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242027 · Beschlussvorlage

Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der Sportförderrichtlinien

Nummer
242027
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 05.12.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 88 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 242027-01 Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der Sportförderrichtlinien und Übertragung nicht abgerufener Mittel in das Haushaltsjahr 2026

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Beschlussvorlage
öffentlich
242027
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der
Sportförderrichtlinien
Beratungsfolge
Sportausschuss 05.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss folgt der Empfehlung des Gremiums und beauftragt die
Verwaltung, folgende bis zum 31.10.2024 eingegangenen, vorgeprüften
Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn zu
bewilligen:
• Rot Weiß Röttgen e.V., Zuschussbetrag 43.262,00 €
• Bonner Tennis und Hockey Verein (BTHV),
Zuschussbetrag 21.666,00 €
• GRC Bonn/Schülerruderclub Bonn,
Zuschussbetrag 125.000,00 €
• St. Hubertus Schützenbruderschaft
Bad Godesberg 1850 e.V.,
Zuschussbetrag 50.925,93 €
• TV Rheindorf, Zuschussbetrag 97.650,00 €
• TC BG Heiderhof e.V., Zuschussbetrag 20.608,29 €
• Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss (HTC),
Zuschussbetrag 42.661,00 €
• Kulturbad Rüngsdorf, Zuschussbetrag 28.839,00 €
• TV Grün Weiß Dransdorf, Zuschussbetrag 46.341,50 €
Begründung
Über Investitionsmaßnahmen von Vereinen mit zuwendungsfähigen Ausgaben
über 20.000 Euro entscheidet nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der
Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn (SportFöR) der Sportausschuss auf
Empfehlung eines Gremiums bestehend aus Mitgliedern der Sportverwaltung
und des Stadtsportbundes. Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt
werden, um für das Folgejahr bewilligt werden zu können.
Der Zuschuss wird gemäß SportFöR in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu
50 Prozent der von der Bundesstadt Bonn als zweckgerichtet und erforderlichSeite 1 von 4
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anerkannten Kosten gewährt.
Folgende prüffähige Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1, sind bis zum
31.10.2024 für Maßnahmen, die die Vereine im Jahr 2025 umsetzen wollen,
eingegangen:
Rot Weiß Röttgen e.V.
• Zuschuss für die Errichtung einer vereinseigenen Anlage
(Containerbau) auf dem Gelände des Sportplatzes in Bonn-Röttgen. Die
Kosten betragen insgesamt 103.335 €, davon förderfähig sind
86.524,96 €. Möglicher Zuschuss 50 % der förderfähigen Kosten 43.262
€
BTHV
• Dachsanierung der Hockeyhalle. Die Kosten betragen 43.332 €,
möglicher Zuschuss 50 % = 21.666 €
GRC Bonn/Schüler Ruderclub Bonn
• Bau eines Bootshauses. Die Kosten betragen 2,4 Mio. €. Maximaler
Zuschuss gemäß Beschluss des Sportausschusses vom 10.06.2021
(DS 210341): 125.000 €
St. Hub. Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V.
• Sanierung Dach, Fenster und Türen. Die Kosten betragen 101.851,86 €,
möglicher Zuschuss 50 % = 50.925,93 €
TV Rheindorf
• Errichtung eines Jugend- und Besprechungsraums (Containerbau) am
Sportplatz des TV Rheindorf. Die Kosten betragen 195.300 €, möglicher
Zuschuss 50 % = 97.650 €
TC BG Heiderhof e.V.
• Sanierungsarbeiten Damenumkleiden und –Duschen. Die Kosten
betragen 41.216,59 €, möglicher Zuschuss 50 % = 20.608,29 €
HTC Schwarz-Weiss
• Errichtung eines Padelcourts, die Kosten betragen 85.323 €, möglicher
Zuschuss 50 % = 42.661 €.
Kulturbad Rüngsdorf
• Erneuerung der Heizung. Die Kosten betragen 57.679 €, möglicher
Zuschuss 50 % = 28.839 €.
TV Grün Weiß DransdorfSeite 2 von 4
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• Bau einer Wasserzisterne zur Bewässerung der Tennisplätze. Die
Kosten betragen 92.683,75 €, möglicher Zuschuss 50 % = 46.341,50 €.
Die Anträge der Vereine sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Das Gremium hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 den Vorschlag erarbeitet,
die jeweiligen o.a. Maßnahmen nach 3.1 der SportFöR -mit Ausnahme des vom
Sportausschuss bereits festgelegten Förderbetrages für das Boothaus - mit 50
% der anerkannten Kosten zu bezuschussen. Die Summe der Zuschüsse
beträgt insgesamt 476.953,72 €. Die Mittel stehen im Haushalt 2025 im
Rahmen der Sportfördermittel zur Verfügung, sofern die Haushaltssatzung
2025/26 durch den Rat der Stadt Bonn beschlossen und durch die
Bezirksregierung Köln genehmigt wird.
Außerdem sind bis zur Antragsfrist noch folgende Anträge eingegangen,
die aus Sicht des Gremiums derzeit noch nicht bewilligungsfähig sind:
HTC Schwarz-Weiss
• Be- und Entwässerung der Plätze. Die Kosten betragen rund 1 Mio. €.
Rot Weiß Lessenich
• Energiesparende Sanierung des Vereinshauses. Die Kosten betragen
708.151 €,
Bei beiden Maßnahmen haben die Vereine vorrangig einzusetzende
Fördermittel aus anderen Förderprogrammen beantragt. Die Entscheidungen
über diese Fördermittel stehen jedoch noch aus. Damit kann zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die Vergabe städtischer
Sportfördermittel getroffen werden.
Weiteres Vorgehen:
Die Sportverwaltung wird den Vereinen unmittelbar nach einer
Beschlussfassung im Sportausschuss Fördermittelbescheide zukommen
lassen. Die Auszahlung der Fördermittel an die Vereine erfolgt jeweils nach
einem Mittelabruf.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 4
Seite 4
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in
Auszahlungen /
Aufwendungen
476.953,72 € 152000802/73.1001 2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
476.953,72 €
Anlage/n
1 Antrag Rot Weiß Bonn Röttgen Container (nichtöffentlich)
2 Antrag SRV Bootshaus mit Anlagen (nichtöffentlich)
3 Antrag BTHV Hallendach (nichtöffentlich)
4 Antrag Hubertus Dachsanierung und Fenster (nichtöffentlich)
5 Antrag TV Rheindorf Jugend- und Besprechungsraum (nichtöffentlich)
6 Antrag TC BG Heiderhof (nichtöffentlich)
7 Antrag HTC SW Padelcourts (nichtöffentlich)
8 Antrag Rüngsdorfer Kulturbad Heizung (nichtöffentlich)
9 Antrag TV Grün Weiß Dransdorf Zisterne mit Anlagen (nichtöffentlich)Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de