242005 · Beschlussvorlage
Umgestaltungskonzept Luisenstraße – Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen sowie Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Klimawandelanpassung
Kerndaten
- Nummer
- 242005
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 242005 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umgestaltungskonzept Luisenstraße – Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen sowie Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Klimawandelanpassung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Bezirksvertretung nimmt das von der Verwaltung vorgelegte Grund- konzept für die Luisenstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung auf Grundlage dieses Konzeptes eine vertiefende Planung zu er- stellen. 2. Vor der Erstellung einer Entwurfsplanung wird die Verwaltung beauftragt das Konzept den Anlieger*innen der Luisenstraße vorzustellen und in einer Feedbackschleife Anregungen und Wünsche einzuholen, die in der weiteren Planung, sofern möglich, berücksichtigt werden sollen. Begründung Ausgangssituation Die Verkehrs- und Parksituation in der Luisenstraße in Kessenich ist bereits seit längerem ein viel diskutiertes Thema, zu dem diverse Bürger*innenanträge, mit teils gegensätzlichen Anliegen, vorgebracht wurden. Der Ursprungsantrag (DS 1813183EB5) zielt dabei auf die Prüfung von verkehrsberuhigenden und verkehrssichernden Maßnahmen ab. Aufgrund der baustellenbedingten Sperrung des Jagdweges, welcher eine Zufahrt von der Anschlussstelle Poppelsdorf der A565 zur Uniklinik auf dem Venusberg darstellt sowie der nachfolgenden Corona-Pandemie konnten lange Zeit keine fundierten Verkehrszählungen im Bereich der Luisenstraße stattfinden. So wurde erstmals im Jahr 2021 eine Verkehrserhebung am Knotenpunkt Luisenstraße / Argelanderstraße durchgeführt, um die Verkehrsstärke in der Luisenstraße zu ermitteln. Hierbei wurden für einen 13h-Block zwischen 6:00 und 19:00 Uhr 2.200 Kfz erhoben. In der Morgenspitze konnten 243 Kfz und in der Abendspitze 189 Kfz gezählt werden. Des Weiteren wurde eine Fußverkehrszählung im Bereich der Querungsstelle Heinrich-Körner-Straße durchgeführt. Die für die Einrichtung eines FußgängerüberwegesSeite 1 von 9 Seite 2 (Zebrastreifen) erforderlichen Verkehrsstärken im Fuß- und Kfz-Verkehr konnten dabei nicht nachgewiesen werden. Ergänzend dazu wurde über einen Zeitraum von einer Woche eine SDR- Erhebung im Bereich von Haus-Nr. 68 durchgeführt, durch die ebenfalls die Verkehrsstärken und ergänzend das Geschwindigkeitsniveau innerhalb der Luisenstraße abgebildet werden konnten. Die hierbei ermittelten Verkehrsstärken für den Zeitraum von 6:00 – 19:00 Uhr liegen im Bereich der Ergebnisse der Verkehrszählung. Über einen gesamten Tagesverlauf konnten maximal 3.000 Kfz in der Luisenstraße festgestellt werden. Dies entspricht grundsätzlich einer üblichen Verkehrsbelastung für vergleichbare Erschließungsstraßen innerhalb des Stadtgebietes. Allerdings konnten teils deutliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt werden. Die weiteren Bürger*innenanträge befassen sich mehrheitlich mit dem Erhalt oder Entfall von Parkmöglichkeiten in der Luisenstraße: DS 220412 – Sicherung des Zugangs der Haltestelle „Geißlerstraße“ • Anfahrtsbereich der Bushaltestelle soll von parkenden Kfz freigehalten werden. DS 222218 – Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Luisenstraße / Graf-Galen-Straße • Verschiebung des Parkens vom Gehweg auf die Fahrbahn • Integration von entsiegelten und begrünten Abschnitten DS 230181 – Verbesserung der Parksituation im Bereich Luisenstraße (gekipptes Parken, Anbringung eines Zebrastreifens) • Wunsch nach gekipptem Parken im Bereich Luisenstraße 65 – 71 • Integration eines Fußgängerüberweges Durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anfahrbarkeit