241992 · Große Anfrage
CDU Große Anfrage: zu Beschränkungen des Stadtordnungsdienstes
Kerndaten
- Nummer
- 241992
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 05.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 241992 Fragesteller/in: Michael Andreas Möller CDU Bezirksfraktion Hardtberg 05.11.2024 gez. BBM Dr. Leonhardt CDU Große Anfrage: zu Beschränkungen des Stadtordnungsdienstes Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 26.11.2024 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es für den Stadtbezirk Hardtberg, bzw. darüber hinaus geltende verwaltungsinterne Anweisungen, ordnungsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen z.B. die StVO NICHT einzuleiten? 2. Sollte es diese Anweisungen geben, welche Rechtsgrundlage liegt ihnen zugrunde? 3. Gibt es im Stadtbezirk Bereiche mit einer derart hohen Gefährdungslage für den Stadtordnungsdienst, dass dieser seinen hoheitlichen Aufgaben nicht nachkommen kann? 4. Welche Mindereinnahmen entstehen der Stadtkasse durch diese evtl. Unterlassung? Begründung 1. Bereits mehrfach wurde, auch öffentlich im General-Anzeiger, berichtet, dass der Stadtordnungsdienst angewiesen sei, Verstöße gegen §12 StVO, das sogenannte Parken gegen die Fahrtrichtung nicht mit Ordnungsgeldern zu belegen. Dies ist besonders in engen Wohnstraßen wie in Duisdorf oder in Medinghoven nicht nachzuvollziehen, da es durch diese Parkweise beim Ausparken oft zu gefährlichen Situationen, speziell für leichter zu übersehende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, kommt. 2. Dem Fragesteller wurde bei Hinweisen auf Verstöße gegen das, mit Verkehrszeichen 250 angeordnete, Durchfahrtsverbot in der sogenannten „Passage“ Europaring, der Hinweis gegeben, es gebe eine interne Anordnung in diesem Bereich nur gemeinsam mit der Polizei tätig zu werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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