← Vorlagen

242005 · Beschlussvorlage

Umgestaltungskonzept Luisenstraße – Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen sowie Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Klimawandelanpassung

Nummer
242005
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 13,3 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (14.730 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
242005
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umgestaltungskonzept Luisenstraße –
Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde
Maßnahmen sowie Umsetzung von Maßnahmen
im Sinne der Klimawandelanpassung
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Bezirksvertretung nimmt das von der Verwaltung vorgelegte Grund-
konzept für die Luisenstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung auf Grundlage dieses Konzeptes eine vertiefende Planung zu er-
stellen.
2. Vor der Erstellung einer Entwurfsplanung wird die Verwaltung beauftragt
das Konzept den Anlieger*innen der Luisenstraße vorzustellen und in
einer Feedbackschleife Anregungen und Wünsche einzuholen, die in
der weiteren Planung, sofern möglich, berücksichtigt werden sollen.
Begründung
Ausgangssituation
Die Verkehrs- und Parksituation in der Luisenstraße in Kessenich ist bereits seit
längerem ein viel diskutiertes Thema, zu dem diverse Bürger*innenanträge, mit
teils gegensätzlichen Anliegen, vorgebracht wurden.
Der Ursprungsantrag (DS 1813183EB5) zielt dabei auf die Prüfung von
verkehrsberuhigenden und verkehrssichernden Maßnahmen ab. Aufgrund der
baustellenbedingten Sperrung des Jagdweges, welcher eine Zufahrt von der
Anschlussstelle Poppelsdorf der A565 zur Uniklinik auf dem Venusberg darstellt
sowie der nachfolgenden Corona-Pandemie konnten lange Zeit keine
fundierten Verkehrszählungen im Bereich der Luisenstraße stattfinden. So
wurde erstmals im Jahr 2021 eine Verkehrserhebung am Knotenpunkt
Luisenstraße / Argelanderstraße durchgeführt, um die Verkehrsstärke in der
Luisenstraße zu ermitteln. Hierbei wurden für einen 13h-Block zwischen 6:00
und 19:00 Uhr 2.200 Kfz erhoben. In der Morgenspitze konnten 243 Kfz und in
der Abendspitze 189 Kfz gezählt werden. Des Weiteren wurde eine
Fußverkehrszählung im Bereich der Querungsstelle Heinrich-Körner-Straße
durchgeführt. Die für die Einrichtung eines FußgängerüberwegesSeite 1 von 9
Seite 2
(Zebrastreifen) erforderlichen Verkehrsstärken im Fuß- und Kfz-Verkehr
konnten dabei nicht nachgewiesen werden.
Ergänzend dazu wurde über einen Zeitraum von einer Woche eine SDR-
Erhebung im Bereich von Haus-Nr. 68 durchgeführt, durch die ebenfalls die
Verkehrsstärken und ergänzend das Geschwindigkeitsniveau innerhalb der
Luisenstraße abgebildet werden konnten. Die hierbei ermittelten
Verkehrsstärken für den Zeitraum von 6:00 – 19:00 Uhr liegen im Bereich der
Ergebnisse der Verkehrszählung. Über einen gesamten Tagesverlauf konnten
maximal 3.000 Kfz in der Luisenstraße festgestellt werden. Dies entspricht
grundsätzlich einer üblichen Verkehrsbelastung für vergleichbare
Erschließungsstraßen innerhalb des Stadtgebietes. Allerdings konnten teils
deutliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt
werden.
Die weiteren Bürger*innenanträge befassen sich mehrheitlich mit dem Erhalt
oder Entfall von Parkmöglichkeiten in der Luisenstraße:
DS 220412 – Sicherung des Zugangs der Haltestelle „Geißlerstraße“
• Anfahrtsbereich der Bushaltestelle soll von parkenden Kfz
freigehalten werden.
DS 222218 – Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen im
Bereich Luisenstraße / Graf-Galen-Straße
• Verschiebung des Parkens vom Gehweg auf die Fahrbahn
• Integration von entsiegelten und begrünten Abschnitten
DS 230181 – Verbesserung der Parksituation im Bereich Luisenstraße
(gekipptes Parken, Anbringung eines Zebrastreifens)
• Wunsch nach gekipptem Parken im Bereich Luisenstraße 65 – 71
• Integration eines Fußgängerüberweges
Durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anfahrbarkeit der
Bushaltestellen (vgl. DS 220412) sowie der Aufhebung von Gehwegparken zur
Wiederherstellung ausreichender Mindestgehwegbreiten sind zudem bereits
Parkmöglichkeiten entfallen.
