242027 · Beschlussvorlage
Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der Sportförderrichtlinien
Kerndaten
- Nummer
- 242027
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242027 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bewilligung von Zuschüssen nach 3.1 der Sportförderrichtlinien Beratungsfolge Sportausschuss 05.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Sportausschuss folgt der Empfehlung des Gremiums und beauftragt die Verwaltung, folgende bis zum 31.10.2024 eingegangenen, vorgeprüften Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn zu bewilligen: • Rot Weiß Röttgen e.V., Zuschussbetrag 43.262,00 € • Bonner Tennis und Hockey Verein (BTHV), Zuschussbetrag 21.666,00 € • GRC Bonn/Schülerruderclub Bonn, Zuschussbetrag 125.000,00 € • St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V., Zuschussbetrag 50.925,93 € • TV Rheindorf, Zuschussbetrag 97.650,00 € • TC BG Heiderhof e.V., Zuschussbetrag 20.608,29 € • Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss (HTC), Zuschussbetrag 42.661,00 € • Kulturbad Rüngsdorf, Zuschussbetrag 28.839,00 € • TV Grün Weiß Dransdorf, Zuschussbetrag 46.341,50 € Begründung Über Investitionsmaßnahmen von Vereinen mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000 Euro entscheidet nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn (SportFöR) der Sportausschuss auf Empfehlung eines Gremiums bestehend aus Mitgliedern der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes. Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt werden, um für das Folgejahr bewilligt werden zu können. Der Zuschuss wird gemäß SportFöR in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 50 Prozent der von der Bundesstadt Bonn als zweckgerichtet und erforderlichSeite 1 von 4 Seite 2 anerkannten Kosten gewährt. Folgende prüffähige Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1, sind bis zum 31.10.2024 für Maßnahmen, die die Vereine im Jahr 2025 umsetzen wollen, eingegangen: Rot Weiß Röttgen e.V. • Zuschuss für die Errichtung einer vereinseigenen Anlage (Containerbau) auf dem Gelände des Sportplatzes in Bonn-Röttgen. Die Kosten betragen insgesamt 103.335 €, davon förderfähig sind 86.524,96 €. Möglicher Zuschuss 50 % der förderfähigen Kosten 43.262 € BTHV • Dachsanierung der Hockeyhalle. Die Kosten betragen 43.332 €, möglicher Zuschuss 50 % = 21.666 € GRC Bonn/Schüler Ruderclub Bonn • Bau eines Bootshauses. Die Kosten betragen 2,4 Mio. €. Maximaler Zuschuss gemäß Beschluss des Sportausschusses vom 10.06.2021 (DS 210341): 125.000 € St. Hub. Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. • Sanierung Dach, Fenster und Türen. Die Kosten betragen 101.851,86 €, möglicher Zuschuss 50 % = 50.925,93 € TV Rheindorf • Errichtung eines Jugend- und Besprechungsraums (Containerbau) am Sportplatz des TV Rheindorf. Die Kosten betragen 195.300 €, möglicher Zuschuss 50 % = 97.650 € TC BG Heiderhof e.V. • Sanierungsarbeiten Damenumkleiden und –Duschen. Die Kosten betragen 41.216,59 €, möglicher Zuschuss 50 % = 20.608,29 € HTC Schwarz-Weiss • Errichtung eines Padelcourts, die Kosten betragen 85.323 €, möglicher Zuschuss 50 % = 42.661 €. Kulturbad Rüngsdorf • Erneuerung der Heizung. Die Kosten betragen 57.679 €, möglicher Zuschuss 50 % = 28.839 €. TV Grün Weiß DransdorfSeite 2 von 4 Seite 3 • Bau einer Wasserzisterne zur Bewässerung der Tennisplätze. Die Kosten betragen 92.683,75 €, möglicher Zuschuss 50 % = 46.341,50 €. Die Anträge der Vereine sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Das Gremium hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 den Vorschlag erarbeitet, die jeweiligen o.a. Maßnahmen nach 3.1 der SportFöR -mit Ausnahme des vom Sportausschuss bereits festgelegten Förderbetrages für das Boothaus - mit 50 % der anerkannten Kosten zu bezuschussen. Die Summe der Zuschüsse beträgt insgesamt 476.953,72 €. Die Mittel stehen im Haushalt 2025 im Rahmen der Sportfördermittel zur Verfügung, sofern die Haushaltssatzung 2025/26 durch den Rat der Stadt Bonn beschlossen und durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wird. Außerdem sind bis zur Antragsfrist noch folgende Anträge eingegangen, die aus Sicht des Gremiums derzeit noch nicht bewilligungsfähig sind: HTC Schwarz-Weiss • Be- und Entwässerung der Plätze. Die Kosten betragen rund 1 Mio. €. Rot Weiß Lessenich • Energiesparende Sanierung des Vereinshauses. Die Kosten betragen 708.151 €, Bei beiden Maßnahmen haben die Vereine vorrangig einzusetzende Fördermittel aus anderen Förderprogrammen beantragt. Die Entscheidungen über diese Fördermittel stehen jedoch noch aus. Damit kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die Vergabe städtischer Sportfördermittel getroffen werden. Weiteres Vorgehen: Die Sportverwaltung wird den Vereinen unmittelbar nach einer Beschlussfassung im Sportausschuss Fördermittelbescheide zukommen lassen. Die Auszahlung der Fördermittel an die Vereine erfolgt jeweils nach einem Mittelabruf. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 3 von 4 Seite 4 Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Auszahlungen / Aufwendungen 476.953,72 € 152000802/73.1001 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 476.953,72 € Anlage/n 1 Antrag Rot Weiß Bonn Röttgen Container (nichtöffentlich) 2 Antrag SRV Bootshaus mit Anlagen (nichtöffentlich) 3 Antrag BTHV Hallendach (nichtöffentlich) 4 Antrag Hubertus Dachsanierung und Fenster (nichtöffentlich) 5 Antrag TV Rheindorf Jugend- und Besprechungsraum (nichtöffentlich) 6 Antrag TC BG Heiderhof (nichtöffentlich) 7 Antrag HTC SW Padelcourts (nichtöffentlich) 8 Antrag Rüngsdorfer Kulturbad Heizung (nichtöffentlich) 9 Antrag TV Grün Weiß Dransdorf Zisterne mit Anlagen (nichtöffentlich)Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de