241977 · Beschlussvorlage
Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen der Stadt Bonn 43. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover
Kerndaten
- Nummer
- 241977
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241977 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat OB Dezernat: Dez. OB Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen der Stadt Bonn 43. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der 43. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW benannt: 1. ______________________ 2. ______________________ 3. ______________________ 4. ______________________ Als Gäste ohne Stimmrecht werden benannt: ____________________________________ ____________________________________ Begründung 1. Die Geschäftsführung des Deutschen Städtetages hat mit Schreiben vom 30.10.2024 die Mitgliedsstädte um die Benennung der Delegierten und Gäste für die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Hannover gebeten. Der voraussichtliche Zeitplan der Hauptversammlung ist als Anlage beigefügt.Seite 1 von 3 Seite 2 2. Nach § 6 Abs. 2a der Satzung des Deutschen Städtetages kann die Bundesstadt Bonn vier Delegierte mit Stimmrecht in die Hauptversammlung entsenden. Die Hälfte der Delegierten sollte aus den vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen. Der Hauptausschuss bittet die Mitgliedsstädte und Mitgliedsverbände, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen zu berücksichtigen. Dem Rat der Bundesstadt Bonn gehören 26 Frauen an. Dies entspricht einem Anteil von ca. 39%. Grundlage für die Entsendung bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Neben den zu benennenden Delegierten sind die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages gem. § 6 Abs. 3 der Satzung in der Hauptversammlung stimmberechtigt. Dem Präsidium gehört aus der Bundesstadt Bonn Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner an. 3. Der Deutsche Städtetag stellt es den Mitgliedsstädten frei, weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gastdelegierte zur Hauptversammlung zu entsenden. 4. Das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung der Hauptgeschäftsstelle bekannt gegeben sind, verfällt, ohne dass dadurch die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung berührt wird. Die Stimmberechtigten können im Falle ihrer Verhinderung ihr Stimmrecht auf eine/einen andere/anderen Stimmberechtigte/n der Hauptversammlung durch schriftliche Mitteilung an den Präsidenten (z. Hd. der Hauptgeschäftsstelle) übertragen (§ 5 Abs. 3 der Satzung des Deutschen Städtetages). Anlage/n 1 DST_HV_2025_Ablauf (öffentlich)Seite 2 von 3 Dienstag, 13. Mai 2025 17:00 Uhr Gruppenbesprechungen der Hauptversammlung 19:00 Uhr Abend der parteipoli hen Gruppen Mi woch, 14. Mai 2025 10:00 Uhr Hauptversammlung I. Teil 11:30 Uhr Foren 14:30 Uhr Hauptversammlung II. Teil 16:30 Uhr Exkursionen 19:30 Uhr Empfang der Landeshauptstadt Hannover Donnerstag, 15. Mai 2025 9:30 Uhr Hauptversammlung III. Teil gegen 12:00 Uhr Ende der Hauptversammlung Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass allen interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Anschluss an die Hauptversammlung eine kostenlose Teilnahme an der eben- falls auf dem Messegelände sta ndenden Real Estate Arena ermöglicht wird. Voraussichtlicher Zeitplan Hauptversammlung Deutscher StädtetagPowered by TCPDF (www.tcpdf.org)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de