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242014-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zukünftige Nutzung der leerstehenden Gebäude der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg

Nummer
242014-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242014 CDU Große Anfrage: Zukünftige Nutzung der leerstehenden Gebäude der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242014-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Zukünftige Nutzung der leerstehenden Gebäude
der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Gibt es noch Optionen im Hinblick auf die Nutzung der leerstehenden
Gebäude als Hochschulstandort für die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg?
Wurden diese in der jüngsten Vergangenheit noch einmal ernsthaft
geprüft vor allem im Hinblick auf die Ansiedlung eines Fachbereichs für
Cyber-Security? Hat es in der jüngsten Vergangenheit auch noch einmal
Anfragen bzgl. der Etablierung eines Fachbereichs der Universität Bonn
in den Gebäuden an der Kurfürstlichen Zeile gegeben?
Grundsätzlich liegt die Entscheidung über die Einrichtung einer Dependance
der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) in Bad Godesberg nicht in den
Händen der Verwaltung. Bereits Anfang des Jahres 2020 hat das Land NRW
entschieden, dass zwar die Einrichtung eines Cyber-Security-Studienganges,
nicht aber eine Expansion der H-BRS über die Grenzen des Rhein-Sieg-
Kreises hinaus, finanziert bzw. gefördert wird. Eine Entscheidung für eine
Förderzusage hätte sicherlich alle Beteiligten auf Seiten der Verwaltung, in der
Politik und in der Stadtgesellschaft sehr gefreut. Auch in der zweiten
Förderphase des Landes, die für 2024 und 2025 gilt, wird kein neuer Standort
gefördert. Inwieweit sich dieser Umstand nach 2025 ändert, kann noch nicht
beurteilt werden.
Die Universität Bonn hatte schon mehrfach mitgeteilt, dass sie ein
Campuskonzept hat, an dem sie festhält.
2. Hat das SGB aufgrund des bevorstehenden Auszugs aus demSeite 1 von 3
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Stadthaus im Jahre 2027 inzwischen überlegt, die leerstehenden,
sanierungsbedürftigen und schadstoffbelasteten Gebäude der
kurfürstlichen Zeile in der Zukunft nach entsprechenden
Sanierungsmaßnahmen wieder als Standorte für die Stadtverwaltung zu
nutzen?
Im Hinblick darauf, dass die Entscheidung über eine mögliche
Hochschulnutzung noch nicht abschließend gefallen ist (siehe Antwort 1.), sind
hierzu noch keine Überlegungen erfolgt.
Nach erfolgter Entscheidung zu dieser Frage wird das SGB im Rahmen der
noch zu entwickelnden städtischen Portfoliostrategie überprüfen, ob und für
welchen Zweck eine künftige Nutzung der Kurfürstlichen Zeile sinnvoll ist.
3. Ist eine Sanierung der städtischen Immobilien an der Kurfürstlichen
Zeile zurzeit aufgrund des großen Sanierungsstaus städtischer Gebäude,
des Personalmangels beim SGB und der insgesamt angespannten
finanziellen Lage überhaupt leistbar?
Aufgrund der vielen und teilweise erheblichen Handlungsbedarfe an
städtischen Gebäuden (Instandhaltungsstau), wird derzeit eine umfangreiche
Prioritätenliste erarbeitet und Anfang 2025 in die politischen Beratungen
eingebracht. Die Sanierung der städtischen Liegenschaften an der
Kurfürstliche Zeile wird in diese Prioritätenliste einfließen, so dass nach
entsprechender Beratung darüber entschieden werden kann.
4. Käme der Standort an der Kurfürstlichen Zeile mit mehreren
unterschiedlichen Gebäuden, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen,
auch
für anderweitige Nutzungen oder Teilnutzungen für nicht städtische
Dienstleistungsunternehmen in Frage und wenn ja, für welche?
Siehe Antwort zu 2.
5. Könnten auch einige Räumlichkeiten für eine Erweiterung des
Musikschulstandortes in der Beethovenstadt Bonn genutzt werden?
Siehe Antwort zu 2.
6. Ist vorgesehen, dass der gesamte Bereich mit allen wertvollenSeite 2 von 3
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historischen Gebäuden an der Kurfürstlichen Zeile sowie dem großen
schadstoffbelasteten
Gebäude im Redoutenpark auch langfristig in städtischer Hand bleibt?
Siehe Antwort zu 2.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de