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242010 · Beschlussvorlage

Rahmenbedingungen für Veranstaltungen am Beueler Rheinufer

Nummer
242010
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242010
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Rahmenbedingungen für Veranstaltungen am
Beueler Rheinufer
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Am Beueler Rheinufer im Bereich zwischen der Gierponte und dem Mi-
recourtplatz finden pro Kalenderjahr in der Regel maximal zwölf Veran-
staltungen statt. Bei aufgezeigtem öffentlichen Interesse kann die Be-
zirksvertretung Beuel weitere, über die genannte Zahl hinausgehende
Veranstaltungen genehmigen.
2. Im genannten Bereich werden an maximal zwei aufeinanderfolgenden
Wochenenden Veranstaltungen durchgeführt. Im Falle einer Beantra-
gung der Durchführung des Beueler Frühlingsfestes sowie der ansch-
ließenden Osterkirmes, dürfen einmalig im Jahr aufgrund der besonde-
ren Konstellation an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden Veran-
staltungen am Rheinufer stattfinden. Über Ausnahmen von Satz 1 ent-
scheidet die Bezirksvertretung Beuel gesondert.
3. Bei der Genehmigung von Veranstaltungen in diesem Bereich haben
solche der ortsansässigen Vereine sowie der Stadt Bonn Vorrang vor
Veranstaltungen kommerzieller Veranstalter.
4. Die Zuwegungen zum Rheinufer und zur Promenade dürfen nicht blo-
ckiert werden. Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung Beu-
el gesondert.
5. Die Einnahme von Eintrittsgeldern ist untersagt.
6. Als alternative Ausweichflächen für weitere über die Zahl 12 hinausge-
hende Veranstaltungen sollen das Hans-Steger-Ufer und das Johannes-
Büchner-Ufer sowie das Hermann-Bleibtreu-Ufer am Bonner Bogen auf
Machbarkeit geprüft werden und bei Machbarkeit den Veranstaltern an-
geboten werden.
7. Dieser Beschluss ersetzt den interfraktionellen Antrag mit der DS-Nr.:
222284-01 AA, der am 7. Dezember 2022 beschlossen wurde.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Im Dezember 2022 hatte die Bezirksvertretung Beuel für Veranstaltungen auf
der Fläche zwischen der Gierponte und dem Mirecourdplatz Vorgaben be-
schlossen (DS 222284-01 AA). Bei der praktischen Anwendung der Vorgaben
hat sich gezeigt, dass diese optimiert werden sollten. Die vorgeschlagenen An-
passungen werden dem Ansinnen Rechnung tragen, sowohl gute und stark
besuchte Veranstaltungen anzubieten als auch das Ruhe- und Erholungsbe-
dürfnis der Anwohnenden zu berücksichtigen.
Die Änderungen begründen sich wie folgt:
1. Keine Änderung.
2. Mit der Präzisierung sind keine Veranstaltungen an drei aufeinanderfol-
genden Wochenenden über einen Monatswechsel hinweg möglich.
Gleichzeitig wird die Durchführung des Frühlingsmarktes und der Oster-
kirmes sichergestellt, sofern diese beantragt werden. Andernfalls müss-
te eine der beiden Veranstaltungen untersagt werden.
3. Keine Änderung.
4. Es mag Veranstaltungen geben, die aus guten Gründen eingezäunt
sind, z.B. 200 Jahre Weiberfastnacht, Triathlon.
5. Mit der Trennung der Themen „Einzäunung“ und „Eintrittsgeld“ wird si-
chergestellt, dass die Option einer Einzäunung unter 4. nicht auch als
Option für das Erheben von Eintrittsgeldern missverstanden wird.
6. Keine Änderung, war Ziffer 5.
7. Der neue Beschluss ersetzt jenen aus dem Jahr 2022.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de