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241964 · Antrag

Koalitionsantrag: Zukünftige Wohnungsbauflächen in Bonn im Rahmen von NEILA

Nummer
241964
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.11.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.12.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 16.12.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 241964-01 ST Koalitionsantrag: Zukünftige Wohnungsbauflächen in Bonn im Rahmen von NEILA
  2. 241964-02 AA Änderungsantrag CDU Koalitionsantrag: Zukünftige Wohnungsbauflächen in Bonn im Rahmen von NEILA Antrag zur Vorlage 241964

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Antrag
öffentlich
241964
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
Rainer Grotegut
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
30.10.2024
Koalitionsantrag: Zukünftige Wohnungsbauflächen
in Bonn im Rahmen von NEILA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den folgenden Flächen des Neila-
Entwicklungskonzeptes Zielbeschlüsse für ein Bebauungsplanverfahren
vorzubereiten:
· BN 25 - „Petrusacker”
· BN 72 - „Eduard-Otto-Straße”
· BN 219 - „neben der Telekom”
· BN 35 ,74 - „Flächen am Heiderhof”
· BN 147 - „Villich“
· BN 60 - „Ückesdorf“
· BN 206 - „Am Wasserland“
· BN 22 „Auf den Steinen“
2. Die Flächen sollen der zukünftigen Wohnraumversorgung Bonns dienen.
3. Bei der Erarbeitung der Zielbeschlüsse soll die Verwaltung prüfen, welche
Teile der Flächen mit welcher Dichte idealerweise bebaut werden können.Seite 1 von 4
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4. Die Verwaltung prüft darüber hinaus, wie das Bauvorhaben umgesetzt
werden kann. Soll es als Vorhaben der Stadtentwicklungsgesellschaft, der
städtischen Tochter Vebowag oder durch Dritte (Investoren) umgesetzt
werden?
5. Die Verwaltung stellt dar, welche notwendigen ökologischen
Kompensationsmaßnahmen für die Bebauung voraussichtlich zu ergreifen sind.
6. Die Prüfung soll auch weitere Fragen der Stadtentwicklung der Gebiete wie
die Versorgung mit Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen und Spielflächen, die
Sicherstellung der Nahversorgung sowie die Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr umfassen. Hierzu sollen ggf. Verbesserungsvorschläge
gemacht werden.
7. Bei den Flächen BN 9, BN 46, BN 149 rund um Geislar soll die Verwaltung
prüfen, ob, wie und in welchem Umfang eine Bebauung unter der
Berücksichtigung der HQextrem-Situation möglich ist.
8. Durch diesen Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, sich auf die
Entwicklung der genannten Potentialflächen zu fokussieren. Daher werden die
Zielbeschlüsse zu den Flächen “Mendener Weg” und “In den Schleiden” nicht
weiterverfolgt und die entsprechenden Verfahren eingestellt.
Begründung
Mit dem Neila-Entwicklungskonzept wurden auch in Bonn potenzielle neue
Baugebiete erfasst. Dabei wurde die Bedeutung der Fläche für die Grüne
Infrastruktur, das ökologische Konfliktpotential und die Anzahl an realisierbaren
Wohneinheiten jeder vorgeschlagenen Fläche gegenübergestellt. Hieraus
ergeben sich für die Antragsteller 11 Potenzialflächen in Bonn, die einer
zukünftigen Bebauung mit Wohnraum zugeführt werden können. Im Einzelnen
sind dies:
Zu den einzelnen Vorschlägen:
• BN25 “Petrusacker” in Bonn Nord - Dies ist die nicht mehr benötigte
Friedhofs-Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs. Ihre Entwicklung hängt
ggf. mit der Führung der Durchbindung der Straßenbahn von Buschdorf
