242015-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag: Wiederverwertung von Nutzgegenständen im Bereich des Sport- und Bäderamtes
Kerndaten
- Nummer
- 242015-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242015-01 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Koalitionsantrag: Wiederverwertung von Nutzgegenständen im Bereich des Sport- und Bäderamtes Beratungsfolge Sportausschuss 05.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Umgang mit Fundsachen innerhalb der Bundesstadt Bonn ist in der Dienstanweisung 33-01 „Dienstanweisung der Bundesstadt Bonn über die Behandlung von Fundsachen“ geregelt. Bisher werden Fundsachen entsprechend der Regelungen der Dienstanweisung beim Fundbüro abgegeben. Fundsachen unter 10 € sind nicht melde und abgabepflichtig, über alle anderen Gegenstände entscheidet das Ordnungsamt im Einzelfall Die Verwaltung wird künftig nach der jeweiligen Badesaison Fundsachen, welche die Voraussetzungen der Dienstanweisung erfüllen, einer karitativen Einrichtung überlassen. Somit können auch gefundene Badetücher dem Verein für Gefährdetenhilfe oder ähnlichen Organisationen übergeben werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de