242000-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU Große Anfrage: Bornheimer Straße/ Guido-Westerwelle-Brücke : Zeitplan und weiteres Vorgehen bei Planungen wie Bauarbeiten
Kerndaten
- Nummer
- 242000-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242000-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III CDU Große Anfrage: Bornheimer Straße/ Guido- Westerwelle-Brücke : Zeitplan und weiteres Vorgehen bei Planungen wie Bauarbeiten Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1) Bornheimer Straße: Aufgrund der Verzögerungen bei der Herstellung der Fernwärmeleitung wird der Straßenbau noch bis in das Frühjahr 2025 andauern. Rampe: Das Planfeststellungsverfahren ruht seit ca. 2 Jahren. Die Bezirksregierung verlangte eine Überarbeitung des Verkehrsgutachtens zum Gesamtbauwerk. Das neue Gutachten wird der Bezirksregierung in der letzten Woche im November 2024 vorgestellt. Danach entscheidet sich, ob die Bezirksregierung das Planfeststellungsverfahren fortführt. Aufgrund der benötigten Sperrpausen und der Tatsache, dass die Deutsche Bahn Sperrpausen nur noch in Korridoren mit relativ großem zeitlichen Abstand gewährt, steht die Verwaltung in Kontakt mit der DB, um weitere Sperrpausen vor den geplanten Maßnahmen im Rahmen der Sanierung des Hochleistungskorridors auf der rechten Rheinschiene im Jahr 2028 abzustimmen. Vor diesem Hintergrund kann noch keine abschließende Auskunft über den Umsetzungszeitraum erteilt werden. Viktoriatunnel: Die benötigten Sperrpausen wurden von der DB für 2025 in Aussicht gestellt. Momentan werden die Ausschreibungsunterlagen auf den von den Sperrpausen abhängigen Bauablauf angepasst. Ein Baustart ist für Mai 2025 geplant. Endgültige Markierung auf der Brücke: Ob die Bezirksregierung die neue Spuraufteilung akzeptiert bzw. in welcher Höhe eine Förderung erfolgt, wird sich im Anschluss an das o. g. Gesprächs sowie im Zuge der daran anschließenden Prüfung durch die Bezirksregierung feststellen lassen. Ein belastbarer Zeitplan für die weitere Umsetzung kann im Anschluss aufgestellt werden.Seite 1 von 3 Seite 2 zu 2) Die Verkehre von und zur Brücke müssen weiterhin über die Bornheimer Straße abgewickelt werden, solange die Rampe noch nicht existent ist. Der Heinrich-Böll-Ring steht bereits heute für Verkehre zur Verfügung, die bisher als Geradeausverkehr in der Bornheimer Straße geführt wurden. Diese Verkehre könnten auch im Zwischenzustand verlagert werden, um so die Verkehrsbelastung in der Bornheimer Straße bis zum Bau der Rampe abzusenken. zu 3) Die Kreuzung „Bornheimer Straße/ Guido-Westerwelle-Brücke“ kann nicht im Rahmen der jetzigen Arbeiten in den geplanten Zustand versetzt werden, da der Linksabbieger (stadtauswärts) von der Bornheimer Straße auf die Guido- Westerwelle-Brücke benötigt wird. Die geplanten Verkehrsinseln müssen zurückgestellt werden. zu 4) Der Straßenaufbau ist für eine höhere Belastung ausgelegt. zu 5) Da auch nach dem Umbau der Bornheimer Straße eine Begegnung Bus/Bus möglich ist und die Verwaltung davon ausgeht, dass die Verkehrsbelastung nicht höher sein wird, als vor dem Beginn der Baumaßnahme, sieht die Verwaltung keine Verschlechterung der Situation für den ÖPNV. zu 6) Der Radverkehr kann das Tempo 30-Netz der Nordstadt nutzen, um die Bornheimer Straße zu umfahren. zu 7) Auch hier wird auf die noch offene Bewertung der Bezirksregierung verwiesen. Zunächst muss die Reaktion der Bezirksregierung auf das Verkehrsgutachten abgewartet werden. Anschließend wird bei der Bezirksregierung die Förderung thematisiert. Es ist möglich, dass der seinerzeit erteilte Förderbescheid geändert wird. Zu prüfen ist, ob durch die Verbesserung für den Radverkehr eine Fördermöglichkeit für den Radverkehr erfolgen kann, muss mit der Bezirksregierung geklärt werden. zu 8) Bezüglich der Auswirkungen auf die Förderung wird auf die Beantwortung unter 7) verwiesen. Die Kosten für die Rampe werden sich voraussichtlich von 16 Mio. € um 7,3 Mio. € auf 23,7 Mio. € steigern. Alleine von 2021 bis Ende 2024 beträgt die Preissteigerung gem. Baupreisindex 28,9 Prozent. Für die Jahre 2025 bis 2028 wurde eine lineare Preissteigerung von 3,1 % angenommen. Die Breiten der Radfahrstreifen wurden u.a. geplant, um auf der Brücke das Überholen für den Radverkehr zu ermöglichen, da durch die vorhandene Steigung mit größeren Geschwindigkeitsunterschieden zu rechnen ist. DieSeite 2 von 3 Seite 3 Leistungsfähigkeitsberechnung (vgl. DS 211960) als Grundlage für die Neuaufteilung des Straßenraumes hatte ergeben, dass für die Abwicklung des MIV nur jeweils eine Haupt-Richtungsspur notwendig ist. Das bedeutet, dass eine der durchgehenden Fahrspuren in Richtung Süden aus Leistungsgründen nicht erforderlich ist. Dies eröffnet erheblichen Spielraum den Straßenraum unter den Verkehrsteilnehmern neu aufzuteilen, der wiederum zugunsten des Radverkehrs geplant wurde. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de