zur Pariser Straße zusammen. Bisher wird die Fläche landwirtschaftlichSeite 2 von 4
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genutzt und weist kein hohes Konfliktpotential auf. Gemäß der
Prognose wären hier 426-710 Wohneinheiten realisierbar.
• BN72 „Eduard-Otto-Straße“ Kessenich - Hier handelt es sich um eine
bisher landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Fläche. Gemäß der
Prognose wären hier 79-132 Wohneinheiten realisierbar. Wegen der
örtlichen Gegebenheiten wird jedoch nur eine Randbebauung zum
Lückenschluss der Bebauung vorgesehen.
• BN219 „neben der Telekom” Bonn Gronau. Hierbei handelt es sich um
das Grundstück direkt gegenüber des Neuen Quartiers Bundesviertels
an der nördlichen Ecke der Autobahnauffahrt “Platz des
Grundgesetzes”. Bisher war auf der Fläche ein Hochpunkt mit
Büronutzung geplant. Gemäß der Prognose wären hier aber 60-100+
Wohneinheiten realisierbar. Die Antragsteller sehen daher hier die
Möglichkeit, anstelle eines Bürotrums die Fläche für eine wohnbauliche
Nutzung zu entwickeln.
• Die Flächen 35,74 auf dem Heiderhof werden ökologisch
unterschiedlich bewertet. Nach Prognose sind hier bis zu 102
Wohneinheiten realisierbar (35: 43-51 WE; 74: 43-51 WE). Eine hohe
Dichte der Bebauung halten die Antragsteller allenfalls für die Fläche 74
für möglich; eher wäre eine höhere Geschossigkeit zur Reduzierung der
Versiegelung sinnvoll.
• Bei der Fläche BN147 „im Westen von Villich“ handelt es sich um ein
verbuschtes, freies Gelände. Möglicherweise war dies früher eine
Kiesgrube oder eine Deponie. Es wäre zu prüfen, inwiefern sich das
Gelände für Wohnungsbau überhaupt eignet. Nach Prognose sind hier
127-212 Wohneinheiten realisierbar.
• BN60 am Ostrand von Ückesdorf - Trotz des hohen Konfliktpotentials,
können sich die Antragsteller eine Bebauung und damit Arrondierung
Ückesdorfs vorstellen. Nach Prognose sind hier 163-195 Wohneinheiten
realisierbar.
• Die Fläche BN206, am Wasserland ist verkehrstechnisch gut
angebunden. Hier sind bis zu 100 Wohneinheiten realisierbar. Die
Fläche BN206 ist lediglich im Bereich der jetzigen Container zu
bebauen, damit eine ausreichende Fläche zur Aufrechterhaltung des
funktionsfähigen Grünkorridors sichergestellt werden kann (Baulinie
jetzige Containerbebauung; vgl. Freiraumplan)
• Die Fläche BN22 An der Reichsstraße/Auf den Steinen zwischen
Ippendorf, Brüser Berg und Ückesdorf soll nur einer Bebauung
zugeführt werden, soweit sie unter vorbehaltlichem Landschaftsschutz
steht. Die restliche Fläche bleibt frei. Nach Prognose sind hier bis zu
500 Wohneinheiten realisierbar.
Insgesamt können durch die 9 vorgeschlagenen Flächen ca. 1970 bis 2670
Wohneinheiten in den nächsten Jahren geschaffen werden.
Sollte die Verwaltung bei der Vorbereitung und Prüfung der Zielbeschlüsse zu
dem Ergebnis kommen, dass es erhebliche Bedenken gegen die Fassung
eines Zielbeschlusses zu einer Fläche gibt, soll sie das in einer Stellungnahme
ausführen.Seite 3 von 4
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Die Flächen BN 9, BN 46, BN 149 rund um Geislar unterliegen zum Teil einem
Hochwasserrisikos der Stufe HQextrem. Hier soll geprüft werden, ob eine
teilweise Wohnbebauung ohne erhebliches Risiko möglich ist. Nach der
Prognose sind alleine auf diesen Flächen insgesamt 2610 bis 4341
Wohneinheiten realisierbar (BN 9: 152-245 WE; BN 46: 175-291 WE; BN149:
2283-3805 WE).
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de