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241985-002 · Beschlussvorlage

Grüne-Antrag: ÖPNV-Erschließung Graurheindorf-Nord

Nummer
241985-002
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Estermannufer Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Margarethenplatz Straße· Auerberg, Bonn
  • Gottbergstraße Straße· Auerberg, Bonn
  • An der Pfaffenmütze Straße· Auerberg, Bonn
  • An der Margarethenkirche Straße· Auerberg, Bonn
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Anhörung
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  1. 241985 Grüne-Antrag: ÖPNV-Erschließung Graurheindorf-Nord

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Beschlussvorlage
öffentlich
241985-002
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne-Antrag: ÖPNV-Erschließung Graurheindorf-
Nord
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Haltestelle Margarethenplatz wird vor die Hausnummern An der
Pfaffenmütze 25-27 (Fahrtrichtung stadteinwärts) bzw. An der
Pfaffenmütze 12-16 (Fahrtrichtung stadtauswärts) verlegt. An diesen
Positionen ist zukünftig ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle
möglich. Der barrierefreie Ausbau erfolgt gemäß dem Beschluss zur
Fortführung des Programms zur barrierefreien- und fahrgastfreundlichen
Umgestaltung der Bushaltestellen (DS 222432). Dort befindet sich die
Haltestelle auf Position Nr. 70.
2. Die Haltestelle Graurheindorf Friedhof wird um ca. 70 m in Richtung
Ortszentrum verlegt, um die veränderte Lage der Haltestelle
Margarethenplatz zu kompensieren. Der barrierefreie Ausbau erfolgt
gemäß dem Beschluss zur Fortführung des Programms zur
barrierefreien- und fahrgastfreundlichen Umgestaltung der
Bushaltestellen (DS 222432). Dort befindet sich die Haltestelle auf
Position Nr. 69.
3. Eine neue Haltestelle im Einmündungsbereich Gottbergstraße wird nicht
eingerichtet.
Begründung
Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.12.2024 damit beauftragt,
die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle in Graurheindorf im
Kreuzungsbereich der „Gottbergstraße“ und „An der Pfaffenmütze“ zu prüfen.
Hintergrund des Antrags ist eine bessere Anbindung des Milchgasserwegs und
des Rheins über das Estermannufer.
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der SWBV die Situation vor Ort geprüft.
Prinzipiell ist es möglich, eine neue Haltestelle im Einmündungsbereich der
Gottbergstraße einzurichten, allerdings sprechen aus Sicht der Verwaltung
einige Argumente gegen die Neueinrichtung, die nachfolgend genauer erläutertSeite 1 von 6
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werden.
Einrichtung einer neuen Haltestelle
In Fahrtrichtung stadteinwärts kann eine Halteposition vor der Hausnummer 29
a eingerichtet werden. Ein barrierefreier Ausbau wäre für die Zukunft ebenfalls
möglich.
In der stadtauswärtigen Richtung kann eine Halteposition auf den Parkständen
vor den Hausnummern 26 und 28 geschaffen werden, wobei zwei Parkplätze
entfallen. Auch hier wäre ein barrierefreier Ausbau zukünftig prinzipiell möglich.
Auf der Gegenseite vor den Hausnummern 33 und 35 sollte ein
eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden, damit bei einem haltenden
Bus entgegenkommende Pkw die Stelle leichter passieren können.
Im Rahmen der Prüfung wurde zusätzlich festgestellt, dass die Anfahrbarkeit
der derzeitigen Haltestelle Margarethenplatz aufgrund von parkenden Pkw nicht
optimal erfolgen kann. Der Ein- bzw. Ausstieg in den Bus erfolgt deswegen
oftmals auf der Fahrbahn. Sollte die Politik dem Vorschlag der Verwaltung nicht
folgen und die Neueinrichtung einer Haltestelle auf Höhe der Gottbergstraße
befürworten, sollte bei einem Verbleib der Haltestelle Margarethenplatz an der
jetzigen Position vor der Hausnummer An der Pfaffenmütze 9 ein
eingeschränktes Haltverbot eingerichtet werden, um die Anfahrt des Busses zu
erleichtern.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle wird seitens der Verwaltung und
SWBV nicht empfohlen, da sie die Linie 631 verlangsamt und für zusätzliche
Fahrzeit sorgen würde, die in den Fahrzeitprofilen hinterlegt werden muss. Zu
berücksichtigen ist dabei, dass die Fahrzeitprofile der Linien nicht beliebig
angepasst werden können, sondern gewisse Zwangspunkte im Liniennetz zur
vollen Minute erreicht werden müssen. Das heißt, dass auch bei einer kurzen
Fahrzeitverlängerung letztendlich eine zusätzliche volle Minute Fahrzeit
erforderlich wird.
