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242009 · Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2023; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung

Nummer
242009
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 27.11.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242009
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Feststellung des Jahresabschlusses des
Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB)
für das Wirtschaftsjahr 2023; Beschlussfassung
über die Ergebnisverwendung sowie über die
Entlastung der Betriebsleitung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 27.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft nexia GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss
2023 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von
981.502 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 6.680
TEUR fest.
2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 6.680 TEUR wird
mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.
Begründung
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu kei-
ner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers nexia GmbH zu entneh-
men.
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haus-
halt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2023 folgende Angaben wesentlich:
• Im Wirtschaftsjahr 2022 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320,
DS-Nr.: 0811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugend-
amtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Im-
mobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sport-
hallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (so-
weit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermö-
gen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen.
• Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2023
einen Fehlbetrag in Höhe von 6.680 TEUR aus.
• Die Umsatzerlöse betragen 142.500 TEUR. Sie resultieren im Wesentli-
chen in Höhe von 109.242 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der
Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 6.746 TEUR.
• Der Ansatz des Betriebskostenzuschusses (Planwert 114.760 TEUR –
Istwert 109.242 TEUR) wurde um 5.518 TEUR unterschritten. Dies ist vor
allem darauf zurückzuführen, dass deutlich mehr Mittel aus Landeszuwei-
sungen für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt wurden als ur-
sprünglich vorgesehen.
Anlage/n
1 Anlage Jahresabschluss 2023 (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de