Umgestaltungskonzept
Das von der Verwaltung erarbeitete Umgestaltungskonzept sieht keinen
gesamthaften Straßenumbau vor, sondern beschränkt sich auf punktuelle
bauliche Maßnahmen zur Integration von verkehrsberuhigenden Maßnahmen
(z.B. ÖPNV-Kissen oder Verringerung des Straßenquerschnitts) in Verbindung
mit entsiegelten und begrünten Bereichen. Die entsiegelten Flächen sollen
dabei insbesondere der Klimaanpassung dienen, u.a. durch die Integration von
Stadtbäumen im Sinne des Stadtbaumkonzeptes (vgl. DS 230524) und durch
Maßnahmen des Klimaanpassungskonzeptes (vgl. DS 241621) und des
Schwammstadtkonzeptes (vgl. DS 230255). Darüber hinaus sollen
Markierungen zur Verdeutlichung der Parkmöglichkeiten aufgebracht werden.
Lageplan 2
Der Lageplan 2 umfasst den Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt
Luisenstraße / Argelanderstraße und der Bushaltestelle „Geißlerstraße“. Die
zwischen Luisenstraße 34 – 40 markierten Parkstände auf der südlichen Seite
bleiben vollständig erhalten. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite mussSeite 2 von 9
Seite 3
das zurzeit angeordnete, vollflächige Parken im Bereich der Hausnummern 17 -
31 allerdings aufgrund nicht ausreichender Gehwegbreiten (Restgehwegbreite
unter 1,50m) aufgehoben werden. Da für den Busbegegnungsverkehr eine
Restfahrbahnbreite von 6,50m erforderlich ist, können diese Parkmöglichkeiten
auch nicht auf die Fahrbahn verschoben werden. Um einen Kompromiss
zwischen Busbegegnung und -beschleunigung und dem Bedarf an
Parkmöglichkeiten zu erzielen, schlägt die Verwaltung allerdings die Anordnung
von gekipptem Parken auf einer Länge von 24m (4-5 Kfz) vor. Zudem könnte
durch diese punktuelle Verengung auch eine Verkehrsberuhigung erzielt
werden (vgl. Anlage 2).
Im weiteren Verlauf der Straße können entweder auf der nördlichen oder auf
der südlichen Straßenseite Parkstände markiert werden (sh. Anlage 1 und 2).
Da eine Markierung auf der südlichen Seite die heutige Situation aufnimmt und
nicht zu einer Behinderung des ÖPNV führt, empfiehlt die Verwaltung auch
zukünftig eine Ausweisung auf der südlichen Seite.
Auf der südlichen Seite sollen im Seitenbereich zudem Fahrradbügel ergänzt
und zurzeit leerstehende Baumscheiben wiederbepflanzt werden.
Lageplan 3
Lageplan 3 umfasst den Bereich zwischen der Bushaltestelle Geißlerstraße
sowie der Einmündung der Graf-Galen-Straße. Die größten baulichen
Anpassungen sind dabei im Bereich der Einmündung Geißlerstraße
vorgesehen. Die vorhandenen Schrägparkstände, welche auf der südlichen
Straßenseite teils zu sog. „gefangenen“ Stellplätzen führen, sollen auf beiden
Straßenseiten in Längsparkstände umgewandelt werden. Der dadurch
gewonnene Raum soll für eine Entsiegelung und Begrünung genutzt werden.
Weitere Baumpflanzungen sind in diesem Bereich grundsätzlich unter
Berücksichtigung der vorhandenen Leitungstrassen vorstellbar, allerdings sind
die konkreten Standorte im weiteren Planungsprozess noch zu bestimmen (der
dargestellte Baum ist exemplarisch dafür zu sehen). Die Längsparkstände auf
der südlichen Straßenseite werden durch eine Zuwegung durch die geplante
Grünfläche erschlossen. Die vorhandene E-Ladesäule auf der nördlichen
Straßenseite wird in den Längsparkständen integriert. Durch die Neuanordnung
der Stellplätze wird zudem die Verkehrssicherheit für den fließenden Verkehr
erhöht. Die bisherigen Sperrflächenmarkierungen neben der Mittelinsel sollen
ebenfalls entsiegelt und begrünt werden. Der vorhandene Behindertenstellplatz
wird in die Geißlerstraße verschoben (siehe Anlage 3).
