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241993-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne-Antrag: Lichtsignalanlage Kreuzung Hermann-Wandersleb-Ring/Rochusstraße

Nummer
241993-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Rochusstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg Hauptort
  • Hermann-Wandersleb-Ring Straße· Endenich, Bonn
  • Provinzialstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241993 Grüne-Antrag: Lichtsignalanlage Kreuzung Hermann-Wandersleb-Ring/Rochusstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241993-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne-Antrag: Lichtsignalanlage Kreuzung
Hermann-Wandersleb-Ring/Rochusstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Zu- und Ausfahrt der Rochusstraße 2 ist eine öffentlich zugängliche Straße
und in die Signalisierung der gesamten Kreuzung eingebunden. Die Signalisie-
rung richtet sich nach den gültigen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
die vorschreiben, dass nichtverträgliche Verkehrsströme getrennt freigegeben
werden müssen. Das Signal, welches für die Linksabbieger von der Provinzial-
straße sowohl das Abbiegen in die Rochusstraße in Richtung Duisdorf, als
auch die Einfahrt in die Zufahrt zur Rochusstraße 2 Grün zeigt, ist „nichtver-
träglich“ zu der Fußgängerfurt. D.h. wenn dieses Signal auf Grün geschaltet
wird, müssen die Signale der Fußgänger Rot zeigen. Das „Dunkelschalten“ der
Fußgängersignale oder eine Teilabschaltung dieses Kreuzungsteils ist nicht
zulässig und auch technisch nicht möglich. Auch die Akustik für sehbehinderte
Menschen darf niemals mit einem gleichzeitigen Grün für den Individualverkehr
über diese Furten eingeschaltet werden.
Eine nächtliche Abschaltung der gesamten Lichtsignalanlage kann aus Sicher-
heitsgründen nicht erfolgen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de