241968-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme zum aktuellen Sachstand von Sanierung und Ersatzneubau der Friedrich-Ebert-Brücke / A 565 (Nordbrücke)
Kerndaten
- Nummer
- 241968-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Friedrich-Ebert-Brücke Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241968-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Ergänzende Stellungnahme zum aktuellen Sachstand von Sanierung und Ersatzneubau der Friedrich-Ebert-Brücke / A 565 (Nordbrücke) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Da dem Wunsch der Politik nach einer Berichterstattung durch die Autobahn GmbH nicht entsprochen werden kann, legt die Verwaltung nachfolgend schriftliche Informationen der Autobahn GmbH zum Sachstand von Sanierung bzw. Ersatzneubau der Friedrich-Ebert-Brücke (Nordbrücke) vor: Das Projekt befindet sich nach abgeschlossener Grundlagenermittlung derzeit in der Phase der Vorplanung und Variantenfestlegung. Anschließend folgen Entwurfsplanung (ca. 2 Jahre), Genehmigungsplanung und Planfeststellung (ca. 3-4 Jahre) sowie Ausführungsplanung und Bau (6-8 Jahre). Mit einem Baubeginn ist nach heutigem Kenntnisstand frühestens in den 2030er-Jahren zu rechnen. Aktuelle Informationen zum Projekt sowie Materialen vergangener Veranstaltungen stellt die Autobahn GmbH auf ihrer Website zur Verfügung: https://bonnbewegt.de/de/baumassnahme-a565-rheinbruecke- bonn-nord-neubau Ergänzend dazu hat die Autobahn GmbH in Aussicht gestellt, die Präsentation vom politischen Begleitkreis am 27.08.2025 zur Verfügung zu stellen. Auch hier wurde die Friedrich-Ebert-Brücke thematisiert. Die Präsentation liegt der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor und wird nachgereicht. Auf Nachfrage der Verwaltung hat die Autobahn GmbH folgende Stellungnahme zu Fuß- und Radwegeführung entlang der Friedrich-Ebert- Brücke (nach Sanierung) abgegeben: "Wir haben den Wunsch der Stadt Bonn nach einer erweiterten Breite der Betriebswege aufgenommen und die Machbarkeit sowohl fachlich als auch juristisch eingehend geprüft. Die entsprechenden Ergebnisse liegen nun vor. Seitens der Autobahn GmbH wurde zunächst angenommen, dass eine Verbreiterung der Betriebswege unter Kostenbeteiligung der Stadt grundsätzlich denkbar wäre. Eine Ausführung als Radschnellweg mitSeite 1 von 3 Seite 2 zusätzlichem Fußweg wurde jedoch nicht in Aussicht gestellt. Nach sorgfältiger Prüfung müssen wir dem Wunsch der Stadt Bonn nach einer über die Regelbreite hinausgehenden Ausführung der Betriebswege leider eine Absage erteilen. Im Folgenden möchten wir die Hintergründe dieser Entscheidung transparent darlegen. Rechtliche Rahmenbedingungen Gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG) obliegt der Autobahn GmbH die Verantwortung für Bau und Erhaltung der Bundesfernstraßen. § 3 FStrG sieht vor, dass Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesautobahnen so gestaltet werden sollen, dass sie auch für den öffentlichen Radverkehr nutzbar sein können. Die Freigabe für Rad- und Fußverkehr erfolgt jedoch stets im Einzelfall und bedarf der Abstimmung mit der Zentrale der Autobahn GmbH sowie dem zuständigen Gebietsreferat des Bundesministeriums für Verkehr. Darüber hinaus ist durch die Kommune ein konkreter Querungsbedarf mittels Machbarkeitsstudie nachzuweisen, welcher von der Autobahn GmbH auf Plausibilität geprüft wird. Da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Freigabe durch Dritte. Die Ausweisung eines Betriebswegs als kombinierter Rad- und Gehweg ist rechtlich nicht zulässig. Stattdessen erfolgt die Freigabe für Radfahrer durch die Kennzeichnung „Radfahrer frei“. Diese Ausweisung ist Voraussetzung für die Unterhaltung des Bauwerks durch den Straßenbaulastträger. Die Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger ist nachrangig gegenüber dem primären Zweck der Überführung einer Bundesfernstraße. Die Autobahn GmbH kann gemäß FStrG nicht als Baulastträger für den Bau eines Radwegs auftreten. Ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren mit der Kommune zur Errichtung eines Radwegs ist daher rechtlich ausgeschlossen. Auch ein separates Verfahren durch die Stadt Bonn ist nicht möglich, da ein untrennbarer sachlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Bauwerk der Autobahn besteht. Technische Bewertung der Betriebswegbreite Die Regelbreite der Betriebswege auf den Kappen beträgt gemäß aktueller Vorschriften 3,0 Meter. Eine Erweiterung über diese Breite hinaus kann nicht erfolgen – auch nicht bei vollständiger Kostenübernahme durch die Stadt –, da Betriebswege ausschließlich aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und deren Gestaltung sich ausschließlich aus betrieblichen Erfordernissen ableitet. Eine betriebliche Notwendigkeit für eine Verbreiterung des Betriebswegs auf der Nordbrücke ist nach aktuellem Stand nicht gegeben. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Verbreiterung der Betriebswege über die Regelbreite hinaus aus rechtlichen und betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Die geplante Infrastruktur erfüllt bereits die Anforderungen an eine sichere Querung für den Rad- und Fußverkehr und wird mit dem städtischen Wegenetz verbunden."Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de