242014-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zukünftige Nutzung der leerstehenden Gebäude der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 242014-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Stadthaus
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242014-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Zukünftige Nutzung der leerstehenden Gebäude der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Gibt es noch Optionen im Hinblick auf die Nutzung der leerstehenden Gebäude als Hochschulstandort für die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg? Wurden diese in der jüngsten Vergangenheit noch einmal ernsthaft geprüft vor allem im Hinblick auf die Ansiedlung eines Fachbereichs für Cyber-Security? Hat es in der jüngsten Vergangenheit auch noch einmal Anfragen bzgl. der Etablierung eines Fachbereichs der Universität Bonn in den Gebäuden an der Kurfürstlichen Zeile gegeben? Grundsätzlich liegt die Entscheidung über die Einrichtung einer Dependance der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) in Bad Godesberg nicht in den Händen der Verwaltung. Bereits Anfang des Jahres 2020 hat das Land NRW entschieden, dass zwar die Einrichtung eines Cyber-Security-Studienganges, nicht aber eine Expansion der H-BRS über die Grenzen des Rhein-Sieg- Kreises hinaus, finanziert bzw. gefördert wird. Eine Entscheidung für eine Förderzusage hätte sicherlich alle Beteiligten auf Seiten der Verwaltung, in der Politik und in der Stadtgesellschaft sehr gefreut. Auch in der zweiten Förderphase des Landes, die für 2024 und 2025 gilt, wird kein neuer Standort gefördert. Inwieweit sich dieser Umstand nach 2025 ändert, kann noch nicht beurteilt werden. Die Universität Bonn hatte schon mehrfach mitgeteilt, dass sie ein Campuskonzept hat, an dem sie festhält. 2. Hat das SGB aufgrund des bevorstehenden Auszugs aus demSeite 1 von 3 Seite 2 Stadthaus im Jahre 2027 inzwischen überlegt, die leerstehenden, sanierungsbedürftigen und schadstoffbelasteten Gebäude der kurfürstlichen Zeile in der Zukunft nach entsprechenden Sanierungsmaßnahmen wieder als Standorte für die Stadtverwaltung zu nutzen? Im Hinblick darauf, dass die Entscheidung über eine mögliche Hochschulnutzung noch nicht abschließend gefallen ist (siehe Antwort 1.), sind hierzu noch keine Überlegungen erfolgt. Nach erfolgter Entscheidung zu dieser Frage wird das SGB im Rahmen der noch zu entwickelnden städtischen Portfoliostrategie überprüfen, ob und für welchen Zweck eine künftige Nutzung der Kurfürstlichen Zeile sinnvoll ist. 3. Ist eine Sanierung der städtischen Immobilien an der Kurfürstlichen Zeile zurzeit aufgrund des großen Sanierungsstaus städtischer Gebäude, des Personalmangels beim SGB und der insgesamt angespannten finanziellen Lage überhaupt leistbar? Aufgrund der vielen und teilweise erheblichen Handlungsbedarfe an städtischen Gebäuden (Instandhaltungsstau), wird derzeit eine umfangreiche Prioritätenliste erarbeitet und Anfang 2025 in die politischen Beratungen eingebracht. Die Sanierung der städtischen Liegenschaften an der Kurfürstliche Zeile wird in diese Prioritätenliste einfließen, so dass nach entsprechender Beratung darüber entschieden werden kann. 4. Käme der Standort an der Kurfürstlichen Zeile mit mehreren unterschiedlichen Gebäuden, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen, auch für anderweitige Nutzungen oder Teilnutzungen für nicht städtische Dienstleistungsunternehmen in Frage und wenn ja, für welche? Siehe Antwort zu 2. 5. Könnten auch einige Räumlichkeiten für eine Erweiterung des Musikschulstandortes in der Beethovenstadt Bonn genutzt werden? Siehe Antwort zu 2. 6. Ist vorgesehen, dass der gesamte Bereich mit allen wertvollenSeite 2 von 3 Seite 3 historischen Gebäuden an der Kurfürstlichen Zeile sowie dem großen schadstoffbelasteten Gebäude im Redoutenpark auch langfristig in städtischer Hand bleibt? Siehe Antwort zu 2. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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