der Bushaltestellen (vgl. DS 220412) sowie der Aufhebung von Gehwegparken zur Wiederherstellung ausreichender Mindestgehwegbreiten sind zudem bereits Parkmöglichkeiten entfallen. Umgestaltungskonzept Das von der Verwaltung erarbeitete Umgestaltungskonzept sieht keinen gesamthaften Straßenumbau vor, sondern beschränkt sich auf punktuelle bauliche Maßnahmen zur Integration von verkehrsberuhigenden Maßnahmen (z.B. ÖPNV-Kissen oder Verringerung des Straßenquerschnitts) in Verbindung mit entsiegelten und begrünten Bereichen. Die entsiegelten Flächen sollen dabei insbesondere der Klimaanpassung dienen, u.a. durch die Integration von Stadtbäumen im Sinne des Stadtbaumkonzeptes (vgl. DS 230524) und durch Maßnahmen des Klimaanpassungskonzeptes (vgl. DS 241621) und des Schwammstadtkonzeptes (vgl. DS 230255). Darüber hinaus sollen Markierungen zur Verdeutlichung der Parkmöglichkeiten aufgebracht werden. Lageplan 2 Der Lageplan 2 umfasst den Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Luisenstraße / Argelanderstraße und der Bushaltestelle „Geißlerstraße“. Die zwischen Luisenstraße 34 – 40 markierten Parkstände auf der südlichen Seite bleiben vollständig erhalten. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite mussSeite 2 von 9 Seite 3 das zurzeit angeordnete, vollflächige Parken im Bereich der Hausnummern 17 - 31 allerdings aufgrund nicht ausreichender Gehwegbreiten (Restgehwegbreite unter 1,50m) aufgehoben werden. Da für den Busbegegnungsverkehr eine Restfahrbahnbreite von 6,50m erforderlich ist, können diese Parkmöglichkeiten auch nicht auf die Fahrbahn verschoben werden. Um einen Kompromiss zwischen Busbegegnung und -beschleunigung und dem Bedarf an Parkmöglichkeiten zu erzielen, schlägt die Verwaltung allerdings die Anordnung von gekipptem Parken auf einer Länge von 24m (4-5 Kfz) vor. Zudem könnte durch diese punktuelle Verengung auch eine Verkehrsberuhigung erzielt werden (vgl. Anlage 2). Im weiteren Verlauf der Straße können entweder auf der nördlichen oder auf der südlichen Straßenseite Parkstände markiert werden (sh. Anlage 1 und 2). Da eine Markierung auf der südlichen Seite die heutige Situation aufnimmt und nicht zu einer Behinderung des ÖPNV führt, empfiehlt die Verwaltung auch zukünftig eine Ausweisung auf der südlichen Seite. Auf der südlichen Seite sollen im Seitenbereich zudem Fahrradbügel ergänzt und zurzeit leerstehende Baumscheiben wiederbepflanzt werden. Lageplan 3 Lageplan 3 umfasst den Bereich zwischen der Bushaltestelle Geißlerstraße sowie der Einmündung der Graf-Galen-Straße. Die größten baulichen Anpassungen sind dabei im Bereich der Einmündung Geißlerstraße vorgesehen. Die vorhandenen Schrägparkstände, welche auf der südlichen Straßenseite teils zu sog. „gefangenen“ Stellplätzen führen, sollen auf beiden Straßenseiten in Längsparkstände umgewandelt werden. Der dadurch gewonnene Raum soll für eine Entsiegelung und Begrünung genutzt werden. Weitere Baumpflanzungen sind in diesem Bereich grundsätzlich unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungstrassen vorstellbar, allerdings sind die konkreten Standorte im weiteren Planungsprozess noch zu bestimmen (der dargestellte Baum ist exemplarisch dafür zu sehen). Die Längsparkstände auf der südlichen Straßenseite werden durch eine Zuwegung durch die geplante Grünfläche erschlossen. Die vorhandene E-Ladesäule auf der nördlichen Straßenseite wird in den Längsparkständen integriert. Durch die Neuanordnung der Stellplätze wird zudem die Verkehrssicherheit für den fließenden Verkehr erhöht. Die bisherigen Sperrflächenmarkierungen neben der Mittelinsel sollen ebenfalls entsiegelt und begrünt werden. Der vorhandene Behindertenstellplatz wird in die Geißlerstraße verschoben (siehe Anlage 3). Im Abschnitt zwischen Heinrich-Körner-Straße und