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242027-01 · Mitteilungsvorlage

Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der Sportförderrichtlinien und Übertragung nicht abgerufener Mittel in das Haushaltsjahr 2026

Nummer
242027-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Sportausschusses 27.08.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242027 Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der Sportförderrichtlinien

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
242027-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der
Sportförderrichtlinien und Übertragung nicht
abgerufener Mittel in das Haushaltsjahr 2026
Beratungsfolge
Sportausschuss 27.08.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In seiner Sitzung am 05.12.2024 hat der Sportausschuss die Verwaltung
beauftragt, die in der Vorlage genannten Anträge der Sportvereine nach
Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn zu bewilligen
(DS 242027).
Die Sportvereine haben daraufhin noch im Dezember 2024
Bewilligungsbescheide erhalten. In den Bescheiden wurde ein
Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2025 festgesetzt.
Die Verwaltung berichtet in dieser Vorlage zum aktuellen Umsetzungsstand.
Zwei Maßnahmen sind bereits vollständig umgesetzt:
• Kulturbad Rüngsdorf, Zuschussbetrag 28.839,00 €
• Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss (HTC), Zuschussbetrag 42.661,00 €
Nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest-P), die bei der Gewährung von Zuschüssen nach
Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien zu berücksichtigen sind, darf die Zuwendung
nur so weit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei
Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden.
Die Verwaltung hat die Vereine, die noch keinen Mittelabruf getätigt haben, um
eine Information gebeten, wann mit einem Mittelabruf gerechnet werden kann.
Der Verein TC BG Heiderhof hat erklärt, dass er die bewilligte Maßnahme
derzeit nicht mehr durchführen möchte. Der Bewilligungsbescheid wurde
daraufhin bereits aufgehoben.
Folgende Vereine haben erklärt, dass Sie in diesem Jahr die bewilligten Mittel
in voller Höhe oder zumindest teilweise noch abrufen werden:
• Rot Weiß Röttgen e.V., Zuschussbetrag 43.262,00 €
• Bonner Tennis und Hockey Verein (BTHV), Zuschussbetrag 21.666,00 €
• TV Rheindorf, Zuschussbetrag 97.650,00 €
• St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V.,
Zuschussbetrag 50.925,93 €
• TV Grün Weiß Dransdorf, Zuschussbetrag 46.341,50 €.
Die Vertreter des GRC Bonn und des Schülerruderclub Bonn habenSeite 1 von 2
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angegeben, dass in diesem Jahr voraussichtlich kein Mittelabruf erfolgen wird,
da die Voraussetzungen zum Beginn der Maßnahme noch nicht erfüllt sind.
Den Vereinen ist für den Bau eines Boothauses ein Zuschuss in Höhe von
125.000 € bewilligt worden.
Die Sportverwaltung beabsichtigt, für die bewilligten Mittel, die in diesem Jahr
durch die Vereine nicht abgerufen werden, fristgerecht einen Antrag auf
Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2026 zu stellen und den
Bewilligungszeitraum dann bis zum 31.12.2026 zu verlängern. Über eine
Übertragung der Haushaltsmittel entscheidet der Stadtkämmerer.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de