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242022 · Mitteilungsvorlage

Aktueller Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nr. 6920-1 „Rastenweg“

Nummer
242022
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
242022
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aktueller Sachstand zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahren Nr. 6920-1 „Rastenweg“
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6920-1 und der in einem Par-
allelverfahren erfolgenden 199. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmit-
telmarkes im Bereich der Straße „Im Alten Wingert“ geschaffen werden. Entge-
gen den Bestrebungen der Verwaltung kann an dem bisherigen Zeitplan zur
Beratung und Beschlussfassung nach § 3(2) Baugesetzbuch (Beschluss zur
Veröffentlichung der Planunterlagen) im 4. Quartal 2024 jedoch nicht länger
festgehalten werden.
Ursache hierfür sind die von der Vorhabenträgerin eingereichten Unterlagen,
die weiterhin Widersprüche und Diskrepanzen beinhalten, die einer Veröffentli-
chung der Planunterlagen und Gutachten entgegenstehen.
Zur Klärung des Sachverhalts wurde seitens der Vorhabenträgerin Ende No-
vember ein gemeinsamer Termin mit den beauftragten Planern und Fachgut-
achtern koordiniert, in dem die offenen Punkte und der fachlich gebotene Über-
arbeitungsbedarf, insbesondere hinsichtlich einer schadlosen Bewältigung von
Starkregenereignissen erörtert wurden. Die von der Vorhabenträgerin beauf-
tragten Planungsbüros haben dabei bereits erste lösungsorientierte Vorschläge
skizziert, die – nach einer weiteren Ausarbeitung – voraussichtlich Mitte De-
zember 2024 der Fachverwaltung zur weiteren Abstimmung und Prüfung vor-
stellt werden sollen. Darüber hinaus wurde im Vorfeld des Termins signalisiert,
dass sich auch für das Vorhaben selbst kleinteilige Änderungen abzeichnen
und die Finalisierung der vorzulegenden Planunterlagen bis zur Klärung und
Entscheidung durch die Vorhabenträgerin daher zunächst zurückgestellt wer-
den muss.
Sobald die erforderlichen Prüfungen und Überarbeitungen abgeschlossen sind
und die im Vorfeld abgestimmten Planunterlagen der Verwaltung in einer finali-
sierten Fassung vorliegen, wird eine möglichst zeitnahe Beschlussfassung zur
Veröffentlichung noch im 1. Quartal 2025 angestrebt. Der Zeitplan wird jedoch
maßgeblich durch die noch ausstehenden Überarbeitungen und Änderungs-
wünsche seitens der Vorhabenträgerin bestimmt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de