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242006 · Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2022; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung

Nummer
242006
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 27.11.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242006
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Feststellung des Jahresabschlusses des
Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB)
für das Wirtschaftsjahr 2022; Beschlussfassung
über die Ergebnisverwendung sowie über die
Entlastung der Betriebsleitung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 27.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft nexia GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss
2022 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von
962.164 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 9.428
TEUR fest.
2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 9.428 TEUR wird
mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
Begründung
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 der eigenbetriebs-ähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu kei-
ner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers nexia GmbH zu entneh-
men.
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haus-
halt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2022 folgende Angaben wesentlich:
• Im Wirtschaftsjahr 2022 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320,
DS-Nr.: 0811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugend-
amtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Im-
mobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sport-
hallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (so-
weit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermö-
gen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen.
• Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2022
einen Fehlbetrag in Höhe von 9.428 TEUR aus.
• Die Umsatzerlöse betragen 122.428 TEUR. Sie resultieren im Wesentli-
chen in Höhe von 108.480 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der
Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 7.172 TEUR.
• Der Ansatz des Betriebskostenzuschusses (Planwert 110.710 TEUR –
Istwert 108.480 TEUR) wurde um 2.230 TEUR unterschritten. Das war vor
allem darauf zurückzuführen, dass nicht alle geplanten Anmietungen reali-
siert wurden.
Anlage/n
1 Anlage Jahresabschluss 2022 (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de