242007 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Ausweitung der innerörtlichen Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der „Otto-Hahn-Straße“ in Bonn-Buschdorf zur Schulwegsicherung
Kerndaten
- Nummer
- 242007
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 06.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 242007 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 04.11.2024 Bürgerantrag: Ausweitung der innerörtlichen Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der „Otto-Hahn-Straße“ in Bonn-Buschdorf zur Schulwegsicherung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf die Ausweitung der innerörtlichen Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der "Otto-Hahn-Straße" in Bonn- Buschdorf zur Schulwegsicherung gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich) 3 Anlage Lageplan (öffentlich)Seite 1 von 3 Betreff Ausweitung der innerörtlichen Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der „Otto-Hahn-Straße“ in Bonn- Buschdorf zur Schulwegsicherung Ihr Antrag Es wird beantragt, dass die innerörtliche Geschwindigkeit auf der Otto-Hahn-Straße im Teilabschnitt zwischen Friedhof und Kölnstraße auf 30km/h begrenzt wird. Die Maßnahme soll vor allem den Schulweg von Kindern sicherer machen. Die Maßnahme sollte durch Geschwindigkeitskontrollen begleitet und überwacht werden. Begründung des Antrags Die Otto-Hahn-Straße ist die zentrale Durchgangsstraße durch den Ortsteil Buschdorf. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist fast durchgängig auf 30km/h beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht auf dem Streckenabschnitt zwischen Friedhof und Kölnstraße (siehe Übersichtsplan); hier gilt eine Tempolimit von 50 km/h. Spätestens mit der Entwicklung des Wohngebiets „Im großen Garten / Am Apfelbaum“ hat sich die Situation in diesem Bereich grundlegend geändert. Der Fuß- und Radfahrerverkehr hat stark zugenommen. Das Wohngebiet ist kinderreich. Die Kinder nutzen den einzigen zentralen Zuweg zum Wohngebiet (Kreisverkehr auf Höhe Lärchenstraße) um die beiden Grundschulen (KGS Buschdorf und GGS Peter-Klein-Str.) im Ortsteil zu erreichen. Hierbei muss auch die Straße überquert werden. Die Sicherheit von Schulkindern auf dem Schulweg ist von höchster Priorität. Die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf Schulwegen ist keine willkürliche Maßnahme, sondern ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az. 13 S 730/23 vom 25.03.2024) hat klargestellt, dass die Beschränkung auf 30 km/h für bestimmte Streckenabschnitte, die von Grundschülern frequentiert werden, nicht zwingend das Auftreten von Unfällen erfordert. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 3 Anlage zum Bürgerantrag vom 04.11.2024 Übersichtsplan © 2024 OpenStreetMap Aktueller Abschnitt mit 50km/h Bestehende 30km/h BegrenzungenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de