar hässlich sein, aber sie sind eine Bereicherung der Oberkasseler
Baukultur. Ein Festhalten an der Baukultur des sogenannten Zweiten Reiches, oder eine Aufteilung Oberkassels
in drei Satzungssektoren ist nicht notwendig um Oberkassel als lebenswerten Stadtteil zu bewahren.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de