241985-002 · Beschlussvorlage
Grüne-Antrag: ÖPNV-Erschließung Graurheindorf-Nord
Kerndaten
- Nummer
- 241985-002
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Estermannufer Hauptort
- Margarethenplatz
- Gottbergstraße
- An der Pfaffenmütze
- An der Margarethenkirche
- Graurheindorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 241985-002 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Grüne-Antrag: ÖPNV-Erschließung Graurheindorf- Nord Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung Rat 03.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Haltestelle Margarethenplatz wird vor die Hausnummern An der Pfaffenmütze 25-27 (Fahrtrichtung stadteinwärts) bzw. An der Pfaffenmütze 12-16 (Fahrtrichtung stadtauswärts) verlegt. An diesen Positionen ist zukünftig ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle möglich. Der barrierefreie Ausbau erfolgt gemäß dem Beschluss zur Fortführung des Programms zur barrierefreien- und fahrgastfreundlichen Umgestaltung der Bushaltestellen (DS 222432). Dort befindet sich die Haltestelle auf Position Nr. 70. 2. Die Haltestelle Graurheindorf Friedhof wird um ca. 70 m in Richtung Ortszentrum verlegt, um die veränderte Lage der Haltestelle Margarethenplatz zu kompensieren. Der barrierefreie Ausbau erfolgt gemäß dem Beschluss zur Fortführung des Programms zur barrierefreien- und fahrgastfreundlichen Umgestaltung der Bushaltestellen (DS 222432). Dort befindet sich die Haltestelle auf Position Nr. 69. 3. Eine neue Haltestelle im Einmündungsbereich Gottbergstraße wird nicht eingerichtet. Begründung Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.12.2024 damit beauftragt, die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle in Graurheindorf im Kreuzungsbereich der „Gottbergstraße“ und „An der Pfaffenmütze“ zu prüfen. Hintergrund des Antrags ist eine bessere Anbindung des Milchgasserwegs und des Rheins über das Estermannufer. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der SWBV die Situation vor Ort geprüft. Prinzipiell ist es möglich, eine neue Haltestelle im Einmündungsbereich der Gottbergstraße einzurichten, allerdings sprechen aus Sicht der Verwaltung einige Argumente gegen die Neueinrichtung, die nachfolgend genauer erläutertSeite 1 von 6 Seite 2 werden. Einrichtung einer neuen Haltestelle In Fahrtrichtung stadteinwärts kann eine Halteposition vor der Hausnummer 29 a eingerichtet werden. Ein barrierefreier Ausbau wäre für die Zukunft ebenfalls möglich. In der stadtauswärtigen Richtung kann eine Halteposition auf den Parkständen vor den Hausnummern 26 und 28 geschaffen werden, wobei zwei Parkplätze entfallen. Auch hier wäre ein barrierefreier Ausbau zukünftig prinzipiell möglich. Auf der Gegenseite vor den Hausnummern 33 und 35 sollte ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden, damit bei einem haltenden Bus entgegenkommende Pkw die Stelle leichter passieren können. Im Rahmen der Prüfung wurde zusätzlich festgestellt, dass die Anfahrbarkeit der derzeitigen Haltestelle Margarethenplatz aufgrund von parkenden Pkw nicht optimal erfolgen kann. Der Ein- bzw. Ausstieg in den Bus erfolgt deswegen oftmals auf der Fahrbahn. Sollte die Politik dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen und die Neueinrichtung einer Haltestelle auf Höhe der Gottbergstraße befürworten, sollte bei einem Verbleib der Haltestelle Margarethenplatz an der jetzigen Position vor der Hausnummer An der Pfaffenmütze 9 ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet werden, um die Anfahrt des Busses zu erleichtern. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle wird seitens der Verwaltung und SWBV nicht empfohlen, da sie die Linie 631 verlangsamt und für zusätzliche Fahrzeit sorgen würde, die in den Fahrzeitprofilen hinterlegt werden muss. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Fahrzeitprofile der Linien nicht beliebig angepasst werden können, sondern gewisse Zwangspunkte im Liniennetz zur vollen Minute erreicht werden müssen. Das heißt, dass auch bei einer kurzen Fahrzeitverlängerung letztendlich eine zusätzliche volle Minute Fahrzeit erforderlich wird. Des Weiteren sind die sogenannten Sprungkosten im Betrieb zu berücksichtigen. Jede Verlängerung der Fahrzeit durch zusätzliche Haltezeiten etc. hat Auswirkungen auf das Fahrzeitprofil. Ab einem gewissen Punkt können die Umläufe nicht mehr mit den vorhandenen Ressourcen gedeckt werden, so dass ein neues Fahrzeug mit Fahrpersonal benötigt wird und dadurch weitere Betriebs- und Personalkosten verursacht werden. Ein weiterer Punkt sind die Kosten, die generell durch die Einrichtung von zusätzlichen Haltestellen entstehen. Langfristig muss die Haltestelle barrierefrei ausgebaut werden. Hierfür fallen Personal- und Baukosten an. Angesichts des zu erwartenden geringen Fahrgastaufkommens ist die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle kritisch zu sehen. Deswegen wird die Einrichtung einer neuen Haltestelle nicht vorgeschlagen (vgl. Punkt 3 des Beschlussvorschlags). Alternative: Verlegung Haltestelle Margarethenplatz Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung nach Abstimmung mit der SWBV, die Haltestelle Margarethenplatz zu verlegen (vgl. Punkt 1 des Beschlussvorschlags). Ein barrierefreier Ausbau am jetzigen Standort ist aufgrund bestehender Zufahrten bzw. aufgrund des direkten Anschlusses an eine Kurvenlage nicht möglich. Eine mögliche Verlegung der stadteinwärtigen Position um die Ecke auf die Straße „An der Margarethenkirche“ erfordert eine Verbreiterung des Seitenbereichs, sodass der haltende Bus den Gegenverkehr blockieren würde, was kritisch gesehen wird. Aufgrund dessen muss für den Ausbau der Haltestelle Margarethenplatz zukünftig sowieso ein neuer undSeite 2 von 6 Seite 3 geeigneter Standort gefunden werden. Stadteinwärts kann eine neue Halteposition vor den Hausnummern 25 bis 27 eingerichtet werden und perspektivisch auf ca. 10 m Länge barrierefrei ausgebaut werden. Ein Standort für einen Ausbau auf 12 m (im Bereich Graurheindorf verkehren Solobusse) konnte auf dem gesamten stadteinwärtigen Abschnitt zwischen Gottbergstraße und dem bestehenden Haltestellenstandort Margarethenplatz nicht gefunden werden. In der stadtauswärtigen Richtung kann eine Halteposition vor den Hausnummern 12 bis 16 eingerichtet werden, unter Wegfall von drei Parkplätzen. Der barrierefreie Ausbau erfolgt auf den notwendigen 12 m Länge. Der Standort bietet zudem die Möglichkeit, dass beim barrierefreien Ausbau der Position bei Bedarf eine ungesicherte Querungsstelle mit taktilen Leitelementen auf Höhe der Hausnummer 16 eingerichtet werden kann. Des Weiteren schlägt die Verwaltung nach Abstimmung mit der SWBV die Verlegung der Haltestelle Graurheindorf Friedhof vor (vgl. Punkt 2 des Beschlussvorschlags). Da sich der neue Standort der Haltestelle Margarethenplatz gemäß dem Vorschlag der Verwaltung weiter entfernt vom Ortszentrum rund um den Margarethenplatz befinden würde, soll die Haltestelle Graurheindorf Friedhof als Kompensation um ca. 70 m in Richtung Ortszentrum verlegt werden. Auf diese Weise würde der Abstand zwischen den Haltestellen optimiert werden. An der neuen Position der Haltestelle Graurheindorf Friedhof ist ein barrierefreier Ausbau möglich (Nr. 69 auf der Prioritätenliste zum barrierefreien Ausbau). Kostenschätzung Nachstehend sind die Kosten für die zwei obengenannten Szenarien jeweils abgeschätzt. Die genauen Kosten können sich insbesondere hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus aufgrund von Baukostensteigerungen noch verändern. Szenario 1: Einrichtung einer neuen Haltestelle: 302.486 Euro Szenario 2: Verlegung der bestehenden Haltestellen: 184.206 Euro Die detaillierte Berechnung befindet sich in der Anlage 2. Die Verwaltung hat auf Wunsch der Politik in dieser Vorlage die notwendigen Maßnahmen mit Kosten beziffert. Je nach Entscheidung der Politik fallen diese unterschiedlich aus. Zum diesjährigen Fahrplanwechsel im Dezember würden egal bei welcher Variante nur die Kosten für die Mastsetzung anfallen, die zwischen SWBV und Stadt über den MOD-Satz berechnet werden. