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241988-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU Große Anfrage: Verfahrensstand Baugebiete ehemalige Schamotte - Fabrik und An der Ziegelei im Stadtbezirk Bonn Hardtberg

Nummer
241988-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Rathaus Hardtberg Straße· Duisdorf, Hardtberg Hauptort
  • An der Ziegelei Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241988 CDU Große Anfrage: Verfahrensstand Baugebiete ehemalige Schamotte - Fabrik und An der Ziegelei im Stadtbezirk Bonn Hardtberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241988-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU Große Anfrage: Verfahrensstand Baugebiete
ehemalige Schamotte - Fabrik und An der Ziegelei
im Stadtbezirk Bonn Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 11.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Folgende Sachstände können zu den beiden Bebauungsplanverfahren
gemeldet werden:
An der Ziegelei:
Der Zielbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „An der Ziegelei“ wurde
2017 gefasst (vgl. DS-Nr. 1710081). Im Jahr 2020 fand ein Eigentümerwechsel
statt. Die neue Eigentumspartei hält an den Zielsetzungen einer wohnbaulichen
Entwicklung fest. Mit der neuen Eigentumspartei konnte bislang jedoch keine
Einigung hinsichtlich der Art der städtebaulichen Qualifizierung sowie der
Rahmenbedingungen für das anschließende Bauleitplanverfahren erzielt
werden. Die Verwaltung steht mit der Eigentümerpartei in einem intensiven
Austausch.
Schamottefabrik:
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens fand zuletzt die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Beschluss dazu siehe DS-
Nr.230615) statt. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung sowie die Anhörung erfolgten in der Zeit von 19.02.2024 bis
einschließlich 04.03.2024 sowie in einer Bürgerversammlung am 29.02.2024 im
Rathaus Hardtberg.
Inzwischen haben sich die beabsichtigten Planinhalte dahingehend geändert,
als dass nunmehr nach Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Amt für
Umwelt und Stadtgrün die nordöstlich des Feuerwehrgebäudes liegende
städtische Fläche langfristig weiterhin als Gemeinbedarfsfläche für die
öffentliche Verwaltung zur Verfügung stehen muss und daher nicht als
Wohnbaufläche entwickelt werden kann.Seite 1 von 2
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Alle weiteren Flächen sollen wie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
vorgestellt im Sinne des Siegerentwurfs des Qualifizierungsverfahrens
planungsrechtlich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, wobei die
Entwicklung des nordwestlichen Baukörpers nicht Teil des zur Realisierung
anstehenden Vorhabens ist. Die höhere Ausnutzbarkeit dieses Grundstücks
wird planungsrechtlich nur dann ermöglicht, wenn über einen städtebaulichen
Vertrag die Maßgaben des Bonner Baulandmodells mit der Eigentumspartei
vereinbart sind.
Die Bebauungsplanunterlagen und die Gutachten sind mittlerweile weitgehend
zusammengestellt, die Rahmenbedingungen der Erschließungsplanung wurden
mit der Verwaltung abgestimmt und ein Ingenieurbüro für die Planung wurde
vor Kurzem durch den Vorhabenträger beauftragt. Vom Fortgang der
Erschließungsplanung ist die Fertigstellung der Bebauungsplanunterlagen
abhängig. Derzeit wird damit gerechnet, dass eine Vorlage zum Beschluss der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. §3 Abs. 2 BauGB im
2. oder 3. Quartal 2025 den politischen Gremien zur Beratung gereicht werden
kann.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de