241968-06 · Mitteilungsvorlage
Antwortschreiben der Autobahn GmbH bezugnehmend zum Schreiben von Dezember 2025 - Beschluss des Bonner Stadtrates zur Friedrich-Ebert-Brücke
Kerndaten
- Nummer
- 241968-06
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Friedrich-Ebert-Brücke Hauptort
- Kölnstraße
- Auerberg
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241968-06 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Antwortschreiben der Autobahn GmbH bezugnehmend zum Schreiben von Dezember 2025 - Beschluss des Bonner Stadtrates zur Friedrich-Ebert-Brücke Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.04.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert die Politik über den Eingang des Antwortschreibens der Autobahn GmbH auf ein Anschreiben des Oberbürgermeisters, das sich auf den Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn mit der DS 241968 bezieht. Die Stellungnahme der Autobahn GmbH ist im Anhang beigefügt. Anlage/n 1 2025-02-26_Antwortschreiben an Herrn Oberbürgermeister Déus (öffentlich) 2 Bonner Ratsbeschluss Nordbrücke (öffentlich)Seite 1 von 6 Seite 2 von 6 2 Im Zuge der laufenden Planung wurde dennoch geprüft, ob eine Herabstufung der Entwurfsklasse auf EKA 3 (Stadtautobahn) und die daraus resultierende Verringerung der Gesamtquerschnittsbreite den Eingriff in die Wohnbebauung verringern würde. Durch die Reduzierung ergibt sich jedoch bei allen drei Vari- anten keine bis nur sehr geringe Auswirkungen auf den Entfall von Gebäuden und Wohneinheiten (Variante 1 keine Auswirkungen, Variante 2 keine Auswir- kungen auf der Südseite, auf der Nordseite entfällt der Eingriff in die Fahnen- fabrik. In der Variante 3 würden 2 Gebäude mit 4 WE weniger wegfallen). Für die Variante 3 könnten demnach mit einer Verringerung des Querschnitts auf eine EKA 3 zwei Gebäude erhalten bleiben. Hierdurch käme es jedoch zu ver- kehrssicherheitsrelevanten Brüchen in der Streckenführung, so dass in der wei- teren Planung in Abstimmung mit der zuständigen Zentrale der Autobahn GmbH die Entwurfsklasse EKA 1 A beibehalten werden soll. Die Idee einer doppelstöckigen Brücke mit dem Ziel der Minimierung der Flä- cheninanspruchnahme wurde von uns bereits in einem frühen Stadium der Pla- nung geprüft. Eine Minimierung der südlichen Flächeninanspruchnahme im linksrheinischen Bereich ist im Vergleich zu der Variante Südverbreiterung tat- sächlich nicht gegeben. Das Aufrechterhalten des Verkehrs auf der A565 ist eines der obersten Projekt- ziele – eine Doppelstockbrücke müsste jedoch, genauso wie jede andere Vari- ante, neben der heutigen Brücke entstehen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Aufrechterhaltung des Verkehrs (4 Fahrstreifen) während der Bauphase über das Bestandsbauwerk laufen muss. Da in diesem Bereich die Auffahr- rampe der AS Auerberg liegt, würde das erste Teilbauwerk der Doppelstockbrü- cke das gleiche sein wie bei der Südverbreiterung, nämlich 3 durchgehende Fahrstreifen Richtung Beuel plus die 2 streifige Auffahrrampe. Das „zweite Stockwerk“ der Doppelstockbrücke wäre in dem Fall die Gegenrichtung Fahrt- richtung Meckenheim, welches dann über der Fahrtrichtung Beuel liegen würde. Entsprechend hat die Doppelstockbrücke den gleichen Flächenbedarf auf der linksrheinischen Seite wie die Südverbreiterung. Es entstehen zudem erhebliche Konflikte mit anderen Überführungsbauwerken (Sportparkbrücke, Kölnstraße), die weitere umfangreiche Eingriffe in Randbe- reiche zur Folge hätten (die es bei der Südverbreiterung nicht gibt). Daher ist die Variante Doppelstockbrücke im Zuge der vorgesehenen Festlegung von ver- tieften Varianten frühzeitig ausgeschieden. Dies wurde auch im politischen Begleitkreis zu Bonnbewegt in der Sitzung vom 13.3.2025 mitgeteilt. Zu 1.b) Sämtliche Planungen finden mit der Prämisse statt, die Eingriffe in die Wohnbebauung möglichst gering zu halten. Alle planerischen Möglichkeiten, die eine Minimierung der Flächeninanspruchnahme erzielen, werden ausge- schöpft. Z.B. wurden aus diesem Grund auf die grundsätzlich notwendigen Be- triebswege auf der linksrheinischen Vorlandbrücke entlang der Lärmschutz- wände verzichtet oder bei der Trassierung vorgegebene Mindestradien im Be- reich der Vorlandbrücke kleiner gewählt.Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de