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242000-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU Große Anfrage: Bornheimer Straße/ Guido-Westerwelle-Brücke : Zeitplan und weiteres Vorgehen bei Planungen wie Bauarbeiten

Nummer
242000-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 242000 CDU Große Anfrage: Bornheimer Straße/ Guido-Westerwelle-Brücke : Zeitplan und weiteres Vorgehen bei Planungen wie Bauarbeiten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242000-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
CDU Große Anfrage: Bornheimer Straße/ Guido-
Westerwelle-Brücke : Zeitplan und weiteres
Vorgehen bei Planungen wie Bauarbeiten
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1)
Bornheimer Straße:
Aufgrund der Verzögerungen bei der Herstellung der Fernwärmeleitung wird
der Straßenbau noch bis in das Frühjahr 2025 andauern.
Rampe:
Das Planfeststellungsverfahren ruht seit ca. 2 Jahren. Die Bezirksregierung
verlangte eine Überarbeitung des Verkehrsgutachtens zum Gesamtbauwerk.
Das neue Gutachten wird der Bezirksregierung in der letzten Woche im
November 2024 vorgestellt. Danach entscheidet sich, ob die Bezirksregierung
das Planfeststellungsverfahren fortführt. Aufgrund der benötigten Sperrpausen
und der Tatsache, dass die Deutsche Bahn Sperrpausen nur noch in
Korridoren mit relativ großem zeitlichen Abstand gewährt,
steht die Verwaltung in Kontakt mit der DB, um weitere Sperrpausen vor den
geplanten Maßnahmen im Rahmen der Sanierung des Hochleistungskorridors
auf der rechten Rheinschiene im Jahr 2028 abzustimmen. Vor diesem
Hintergrund kann noch keine abschließende Auskunft über den
Umsetzungszeitraum erteilt werden.
Viktoriatunnel:
Die benötigten Sperrpausen wurden von der DB für 2025 in Aussicht gestellt.
Momentan werden die Ausschreibungsunterlagen auf den von den
Sperrpausen abhängigen Bauablauf angepasst. Ein Baustart ist für Mai 2025
geplant.
Endgültige Markierung auf der Brücke:
Ob die Bezirksregierung die neue Spuraufteilung akzeptiert bzw. in welcher
Höhe eine Förderung erfolgt, wird sich im Anschluss an das o. g. Gesprächs
sowie im Zuge der daran anschließenden Prüfung durch die Bezirksregierung
feststellen lassen. Ein belastbarer Zeitplan für die weitere Umsetzung kann im
Anschluss aufgestellt werden.Seite 1 von 3
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zu 2)
Die Verkehre von und zur Brücke müssen weiterhin über die Bornheimer
Straße abgewickelt werden, solange die Rampe noch nicht existent ist.
Der Heinrich-Böll-Ring steht bereits heute für Verkehre zur Verfügung, die
bisher als Geradeausverkehr in der Bornheimer Straße geführt wurden. Diese
Verkehre könnten auch im Zwischenzustand verlagert werden, um so die
Verkehrsbelastung in der Bornheimer Straße bis zum Bau der
Rampe abzusenken.
zu 3)
Die Kreuzung „Bornheimer Straße/ Guido-Westerwelle-Brücke“ kann nicht im
Rahmen der jetzigen Arbeiten in den geplanten Zustand versetzt werden, da
der Linksabbieger (stadtauswärts) von der Bornheimer Straße auf die Guido-
Westerwelle-Brücke benötigt wird. Die geplanten Verkehrsinseln müssen
zurückgestellt werden.
zu 4)
Der Straßenaufbau ist für eine höhere Belastung ausgelegt.
zu 5)
Da auch nach dem Umbau der Bornheimer Straße eine Begegnung Bus/Bus
möglich ist und die Verwaltung davon ausgeht, dass die Verkehrsbelastung
nicht höher sein wird, als vor dem Beginn der Baumaßnahme, sieht die
Verwaltung keine Verschlechterung der Situation für den ÖPNV.
zu 6)
Der Radverkehr kann das Tempo 30-Netz der Nordstadt nutzen, um die
Bornheimer Straße zu umfahren.
zu 7)
Auch hier wird auf die noch offene Bewertung der Bezirksregierung verwiesen.
Zunächst muss die Reaktion der Bezirksregierung auf das Verkehrsgutachten
abgewartet werden. Anschließend wird bei der Bezirksregierung die Förderung
thematisiert. Es ist möglich, dass der seinerzeit erteilte Förderbescheid
geändert wird. Zu prüfen ist, ob durch die Verbesserung für den Radverkehr
eine Fördermöglichkeit für den Radverkehr erfolgen kann, muss mit der
Bezirksregierung geklärt werden.
zu 8)
Bezüglich der Auswirkungen auf die Förderung wird auf die Beantwortung unter
7) verwiesen. Die Kosten für die Rampe werden sich voraussichtlich von 16
Mio. € um 7,3 Mio. € auf 23,7 Mio. € steigern. Alleine von 2021 bis Ende 2024
beträgt die Preissteigerung gem. Baupreisindex 28,9 Prozent. Für die Jahre
2025 bis 2028 wurde eine lineare Preissteigerung von 3,1 % angenommen.
Die Breiten der Radfahrstreifen wurden u.a. geplant, um auf der Brücke das
Überholen für den Radverkehr zu ermöglichen, da durch die vorhandene
Steigung mit größeren Geschwindigkeitsunterschieden zu rechnen ist. DieSeite 2 von 3
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Leistungsfähigkeitsberechnung (vgl. DS 211960) als Grundlage für die
Neuaufteilung des Straßenraumes hatte ergeben, dass für die Abwicklung des
MIV nur jeweils eine Haupt-Richtungsspur notwendig ist. Das bedeutet, dass
eine der durchgehenden Fahrspuren in Richtung Süden aus Leistungsgründen
nicht erforderlich ist. Dies eröffnet erheblichen Spielraum den Straßenraum
unter den Verkehrsteilnehmern neu aufzuteilen, der wiederum zugunsten des
Radverkehrs geplant wurde.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de