Graf-Galen-Straße sollen die Parkmöglichkeiten auf der südlichen Straßenseite wie im Bestand erhalten bleiben. Auf der nördlichen Seite ist die Errichtung von Baumscheiben mit Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn vorgesehen. Das bisher angeordnete gekippte Parken soll aufgehoben werden. Hierbei wurden die Anregungen des Bürger*innenantrags mit der DS-Nr. 222218 in die Planung integriert. Durch die daraus entstehende Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts soll in Verbindung mit den vorhandenen ÖPNV-Kissen zudem wieder eine Verkehrsberuhigung erfolgen. Für den Busverkehr ist eine Begegnungsmöglichkeit zwischen den neu geplanten Baumscheiben eingeplant. Ein Begegnungsverkehr zwischen Bus und Pkw bleibt auch im Bereich der Baumscheiben weiterhin möglich. Die Ausgestaltung der Baumscheiben soll analog zur Richard-Wagner-Straße erfolgen, sodass sich kein Änderungsbedarf an der Straßenentwässerung ergibt. Sämtliche Baumpflanzungen und Einsaaten / Unterpflanzungen können im Rahmen der Haushaltsmittel von Amt 67 abgebildet werden.Seite 3 von 9 Seite 4 Lageplan 4 Der letzte Abschnitt umfasst den Bereich zwischen der Graf-Galen-Straße sowie dem Kreisverkehr am Knotenpunkt Luisenstraße / Bonner Talweg / Eduard-Otto-Straße. Im Einmündungsbereich ist die Ergänzung einer Grenzmarkierung vorgesehen, um das bestehende Parkverbot zu verdeutlichen. Direkt angrenzend könnten auf der Nordseite vor Haus-Nr. 127 zwei weitere Baumscheiben in Verbindung mit einem Stellplatz errichtet werden. Auf der gegenüberliegenden Seite sind Fahrradbügel eingeplant. Im weiteren Verlauf der Straße gilt aufgrund der geringeren Straßenquerschnittes bereits im Bestand ein eingeschränktes Haltverbot. Allerdings könnte aufgrund des geradlinigen Straßenverlaufs sowie der guten Sichtverhältnisse vor den Hausnummern 137 – 141 ein kurzer Parkstreifen (vgl. Anlage 5) markiert oder alternativ ein Staudenbeet (vgl. Anlage 4) integriert werden. Um den Verkehr bereits bei der Einfahrt vom Kreisverkehr in die Luisenstraße zu entschleunigen, soll hier ein weiteres ÖPNV-Kissen integriert werden. Analog zur Querungsstelle im Bereich der Heinrich-Körner-Straße ist auch an der Querungsstelle am Kreisverkehr eine Entsiegelung und Begrünung der Sperrflächen geplant. Fazit Das hier vorgestellte Umgestaltungskonzept für die Luisenstraße berücksichtigt, soweit dies möglich ist, die in den diversen Bürger*innenanträgen geforderten Maßnahmen. So können u.a. verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen (vgl. DS 1813183EB5, DS 212311 oder DS 222218), Flächen zur Entsiegelung und Begrünung (vgl. DS 222218), Maßnahmen zum Lärmschutz (vgl. DS 231049- 04) und ein, unter Berücksichtigung der Ratsbeschlüsse zu Mindestgehwegbreiten sowie zur Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien, größtmögliches Angebot an Parkmöglichkeiten umgesetzt werden. Gleichwohl stellt die Verschiebung von Parkmöglichkeiten auch einen Kompromiss gegenüber den erforderlichen Begegnungsflächen für den ÖPNV dar, da für einen ungehinderten Begegnungsverkehr 6,50m erforderlich wären. Im Rahmen der avisierten Feedbackschleife mit den Anwohnenden sind Anpassungen am vorgelegten Umgestaltungskonzept möglich, sofern diese mit den Vorgaben der StVO oder den anerkannten technischen Regelwerken sowie den bestehenden Ratsbeschlüssen, z.B. hinsichtlich ausreichender Mindestgehwegbreiten, einhergehen. In Abwägung aller o.g. Aspekte empfiehlt die Verwaltung das Umgestaltungskonzept gemäß Variante 2 weiterzuverfolgen. Anlage/n 1 Anlage 1_LP2_Variante 1 (öffentlich) 2 Anlage 2_LP2_Variante 2 (öffentlich) 3 Anlage 3_LP3 (öffentlich) 4 Anlage 4_LP4_Variante 1 (öffentlich) 5 Anlage 5_LP4_Variante 2 (öffentlich)Seite 4 von 9 2.502.156.50 X X X X X X Längsaufstellung (3-4 Stck.) -> Fahrradbügel Stellplatz entfällt Ersatzpflanzung Baum und Grünfläche bereits im Laufe des Jahres umgesetzt 2.00 5.10 7.10 Grünfläche erweitern& c a. 5 Fahrradbügel ergänzen Entfall des gekippten Parkens Stellpätze bleiben erhalten 3.45 3.404.40 4.25 ( c ) B B S o f t 2 0 2 0 2 0 . 