Im Abschnitt zwischen Heinrich-Körner-Straße und Graf-Galen-Straße sollen
die Parkmöglichkeiten auf der südlichen Straßenseite wie im Bestand erhalten
bleiben. Auf der nördlichen Seite ist die Errichtung von Baumscheiben mit
Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn vorgesehen. Das bisher angeordnete
gekippte Parken soll aufgehoben werden. Hierbei wurden die Anregungen des
Bürger*innenantrags mit der DS-Nr. 222218 in die Planung integriert. Durch die
daraus entstehende Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts soll in Verbindung
mit den vorhandenen ÖPNV-Kissen zudem wieder eine Verkehrsberuhigung
erfolgen. Für den Busverkehr ist eine Begegnungsmöglichkeit zwischen den
neu geplanten Baumscheiben eingeplant. Ein Begegnungsverkehr zwischen
Bus und Pkw bleibt auch im Bereich der Baumscheiben weiterhin möglich. Die
Ausgestaltung der Baumscheiben soll analog zur Richard-Wagner-Straße
erfolgen, sodass sich kein Änderungsbedarf an der Straßenentwässerung
ergibt. Sämtliche Baumpflanzungen und Einsaaten / Unterpflanzungen können
im Rahmen der Haushaltsmittel von Amt 67 abgebildet werden.Seite 3 von 9
Seite 4
Lageplan 4
Der letzte Abschnitt umfasst den Bereich zwischen der Graf-Galen-Straße
sowie dem Kreisverkehr am Knotenpunkt Luisenstraße / Bonner Talweg /
Eduard-Otto-Straße.
Im Einmündungsbereich ist die Ergänzung einer Grenzmarkierung vorgesehen,
um das bestehende Parkverbot zu verdeutlichen. Direkt angrenzend könnten
auf der Nordseite vor Haus-Nr. 127 zwei weitere Baumscheiben in Verbindung
mit einem Stellplatz errichtet werden. Auf der gegenüberliegenden Seite sind
Fahrradbügel eingeplant. Im weiteren Verlauf der Straße gilt aufgrund der
geringeren Straßenquerschnittes bereits im Bestand ein eingeschränktes
Haltverbot. Allerdings könnte aufgrund des geradlinigen Straßenverlaufs sowie
der guten Sichtverhältnisse vor den Hausnummern 137 – 141 ein kurzer
Parkstreifen (vgl. Anlage 5) markiert oder alternativ ein Staudenbeet (vgl.
Anlage 4) integriert werden.
Um den Verkehr bereits bei der Einfahrt vom Kreisverkehr in die Luisenstraße
zu entschleunigen, soll hier ein weiteres ÖPNV-Kissen integriert werden.
Analog zur Querungsstelle im Bereich der Heinrich-Körner-Straße ist auch an
der Querungsstelle am Kreisverkehr eine Entsiegelung und Begrünung der
Sperrflächen geplant.
Fazit
Das hier vorgestellte Umgestaltungskonzept für die Luisenstraße
berücksichtigt, soweit dies möglich ist, die in den diversen
Bürger*innenanträgen geforderten Maßnahmen. So können u.a.
verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen (vgl. DS
1813183EB5, DS 212311 oder DS 222218), Flächen zur Entsiegelung und
Begrünung (vgl. DS 222218), Maßnahmen zum Lärmschutz (vgl. DS 231049-
04) und ein, unter Berücksichtigung der Ratsbeschlüsse zu
Mindestgehwegbreiten sowie zur Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien,
größtmögliches Angebot an Parkmöglichkeiten umgesetzt werden. Gleichwohl
stellt die Verschiebung von Parkmöglichkeiten auch einen Kompromiss
gegenüber den erforderlichen Begegnungsflächen für den ÖPNV dar, da für
einen ungehinderten Begegnungsverkehr 6,50m erforderlich wären.
Im Rahmen der avisierten Feedbackschleife mit den Anwohnenden sind
Anpassungen am vorgelegten Umgestaltungskonzept möglich, sofern diese mit
den Vorgaben der StVO oder den anerkannten technischen Regelwerken sowie
den bestehenden Ratsbeschlüssen, z.B. hinsichtlich ausreichender
Mindestgehwegbreiten, einhergehen.
In Abwägung aller o.g. Aspekte empfiehlt die Verwaltung das
Umgestaltungskonzept gemäß Variante 2 weiterzuverfolgen.
Anlage/n
1 Anlage 1_LP2_Variante 1 (öffentlich)
2 Anlage 2_LP2_Variante 2 (öffentlich)
3 Anlage 3_LP3 (öffentlich)
4 Anlage 4_LP4_Variante 1 (öffentlich)
5 Anlage 5_LP4_Variante 2 (öffentlich)Seite 4 von 9
2.502.156.50
X
X
X
X
X
X
Längsaufstellung (3-4 Stck.)
-> Fahrradbügel
Stellplatz entfällt
Ersatzpflanzung
Baum und Grünfläche
bereits im Laufe des
Jahres umgesetzt
2.00 5.10
7.10
Grünfläche erweitern& c a.
