242023-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neuausrichtung OGSplus an Förderschulen
Kerndaten
- Nummer
- 242023-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242023-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Neuausrichtung OGSplus an Förderschulen Beratungsfolge Schulausschuss 22.01.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.02.2025 Kenntnisnahme Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung des Schulausschusses vom 26.11.2024 wurde die mögliche Ver- kürzung der wöchentlichen Betreuungszeiten zugunsten einer höheren Qualität von OGSplus an Förderschulen diskutiert. Die Idee einer angemessenen Ver- kürzung der eigentlichen Betreuungszeit besteht darin, dass darüber ggf. eine zusätzliche Abdeckung von Zeiten vor Betreuungsbeginn und nach Betreu- ungsende ermöglicht werden könnte. In der Beschlussvorlage für den Schulausschuss vom 26.11.2024 sieht die Musterkalkulation für OGSplus an Förderschulen den gleichen Betreuungsum- fang von 22,5 Stunden vor, wie in der Basis-OGS an Grundschulen: Montag 12:00 – 16:30 Uhr 4,5 h Dienstag 12:00 – 16:30 Uhr 4,5 h Mittwoch 12:00 – 16:30 Uhr 4,5 h Donnerstag 12:00 – 16:30 Uhr 4,5 h Freitag 12:00 – 16:30 Uhr 4,5 h Gesamt: 22,5 h Allerdings können die Betreuungszeiten vor Ort je nach Bedarf abweichen, so dass derzeit auch an OGSplus Förderschulstandorten die Betreuungszeiten bereits ab 11:30 Uhr beginnen und dafür bereits um 16 Uhr enden bzw. freitags nur bis 15:30 Uhr betreut wird. Entscheidend ist, dass der Gesamtbetreuungs- umfang von 22,5 Stunden sichergestellt ist. Alternativ wäre künftig vorstellbar die Betreuungszeiten beispielhaft wie folgt zu kürzen: Montag 12:00 – 16:00 Uhr 4 h Dienstag 12:00 – 16:00 Uhr 4 h Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr 4 h Donnerstag 12:00 – 16:00 Uhr 4 h Freitag 12:00 – 15:00 Uhr 3 h Gesamt: 19 h Konkret würde dies eine Reduzierung der Betreuungszeit von 22,5 Stunden aufSeite 1 von 2 Seite 2 19 Stunden bedeuten. Wie oben beschrieben würden OGSplus Förderschul- standorte, die bereits um 11:30 Uhr die Betreuung beginnen, dann entspre- chend nur eine Betreuung montags bis donnerstags bis 15:30 und freitags bis 14:30 Uhr anbieten können. Hier muss beachtet werden, dass der aktuelle Erlass vorsieht, dass sich der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätes- tens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr er- streckt. Demzufolge wäre in solchen Fällen eine Regelung zu finden, die frei- tags eine Betreuung bis 15 Uhr garantiert, zulasten der Betreuungszeiten von montags bis donnerstags. In dem ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft tretenden Erlass sind allerdings die Betreuungszeiten sogar von 8 bis 16 Uhr abzudecken: „Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger. Die Teilnahme ist dabei in der Regel bis mindestens 15 Uhr verbindlich.“ Aus Sicht der Verwaltung ist mit den in die Etatberatungen eingebrachten Haushaltsansätzen nur das Modell 1 (rot) umsetzbar, um sicherzustellen, dass neben einer qualitativen Steigerung mit Blick auf den OGS- Rechtsanspruch tatsächlich auch die Zahl der OGS-Plätze an Förderschu- len sukzessive erhöht werden kann: Schuljahr 24/25 768.849 131 OGS-Plätze 30% OGS-Quote Schuljahr 25/26 893.849 181 OGS-Plätze 41% OGS-Quote Schuljahr 26/27 1.189.925 231 OGS-Plätze 52% OGS-Quote Schuljahr 27/28 1.489.925 281 OGS-Plätze 63% OGS-Quote Bei dieser Berechnung ist eine Dynamisierung der OGSplus-Mittel im Hinblick auf die Personalkostensteigerungen noch nicht berücksichtigt. Ebenso steht der OGSplus-Ausbau an den Förderschulen in Abhängigkeit zu den vorhandenen Personal- und Raumressourcen. Fazit: Die Kürzung der Betreuungszeiten ist mit Blick auf die zu erwartende Regelung ab 2026/2027 keine interessengerechte Lösung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de