Des Weiteren sind die sogenannten Sprungkosten im Betrieb zu
berücksichtigen. Jede Verlängerung der Fahrzeit durch zusätzliche Haltezeiten
etc. hat Auswirkungen auf das Fahrzeitprofil. Ab einem gewissen Punkt können
die Umläufe nicht mehr mit den vorhandenen Ressourcen gedeckt werden, so
dass ein neues Fahrzeug mit Fahrpersonal benötigt wird und dadurch weitere
Betriebs- und Personalkosten verursacht werden. Ein weiterer Punkt sind die
Kosten, die generell durch die Einrichtung von zusätzlichen Haltestellen
entstehen. Langfristig muss die Haltestelle barrierefrei ausgebaut werden.
Hierfür fallen Personal- und Baukosten an.
Angesichts des zu erwartenden geringen Fahrgastaufkommens ist die
Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle kritisch zu sehen. Deswegen wird die
Einrichtung einer neuen Haltestelle nicht vorgeschlagen (vgl. Punkt 3 des
Beschlussvorschlags).
Alternative: Verlegung Haltestelle Margarethenplatz
Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung nach Abstimmung mit der SWBV,
die Haltestelle Margarethenplatz zu verlegen (vgl. Punkt 1 des
Beschlussvorschlags). Ein barrierefreier Ausbau am jetzigen Standort ist
aufgrund bestehender Zufahrten bzw. aufgrund des direkten Anschlusses an
eine Kurvenlage nicht möglich. Eine mögliche Verlegung der stadteinwärtigen
Position um die Ecke auf die Straße „An der Margarethenkirche“ erfordert eine
Verbreiterung des Seitenbereichs, sodass der haltende Bus den Gegenverkehr
blockieren würde, was kritisch gesehen wird. Aufgrund dessen muss für den
Ausbau der Haltestelle Margarethenplatz zukünftig sowieso ein neuer undSeite 2 von 6
Seite 3
geeigneter Standort gefunden werden.
Stadteinwärts kann eine neue Halteposition vor den Hausnummern 25 bis 27
eingerichtet werden und perspektivisch auf ca. 10 m Länge barrierefrei
ausgebaut werden. Ein Standort für einen Ausbau auf 12 m (im Bereich
Graurheindorf verkehren Solobusse) konnte auf dem gesamten
stadteinwärtigen Abschnitt zwischen Gottbergstraße und dem bestehenden
Haltestellenstandort Margarethenplatz nicht gefunden werden.
In der stadtauswärtigen Richtung kann eine Halteposition vor den
Hausnummern 12 bis 16 eingerichtet werden, unter Wegfall von drei
Parkplätzen. Der barrierefreie Ausbau erfolgt auf den notwendigen 12 m Länge.
Der Standort bietet zudem die Möglichkeit, dass beim barrierefreien Ausbau der
Position bei Bedarf eine ungesicherte Querungsstelle mit taktilen Leitelementen
auf Höhe der Hausnummer 16 eingerichtet werden kann.
Des Weiteren schlägt die Verwaltung nach Abstimmung mit der SWBV die
Verlegung der Haltestelle Graurheindorf Friedhof vor (vgl. Punkt 2 des
Beschlussvorschlags). Da sich der neue Standort der Haltestelle
Margarethenplatz gemäß dem Vorschlag der Verwaltung weiter entfernt vom
Ortszentrum rund um den Margarethenplatz befinden würde, soll die Haltestelle
Graurheindorf Friedhof als Kompensation um ca. 70 m in Richtung Ortszentrum
verlegt werden. Auf diese Weise würde der Abstand zwischen den Haltestellen
optimiert werden. An der neuen Position der Haltestelle Graurheindorf Friedhof
ist ein barrierefreier Ausbau möglich (Nr. 69 auf der Prioritätenliste zum
barrierefreien Ausbau).
Kostenschätzung
Nachstehend sind die Kosten für die zwei obengenannten Szenarien jeweils
abgeschätzt. Die genauen Kosten können sich insbesondere hinsichtlich des
barrierefreien Ausbaus aufgrund von Baukostensteigerungen noch verändern.
