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241977 · Beschlussvorlage

Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen der Stadt Bonn 43. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover

Nummer
241977
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241977
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat OB
Dezernat:
Dez. OB
Benennung von stimmberechtigten Delegierten und
Gästen der Stadt Bonn 43. Hauptversammlung des
Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in
Hannover
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der 43. ordentlichen
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in
Hannover werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW benannt:
1. ______________________
2. ______________________
3. ______________________
4. ______________________
Als Gäste ohne Stimmrecht werden benannt:
____________________________________
____________________________________
Begründung
1. Die Geschäftsführung des Deutschen Städtetages hat mit Schreiben vom
30.10.2024 die Mitgliedsstädte um die Benennung der Delegierten und Gäste
für die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in
Hannover gebeten.
Der voraussichtliche Zeitplan der Hauptversammlung ist als Anlage beigefügt.Seite 1 von 3
Seite 2
2. Nach § 6 Abs. 2a der Satzung des Deutschen Städtetages kann die
Bundesstadt Bonn vier Delegierte mit Stimmrecht in die Hauptversammlung
entsenden. Die Hälfte der Delegierten sollte aus den vom Volk gewählten
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen.
Der Hauptausschuss bittet die Mitgliedsstädte und Mitgliedsverbände, bei der
Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung
Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadt- bzw.
Gemeindevertretungen zu berücksichtigen. Dem Rat der Bundesstadt Bonn
gehören 26 Frauen an. Dies entspricht einem Anteil von ca. 39%.
Grundlage für die Entsendung bildet § 50 Abs. 2 GO NRW:
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln,
vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den
Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine
engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
Neben den zu benennenden Delegierten sind die stimmberechtigten Mitglieder
des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages gem. §
6 Abs. 3 der Satzung in der Hauptversammlung stimmberechtigt. Dem
Präsidium gehört aus der Bundesstadt Bonn Frau Oberbürgermeisterin Katja
Dörner an.
3. Der Deutsche Städtetag stellt es den Mitgliedsstädten frei, weitere
Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gastdelegierte zur Hauptversammlung zu
entsenden.
4. Das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der
Hauptversammlung der Hauptgeschäftsstelle bekannt gegeben sind, verfällt,
ohne dass dadurch die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung berührt wird.
Die Stimmberechtigten können im Falle ihrer Verhinderung ihr Stimmrecht auf
eine/einen andere/anderen Stimmberechtigte/n der Hauptversammlung durch
schriftliche Mitteilung an den Präsidenten (z. Hd. der Hauptgeschäftsstelle)
übertragen (§ 5 Abs. 3 der Satzung des Deutschen Städtetages).
Anlage/n
1 DST_HV_2025_Ablauf (öffentlich)Seite 2 von 3
Dienstag, 13. Mai 2025
17:00 Uhr Gruppenbesprechungen der Hauptversammlung
19:00 Uhr Abend der parteipoli hen Gruppen
Mi woch, 14. Mai 2025
10:00 Uhr Hauptversammlung I. Teil
11:30 Uhr Foren
14:30 Uhr Hauptversammlung II. Teil
16:30 Uhr Exkursionen
19:30 Uhr Empfang der Landeshauptstadt Hannover
Donnerstag, 15. Mai 2025
9:30 Uhr Hauptversammlung III. Teil
gegen 12:00 Uhr Ende der Hauptversammlung
Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass allen interessierten Teilnehmerinnen und
Teilnehmern im Anschluss an die Hauptversammlung eine kostenlose Teilnahme an der eben-
falls auf dem Messegelände sta ndenden Real Estate Arena ermöglicht wird.
Voraussichtlicher Zeitplan Hauptversammlung Deutscher StädtetagPowered by TCPDF (www.tcpdf.org)Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de