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241991-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Vergabe von Nutzungen der Toni-Mai-Halle im Stadtbezirk Hardtberg

Nummer
241991-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241991 CDU-Antrag: Vergabe von Nutzungen der Toni-Mai-Halle im Stadtbezirk Hardtberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241991-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Vergabe von Nutzungen der Toni-Mai-Halle im
Stadtbezirk Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 26.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Hardtberg regt an, dass
1. die Vergabe von Nutzungen der Toni-Mai-Halle zukünftig der Bezirksverwal-
tungsstelle Hardtberg obliegen soll, um eine stärkere Berücksichtigung lokaler
Interessen zu gewährleisten.
2. örtliche Vereine im Stadtbezirk Hardtberg bei der Vergabe der Halle vorran-
gig berücksichtigt werden sollen, um die Planung und Durchführung traditionel-
ler, sportlicher und regelmäßig wiederkehrender Veranstaltungen zu unterstüt-
zen.
3. es den örtlichen Vereinen im Stadtbezirk Hardtberg ermöglicht werden soll,
Termine für die Nutzung der Toni-Mai-Halle bis zu drei Jahre im Voraus zu re-
servieren, um eine langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Toni-Mai-Halle ist für die örtlichen Vereine des Stadtbezirks Hardtberg eine
wichtige Veranstaltungsstätte zur Erhaltung und Förderung des lokalen Brauch-
tums und des Sports.
Die bestehende Regelung der Vergaben von Nutzungen führt jedoch wiederholt
dazu, dass örtliche Vereine ihre Veranstaltungen nicht in der gewünschten
Form und zu den benötigten Terminen umsetzen können.
Durch eine vorzeitige Reservierungsmöglichkeit soll eine transparente und be-
darfsorientierte Vergabe von Nutzungen im Sinne der lokalen Gemeinschaft
sichergestellt werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2019 die
Mietordnung für die temporäre Vermietung von schulisch genutzten Lie-
genschaften/städtischen Schulen und städtischen Sport- und Mehr-
zweckhallen beschlossen.
Hauptsächliche Benutzerkreise:
• Vereine mit Sitz in Bonn (nichtgewerblicher Art),
• Vereinigungen jeglicher nichtgewerblichen Art mit Sitz in Bonn,
• Öffentliche Organisationen und Genossenschaften mit Sitz in
Bonn,
• Politische Parteien aus Bonn. (Auszug aus der Mietordnung)
Die bevorzugte Vermietung einer städtischen Immobilie an einen be-
stimmten Personenkreis oder Verein sieht die Mietordnung nicht vor.
Eine Verlagerung der temporären Vermietung der „Toni-Mai-Halle“ vom
nach der „Mietordnung für temporäre Vermietungen (40-3)“ zuständigen
Städtischen Gebäudemanagement zur Bezirksverwaltungsstelle Hardt-
berg ist, um ein einheitliches Verfahren für alle mietbaren schulisch ge-
nutzten Liegenschaften/städtischen Schulen und städtische Sport- und
Mehrzweckhallen zu gewährleisten (einschl. Erstellung von Gefähr-
dungsbeurteilungen pro Veranstaltung und Festlegung der vom Veran-
stalter einzuhaltenden Vorgaben), nicht sinnvoll und von dort personell
nicht leistbar.
Die Anmeldungen für Veranstaltungen können lt. Mietordnung auch
mehrere Jahre im Voraus getätigt werden. Voraussetzung hierfür ist,
dass die konkreten Termine von den Antragstellenden genannt werden.
Eine Raumzusage erfolgt stets nach Eingang der Anfragen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de