5 Fahrradbügel ergänzen
Entfall des
gekippten Parkens
Stellpätze bleiben erhalten
3.45
3.404.40
4.25 ( c ) B B S o f t 2 0 2 0 2 0 . 0 4 . 2 0 2 0
Luisenstraße
Argelanderstraße
Argelanderstraße
Johannes-von-Hanstein-Straße
Luisenstraße
X
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Maßstab: 1:250
Layout: LP2
Anschluss an Lageplan 1.2
Anschluss an Lageplan 3.2
1 : 250
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
gesehen:
bearbeitet:
Amt 61-3
gezeichnet:
geändert:
61-3 Mobilität und Verkehr
Bonn - Kessenich
Luisenstraße - Variante 1
Lageplan 2-1
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
2.1
St. Weber 08/2024
J. Amling 08/2024Seite 5 von 9
Stellplatz entfällt
-> Fahrradbügel
Längsaufstellung (3-4 Stck.)
24.00
2.00
2.00
2.15
Ersatzpflanzung
2.00
6.00
7.10
(teilw.) Entfall
gekipptes Parken
Erhalt Bestandsparkplätze
3.404.40
4.25 ( c ) B B S o f t 2 0 2 0 2 0 . 0 4 . 2 0 2 0
2.054.50
Luisenstraße
Argelanderstraße
Argelanderstraße
Johannes-von-Hanstein-Straße
3.75 2.90
2.15
5.85
2.15
2.15 5.25
2.15 4.30
Grünfläche erweitern & ca. 5
Fahrradbügel ergänzen
Luisenstraße
Baum und Grünfläche
bereits im Laufe des
Jahres umgesetzt
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Maßstab: 1:250
Layout: LP2
Anschluss an Lageplan 1.2
Anschluss an Lageplan 3.2
1 : 250
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
gesehen:
bearbeitet:
Amt 61-3
gezeichnet:
geändert:
61-3 Mobilität und Verkehr
Bonn - Kessenich
Luisenstraße - Variante 2
Lageplan 2-2
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
2.2
St. Weber 08/2024
J. Amling 08/2024Seite 6 von 9
Bodenschwellen neu
Bodenschwellen
entfallen
2.15
Bodenschwellen
entfallen
Stellpätze entfallen
Stellpätze bleiben erhalten
öffentliche Fläche,
2.00
7.052.70 3.00
Heinrich-Körner-Straße
Luisenstraße
2.65
3.00 3.00
3.002.15
2.15
2.00
4.95
2.002.00
4.95
Fahrradbügel
Schrammbord
Längsparken
2.15
6.50
Fläche entsiegeln Längsparken
1.00
6.00 3.05
8.60
2.15 2.852.15
Luisenstraße
Geißlerstraße
E-Ladesäule vorhanden
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Maßstab: 1:250
Layout: LP3
Anschluss an Lageplan 2.2
Anschluss an Lageplan 4.2
1 : 250
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
gesehen:
bearbeitet:
Amt 61-3
gezeichnet:
geändert:
61-3 Mobilität und Verkehr
Bonn - Kessenich
Luisenstraße - Variante 1 & 2
Lageplan 3
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
3.2
St. Weber 08/2024
J. Amling 08/2024Seite 7 von 9
entfallen
Bodenschwellen
Bodenschwellen neu
Fahrradbügel
3.003.00
Luisenstraße
Graf-Galen-Straße
Luisenstraße
Bonner Talweg
Graf-Stauffenberg-Straße
Eduard-Otto-StraßeBonner Talweg18.00
2.15
2.15
2.00
4.90
Anschluss an Lageplan 3.2
1 : 250
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
gesehen:
bearbeitet:
Amt 61-3
gezeichnet:
geändert:
61-3 Mobilität und Verkehr
Bonn - Kessenich
Luisenstraße - Variante 1
Lageplan 4
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
4.1
St. Weber 08/2024
J. Amling 08/2024
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Maßstab: 1:250
Layout: LP4Seite 8 von 9
Bonner Talweg
Eduard-Otto-StraßeBonner Talweg
Bodenschwellen neu
entfallen
Bodenschwellen
Fahrradbügel
3.003.00
Luisenstraße
Graf-Galen-Straße
Luisenstraße
Graf-Stauffenberg-Straße
2.15
18.00
2.15
2.00
4.90
Anschluss an Lageplan 3.2
1 : 250
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
gesehen:
bearbeitet:
Amt 61-3
gezeichnet:
geändert:
61-3 Mobilität und Verkehr
Bonn - Kessenich
Luisenstraße - Variante 2
Lageplan 4
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
4.2
St. Weber 08/2024
J. Amling 08/2024
Maßstab: 1:250
Layout: LP4Seite 9 von 9

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de