Szenario 1: Einrichtung einer neuen Haltestelle: 302.486 Euro
Szenario 2: Verlegung der bestehenden Haltestellen: 184.206 Euro
Die detaillierte Berechnung befindet sich in der Anlage 2.
Die Verwaltung hat auf Wunsch der Politik in dieser Vorlage die notwendigen
Maßnahmen mit Kosten beziffert. Je nach Entscheidung der Politik fallen diese
unterschiedlich aus.
Zum diesjährigen Fahrplanwechsel im Dezember würden egal bei welcher
Variante nur die Kosten für die Mastsetzung anfallen, die zwischen SWBV und
Stadt über den MOD-Satz berechnet werden.
Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen wird im Rahmen des fortlaufenden
Programms zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu einem viel
späteren Zeitpunkt umgesetzt, der derzeit noch nicht definiert werden kann.
Somit sind auch die Kosten noch nicht genau zu beziffern, da es ggf. noch zu
Preissteigerungen kommen kann. Bei den angegebenen Kosten aus der
Vorlage handelt es sich um durchschnittliche Schätzkosten, die auf Basis der
letzten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen ermittelt
wurden. Des Weiteren liegen die Kosten für den barrierefreien
Haltestellenausbau in der Regel beim Tiefbauamt.
FazitSeite 3 von 6
Seite 4
Die Einrichtung einer neuen Haltestelle in der Nähe der Gottbergstraße gemäß
politischem Antrag ist angesichts des Platzbedarfes und hinsichtlich eines
barrierefreien Ausbaus umsetzbar. Die Neueinrichtung einer Haltestelle führt
jedoch immer zu Anpassungen des Fahrplans sowie zu Verlängerungen von
Fahrzeiten, die einer ÖPNV-Beschleunigung entgegenstehen. Des Weiteren ist
die Maßnahme mit höheren Kosten verbunden, da zukünftig mehr Haltestellen
barrierefrei ausgebaut werden müssen.
Des Weiteren können die bestehenden Haltepositionen der Haltestelle
Margarethenplatz zukünftig nicht am jetzigen Standort barrierefrei ausgebaut
werden. Die möglichen Positionen, die barrierefrei ausbaubar sind, befinden
sich relativ mittig der Straße „An der Pfaffenmütze“. Dadurch wird die
gewünschte Erschließung gemäß politischem Antrag ebenfalls abgedeckt.
Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung anstelle einer
Haltestellenneueinrichtung im Bereich Gottbergstraße die Verlegung der
Haltestelle Margarethenplatz vor.
Um die Verlegung der Haltestellenlage Margarethenplatz in Richtung Mondorfer
Fähre zu kompensieren, wird auch die Verlegung der Haltestelle Graurheindorf
Friedhof in Richtung Ortszentrum vorgeschlagen.
Anlage/n
1 Anlage 1 Übersichtkarte (öffentlich)
2 Anlage 2 Kostenschätzung (öffentlich)Seite 4 von 6
Margarethenplatz
Graurheindorf Friedhof
Neue Haltestelle „Gottbergstraße“ stadtauswärts
Legende:
Bestehende Haltestelle
Position neuer Haltestelle gemäß Antrag
Haltverbot wegen neuer Haltstelle
Alternative Position der Verwaltung bei
Verlegung der Haltestelle
Verlegte Position „Graurheindorf Friedhof“
Neue Haltestelle „Gottbergstraße“ stadteinwärts Verlegte Position „Margaretheplatz“ stadtauswärts
Verlegte Position „Margaretheplatz“ stadteinwärts
Anlage 1: ÜbersichtkarteSeite 5 von 6
Anlage 2: Kostenschätzung
Szenario 1: Einrichtung einer neuen Haltestelle
Aufgabe Menge Preis/ Einheit Betrag
Aufstellung neuer Masten an der neuen HS 2 1.243 2.486
Zukünftig: Barrierefreier Ausbau (2 x neue HS, 2
x Margarethenplatz, 1 x Graurheindorf Friedhof)
5 60.000 300.000
Summe 302.486
Szenario 2: Verlegung der bestehenden Haltestellen
Aufgabe Menge Preis/ Einheit Betrag
Aufstellung neue Masten (2 x an den verlegten
Positionen von Margarethenplatz, 1 x an der
verlegten Position von Graurheindorf Friedhof),
inklusiv Demontage der alten Maste
3 1.402 4.206
Zukünftig: Barrierefreier Ausbau (2 x verlegte
Margarethenplatz, 1 x Graurheindorf Friedhof)
3 60.000 180.000
Summe 184.206Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de