242027-01 · Mitteilungsvorlage
Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der Sportförderrichtlinien und Übertragung nicht abgerufener Mittel in das Haushaltsjahr 2026
Kerndaten
- Nummer
- 242027-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Rüngsdorf
- Heiderhof
- Röttgen
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 242027-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der Sportförderrichtlinien und Übertragung nicht abgerufener Mittel in das Haushaltsjahr 2026 Beratungsfolge Sportausschuss 27.08.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: In seiner Sitzung am 05.12.2024 hat der Sportausschuss die Verwaltung beauftragt, die in der Vorlage genannten Anträge der Sportvereine nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn zu bewilligen (DS 242027). Die Sportvereine haben daraufhin noch im Dezember 2024 Bewilligungsbescheide erhalten. In den Bescheiden wurde ein Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2025 festgesetzt. Die Verwaltung berichtet in dieser Vorlage zum aktuellen Umsetzungsstand. Zwei Maßnahmen sind bereits vollständig umgesetzt: • Kulturbad Rüngsdorf, Zuschussbetrag 28.839,00 € • Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss (HTC), Zuschussbetrag 42.661,00 € Nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die bei der Gewährung von Zuschüssen nach Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien zu berücksichtigen sind, darf die Zuwendung nur so weit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden. Die Verwaltung hat die Vereine, die noch keinen Mittelabruf getätigt haben, um eine Information gebeten, wann mit einem Mittelabruf gerechnet werden kann. Der Verein TC BG Heiderhof hat erklärt, dass er die bewilligte Maßnahme derzeit nicht mehr durchführen möchte. Der Bewilligungsbescheid wurde daraufhin bereits aufgehoben. Folgende Vereine haben erklärt, dass Sie in diesem Jahr die bewilligten Mittel in voller Höhe oder zumindest teilweise noch abrufen werden: • Rot Weiß Röttgen e.V., Zuschussbetrag 43.262,00 € • Bonner Tennis und Hockey Verein (BTHV), Zuschussbetrag 21.666,00 € • TV Rheindorf, Zuschussbetrag 97.650,00 € • St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V., Zuschussbetrag 50.925,93 € • TV Grün Weiß Dransdorf, Zuschussbetrag 46.341,50 €. Die Vertreter des GRC Bonn und des Schülerruderclub Bonn habenSeite 1 von 2 Seite 2 angegeben, dass in diesem Jahr voraussichtlich kein Mittelabruf erfolgen wird, da die Voraussetzungen zum Beginn der Maßnahme noch nicht erfüllt sind. Den Vereinen ist für den Bau eines Boothauses ein Zuschuss in Höhe von 125.000 € bewilligt worden. Die Sportverwaltung beabsichtigt, für die bewilligten Mittel, die in diesem Jahr durch die Vereine nicht abgerufen werden, fristgerecht einen Antrag auf Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2026 zu stellen und den Bewilligungszeitraum dann bis zum 31.12.2026 zu verlängern. Über eine Übertragung der Haushaltsmittel entscheidet der Stadtkämmerer. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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