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242007 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Ausweitung der innerörtlichen Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der „Otto-Hahn-Straße“ in Bonn-Buschdorf zur Schulwegsicherung

Nummer
242007
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
06.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.11.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 04.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 242007-01 ST Bürgerantrag: Ausweitung der innerörtlichen Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der „Otto-Hahn-Straße“ in Bonn-Buschdorf zur Schulwegsicherung

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
242007
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
04.11.2024
Bürgerantrag: Ausweitung der innerörtlichen
Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich
der „Otto-Hahn-Straße“ in Bonn-Buschdorf zur
Schulwegsicherung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Ausweitung der innerörtlichen Tempo 30
Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der "Otto-Hahn-Straße" in Bonn-
Buschdorf zur Schulwegsicherung gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)
3 Anlage Lageplan (öffentlich)Seite 1 von 3
Betreff
Ausweitung der innerörtlichen Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der „Otto-Hahn-Straße“ in Bonn-
Buschdorf zur Schulwegsicherung
Ihr Antrag
Es wird beantragt, dass die innerörtliche Geschwindigkeit auf der Otto-Hahn-Straße im Teilabschnitt zwischen
Friedhof und Kölnstraße auf 30km/h begrenzt wird. Die Maßnahme soll vor allem den Schulweg von Kindern
sicherer machen. Die Maßnahme sollte durch Geschwindigkeitskontrollen begleitet und überwacht werden.
Begründung des Antrags
Die Otto-Hahn-Straße ist die zentrale Durchgangsstraße durch den Ortsteil Buschdorf. Die zugelassene
Höchstgeschwindigkeit ist fast durchgängig auf 30km/h beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht auf dem
Streckenabschnitt zwischen Friedhof und Kölnstraße (siehe Übersichtsplan); hier gilt eine Tempolimit von 50
km/h.
Spätestens mit der Entwicklung des Wohngebiets „Im großen Garten / Am Apfelbaum“ hat sich die Situation in
diesem Bereich grundlegend geändert. Der Fuß- und Radfahrerverkehr hat stark zugenommen. Das Wohngebiet
ist kinderreich. Die Kinder nutzen den einzigen zentralen Zuweg zum Wohngebiet (Kreisverkehr auf Höhe
Lärchenstraße) um die beiden Grundschulen (KGS Buschdorf und GGS Peter-Klein-Str.) im Ortsteil zu erreichen.
Hierbei muss auch die Straße überquert werden.
Die Sicherheit von Schulkindern auf dem Schulweg ist von höchster Priorität. Die Beschränkung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h auf Schulwegen ist keine willkürliche Maßnahme, sondern ein wichtiger Beitrag zur
Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr.
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az. 13 S 730/23 vom 25.03.2024) hat klargestellt, dass die
Beschränkung auf 30 km/h für bestimmte Streckenabschnitte, die von Grundschülern frequentiert werden, nicht
zwingend das Auftreten von Unfällen erfordert.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 3
Anlage zum Bürgerantrag vom 04.11.2024
Übersichtsplan
© 2024 OpenStreetMap
Aktueller Abschnitt
mit 50km/h
Bestehende 30km/h BegrenzungenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de