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen wird im Rahmen des fortlaufenden Programms zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu einem viel späteren Zeitpunkt umgesetzt, der derzeit noch nicht definiert werden kann. Somit sind auch die Kosten noch nicht genau zu beziffern, da es ggf. noch zu Preissteigerungen kommen kann. Bei den angegebenen Kosten aus der Vorlage handelt es sich um durchschnittliche Schätzkosten, die auf Basis der letzten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen ermittelt wurden. Des Weiteren liegen die Kosten für den barrierefreien Haltestellenausbau in der Regel beim Tiefbauamt. FazitSeite 3 von 6 Seite 4 Die Einrichtung einer neuen Haltestelle in der Nähe der Gottbergstraße gemäß politischem Antrag ist angesichts des Platzbedarfes und hinsichtlich eines barrierefreien Ausbaus umsetzbar. Die Neueinrichtung einer Haltestelle führt jedoch immer zu Anpassungen des Fahrplans sowie zu Verlängerungen von Fahrzeiten, die einer ÖPNV-Beschleunigung entgegenstehen. Des Weiteren ist die Maßnahme mit höheren Kosten verbunden, da zukünftig mehr Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden müssen. Des Weiteren können die bestehenden Haltepositionen der Haltestelle Margarethenplatz zukünftig nicht am jetzigen Standort barrierefrei ausgebaut werden. Die möglichen Positionen, die barrierefrei ausbaubar sind, befinden sich relativ mittig der Straße „An der Pfaffenmütze“. Dadurch wird die gewünschte Erschließung gemäß politischem Antrag ebenfalls abgedeckt. Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung anstelle einer Haltestellenneueinrichtung im Bereich Gottbergstraße die Verlegung der Haltestelle Margarethenplatz vor. Um die Verlegung der Haltestellenlage Margarethenplatz in Richtung Mondorfer Fähre zu kompensieren, wird auch die Verlegung der Haltestelle Graurheindorf Friedhof in Richtung Ortszentrum vorgeschlagen. Anlage/n 1 Anlage 1 Übersichtkarte (öffentlich) 2 Anlage 2 Kostenschätzung (öffentlich)Seite 4 von 6 Margarethenplatz Graurheindorf Friedhof Neue Haltestelle „Gottbergstraße“ stadtauswärts Legende: Bestehende Haltestelle Position neuer Haltestelle gemäß Antrag Haltverbot wegen neuer Haltstelle Alternative Position der Verwaltung bei Verlegung der Haltestelle Verlegte Position „Graurheindorf Friedhof“ Neue Haltestelle „Gottbergstraße“ stadteinwärts Verlegte Position „Margaretheplatz“ stadtauswärts Verlegte Position „Margaretheplatz“ stadteinwärts Anlage 1: ÜbersichtkarteSeite 5 von 6 Anlage 2: Kostenschätzung Szenario 1: Einrichtung einer neuen Haltestelle Aufgabe Menge Preis/ Einheit Betrag Aufstellung neuer Masten an der neuen HS 2 1.243 2.486 Zukünftig: Barrierefreier Ausbau (2 x neue HS, 2 x Margarethenplatz, 1 x Graurheindorf Friedhof) 5 60.000 300.000 Summe 302.486 Szenario 2: Verlegung der bestehenden Haltestellen Aufgabe Menge Preis/ Einheit Betrag Aufstellung neue Masten (2 x an den verlegten Positionen von Margarethenplatz, 1 x an der verlegten Position von Graurheindorf Friedhof), inklusiv Demontage der alten Maste 3 1.402 4.206 Zukünftig: Barrierefreier Ausbau (2 x verlegte Margarethenplatz, 1 x Graurheindorf Friedhof) 3 60.000 180.000 Summe 184.206Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de