0 4 . 2 0 2 0 Luisenstraße Argelanderstraße Argelanderstraße Johannes-von-Hanstein-Straße Luisenstraße X Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Maßstab: 1:250 Layout: LP2 Anschluss an Lageplan 1.2 Anschluss an Lageplan 3.2 1 : 250 Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab gesehen: bearbeitet: Amt 61-3 gezeichnet: geändert: 61-3 Mobilität und Verkehr Bonn - Kessenich Luisenstraße - Variante 1 Lageplan 2-1 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT 2.1 St. Weber 08/2024 J. Amling 08/2024Seite 5 von 9 Stellplatz entfällt -> Fahrradbügel Längsaufstellung (3-4 Stck.) 24.00 2.00 2.00 2.15 Ersatzpflanzung 2.00 6.00 7.10 (teilw.) Entfall gekipptes Parken Erhalt Bestandsparkplätze 3.404.40 4.25 ( c ) B B S o f t 2 0 2 0 2 0 . 0 4 . 2 0 2 0 2.054.50 Luisenstraße Argelanderstraße Argelanderstraße Johannes-von-Hanstein-Straße 3.75 2.90 2.15 5.85 2.15 2.15 5.25 2.15 4.30 Grünfläche erweitern & ca. 5 Fahrradbügel ergänzen Luisenstraße Baum und Grünfläche bereits im Laufe des Jahres umgesetzt Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Maßstab: 1:250 Layout: LP2 Anschluss an Lageplan 1.2 Anschluss an Lageplan 3.2 1 : 250 Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab gesehen: bearbeitet: Amt 61-3 gezeichnet: geändert: 61-3 Mobilität und Verkehr Bonn - Kessenich Luisenstraße - Variante 2 Lageplan 2-2 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT 2.2 St. Weber 08/2024 J. Amling 08/2024Seite 6 von 9 Bodenschwellen neu Bodenschwellen entfallen 2.15 Bodenschwellen entfallen Stellpätze entfallen Stellpätze bleiben erhalten öffentliche Fläche, 2.00 7.052.70 3.00 Heinrich-Körner-Straße Luisenstraße 2.65 3.00 3.00 3.002.15 2.15 2.00 4.95 2.002.00 4.95 Fahrradbügel Schrammbord Längsparken 2.15 6.50 Fläche entsiegeln Längsparken 1.00 6.00 3.05 8.60 2.15 2.852.15 Luisenstraße Geißlerstraße E-Ladesäule vorhanden Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Maßstab: 1:250 Layout: LP3 Anschluss an Lageplan 2.2 Anschluss an Lageplan 4.2 1 : 250 Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab gesehen: bearbeitet: Amt 61-3 gezeichnet: geändert: 61-3 Mobilität und Verkehr Bonn - Kessenich Luisenstraße - Variante 1 & 2 Lageplan 3 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT 3.2 St. Weber 08/2024 J. Amling 08/2024Seite 7 von 9 entfallen Bodenschwellen Bodenschwellen neu Fahrradbügel 3.003.00 Luisenstraße Graf-Galen-Straße Luisenstraße Bonner Talweg Graf-Stauffenberg-Straße Eduard-Otto-StraßeBonner Talweg18.00 2.15 2.15 2.00 4.90 Anschluss an Lageplan 3.2 1 : 250 Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab gesehen: bearbeitet: Amt 61-3 gezeichnet: geändert: 61-3 Mobilität und Verkehr Bonn - Kessenich Luisenstraße - Variante 1 Lageplan 4 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT 4.1 St. Weber 08/2024 J. Amling 08/2024 Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Maßstab: 1:250 Layout: LP4Seite 8 von 9 Bonner Talweg Eduard-Otto-StraßeBonner Talweg Bodenschwellen neu entfallen Bodenschwellen Fahrradbügel 3.003.00 Luisenstraße Graf-Galen-Straße Luisenstraße Graf-Stauffenberg-Straße 2.15 18.00 2.15 2.00 4.90 Anschluss an Lageplan 3.2 1 : 250 Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab gesehen: bearbeitet: Amt 61-3 gezeichnet: geändert: 61-3 Mobilität und Verkehr Bonn - Kessenich Luisenstraße - Variante 2 Lageplan 4 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT 4.2 St. Weber 08/2024 J. Amling 08/2024 Maßstab: 1:250 Layout: LP4Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de