241988-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU Große Anfrage: Verfahrensstand Baugebiete ehemalige Schamotte - Fabrik und An der Ziegelei im Stadtbezirk Bonn Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 241988-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Rathaus Hardtberg Hauptort
- An der Ziegelei
- Bonn
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241988-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU Große Anfrage: Verfahrensstand Baugebiete ehemalige Schamotte - Fabrik und An der Ziegelei im Stadtbezirk Bonn Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Folgende Sachstände können zu den beiden Bebauungsplanverfahren gemeldet werden: An der Ziegelei: Der Zielbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „An der Ziegelei“ wurde 2017 gefasst (vgl. DS-Nr. 1710081). Im Jahr 2020 fand ein Eigentümerwechsel statt. Die neue Eigentumspartei hält an den Zielsetzungen einer wohnbaulichen Entwicklung fest. Mit der neuen Eigentumspartei konnte bislang jedoch keine Einigung hinsichtlich der Art der städtebaulichen Qualifizierung sowie der Rahmenbedingungen für das anschließende Bauleitplanverfahren erzielt werden. Die Verwaltung steht mit der Eigentümerpartei in einem intensiven Austausch. Schamottefabrik: Im Zuge des Bauleitplanverfahrens fand zuletzt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Beschluss dazu siehe DS- Nr.230615) statt. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Anhörung erfolgten in der Zeit von 19.02.2024 bis einschließlich 04.03.2024 sowie in einer Bürgerversammlung am 29.02.2024 im Rathaus Hardtberg. Inzwischen haben sich die beabsichtigten Planinhalte dahingehend geändert, als dass nunmehr nach Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Amt für Umwelt und Stadtgrün die nordöstlich des Feuerwehrgebäudes liegende städtische Fläche langfristig weiterhin als Gemeinbedarfsfläche für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung stehen muss und daher nicht als Wohnbaufläche entwickelt werden kann.Seite 1 von 2 Seite 2 Alle weiteren Flächen sollen wie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt im Sinne des Siegerentwurfs des Qualifizierungsverfahrens planungsrechtlich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, wobei die Entwicklung des nordwestlichen Baukörpers nicht Teil des zur Realisierung anstehenden Vorhabens ist. Die höhere Ausnutzbarkeit dieses Grundstücks wird planungsrechtlich nur dann ermöglicht, wenn über einen städtebaulichen Vertrag die Maßgaben des Bonner Baulandmodells mit der Eigentumspartei vereinbart sind. Die Bebauungsplanunterlagen und die Gutachten sind mittlerweile weitgehend zusammengestellt, die Rahmenbedingungen der Erschließungsplanung wurden mit der Verwaltung abgestimmt und ein Ingenieurbüro für die Planung wurde vor Kurzem durch den Vorhabenträger beauftragt. Vom Fortgang der Erschließungsplanung ist die Fertigstellung der Bebauungsplanunterlagen abhängig. Derzeit wird damit gerechnet, dass eine Vorlage zum Beschluss der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. §3 Abs. 2 BauGB im 2. oder 3. Quartal 2025 den politischen Gremien zur Beratung gereicht werden kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de