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242015-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsantrag: Wiederverwertung von Nutzgegenständen im Bereich des Sport- und Bäderamtes

Nummer
242015-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  1. 242015 Koalitionsantrag: Wiederverwertung von Nutzgegenständen im Bereich des Sport- und Bäderamtes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242015-01 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Koalitionsantrag: Wiederverwertung von
Nutzgegenständen im Bereich des Sport- und
Bäderamtes
Beratungsfolge
Sportausschuss 05.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Umgang mit Fundsachen innerhalb der Bundesstadt Bonn ist in der
Dienstanweisung 33-01 „Dienstanweisung der Bundesstadt Bonn über die
Behandlung von Fundsachen“ geregelt. Bisher werden Fundsachen
entsprechend der Regelungen der Dienstanweisung beim Fundbüro
abgegeben.
Fundsachen unter 10 € sind nicht melde und abgabepflichtig, über alle anderen
Gegenstände entscheidet das Ordnungsamt im Einzelfall
Die Verwaltung wird künftig nach der jeweiligen Badesaison Fundsachen,
welche die Voraussetzungen der Dienstanweisung erfüllen, einer karitativen
Einrichtung überlassen. Somit können auch gefundene Badetücher dem Verein
für Gefährdetenhilfe oder ähnlichen Organisationen übergeben werden.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de