241964 · Antrag
Koalitionsantrag: Zukünftige Wohnungsbauflächen in Bonn im Rahmen von NEILA
Kerndaten
- Nummer
- 241964
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 241964 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner Rainer Grotegut SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey 30.10.2024 Koalitionsantrag: Zukünftige Wohnungsbauflächen in Bonn im Rahmen von NEILA Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den folgenden Flächen des Neila- Entwicklungskonzeptes Zielbeschlüsse für ein Bebauungsplanverfahren vorzubereiten: · BN 25 - „Petrusacker” · BN 72 - „Eduard-Otto-Straße” · BN 219 - „neben der Telekom” · BN 35 ,74 - „Flächen am Heiderhof” · BN 147 - „Villich“ · BN 60 - „Ückesdorf“ · BN 206 - „Am Wasserland“ · BN 22 „Auf den Steinen“ 2. Die Flächen sollen der zukünftigen Wohnraumversorgung Bonns dienen. 3. Bei der Erarbeitung der Zielbeschlüsse soll die Verwaltung prüfen, welche Teile der Flächen mit welcher Dichte idealerweise bebaut werden können.Seite 1 von 4 Seite 2 4. Die Verwaltung prüft darüber hinaus, wie das Bauvorhaben umgesetzt werden kann. Soll es als Vorhaben der Stadtentwicklungsgesellschaft, der städtischen Tochter Vebowag oder durch Dritte (Investoren) umgesetzt werden? 5. Die Verwaltung stellt dar, welche notwendigen ökologischen Kompensationsmaßnahmen für die Bebauung voraussichtlich zu ergreifen sind. 6. Die Prüfung soll auch weitere Fragen der Stadtentwicklung der Gebiete wie die Versorgung mit Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen und Spielflächen, die Sicherstellung der Nahversorgung sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr umfassen. Hierzu sollen ggf. Verbesserungsvorschläge gemacht werden. 7. Bei den Flächen BN 9, BN 46, BN 149 rund um Geislar soll die Verwaltung prüfen, ob, wie und in welchem Umfang eine Bebauung unter der Berücksichtigung der HQextrem-Situation möglich ist. 8. Durch diesen Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, sich auf die Entwicklung der genannten Potentialflächen zu fokussieren. Daher werden die Zielbeschlüsse zu den Flächen “Mendener Weg” und “In den Schleiden” nicht weiterverfolgt und die entsprechenden Verfahren eingestellt. Begründung Mit dem Neila-Entwicklungskonzept wurden auch in Bonn potenzielle neue Baugebiete erfasst. Dabei wurde die Bedeutung der Fläche für die Grüne Infrastruktur, das ökologische Konfliktpotential und die Anzahl an realisierbaren Wohneinheiten jeder vorgeschlagenen Fläche gegenübergestellt. Hieraus ergeben sich für die Antragsteller 11 Potenzialflächen in Bonn, die einer zukünftigen Bebauung mit Wohnraum zugeführt werden können. Im Einzelnen sind dies: Zu den einzelnen Vorschlägen: • BN25 “Petrusacker” in Bonn Nord - Dies ist die nicht mehr benötigte Friedhofs-Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs. Ihre Entwicklung hängt ggf. mit der Führung der Durchbindung der Straßenbahn von Buschdorf zur Pariser Straße zusammen. Bisher wird die Fläche landwirtschaftlichSeite 2 von 4 Seite 3 genutzt und weist kein hohes Konfliktpotential auf. Gemäß der Prognose wären hier 426-710 Wohneinheiten realisierbar. • BN72 „Eduard-Otto-Straße“ Kessenich - Hier handelt es sich um eine bisher landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Fläche. Gemäß der Prognose wären hier 79-132 Wohneinheiten realisierbar. Wegen der örtlichen Gegebenheiten wird jedoch nur eine Randbebauung zum Lückenschluss der Bebauung vorgesehen. • BN219 „neben der Telekom” Bonn Gronau. Hierbei handelt es sich um das Grundstück direkt gegenüber des Neuen Quartiers Bundesviertels an der nördlichen Ecke der Autobahnauffahrt “Platz des Grundgesetzes”. Bisher war auf der Fläche ein Hochpunkt mit Büronutzung geplant. Gemäß der Prognose wären hier aber 60-100+ Wohneinheiten realisierbar. Die Antragsteller sehen daher hier die Möglichkeit, anstelle eines Bürotrums die Fläche für eine wohnbauliche Nutzung zu entwickeln. • Die Flächen 35,74 auf dem Heiderhof werden ökologisch unterschiedlich bewertet. Nach Prognose sind hier bis zu 102 Wohneinheiten realisierbar (35: 43-51 WE; 74: 43-51 WE). Eine hohe Dichte der Bebauung halten die Antragsteller allenfalls für die Fläche 74 für möglich; eher wäre eine höhere Geschossigkeit zur Reduzierung der Versiegelung sinnvoll. • Bei der Fläche BN147 „im Westen von Villich“ handelt es sich um ein verbuschtes, freies Gelände. Möglicherweise war dies früher eine Kiesgrube oder eine Deponie. Es wäre zu prüfen, inwiefern sich das Gelände für Wohnungsbau überhaupt eignet. Nach Prognose sind hier 127-212 Wohneinheiten realisierbar. • BN60 am Ostrand von Ückesdorf - Trotz des hohen Konfliktpotentials, können sich die Antragsteller eine Bebauung und damit Arrondierung Ückesdorfs vorstellen. Nach Prognose sind hier 163-195 Wohneinheiten realisierbar. • Die Fläche BN206, am Wasserland ist verkehrstechnisch gut angebunden. Hier sind bis zu 100 Wohneinheiten realisierbar. Die Fläche BN206 ist lediglich im Bereich der jetzigen Container zu bebauen, damit eine ausreichende Fläche zur Aufrechterhaltung des funktionsfähigen Grünkorridors sichergestellt werden kann (Baulinie jetzige Containerbebauung; vgl. Freiraumplan) • Die Fläche BN22 An der Reichsstraße/Auf den Steinen zwischen Ippendorf, Brüser Berg und Ückesdorf soll nur einer Bebauung zugeführt werden, soweit sie unter vorbehaltlichem Landschaftsschutz steht. Die restliche Fläche bleibt frei. Nach Prognose sind hier bis zu 500 Wohneinheiten realisierbar. Insgesamt können durch die 9 vorgeschlagenen Flächen ca. 1970 bis 2670 Wohneinheiten in den nächsten Jahren geschaffen werden. Sollte die Verwaltung bei der Vorbereitung und Prüfung der Zielbeschlüsse zu dem Ergebnis kommen, dass es erhebliche Bedenken gegen die Fassung eines Zielbeschlusses zu einer Fläche gibt, soll sie das in einer Stellungnahme ausführen.Seite 3 von 4 Seite 4 Die Flächen BN 9, BN 46, BN 149 rund um Geislar unterliegen zum Teil einem Hochwasserrisikos der Stufe HQextrem. Hier soll geprüft werden, ob eine teilweise Wohnbebauung ohne erhebliches Risiko möglich ist. Nach der Prognose sind alleine auf diesen Flächen insgesamt 2610 bis 4341 Wohneinheiten realisierbar (BN 9: 152-245 WE; BN 46: 175-291 WE; BN149: 2283-3805 WE). Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de